BfE-Statuskonferenz – der zweite Versuch

Statuskonferenz und Bürgerforum

Am 14./15.11.2019 fand die zweite Statuskonferenz statt. Terminiert war sie in der Arbeitswoche und richtete sich an die Fachöffentlichkeit. Ein sogenanntes Bürgerforum soll laut BfE am 25.01.2020, einem Samstag, veranstaltet werden. Näheres ist noch nicht bekannt und selbst der Termin ist noch nicht im BfE-Kalender verzeichnet.

Livestream und anderes

Groß angekündigt wurde ein Livestream, der aber nur zu bestimmten Zeiten aktiv war und lediglich das Rahmenprogramm im Plenum umfasste. Die wesentlichen Aktivitäten fanden aber in parallelen Foren statt. Der Livestream war nicht zeitversetzt abrufbar und steht zurzeit auch nicht zur Verfügung. Es ist zu hoffen, dass wenigstens diese dünne Dokumentation bald veröffentlicht wird. Zur Erinnerung: Bei der ersten Statuskonferenz aufgezeichnete Videos konnten erst mehrere Wochen später abgerufen werden. Die zusammenfassenden Berichte aus den Foren waren inhaltlich wenig hilfreich. Aber selbst diese sind zurzeit nicht verfügbar, obwohl sie vorliegen. Das Gleiche gilt für die Präsentationen.

Fehlerlisten

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Gesetzeskommentar zum StandAG 2017

Gesetzeskommentare zum Standortauswahlgesetz 2013 und 2017

Zum StandAG aus dem Jahr 2013 gibt es bereits einen ausführlichen Kommentar – siehe hier. Jedoch sind wesentliche Teile des StandAG im Jahr 2017 auf der Grundlage der Empfehlungen der Endlagerkommission novelliert worden, sodass das oben genannte Werk nur noch beschränkt herangezogen werden kann. Diese Lücke wurde geschlossen durch den umfassenden Kommentar zum Atomrecht in der Reihe NomosKommentar. In diesem knapp 700-Seiten-Werk findet sich der Teil zum StandAG 2017 auf den Seiten 443 bis 594. Ulrich Wollenteit (§§ 1, 2, 5-27, 36-38), Olaf Däuper (§§ 3, 4), Alexander Dietzel (§§ 3, 4) und Marc Ruttloff (§§ 28-35) haben auf 152 Seiten alle erdenklichen Unterlagen zusammengetragen und fundiert jede einzelne Passage des Gesetzes unter die Lupe genommen.

Kommentar als Wegweiser durch Unterlagen des AkEnd und der Endlagerkommission

Beim Durchlesen des Kommentars wird durch den Hinweis auf die Quellen deutlich, dass viele Regelungen des StandAG 2017 aus den Arbeiten des Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) stammen, der bereits 2002 seine Empfehlungen veröffentlicht hat, deren Umsetzung aber politisch verhindert wurde. Leicht nachvollziehbar wird auch die Rolle des StandAG 2013, das entsprechend angeführt wird. Von unschätzbarem hohen Wert sind die regelmäßigen Hinweise auf Fundstellen in den umfangreichen, kaum überschaubaren 1322 Dokumenten der Endlagerkommission. Bei § 26 Sicherheitsanforderungen wird sogar auf die RSK-Kriterien aus dem Jahr 1982 zurückgeblickt (§ 26 Rn.1).

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BMU-Referentenentwurf: Das sollte am 28.08.2019 vorgelegt werden

Weitere Informationsangebote ab 28.08.2019

Am 28.08.2019 sollen zum BMU-Referentenentwurf Sicherheitsanforderungen / Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen weitere Informationsangebote zur Verfügung gestellt werden. Damit eine Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit möglich ist, sollten diverse Pakete geschnürt werden.

Erst einmal erwartet man, dass in einer synoptischen Darstellung die Sicherheitsanforderungen 2010, der Referentenentwurf vom 11.08.2018 und die Begründung (in einer dritten Spalte) gegenübergestellt werden. Sinnvoll wäre es auch, den Entwurf 2007 (GRS – A – 3358) nebst Begründung (GRS – A – 3364) und Stellungnahmen BfS sowie RSK/SSK, Entwurf 2008 und Entwurf 2009 zur Verfügung zu stellen und damit aufzuzeigen, wie die wissenschaftliche Vorlage im politischen Raum erodierte. Als Hintergrundinformation wäre weiterhin die vom BfS erarbeitete Sicherheitsphilosophie 2005 hilfreich.

Im zweiten Schritt sollte geschildert werden, inwieweit die Vorstellungen der Endlagerkommission umgesetzt wurden. In Bezug auf Seite 398 des Abschlussberichts stellt sich die Frage, wie wurden und werden die beiden Verordnungen unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit erarbeitet? Hier wurden von der Kommission Länder und Öffentlichkeit gleichberechtigt genannt. Wurden die Länder wie die Öffentlichkeit bisher nicht beteiligt? Alles Fragen, die nach Bewilligung des IFG-Antrags Erlasse zu den drei Verordnungsermächtigungen nach StandAG beantwortet werden können.

SicherheitsanforderungenVorläufige SicherheitsuntersuchungenFazit

Sicherheitsanforderungen

Vorstellungen der Endlagerkommission

Weiterhin hat die Kommission inhaltliche Punkte zu den Sicherheitsanforderungen aufgestellt – siehe Abschlussbericht, Seite 239 bis 241.

Zur fachlichen Ausgestaltung der Sicherheitsanforderungen hat die ESK bislang drei Leitlinien verabschiedet, und zwar zu den Themen „Menschliches Eindringen in ein Endlager“, „Einordnung von Entwicklungen in Wahrscheinlichkeitsklassen“ und „Sicherer Betrieb des Endlagers“.

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„Die Kriterien sind von der Endlagerkommission erarbeitet worden…“

Berichterstattung in der Stuttgarter Zeitung

In der Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung zur BfE-Werbeveranstaltung in Stuttgart wird die BGE wörtlich zitiert mit:

Die Kriterien sind von der Endlagerkommission erarbeitet worden, in der neben Wissenschaftlern, auch Vertreter von Umweltverbänden waren.

Die Frage war, wer die Mindestkriterien festgelegt habe.

Kriterien wurden vom AkEnd erarbeitet

Zu der Aussage zu den Kriterien sind Richtigstellungen und Anmerkungen zu machen. Die Kriterien wurden in der AG 3 der Endlagerkommission diskutiert. Erarbeitet wurden sie ursprünglich vom Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd), der sie in seinen Empfehlungen im Jahr 2002 veröffentlicht hat (Mindestanforderungen – Seite 95 bis 97). Die AG 3 hat diese Kriterien im Wesentlichen kopiert, jetzt finden sie sich als Mindestanforderungen im § 23 StandAG.

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Werbeveranstaltung des BfE in Potsdam

BfE-Infoveranstaltung Endlager gesucht in Potsdam

Am 13.06.2019 bot das BfE in Potsdam die Infoveranstaltung Endlager gesucht an. Es kamen knapp 30 interessierte BürgerInnen aus Brandenburg und Berlin. Gut noch einmal so viel waren ZuhörerInnen, die damit beruflich zu tun haben und im Wesentlichen beim BfE oder der BGE arbeiten.

Wurden die Rollen transparent abgegrenzt?

endlagerdialog.de hat zu der Veranstaltungsreihe bereits den Beitrag Werden die Rollen transparent abgegrenzt? geschrieben. Die Abgrenzung der Rollen der Beteiligten wurde nur formal benannt. Die Konflikte zwischen dem Operator BGE und dem Regulator BfE, die schließlich zum BfE-Verbot der Veröffentlichung von Ausschlussgebieten führte, wurde nicht benannt. Allein die NBG-Vertreterin kritisierte die Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung des BfE mit den Worten, da ist noch viel Luft nach oben. Das BMU als der wesentliche Drahtzieher war nicht vertreten. Die landesgeologischen Dienste von Brandenburg und Berlin waren ebnfalls nicht vertreten. Die Doppelrolle des BfE als Regulator und als Träger der Öffenlichkeitsbeteiligung wurde allein vom Präsidenten vertreten. Zwischen diesen beiden durchaus kontroversen Rollen gab es – getragen von dieser Personalunion – keinerlei Abgrenzung.

Video Endlagersuche in fünf Minuten erklärt

Es wurde das Video Endlagersuche in fünf Minuten erklärt eingespielt, wo nicht einmal die mehrfach kritisierte Stelle bei 1:54 Ausschluss und Auswahl der Regionen, können Bürgerinnen und Bürger von Anfang an im Internet mitverfolgen. korrigiert wurde. Schließlich hat das BfE durch Verbot dafür gesorgt, dass dies erst ab der Veröffentlichung des Teilgebieteberichts nach § 13 StandAG voraussichtlich möglich sein wird. Auch zum Beispiel bei 1:50 wird falsch informiert mit Eine 100 Meter starke Schicht aus Granit, Salz oder Ton muss es umgeben. Dies gilt zwar für Salz und Ton (Nicht exakt, hier muss die Mächtigkeit 100 m betragen. Über den Abstand zwischen Einlagerung und einschlusswirksamer Gesteinsgrenze ist nichts festgelegt.), aber nicht für Granit – oder besser Kristallin. Hier wird der Fehler in § 21 Abs. 2 StandAG reproduziert, der für die Standortsicherung gilt, aber für die Standortauswahl aber keine Bedeutung hat.

Richtigkeit der Informationen spielte keine große Rolle

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ENTRIA: Wissenschafts- theoretische Flankierung

Wissenschaftstheorie und Endlagerung – keine Fehlinvestition

Auf endlagerdialog.de wurde immer wieder von Wissenschaftstheorie gesprochen – siehe hier. Hervorzuheben ist der Beitrag Deutschland ist offensichtlich Analphabet in Wissenschaftstheorie aus dem Jahr 2013. Deshalb ging von der Erwähnung einer wissenschaftstheoretischen Flankierung des ENTRIA-Projekts eine magische Kraft aus, die zum Kauf des Buchs Inter- und Transdisziplinarität bei der Entsorgung radioaktiver Reststoffe geführt hat. Im Beitrag Das dicke Ende von ENTRIA wurde in Aussicht gestellt, dass berichtet wird, ob das zu einem Lesegenuss geführt hat oder als Fehlinvestition eingestuft werden muss. Das Ergebnis: Eine Fehlinvestition war es nicht.

Der positive Test mit „Thomas Kuhn“

Der erste Test war die Suche nach Thomas Kuhn: Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen. Und der Test verlief positiv. Er führte in das Kapitel 4 zur Rechtswissenschaft, worin mit T. Kuhn untermauert wird, dass auch wissenschaftliche Disziplinen geprägt sind von Werden und Vergehen, eben von Paradigmenwechseln.

Plattentektonik als Revolution im Sinne von T. Kuhn?

Leider wird dies im Kapitel 5 zur Geologie nicht problematisiert, wo es sich nach Meinung von endlagerdialog.de geradezu aufdrängt. Ist die wissenschaftliche Revolution nach Anerkennung der Plattentektonik nach Wegener in der Geologie die letzte ihrer Art gewesen? Hat sich die monolithische Geologie zu einer pluralistischen Wissenschaft entwickelt, wo nach Stephen Toulmin eher evolutionäre Prozesse ablaufen? Wie robust sind also Aussagen der Geologie? – siehe auch hier.

Kapitel 5 zur Geologie ist der lesenswerteste Teil des Buches

Auch wenn das Kapitel zur Geologie in dieser Hinsicht enttäuscht, ist es mit der lesenswerteste Teil des Buchs. Aufgrund des interdisziplinären Ansatzes von ENTRIA wird hier Nichtgeologen verständlich mitgeteilt, was Geologie macht und welche Teile der Geologie für die Endlagerung wichtig sind. Aufgeklärt wird über aus geologischer Sicht falschem Gebrauch von Fachbegriffen wie Formation und Kristallingestein. Jede Person, die sich als Nichtgeologe mit Endlagerung beschäftigt, sollte diese zehn Seiten gelesen haben:

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Endlager gesucht – eine neue Legendenquelle?

Das Endlagerproblem als wicked problem – verzwicktes Problem

Das Endlagerproblem für radioaktive Abfälle wird immer wieder als wicked problem gesehen. Warum im Gegensatz dazu ein ähnliches Problem – wie die Entsorgung chemotoxischer Abfälle in Untertagedeponien – nicht so gesehen wird, wird nirgends ausgeführt. Wodurch zeichnen sich solche Probleme aus? Ein Hinweis wird zum Beispiel in Ewigkeitslasten auf Seite 90 geliefert:

…wechselnde Narrative: ein wicked problem kann nie allein durch objektive Tatbestände oder seine stoffliche Beschaffenheit erklärt werden, es ist stets auch ein sozial konstruiertes Problem…

Offensichtlich fehlt Untertagedeponien für chemotoxische Abfälle eine solche soziale Konstruktion. Was aber sind wechselnde Narrative? Und welche Rolle spielten diese bisher bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle?

Legenden als Narrative der Vergangenheit

Gebräuchlicher ist der Begriff Legenden statt Narrative. Und diese wurden beim Endlagerproblem zur Genüge von den unterschiedlichen Seiten aufgetischt – mit jeweils einer guten Portion an Fakten, aber auch Zusätzen ganz im Sinne eigener Interessen. Und es gab keine Institution, die versucht hat, die unterschiedlichen Legenden zusammenzubringen – heute als Faktencheck bekannt.

Legende Neustart

Anlässlich der ersten Infoveranstaltung des BfE einer bundesweiten Reihe in Kiel stellt sich die Frage, ob die Zeit der Legendenbildung nun vorbei ist? Aber schon der immer wieder benutzte Begriff Neustart macht wenig Hoffnung. Der Neustart geht zurück auf die komparative Standortsuche der KEWA für ein nukleares Entsorgungszentrum mit Endlager, die diversen bundesweiten Studien der BGR zu Salz-, Kristallin- und Tonstandorten nach den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Kriterien und dem AkEnd-Konzept, dessen Durchführung durch massiven politischen Druck verhindert wurde. Nun soll die schlechte Kopie dieses letzten Konzeptes aus dem Jahr 2002 ein Neustart im Jahr 2019 sein?

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Start der bundesweiten BfE-Veranstaltungsreihe

BfE in Konkurrenz zu .ausgestrahlt e. V.?

Am 24.04.2019 startete das BfE eine bundesweite Reihe von Informationsveranstaltungen zur Endlagersuche. Offensichtlich ist dem BfE aufgefallen, dass andere Organisationen wie zum Beispiel .ausgestrahlt e.V. aktivere Informationsarbeit – siehe auch hier – machen als die Behörde, die zentral nach § 4 Abs. 2 StandAG für die Öffentlichkeitsbeteiligung und damit die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist.

Berichterstattung ist mager

Die Berichterstattung über diese Veranstaltung ist sehr mager. Aufgefallen sind im Wesentlichen eine Meldung des BfE, eine Meldung der BGE und ein Artikel in den Kieler Nachrichten.

Meldung des BfE

Den am wenigstens informativen Bericht liefert das BfE, das – wie gesagt – für die Öffentlichkeitsarbeit zentral zuständig ist. Nicht einmal die Vorträge werden dokumentiert, sondern es werden lediglich die gezeigten Präsentationen zur Verfügung gestellt. Von der Diskussion mit dem Publikum bekommt man nichts, aber auch nichts mitgeteilt.

Fatale Verkürzung

Weiterhin wird im Text eine fatale Verkürzung präsentiert, indem formuliert wird:

Einen Bericht, welche Gebiete für weitere Betrachtungen bei der Endlagersuche in Fragen kommen oder welche auszuschließen sind, hat sie [die BGE] für das kommende Jahr angekündigt.

Wenn man in den Gesetzestext – hier § 13 – schaut, wird das offensichtlich. Dort in Abs. 2 ist zu lesen:

..sofern Gebiete vorhanden sind, die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden können, sind diese ebenfalls aufzuführen und ist eine Empfehlung zum weiteren Umgang mit diesen Gebieten aufzunehmen.

Es sind also nicht nur die Gebiete zu nennen, die bei der Endlagersuche weiter in Betracht kommen, sondern auch die, wo die geologischen Kenntnisse nicht ausreichen, um eine entsprechende Entscheidung zu treffen. Der BGE-Präsentation ist auf Seite 25 zu entnehmen, dass dies seitens des Vorhabenträgers richtig vorgetragen wurde.

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