„Eine sichere Endlagerung insbesondere auch in kristallinen Formationen technisch machbar“?

aus POSIVA Report 2019-1: Postglacial Faults in Finland -a Review of PGSdyn Project Results, page 22

Niedersachsen in Finnland

Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies kam aus Finnland mit der Botschaft zurück – siehe zum Beispiel Braunschweiger Zeitung und Zeitung für kommunale Wirtschaft:

Die Reise habe gezeigt, dass eine sichere Endlagerung insbesondere auch in kristallinen Formationen technisch machbar sei.

Dies mutet an wie eine Botschaft von vorgestern. Es stellen sich sofort die Fragen Was heißt sicher? und Was heißt technisch machbar?

Nichtwissen und komparative Methode

In Deutschland hat man nun nach 40 Jahren Irrweg dahin zurückgefunden, dass in einem Bereich, in dem Nichtwissen vorherrscht, ohne ein komparatives Verfahren eine Endlagerung nicht akzeptabel ist. Schließlich gilt immer noch der Strahlengrundsatz der Optimierung.

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Unterschiedliche Sichtweisen

Infomail Standortsuche Nummer 004

Am 28. Mai erschien die Infomail Standortsuche Nummer 004 von .ausgestrahlt – kann hier abonniert werden. Im Wesentlichen wird berichtet von der letzten NBG-Sitzung – diesmal bei der BGE in Peine.

Darin werden unter anderem folgende Punkte angesprochen:

  • große Datenlücken, weil viele Akten nicht digital vorliegen,
  • „großräumige Vertikalbewegungen“ und „vulkanische Aktivität“ liefern die Länder bis auf wenige Ausnahmen keine Prognosen für die nächsten eine Million Jahre.
  • Zum Kriterium „Aktive Störungszonen“ sind die Daten wenig aussagekräftig. Nur neun Prozent der Störungszonen sind als aktiv eingestuft, vier Prozent als nicht aktiv. Bei 87 Prozent ist die Aktivität unbekannt.
  • Beim Kriterium „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit“ ist nicht bekannt, inwiefern Bohrungen teilweise abgelenkt wurden.

endlagerdialog.de hat über dieselbe Sitzung im Beitrag NBG: Die Wiederentdeckung der 3D-Modelle der Bundesländer berichtet, dabei wurden diese Punkte jedoch nicht angesprochen. Weshalb?

Der Unsinn in § 13 Abs. 2 StandAG

All die oben genannten Punkte betreffen Ausschlusskriterien. Diese sollen laut § 13 Abs. 2 StandAG im ersten Schritt angewendet werden. Schon auf dem ersten Fachworkshop der BGE mit den Landesbehörden am 05.09.2017 ist dies seitens der Länder als wenig hilfreich deklariert worden – siehe Beitrag BGE-Fachworkshop Ausschlusskriterien.

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NBG: Die Wiederentdeckung der 3D-Modelle der Bundesländer

Am Anfang stand eine Überraschung

Die 29. Sitzung des NBG begann mit einer kleinen Überraschung: Die Generalsekretärin hat innerhalb der Probezeit das NBG wieder verlassen. Gründe wurden nicht angegeben. Man kann nur hoffen, dass die Gründe, soweit sie nicht ausschließlich im privaten Bereich angesiedelt sind, bei der weiteren Arbeit des Gremiums Berücksichtigung finden.

Team von jetzt 30 soll auf 100 Personen aufgestockt werden

Das NBG war zu Gast bei der BGE in Peine. Schwerpunkt war die Arbeit der BGE bei der Standortauswahl eines Endlagerstandorts. Zurzeit beschäftigt sich damit ein recht kleines Team von 30 MitarbeiterInnen. Ziel ist es, diese Gruppe auf 100 Personen aufzustocken.

Prognose als eine Schwierigkeit

Eingeführt wurde in die einzelnen Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien sowie in die Schwierigkeiten mit diesen Kriterien, wenn zum Beispiel im StandAG nicht der gegenwärtige Wert des Kriteriums, sondern dessen Prognose über die nächsten 1 Mio. Jahre gefordert wird.

Methoden werden der Fachöffentlichkeit vorgestellt

Die dazu notwendigen Methoden werden von der BGE auch unter Hinzuziehung zum Beispiel der BGR entwickelt und an den inzwischen zum internen Gebrauch bei der BGE vorhandenen Daten getestet. Noch in diesem Jahr sollen diese Methoden dann der Fachöffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden.

Die Wiederentdeckung der 3D-Modelle der Bundesländer

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ZERAM: Wissen, Ungewissheiten und Nichtwissen

Fachforum ERAM

Der sogenannte Langzeitsicherheitsnachweis zum Zwischen- und Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ZERAM) ist in einer ESK-Stellungnahme 2013 insbesondere wegen der unsystematischen Behandlung von Ungewissheiten kritisiert worden. Der folgende Beitrag wurde in gekürzter Form auf dem Fachforum ERAM am 18.05.2019 vorgetragen.

Was wir wissen

Die Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle ist nach den jetzigen gesetzlichen und untergesetzlichen Normen nicht mehr möglich. Insbesondere die Sicherheitsanforderungen 2010 verbieten die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem ehemaligen Gewinnungsbergwerk. Die ESK hat 2013 festgestellt, dass diese Anforderungen nicht nur für wärmeentwickelnde Abfälle anzuwenden sind. Auch die weitere Verzögerung der Stilllegung ist kein probates Mittel. Das Radiumfass müsste bis zu seiner Freigabe noch 40.225 Jahre lagern (Freigrenze und Halbwertszeit aus Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts, Anlage 4, Tabelle 1, Spalte 2 und 15).

Die Abfälle im Ostfeld sind entgegen der Betriebsgenehmigung für das ERAM nach der Deutschen Vereinigung 1990 eingelagert worden. Dies geschah insbesondere, um die Landessammelstellen in den Bundesländern zu leeren. Diese konnten seit Anfang 1979 ihren Abfall nicht mehr in der Asse loswerden. Die Endlagerung im Ostfeld ist illegal, die Genehmigungsbehörde wird aber durch Bundesweisung von 1996 daran gehindert, dieses festzustellen und dagegen vorzugehen. Die Klärung der Legalität der Endlagerung im Ostfeld durch ein Feststellungsklageverfahren wird offensichtlich nicht verfolgt – siehe auch (Mehnert 2009).

Was wir in etwa wissen und was wir nicht wissen

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ENTRIA: Wissenschafts- theoretische Flankierung

Wissenschaftstheorie und Endlagerung – keine Fehlinvestition

Auf endlagerdialog.de wurde immer wieder von Wissenschaftstheorie gesprochen – siehe hier. Hervorzuheben ist der Beitrag Deutschland ist offensichtlich Analphabet in Wissenschaftstheorie aus dem Jahr 2013. Deshalb ging von der Erwähnung einer wissenschaftstheoretischen Flankierung des ENTRIA-Projekts eine magische Kraft aus, die zum Kauf des Buchs Inter- und Transdisziplinarität bei der Entsorgung radioaktiver Reststoffe geführt hat. Im Beitrag Das dicke Ende von ENTRIA wurde in Aussicht gestellt, dass berichtet wird, ob das zu einem Lesegenuss geführt hat oder als Fehlinvestition eingestuft werden muss. Das Ergebnis: Eine Fehlinvestition war es nicht.

Der positive Test mit „Thomas Kuhn“

Der erste Test war die Suche nach Thomas Kuhn: Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen. Und der Test verlief positiv. Er führte in das Kapitel 4 zur Rechtswissenschaft, worin mit T. Kuhn untermauert wird, dass auch wissenschaftliche Disziplinen geprägt sind von Werden und Vergehen, eben von Paradigmenwechseln.

Plattentektonik als Revolution im Sinne von T. Kuhn?

Leider wird dies im Kapitel 5 zur Geologie nicht problematisiert, wo es sich nach Meinung von endlagerdialog.de geradezu aufdrängt. Ist die wissenschaftliche Revolution nach Anerkennung der Plattentektonik nach Wegener in der Geologie die letzte ihrer Art gewesen? Hat sich die monolithische Geologie zu einer pluralistischen Wissenschaft entwickelt, wo nach Stephen Toulmin eher evolutionäre Prozesse ablaufen? Wie robust sind also Aussagen der Geologie? – siehe auch hier.

Kapitel 5 zur Geologie ist der lesenswerteste Teil des Buches

Auch wenn das Kapitel zur Geologie in dieser Hinsicht enttäuscht, ist es mit der lesenswerteste Teil des Buchs. Aufgrund des interdisziplinären Ansatzes von ENTRIA wird hier Nichtgeologen verständlich mitgeteilt, was Geologie macht und welche Teile der Geologie für die Endlagerung wichtig sind. Aufgeklärt wird über aus geologischer Sicht falschem Gebrauch von Fachbegriffen wie Formation und Kristallingestein. Jede Person, die sich als Nichtgeologe mit Endlagerung beschäftigt, sollte diese zehn Seiten gelesen haben:

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