Das NBG in Kassel

Vorwiegend nichtöffentlich

Die 21. NBG-Sitzung fand am 17./18.10.2018 in Kassel statt. Öffentlich war lediglich der Sitzungsteil ab 11 Uhr am 18.10.2018. Man kann davon ausgehen, dass der wesentliche Teil inzwischen hinter verschlossenen Türen stattfindet. Zwar sollte unter TOP 0 aus dem internen Sitzungsteil berichtet werden, dieses geschah aber nicht. Erst aufgrund von Nachfragen durch endlagerdialog.de in der Pause wurde dies nachgeholt. Auf Nachfrage lag der Grund der Nichtöffentlichkeit nicht bei schützenswerten Belangen wie Personalangelegenheiten, sondern bei der persönlichen Meinungsbildung im Gremium.

Geschäftsstelle arbeitsfähig

Die Geschäftsstelle besteht inzwischen sieben MitarbeiterInnen – siehe hier. Weitere vier Positionen sind noch zu besetzen. Es kann also ab der nächsten Sitzung erwartet werden, dass im NBG schriftlich formulierte Beschlüsse verabschiedet werden.

NBG wird Rechtsweg verfolgen

Die BGE hat bezüglich der Einsicht in die geologischen Daten nichts Neues vorgelegt. Verwiesen wurde jetzt auf die Begründung im StandAG von 2017 zu § 8 Abs. 2 (Drucksache 18/11398, Seite 53f.):

Absatz 2 regelt das Akteneinsichtsrecht der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums und die Veröffentlichung und Dokumentation der Beratungsergebnisse. Soweit das Akteneinsichtsbegehren Unterlagen betrifft, die nicht nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) herauszugeben sind, sind die Mitglieder gegebenenfalls zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Dies ist der Fall, wenn verfassungsrechtlich geschützte Güter durch eine Bekanntgabe bestimmter Informationen verletzt werden können und das Interesse an der Geheimhaltung das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung überwiegt. Auf Grundlage des geltenden UIG können neben individuellen Interessen und Rechten an den Unterlagen insbesondere öffentliche Belange eine Verschwiegenheitsverpflichtung begründen. Geschützt werden z. B. materielle öffentliche Belange wie der Bestand des Staates, seine internationalen Beziehungen, die Funktions- und Handlungsfähigkeit der informationspflichtigen Stellen, die Bewahrung der ordnungsgemäßen Rechtspflege sowie Verfahrensrechte der Betroffenen.

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Endlagersuche: Der Dachverband Geowissenschaften mischt sich ein

Symposium des DVGeo

Bereits Anfang 2018 wurde – anknüpfend an die Beiträge in GMIT Heft 70 – im Artikel Die Endlagersuche erreicht die geologischen Berufsverbände von den Aktivitäten in der Geologenszene zur Endlagerproblematik berichtet. Am 12.10.2018 gab es jetzt dazu vom DVGeo eine Veranstaltung (Symposium „Endlagerung in Deutschland – Rahmenbedingungen und Forschungsbedarf“) mit großer Resonanz. Der Veranstaltungsraum war bis zum Rand besetzt, was in dem alten Gebäude bei weitgehend geschlossenen Fenstern – Verdunklung wegen Beamernutzung – und immer noch sommerlichen Temperaturen den TeilnehmerInnen einiges abverlangte.

Thesenpapier in Aussicht gestellt

Postuliertes Ziel war es, im Nachgang dieser Veranstaltung wesentliche Thesen auf einer Seite zusammenzufassen. Eingangs wurde nochmals betont, dass in der Gesellschaft geologisches Grundwissen weitgehend fehlt, da Geologie zum Beispiel in den Schulen nicht vermittelt wird – siehe auch Beitrag Geologisches Grundwissen statt Buchstabenwüsten. Ansonsten gab es in der ersten Hälfte der Veranstaltung wenig Neues, alte Fehler wurden im Wesentlichen wiederholt.

BGE als Bundesamt, Gelbe Fässer statt CASTOR-Behälter

So wurde die BGE als Bundesamt für Endlagerung deklariert. Dabei ist die BGE eine bundeseigene Gesellschaft, die nicht an öffentliche Haushalte gebunden ist. Weiterhin wurden als Symbolbild wieder die Gelben Fässer bemüht, obwohl es hier im Wesentlichen um hochaktiven Abfall geht. Es wird Zeit, dass das BfE oder die BGZ lizenzfreie Bilder von entsprechenden Transportbehältern zur Verfügung stellt.

Sicher statt risikoarm, Kristallin verkürzt auf Granit

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Arbeitsgericht: Die Realität des „selbsthinterfragenden Systems“

Öffentliche Güteverhandlung in der 56. Kammer des Arbeitsgerichts

Bei der Verfolgung der täglichen Aushänge vor den 23 Sitzungsräumen im zweiten und fünften Stock des Arbeitsgerichtes Berlin wurde endlagerdialog.de schließlich fündig. Am Morgen des 08.10.2018 war im Raum 513 ein Verfahren mit dem BMU als Beklagtem zu finden (56Ca11134/18). Es handelte sich um eine Güteverhandlung vor der 56. Kammer (Geschäftsverteilung) im Urteilsverfahren – siehe Die Arbeitsgerichtsbarkeit – Informationen für Pressevertreter. Kläger ist der ehemalige Abteilungsleiter FA im BfE.

Abteilungsleitung ohne Nennung von sachlichen Gründen entzogen

Im Beitrag Personalkarussell BfE – Abteilungsleitung FA wieder vakant wurde noch ausgeführt

….findet man den bisherigen Abteilungsleiter FA nicht mehr im Organigramm des BfE. Hat der Abteilungsleiter woanders eine bessere Stelle gefunden oder ist er dem Aufbau des übersteilen Hierarchiesystems im BfE zum Opfer gefallen?

– siehe auch Widerspruch gegen Ablehnung im IFG-Verfahren. Laut Aussagen in der öffentlichen Verhandlung hat der Abteilungsleiter keine bessere Stelle gefunden, sondern ihm wurde die Abteilungsleitung entzogen, ohne dies anzukündigen oder zu begründen.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Präsident des BfE gescheitert

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Statuskonferenz Endlagerung: Ideen zum Programm

Ankündigung der Statuskonferenz Endlagerung

Das BfE kündigt schon seit geraumer Zeit die Statuskonferenz Endlagerung an. Jetzt kann man sich sogar schon anmelden. Was jedoch fehlt, ist ein Programm, nicht einmal eine grobe Struktur ist bekannt, wie es bei wissenschaftlichen Konferenzen üblich ist. So gibt es keine Liste von Topics und auch keinen Call for Papers.

BfE zum Inhalt

Im Konzeptentwurf Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des BfE findet man unter 6.1 Regelmäßig gemeinsam diskutieren und evaluieren: Statuskonferenz Endlagerung folgende Themen

  • der Stand und die aktuellen Herausforderungen im Standortauswahlverfahren für das Endlager für hochradioaktive Abfälle,
  • übergreifende wissenschaftliche, technische und gesellschaftliche Herausforderungen sowie
  • der Erfahrungsstand der Endlagerprojekte Konrad und Morsleben sowie der Schachtanlage Asse II.

Vorschläge der Endlagerkommission

Eine andere Fundstelle ist der Abschlussbericht der Endlagerkommission. Die Kommission hat sich für ein jährliche Kolloquiumsreihe ausgesprochen (Abschlussbericht der Endlagerkommission, Kapitel B 6.4.4, Seite 280):

Für die im Rahmen der Standortauswahl anfallenden Erkenntnisse muss eine wissenschaftliche Öffentlichkeit geschaffen werden, so dass der innerwissenschaftliche Prozess der gegenseitigen Kritik und der dadurch ermöglichten Selbstkorrektur voreiliger Schlussfolgerungen in Gang gesetzt wird. Für diesen fachlichen Austausch ist eine jährliche Kolloquiumsreihe zu etablieren, die auch darauf ausgerichtet ist, die Meinungsvielfalt abzubilden und die fachliche Auseinandersetzung zu fördern. Die jährlichen Dokumentationen der Tagungen stellen im Laufe der Zeit einen Informationsfundus dar, der zur kritischen Reflexion beiträgt. Neben den genannten Tagungsbänden trägt eine Schriftenreihe mit periodischen Fachberichten zum Wissenserhalt und –transfer bei.

Um hierbei eine Meinungsvielfalt zu ermöglichen, hätte ein rechtzeitiger Call for Papers stattfinden müssen. Dies ist leider versäumt worden.

Endlagerung in tiefen Bohrlöchern

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BGE/BGR-Vereinbarung: Mangelhaft und nicht mit StandAG vereinbar


Wortlaut der Vereinbarung ein Monat zurückgehalten

Bei der NBG-Sitzung am 18.09.2018 wurde in einer Kindergeburtstagsinszenierung die  Vereinbarung zur Zusammenarbeit BGE/BGR präsentiert. Zwar wurde nach der Unterzeichnung am 22.08.2018 eine Pressemitteilung herausgegeben, aber der Wortlaut der Vereinbarung wurde fast ein Monat lang zurückgehalten – und das trotz IFG-Anträgen vom 27.06.2018 und 22.08.2018. Noch heute fehlt unter der Pressemitteilung der Link zur Vereinbarung.
Im Grunde stellt die Vereinbarung die Gleichschaltung der BGR mit der BGE dar.

Mangelhafte Qualität

Schon gleich nach der Präambel stolpert man über folgenden Satz:

Mit vorliegender Rahmenvereinbarung können durch die BGE und die BGR Aufträge in den nachfolgend aufgeführten Aufgabenfeldern erteilt werden:…

Es geht bei der Vereinbarung ausschließlich um Aufträge von der BGE an die BGR. Sollte man da nicht formulieren?:

Mit vorliegender Rahmenvereinbarung können durch die BGE der BGR Aufträge in den nachfolgend aufgeführten Aufgabenfeldern erteilt werden:…

Wiederholung?

Bei der Auflistung der zehn Aufgabenfelder stolpert man über

c) geowissenschaftliche und geotechnische Beratung sowie fachliche Unterstützung der BGE bei der Bewertung von Arbeiten sonstiger Auftragnehmer der BGE,..

und

i) geowissenschaftliche und geotechnische Beratung sowie fachliche Unterstützung der BGE in ihrer Rolle als Vorhabenträger bei der Bewertung von Arbeiten sonstiger Auftragnehmer der BGE sowie…

Ist das nicht eine Wiederholung? Sollte die Anzahl von zehn bei den Aufgaben erreicht werden, war das eine Vorgabe? Hat die BGE eine andere Rolle als die des Vorhabenträgers?

Da stellt sich die Frage der Qualität dieses Papiers. Es ging mit Sicherheit durch mehrere Hierarchiestufen beider Organisationen, wo bleibt da die Qualitätssicherung? Man kann nur hoffen, dass bei der Facharbeit die Qualität besser sein wird.

Grundsätze aus dem StandAG – Transparenz

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Historische Chance zum Aufbau von Vertrauen verpasst

Bohrkernlager und geomechanisches Labor

Die 20. Sitzung des NBG fand am 18.09.2018 bei der BGR in Hannover statt. Bei der Besichtigung des Bohrkernlagers und des geomechanischen Labors wurde klar, dass zwar in Kooperation auch schon viel Forschungsarbeit in den Wirtsgesteinen Ton und Kristallin geleistet wurde, aber Salz in Deutschland immer noch am besten untersucht ist. Das liegt unter anderem auch daran, dass zum Beispiel Ton sich als recht komplex herausstellt.

Forschungsdefizit bei Ton und Kristallin und Diversität

Man kann also durchaus von Forschungsdefiziten bei Ton und Kristallin sprechen. Aus der Sicht von endlagerdialog.de spricht das dafür, geologische Barrieren zu kombinieren wie zum Beispiel Ton über Salz. Alle Forschungsdefizite aufzuarbeiten kostet viel Zeit und bezüglich Diversität wäre nichts gewonnen. Diversitäre Ansätze sind an mehreren Stellen zu finden: Ton über Kristallin (siehe unten, Golder Associates 2006, Seite 140/141), Salz über Kristallin (hier), Ton über Salz (Untertagedeponien für chemotoxische Abfälle).

Vereinbarung über Zusammenarbeit von BGE und BGR

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Genehmigte und betriebene Endlager in Deutschland

Endlager nach Deponieverordnung

In Deutschland gibt es mehrere genehmigte Endlager, in die chemotoxische Abfälle eingelagert werden. Es sind die Endlager nach Deponieverordnung Abs. 2 Punkt 10

Deponie der Klasse IV (Deponieklasse IV, DK IV): Untertagedeponie, in der Abfälle
a) in einem Bergwerk mit eigenständigem Ablagerungsbereich, der getrennt von einer Mineralgewinnung angelegt ist, oder
b) in einer Kaverne, vollständig im Gestein eingeschlossen, abgelagert werden

Eines dieser Endlager ist die Untertagedeponie Herfa-Neurode.

Die Untertagedeponie Herfa-Neurode

In der WELT vom 06.07.2018 erschien dazu ein Artikel mit der Überschrift Endlager – Giftig bis in alle Ewigkeit. Weiterlesen

Das selbsthinterfragende System und seine Systemgrenzen

aus Ropohl

Selbsthinterfragendes System

In § 1 Abs. 2 StandAG wird ein selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren gefordert. Zurück geht das auf Kapitel B-6.4 des Abschlussberichts der Endlagerkommission mit dem Titel Prozessgestaltung als selbsthinterfragendes System (S. 235 – 239).

System und Systemgrenzen

Jeder, der seinen Kondepudi, Hanssmann, Ropohl, Mayntz oder auch Luhmann gelesen hat, muss sich fragen, was das System und was die Umgebung ist? Es stellt sich die wichtige Frage der Systemgrenzen. Darüber gibt weder Gesetz, Gesetzesbegründung noch Abschlussbericht Auskunft. Zweifellos sind BfE und BGE Systemkomponenten. Aber wo ist das NBG zu verorten. Soll es Teil des Systems sein oder eher von außen auf das System schauen? Soll es sich dabei auch den Abfallzulieferer, die BGZ, ansehen? Gehört die BGZ auch zum System, oder gehört diese zur Umgebung?

BMU und System

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