Personalkarussell BfE – Abteilungsleitung FA wieder vakant

Neues im Organigramm 01.08.2018

Das Organigramm des BfE vom 01.08.2018 zeigt interessante Änderung gegenüber der Version vom 01.04.2018. Neben der Umbenennung der Organisationseinheit
– ST: Korruptionsprävention/Interne Revision, QM, Compliance in
QR: Qualität und Revision
fällt auf, dass die Abteilungsleitung
FA: Aufgabenbezogene Forschung, berg‐, wasser‐ und atomrechtliche Verfahren
wieder vakant ist.

Woanders bessere Stelle gefunden?

Anders als beim Personalkarussell im BMU – siehe hier, wo durch Aufstieg zur Unterabteilungsleitung IG I die Referatsleitung
S III 2: Grundsatzangelegenheiten der nuklearen Entsorgung Standortauswahl Endlagerung
vakant wurde, findet man den bisherigen Abteilungsleiter FA nicht mehr im Organigramm des BfE. Hat der Abteilungsleiter woanders eine bessere Stelle gefunden oder ist er dem Aufbau des übersteilen Hierarchiesystems im BfE zum Opfer gefallen?

Werden hier Befürchtungen sichtbar?

Werden hier die im Beitrag Abteilungsleitung Standortauswahlverfahren im BfE besetzt geäußerten und aus eigener Erfahrung genährten Befürchtungen sichtbar?

Zu befürchten ist, dass beim BfE die bisher im BfS existierende, ans Despotische grenzende übersteile Hierarchie eingeführt wird – siehe Beitrag Chancen durch neue BfS-Präsidentin. Weiterhin wird wohl im Zuge der Rechts- und Fachaufsicht der aus dem Jahr 2009 stammende Verwaltungserlass (oder neuere Ausgaben – siehe Anfrage über FragdenStaat.de) zur Anwendung kommen und alle Personen ab Referats-/Fachgebietsleitung aufwärts vom BMUB handverlesen werden – siehe auch Beitrag Die „selbstständige“ Bundesoberbehörde BfS.

Dynamik und übersteile Hierarchie nicht förderlich

Weiterlesen

Das Personalkarussell der Endlagerung dreht sich weiter – Chance vertan

Geschäftsführungen neu sortiert

Sowohl die Geschäftsführungen der BGE als auch der BGZ wurden neu sortiert. So wurde als Nachfolger von Frau Heinen-Esser Herr Studt benannt. Weiterhin hat Herr Kanitz ebenfalls einen Posten in der Geschäftsführung der BGE erhalten. Sein Sitz im Aufsichtsrat ging an Herrn Seida. Herr Seeba, bisher Geschäftsführung BGE, wechselt in die BGZ und wird dort Geschäftsführer. Die neuen Mitglieder der Geschäftsführung mussten nach § 5 Abs. 1 Satz 4  Gesellschaftsvertrag der BGE in einer Gesellschafterversammlung benannt worden sein. Weiterlesen

Genehmigte und betriebene Endlager in Deutschland

Endlager nach Deponieverordnung

In Deutschland gibt es mehrere genehmigte Endlager, in die chemotoxische Abfälle eingelagert werden. Es sind die Endlager nach Deponieverordnung Abs. 2 Punkt 10

Deponie der Klasse IV (Deponieklasse IV, DK IV): Untertagedeponie, in der Abfälle
a) in einem Bergwerk mit eigenständigem Ablagerungsbereich, der getrennt von einer Mineralgewinnung angelegt ist, oder
b) in einer Kaverne, vollständig im Gestein eingeschlossen, abgelagert werden

Eines dieser Endlager ist die Untertagedeponie Herfa-Neurode.

Die Untertagedeponie Herfa-Neurode

In der WELT vom 06.07.2018 erschien dazu ein Artikel mit der Überschrift Endlager – Giftig bis in alle Ewigkeit. Weiterlesen

Das selbsthinterfragende System und seine Systemgrenzen

aus Ropohl

Selbsthinterfragendes System

In § 1 Abs. 2 StandAG wird ein selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren gefordert. Zurück geht das auf Kapitel B-6.4 des Abschlussberichts der Endlagerkommission mit dem Titel Prozessgestaltung als selbsthinterfragendes System (S. 235 – 239).

System und Systemgrenzen

Jeder, der seinen Kondepudi, Hanssmann, Ropohl, Mayntz oder auch Luhmann gelesen hat, muss sich fragen, was das System und was die Umgebung ist? Es stellt sich die wichtige Frage der Systemgrenzen. Darüber gibt weder Gesetz, Gesetzesbegründung noch Abschlussbericht Auskunft. Zweifellos sind BfE und BGE Systemkomponenten. Aber wo ist das NBG zu verorten. Soll es Teil des Systems sein oder eher von außen auf das System schauen? Soll es sich dabei auch den Abfallzulieferer, die BGZ, ansehen? Gehört die BGZ auch zum System, oder gehört diese zur Umgebung?

BMU und System

Weiterlesen

Dient die Endlagerstandortsuche dem Wiedereinstieg in die Atomkraftnutzung?

Atomausstieg nicht einmal im Grundgesetz

Die Nutzung der Atomkraft soll in Deutschland bis Ende 2022 beendet sein (§ 7 Abs. 1a AtG). Eine mögliche Festlegung des Atomausstiegs im Grundgesetz und damit ein Zweidrittel-Schutz vor einem Wiedereinstieg war bisher politisch nicht durchsetzbar – siehe auch Beitrag Atomausstieg ins Grundgesetz? Sieben Anwesende dafür, neun dagegen.

„Sicherheitsforschung“ als Trojanisches Pferd

Im Blog Nuclear Waste wurde jetzt ein umfangreicher Artikel mit dem Titel „Sicherheitsforschung“ als Trojanisches Pferd veröffentlicht, der insbesondere auch die Rolle Deutschlands bei der Entwicklung der vierten Generation von Atomkraftwerken schildert. Der Artikel kommt zu folgendem Resümee:

Es kann nicht sein, dass Deutschland sich durch Hintertüren, Tricksereien und unter dem intransparenten Schleier der Euratom-Finanzierung an atomaren Renaissance-Versuchen von Frankreich und anderen Staaten beteiligt. Was weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit mit der deutschen Unterstützung von AKW der dritten Generation (EPR) bereits möglich war, darf sich keinesfalls bei Reaktorkonzepten der vierten Generation wiederholen. Das trojanische Pferd der ´Sicherheitsforschung´ dient letztendlich dazu, weltweit atomare Export- und Rüstungsmärkte aufzubauen – sogar in Ländern, die den Atomwaffensperrvertrag nicht unterschrieben haben. Damit untergräbt diese Forschung das Vertrauen in die Politik und in die internationale Ordnung.

Wo bleibt die Technikfolgenabschätzung des KIT in eigener Sache?

Weiterlesen

¿Zwischenlager-Dialog?

Kurfristige Einladung zum Dialog nach Berlin

Am 25.06.2018 startete das BfE eine Veranstaltungsreihe zur Zwischenlagerung. Die öffentliche Einladung dazu erfolgte sehr kurzfristig. Beschränkt wurde die Thematik von vornherein auf hochradioaktive Abfälle. Die Zwischenlagerproblematik ist aber weitreichender – siehe Atommüllreport. Das Eingangsstatement vom BfE-Präsidenten machte ein wenig Hoffnung, denn er ging auch auf die Vorarbeiten des NBG ein (Tagung in Karlsruhe).

Zwischenlagerung gehört nicht zum NBG-Auftrag und alles in staatlicher Hand

Selbstverständlich wies er darauf hin, dass dies unabhängig vom NBG-Auftrag zur Begleitung des Standortauswahlverfahrens geschehen ist. Weiterhin betonte er, dass durch den Übergang der Betreiberrolle der Zwischenlager auf die BGZ Anfang 2019 nur noch der Staat als Akteur auftritt. Nebenbei: Ab 2020 übernimmt die BGZ auch die Betreiberrolle für 12 Zwischenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle. Er hat dann die Rolle des Betreibers (BGZ), die Rolle des Regulierers (BfE) und die Rolle der Aufsicht (Atomaufsicht der Länder). Es werde schwierig sein, deutlich zu machen, dass diese Rollen auch unabhängig wahrgenommen werden.

Und das BMU kann nach Belieben an unsichtbaren Fäden ziehen

Weiterlesen

Problem Endlager aus umfassender und nicht nur juristisch-administrativer Sicht

Nationale Aufgabe und Problem

Im Jahr 2005 erschien die BfS-Broschüre Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationale Aufgabe. Was nicht öffentlich wurde: Der ursprüngliche Titel lautete Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationales Problem. Doch die Endlagerung durfte nicht als Problem deklariert werden, denn in einigen Kreisen war man der Überzeugung, technisch sei sie bereits gelöst, es fehle nur der politische Wille, dies umzusetzen.

Schweizerischer Blog „NUCLEAR WASTE“

Marcos Buser und Walter Wildi  betreiben den schweizerischen Blog NUCLEAR WASTE. Buser analysiert in seinen letzten drei Beiträgen (Von der „Geologischen Tiefenlagerung“ zur „Dualen Strategie“ Teil1, Teil 2.1 und Teil 2.2) das Problem Endlagerung vor dem Hintergrund seiner persönlichen Erfahrungen in der Schweiz. Er legt dabei eine Betrachtungstiefe an, die einmalig ist. Dadurch wird klar, dass die Endlagerung nicht nur ein normales Problem darstellt, sondern eine große Herausforderung sowohl an wissenschaftliches als auch an politisch-öffentliches Handeln stellt.

Juristisch-administratives Vorgehen nach StandAG

Zurzeit wird in Deutschland an das Problem weitgehend juristisch-administrativ herangegangen. Eine Fachdiskussion, die über das Standortauswahlgesetz hinausgeht, wird kaum geführt. Und das obwohl die Endlagerkommission immer wieder von einem  selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren gesprochen hat und dies auch in § 1 Abs. 2 StandAG so formuliert ist. Doch wo sind die Anzeichen eines solchen Verfahrens?

Probleme mit Endlagerprojekten auch für chemisch-toxische Abfälle

Buser stellt anfangs diverse Probleme mit Endlagerprojekten vor und bezieht dabei auch Untertagedeponien für chemisch-toxische Abfälle wie die Deponie Stocamine ein. Weiterlesen

Hat der Pluralismus bei der Endlagerung wieder Chancen?


Pluralistische Scientific Community und NBG-Workshop

In den letzten fast vierzig Jahren wurden in der Regel strittige Fragen bei der Endlagerung von offizieller Seite nicht öffentlich präsentiert und diskutiert. Eine funktionierende, pluralistische Scientific Community war nicht sichtbar – siehe Beitrag Was bedeutet wissenschaftsbasiert?

Beim Workshop des Nationalen Begleitgremiums zu den geologischen Daten für die Ausschlusskriterien war das anders. Das erinnert ein wenig an die Veranstaltung Zwischenergebnisse zum Salzstock Gorleben am 15. und 16. Mai 1981 in Lüchow, wo nach dem Prinzip Rede und Gegenrede vorgegangen wurde. Diese Tradition wurde leider abgebrochen.

Eiszeitliche Auswirkungen

Offensichtlich wurde das beim Vortrag von Prof. Hübscher mit dem Titel Hebungen, Senkungen und eiszeitliche Auswirkungen auf den (auch tieferen) Untergrund. Bisher wurden Eiszeiteinwirkungen immer als geklärt dargestellt – siehe BGR-Studie zu eiszeitlichen Rinnen. Herr Hübscher erwähnte Rinnen bis 1000 m Tiefe und nach seiner Ansicht ist nicht geklärt, inwiefern vorhandene eiszeitliche Rinnen bei folgenden Eiszeiten vertieft werden können. Insgesamt ist er der Meinung, dass die eiszeitlichen Prozesse konzeptuell beschrieben seien, aber es fehle weitgehend an quantifizierende Studien. Weiterlesen