Ablaufschema zur Veröffentlichung der Geologiedaten

Rückgriff allein auf vorhandene Geologiedaten

Mit dem Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) und dem Regierungsentwurf zum Geologiedatengesetz (GeolDG) gibt es absehbare Regelungen zur öffentlichen Bereitstellung von geologischen Daten Dritter. In der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens muss allein auf schon vorhandene Daten des geologischen Untergrundes in Deutschland zurückgegriffen werden. Da zur Erstellung des Zwischenberichts Teilgebiete die geologischen Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien angewendet werden, sind selbst schon für diesen Schritt alle notwendigen geologischen Daten zugrunde zu legen.

Erfordernis wegen Transparenzgrundsatzes

Der im StandAG festgelegte Transparenzgrundsatz macht es erforderlich, dass die Geologiedaten vor der Behandlung des Zwischenberichts in den Fachkonferenzen Teilgebiete öffentlich zugänglich gemacht werden. Für den Zeitplan ist es also wichtig, einen Ablaufplan zur Veröffentlichung der Geologiedaten Dritter zu erstellen. Bei Änderungen des Regierungsentwurfs des GeolDG in der parlamentarischen Beratung können damit auch umgehend die Auswirkungen auf den Ablauf zur öffentlichen Bereitstellung der Daten verfolgt werden.

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Geologiedatengesetz: Moratorium bei Standortauswahl nicht mehr vermeidbar

Fachgespräch bei der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben ein Fachgespräch zum Geologiedatengesetz (GeolDG) veranstaltet, um zu klären, ob der Regierungsentwurf den Anforderungen des StandAG genügt.

„Fast“ alle entscheidungserheblichen Daten werden öffentlich sein

Vom Bundeswirtschaftsministerium wurde anhand von konkreten Beispielen ausgeführt, dass nach dem Gesetzesentwurf fast alle Daten, die für die Standortauswahl notwendig sind, auch öffentlich verfügbar sein werden. Das hört sich im Prinzip gut an, zwei Punkte stoßen jedoch auf.

Ein Moratorium bei der Standortauswahl ist nicht mehr zu verhindern

Das GeolDG müsste dazu rechtskräftig werden. Erst im März soll eine Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss stattfinden. Gerechnet wird mit einer Rechtskraft nicht vor Mai 2020. Da Daten erst sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes öffentlich bereitgestellt werden (§ 29 Abs. 2 Entwurf GeolDG), werden sie bei der für Ende September geplanten Fertigstellung des Zwischenberichts Teilgebiete nicht öffentlich zur Verfügung stehen. Nach der im StandAG geforderten Transparenz kommt man also selbst bei einem optimalen Szenario um ein Moratorium bei der Standortauswahl nicht herum. Dabei muss zusätzlich bedacht werden, dass die Öffentlichkeit und Umweltverbände Zeit und finanzielle Ressourcen brauchen, um mit den Daten sinnvoll umgehen zu können.

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Der dilettantische Wechsel von BfE zu BASE

Befehl im HTML-Header

Mit dem Wechsel von BfE auf BaSE, für den sogar das StandAG novelliert wurde – siehe zum Beispiel § 4 StandAG, haben sich auch die URLs (Internetadressen) geändert. Üblicherweise wird bei einem solchen Wechsel bei jeder alten URL eine Weiterleitung eingerichtet. HTML stellt extra dafür einen Header-Befehl zur Verfügung, zum Beispiel:

<meta http-equiv="refresh" content="5; URL=http://meine zieladresse">

Bei Links zu PDF-Zielen muss ein weiterer Workaround eingebaut werden.

HTTP Status 404 lässt grüßen

Nun stellt sich heraus, dass viele Links auf endlagerdialog.de auf BfE-Unterlagen mit einem HTTP Status 404: Seite nicht gefunden beantwortet werden. So zum Beispiel bei:

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Erster Bürger*innen -Workshop bei BaSE

Endlagerung und Mobilfunk?

Für Verwirrung sorgte die neue Bezeichnung des Amtes. BASE ist ein Mobilfunkunternehmen, das hat aber nichts mit dem Amt zu tun. Warum soll ein deutsches Amt englisch ausgesprochen werden, warum alles in Großbuchstaben und nicht BaSE, eigentlich BaSnE –Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Auch als Chemiker hat man sein Problem: Warum Base und nicht Säure?

Ganz anders als bei Gorleben?

Seitens BaSE wurde betont, dass man es jetzt ganz anders machen will als bei Gorleben. Erinnert sei aber an die Informationsveranstaltung im Rahmen des Energiedialogs der Bundesregierung am 15. und 16. Mai 1981 in Lüchow – Zwischenergebnisse zum Salzstock Gorleben, in der bezahlt Rede und Gegenrede geboten wurden. Gegenreden gegen Honorar hatten im BaSE-Workshop keinen Platz. Insofern startete diese Veranstaltung auf einem niedrigeren Niveau als im Fall Gorleben.

Klare fachliche Kriterien?

Weiterhin wurde die Illusion vertreten, dass das StandAG klar fachliche Kriterien festlegt. Verfolgt man jedoch die bisherigen wenigen Ausführungen zur Anwendung der Kriterien, so wird folgendes Statement bestätigt (Conflicts, Participation and Acceptability in Nuclear Waste Governance, Seite 385):

Many decisions must be made that are not based on scientific evidence.

Dauerhaft sicherer Standort für 1 Mio. Jahre?

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Workshop für Bürger*innen – KLAR! e. V. macht Druck

Brief an den BaSE-Präsidenten

Im Vorfeld des morgigen Workshops für Bürger*innen des BaSE hat KLAR! e. V. einen weitverbreiteten Brief an den Präsidenten des BaSE geschrieben. In vier konkreten Punkten stellt die BI nochmals Forderungen für die Zusammenarbeit auf.

Weiter Weg nach Berlin

KLAR! e. V. hat den Standort Singen am Bodensee, der Weg nach Berlin ist weit. Betont wird, dass sie zum dritten Mal innerhalb von vier Monaten diese weite Reise antreten werden. KLAR! e. V. hat schon diverse Erfahrungen bei der Standortsuche gesammelt. Das Schweizer Verfahren läuft vor ihrer Haustür ab. Geprägt von diesen Erfahrungen hat KLAR! e. V. sich auch schon mit den BMU-Entwürfen der Sicherheitsanforderungen auseinandergesetzt – siehe hier. Die vier Punkte sind:

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4. Sitzung Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete

Ort, Dauer und Termine

Auf der vierten Sitzung der Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete wurde eingangs die Planung des BASE/BfE zu Ort, Dauer und Terminen vorgestellt. Ein Gast bemängelte die Aussage zu den Terminen. Nach seiner Ansicht ist der Starttermin Januar 2021 zu früh, da bis dahin keine inhaltliche Einarbeitung möglich sei. Vorgeschlagen wurden März, Mai und September 2021.

Protokollführung

Weiterhin wurde die Protokollführung grundsätzlich bemängelt. So steht im Protokoll der 3. Sitzung:

Die Vorstellungen für den Zeitraum zwischen der Veröffentlichung des Zwischenberichts und der ersten Sitzung der Fachkonferenz variieren zwischen 3 und 8 Monaten.

Hier hätten man die unterschiedlichen Positionen, die auf der 3. Sitzung vorgetragen wurden, einzeln auch mit namentlicher Nennung aufnehmen sollen, da dies ein sehr wichtiger kontroverser Punkt ist.

Samstagstermine?

Seitens der Kommunen wurde angemerkt, dass Samstags-Veranstaltungen Probleme bereiten.

Fünf Zielgruppen

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NBG-Sitzung in Notbesetzung

Bundestag und Bundesrat haben nicht rechtzeitig gewählt

Für sechs Mitglieder des NBG ist das Mandat Ende November 2019 abgelaufen. Sie gehören zur Gruppe der anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nach § 8 Abs. 3 Satz 6 StandAG. Bundestag und Bundesrat sind für deren Wahl nach Satz 7 zuständig, haben aber weder die Wahl von sechs Persönlichkeiten nach Gesetzesverabschiedung im Jahr 2017 noch die rechtzeitige Wahl vor Ablauf der Amtszeit der sechs weiteren bewerkstelligt. Die Bundesumweltministerin hat deshalb aus der Not heraus das Mandat der sechs bisher Gewählten mit einem Schreiben vom 11.12.2019 bis Ende Februar 2020 verlängert.

Bericht aus der internen NBG-Sitzung

Am Beginn der öffentlichen Sitzung wurde über die interne NBG-Sitzung berichtet. Danach war ein Punkt die Arbeitsschwerpunkte des NBG für das Jahr 2020. Warum das in einer internen Sitzung besprochen werden musste, wurde nicht mitgeteilt.

Beratungsgruppe und Bürger*innen-Workshop des BASE/BfE

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Übungen mit einem 3D-Modell

Die 3D-Modelle der Länder

Schon frühzeitig haben die Staatlichen Gelogischen Dienste (SGD) bei der Planung der unterirdischen Raumnutzung 3D-Modelle als Werkzeug entdeckt – siehe Unterirdische Raumnutzung…. Die BGE hat jetzt zur Standortsuche ebenfalls die 3D-Modelle entdeckt – siehe NBG: Die Wiederentdeckung der 3D-Modelle der Bundesländer. Dies wurde auch auf der BGE-Tagung in Braunschweig betont.

Entwurf des Geologiedatengesetzes

Im Entwurf des Geologiedatengesetzes (GeolDG) wird zu den 3D-Modellen Folgendes geregelt (§ 34 Abs. 4 Satz 4):

Für staatliche 3D-Modelle des Untergrunds, die über nichtstaatliche Fachdaten oder nichtstaatliche Bewertungsdaten Aufschluss geben könnten, ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen der Absätze 1 [überwiegendes öffentliches Interesse an Fachdaten und nachgeforderten Fachdaten] und 2 [überwiegendes öffentliches Interesse an Bewertungsdaten] erfüllt sind, wenn die 3D-Modelle für die Suche und Auswahl eines Standortes zur Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen erforderlich sind. Im Fall des Satzes 4 ist Absatz 3 [Pflicht zur Anhörung] nicht anzuwenden.

Eigentlich war es vorgesehen, dass die Bundesländer die Rohdaten an die BGE liefern und die Bundesgesellschaft die Daten auswertet. Man geht – wohl richtigerweise – jetzt offensichtlich davon aus, dass die 3D-Landesmodelle keine landespolitischen Komponenten enthalten.

3D-Modelle im Internet – zum Üben

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