Die Angst vor Kontrollverlust

Das NBG beim noch BfE

Die 32. Sitzung des NBG fand in den derzeitigen Räumen des noch BfE statt. Sowohl der Präsident als auch der Leiter des Fachgebiets Öffentlichkeitsbeteiligung konnten urlaubsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen, so dass die Vizepräsidentin und jüngere MitarbeiterInnen zu Wort kamen.

BfE-Öffentlichkeitsarbeit in der Startphase

Vorgetragen wurden diverse Ergebnisse und Planungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase. Die Präsentation dazu ist leider bisher nicht verfügbar. Hingewiesen wurde auf die neu entwickelte App über die Suche nach einem Endlager – siehe auch BfE informiert beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung. Im GOOGLE-Appstore findet man bisher unter Endlager nur die App BISaldenburg.

Wanderausstellung

Weiterhin wurde auf die neue Wanderausstellung hingewiesen, die im Vorraum der Sitzung präsentiert wurde. Die Suche auf der BfE-Site nach Wanderausstellung ergibt zwar den Hinweis

… Dazu informiert die Wanderausstellung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit am 17. und 18. August beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung…

In dem entsprechenden Artikel ist nichts von Wanderausstellung zu lesen, hingewiesen wird auf die bisherige Containerausstellung.

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Übernimmt das NBG die BfE-Aufgabe Öffentlichkeitsbeteiligung vollends?

BfE und die Weiße Landkarte

Das BfE spricht weiterhin immer wieder von der Weißen Landkarte und lockt damit kaum BürgerInnen in seine bundesweite Veranstaltungstour zur Endlagersuche. Das NBG dagegen versucht ein Webinar zum Einstieg in die bunte Welt der geologischen Daten zu erstellen – siehe Konzept vom 05.08.2019. Dieser Punkt war bereits Anlass für den Beitrag NBG übernimmt BfE-Aufgaben.

Das BfE schweigt weiter

Nun sind am 11.07.2019 ein Entwurf zu den Sicherheitsanforderungen/ Sicherheitsuntersuchungen und ein Entwurf des Geologiedatengesetzes vorgelegt worden, die für die Endlagerauswahl hervorragende Bedeutung haben. Vom BfE, das für die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Auswahlverfahren zuständig ist, findet man dazu bisher nichts – weder allgemein verständliche Erläuterungen noch Einschätzung aus regulativer Sicht, ob und wie mit diesen Entwürfen das Standortauswahlverfahren zügig umgesetzt werden kann.

Das NBG bringt wesentlich mehr

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…sieht Miersch das gesamte Verfahren als lernfähig und in diesem wie in anderen Punkten veränderbar an…

Veranstaltungsbericht in der Elbe-Jeetzel-Zeitung

Unter dem Titel Endlager-Suche: SPD und BI sehen in Geodaten „Knackpunkt“ findet sich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 03.08.2019 ein Bericht über eine Veranstaltung im Landkreis zur Endlagersuche. Dieser Bericht endet unter der Absatzüberschrift Streit um Geodatengesetz mit dem Satz

Ohne zugängliche Geodaten gibt es nach Ansicht der Kritiker keine sinnvolle öffentliche Begleitung des Verfahrens, keine Bewertungsmöglichkeit der Ergebnisse. Anders als Marunde sieht Miersch das gesamte Verfahren als lernfähig und in diesem wie in anderen Punkten veränderbar an.

Veränderungen am StandAG?

Ob das StandAG angepasst wird, wurde bereits bei der Loccum-Tagung 2019 diskutiert – siehe Beitrag Kreative Interpretation statt Novellierung des StandAGs? Die Lernfähigkeit mag ja die Intention der Endlagerkommission gewesen sein. Sie wurde in § 1 Abs. 2 StandAG auch verbal aufgenommen, die Instrumentalisierung fehlt aber vollständig. Bisher ist weder etwas von einer Anpassung noch von einer fachlich orientierten Interpretation des Gesetzestextes zu spüren. Zurzeit haben allein die JuristInnen die Oberhand.

Geodaten und Geologiedaten

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Sicherheitsanforderungen: Transparenz war gestern

Beteiligungsformate zu Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen

Unter dem Link dialog-endlagersicherheit.de können jetzt die Entwürfe der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen (§ 26 StandAG) und Sicherheitsuntersuchungen (§ 27 StandAG) eingesehen und kommentiert werden. Am 14./15.09.2019 findet zusätzlich ein öffentliches Symposium statt. Es werden also bei der Novellierung der Sicherheitsanforderungen von 2010 die gleichen Beteiligungsformate eingesetzt wie bei der Novellierung der Sicherheitskriterien von 1983. Das war im Jahr 2008/2009 – siehe auch Beitrag Dokumentation des Forums zum Endlagersymposium 2008/2009 gescheitert.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit weiterentwickelt

Nun hat sich in den letzten 10 Jahren doch einiges getan. Es stehen zum Beispiel die Grundsätze Transparenz und Nachvollziehbarkeit, festgelegt im StandAG, neu im Raum. Davon ist leider nichts zu spüren, obwohl die Entwicklung des StandAGs gezeigt hat, dass dies möglich ist. So war die Arbeitsweise der Endlagerkommission – nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Dokumentation und der Zurverfügungstellung von Sitzungsunterlagen – im Wesentlichen nachvollziehbar. Leider wurde dies bei der letzten Sitzung über den Haufen geworfen – siehe Beitrag Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche.

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Aus BfE wird BaSE

Novellierung des StandAGs

Wurde noch vor Kurzem die Novellierung des StandAGs ausgeschlossen – siehe Beitrag Kreative Interpretation statt Novellierung des StandAGs?, liegt jetzt ein Referentenentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des StandAGs und weiterer Gesetze vor.

BfE wird BaSE

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) soll danach die neue Bezeichnung Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) erhalten. Die Begründung dazu lautet:

…Es sollte damit eine eindeutige Abgrenzbarkeit von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde gegenüber dem beaufsichtigten Unternehmen hergestellt werden. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in der Startphase des Standortauswahlverfahrens und den Aufgaben des BfE im Bereich der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle muss konstatiert werden, dass das Ziel einer für die Öffentlichkeit eindeutig wahrnehmbaren Abgrenzung des BfE gegenüber den Bundesgesellschaften BGE und BGZ nicht erreicht worden ist: Durch die Ähnlichkeit der Namen besteht eine hohe und vielfach eintretende Verwechselungsgefahr. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit von Prozessen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist jedoch eine klare und bereits durch die Namen und Abkürzungen der Institutionen erkennbare Rollenzuschreibung elementar.

Haben die nicht andere Probleme?

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Personalentwicklung bei BfE und BGE

BfE-Organigramm vom 01.07.2019

Vergleicht man das BfE-Organigramm vom 01.05.2019 mit dem vom 01.07.2019, so fallen diverse Änderungen in den Leitungsebenen der Fachgebiete auf. Die Leitung von KE 5 war bereits ausgeschrieben, jetzt ist sie mit N.N. gekennzeichnet. Der Leiter von KE 1 wechselte in das Fachgebiet SV 2. Damit sind alle Fachgebietsleitungen in der Abteilung KE nicht besetzt.

Leitung des Fachgebiets SV 4 jetzt ausgeschrieben

Die Leitung des Fachgebiets SV 4 ist jetzt ausgeschrieben. Hier deutet sich also auch ein Wechsel an. Man kann nur hoffen, dass sich die Stellenbesetzungen im BfE stabilisieren und die Sacharbeit gerade in den Bereichen des Standortauswahlverfahrens im Sinne des partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahrens in den Vordergrund tritt.

Organigramm der BGE bis zur Ebene Abteilungen

Bei der BGE war bisher nur ein rudimentäres Organisationsschema öffentlich. Das änderte sich mit der Vorlage des Organigramms mit Stand 11.07.2019. Dieses Schema gibt die Struktur bis zur Ebene der Abteilungen wieder. Gruppen sind nicht dargestellt. Namentlich sind nur die LeiterInnen bis zur Ebene der Bereiche genannt. Angemerkt ist, dass einige Abteilungs- und Gruppenleitungen noch nicht besetzt sind. So sind zum Beispiel im für die Standortauswahl relevanten Aufgabenfeldern zurzeit noch die Abteilungsleitung Standortsuche und die Gruppenleitung Langzeitsicherheitsanalysen ausgeschrieben.

Gebirgsmechanik der Asse stiefmütterlich behandelt

Gebirgsbeobachtungsgespräch Asse II

Die Gebirgsbewegungen der Asse im zurückliegenden Jahr war Gegenstand des Gebirgsbeobachtungsgesprächs am 27.06.2019 in Schöppenstedt – siehe auch BGE-Meldung vom 12.07.2019. Die Meldung schildert einige Aspekte des Gesprächs vermeintlich in allgemeinverständlicher Sprache. Dazu wird gerade eine einzige 2D-Grafik zur Mikroseismik gezeigt und erläutert. Die abrufbaren Vortragsfolien der BGE und des Instituts für Gebirgsmechanik GmbH (IfG) enthalten zwar viele bunte Bilder, das Verständnis für Nichtfachperson ist aber schon wegen des fehlenden Textes nicht gegeben. Kein Laie wird sich angesprochen fühlen. Und dabei wäre es so einfach gewesen, zum Beispiel aus den mikroseismischen Beobachtungen ein interaktives 3D-Bild zu entwickeln. Damit hätte man die Chance gehabt, dass interessierte BürgerInnen sich interaktiv einbringen.

Gebirgsmechanische Kriterien bei Untertagedeponien

Gebirgsmechanik ist eine schwierige Materie, spielt aber bei der Endlagerung eine wichtige Rolle. So basiert der sogenannte Langzeitsicherheitsnachweis bei Untertagedeponien für chemotoxische Abfälle in der Regel allein auf der Einhaltung des Minimalspannungs-Kriteriums (auch Frac- oder Fluiddruck-Kriterium genannt) und des Dilatanz-Kriteriums – siehe zum Beispiel Fortschreibung des Langzeitsicherheitsnachweises für die Untertagedeponie Herfa-Neurode vom 21.03.2017, Seite 147. Schadstoffausbreitungsrechnungen unterbleiben in der Regel entsprechend der Deponieverordnung Anhang 2, Punkt 2.1.1:

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NBG übernimmt BfE-Aufgaben

NBG-Workshop über Zugang zu geologischen Daten

Unter TOP 5 behandelte das NBG auf der letzten Sitzung am 01.07.2019 ein Workshopkonzept zum Thema Zugang zu geologischen Daten für Bürger*innen und Anwendung von Ausschlusskriterien bei der Endlagersuche. Zur Diskussion wurde gestellt, ob der Workshop als kleine oder große Veranstaltung geplant werden sollte, alternativ ob sich aufgrund des zeitlichen Aufwandes eher ein Webinar oder Werbefilm anbietet – siehe NBG-Unterlage. Das NBG sprach sich mehrheitlich für ein Webinar aus.

Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung sind Aufgaben des BfE

Bemerkenswert war an der Diskussion, dass niemand darauf aufmerksam machte, dass dies eine originäre Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung darstellt. Und dafür ist nach StandAG das BfE zuständig. Die anwesenden BfE-VertreterInnen sagten dazu nichts. Es ist schleierhaft, wie eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll, in der es um die konkreten Daten im dreidimensionalen Untergrund von Deutschland gehen soll. Sollen hier Transparenz und Nachvollziehbarkeit erreicht werden, dann ist es nicht mit Präsentationen von Texten und Abbildungen getan. Notwendig sind interaktive, frei zugängliche 3D-Darstellungen. Ein solches Darstellungssystem muss erstellt und den BürgerInnen frühzeitig zum Testen überlassen werden.

BGE arbeitet an Zugang zu öffentlichen Geologiedaten

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