Tagesspiegel: „Endlager-Chef warnt vor politischer Blockade“ – Oberflächlicher geht es nicht mehr

Das BaSE ist lediglich Überwachungsbehörde

Herr König, Präsident des BaSE, wird in einem Tagesspiegel-Artikel vom 12.07.2020 bezeichnet als Chef der Atommüll-Endlager-Behörde. Das BaSE ist aber nicht Akteur (operator) bei der Endlagersuche, sondern lediglich Überwachungsbehörde (regulator). Der Vorhabenträger ist die BGE, dort wird die Arbeit gemacht.

BaSE als Behörde für Kommunikation und Bürgerbeteiligung

Das BaSE hat neben der regulator-Rolle auch die Rolle der Kommunikation und Bürgerbeteiligung. Da versagt das BaSE bisher praktisch vollständig – jedenfalls, wenn es sich um fachliche Informationen handelt.

Fachliche Informationen fehlen – alles wird ins Politische gezogen

Zum Beispiel wird die Endlagerung in Kristallin auch vom BaSE immer wieder ins Politische gezogen – zum Beispiel:

König warnte auch die bayerische Landesregierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), das Verfahren zu torpedieren, der Freistaat argumentiert, seine Granitvorkommen sei ungeeignet für eine Endlagerung.

Das BaSE als fachliche und wissenschaftliche Behörde (siehe § 2 Abs. 2 BaSE-Errichtungsgesetz) sollte an dieser Stelle auf die fachlichen Probleme eingehen, vor denen man durch die Aufnahme von Kristallingestein als Wirtsgestein steht.

Fachliche Schwierigkeiten bei der Aufnahme des Kristallins als Wirtsgestein

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Die nächste Novelle des StandAG steht bevor

StandAG-Novellierung versteckt angekündigt

Wie bereits .ausgestrahlt in der Infomail Standortsuche 028 mitgeteilt hat, bereitet das BMU eine weitere Novellierung des StandAG vor. Diesen Hinweis findet man nach akribischer Suche auf eine Internetseite des BaSE unter Schutz möglicher Standorte als letzte FAQ mit der Fragestellung Wie lange gilt das Einvernehmensverfahren? Warum wird an dieser versteckten Stelle die nächste StandAG-Novelle angekündigt? Transparenz sieht anders aus!

Der teilweise irreführende Text

Der Text lautet:

Wie lange gilt das Einvernehmensverfahren?

Derzeit bereitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit einen Gesetzentwurf vor, der unter anderem eine Überarbeitung der Regelungen zur Standortsicherung in § 21 StandAG vorsieht. Angesichts der guten praktischen Erfahrungen mit der bisherigen Sicherung nach § 21 Absatz 2 StandAG soll diese auch für die nächste Phase der Standortauswahl weiter Anwendung finden. Dabei soll der Fortschritt der Standortauswahl, wie er sich aus dem Teilgebietebericht ergeben wird, berücksichtigt werden. Das heißt, die Regelung ist dann nur noch auf die identifizierten Gebiete und auf die Gebiete, die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten vorerst nicht eingeordnet werden können, anzuwenden. Die Bundesländer werden entsprechend von Aufwand entlastet. Der Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit in der Ressortabstimmung; die Bundesländer werden zeitnah beteiligt werden. Nachdem im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens durch Bundesgesetz Standortregionen zur Erkundung festgelegt sein werden, wird die Standortsicherung auf diese Flächen beschränkt sein und durch Allgemeinverfügungen des BASE umgesetzt werden.

Der Gültigkeitszeitraum nach jetzigem StandAG?

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Das BaSE hat offensichtlich ein Defizit in der Führungsebene erkannt

BaSE-Vizepräsidentin wechselt in die Bundestagsverwaltung

Vor gut zwei Monaten wurde öffentlich bekannt, dass die Vizepräsidentin des BaSE zum 01.08.2020 in die Bundestagsverwaltung wechseln wird. Sie wird in Zukunft die Abteilung W (Wissenschaft und Außenbeziehungen) leiten. Zwar wäre es angeraten gewesen, diesen Posten mit einer Person zu besetzen, die etwas von Wissenschaftstheorie versteht, damit die Bundestagsverwaltung ein zeitgemäßes Verständnis zu den Wissenschaften vermitteln kann – siehe auch Beiträge Warum verhält sich die Politik so dumm? und Deutschland ist offensichtlich Analphabet in Wissenschaftstheorie. Aber: Juristin passt in dieser Verwaltung wohl immer.

Ausschreibung mit Spannung erwartet

Mit Spannung wurde die Ausschreibung der ab August 2020 vakanten Stelle der Vizepräsidentin beim BaSE erwartet. Diese ist jetzt öffentlich – siehe hier.

Vergleich der Ausschreibungen 2017 und 2020

Vergleicht man die aktuelle Ausschreibung mit der aus dem Jahr 2017, so erkennt man gravierende Unterschiede. Wurde das BfE 2017 lediglich als selbstständige Bundesoberbehörde dargestellt, ist jetzt daraus eine wissenschaftliche Bundesoberbehörde geworden. Von der Wissenschaftlichkeit war aber bisher wenig zu spüren. Soll das jetzt besser werden? In den Stellenanforderungen findet sich davon nichts.

Fokussierung auf Beteiligung

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Neues aus der Projektgruppe Ausbreitungspfade

Berechnungsgrundlage Dosisabschätzung

Die bisherigen Abschätzungen der effektiven Dosis bei der Freisetzung von Radionukliden aus Endlagern erfolgten in Anlehnung an die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 47 (vormals § 45) Strahlenschutzverordnung. Bei der Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen 2010 wurde deutlich, dass dies nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Vorgesehen war die Entwicklung einer Leitlinie entsprechend Sicherheitsanforderungen 2010 Seite 3, vorletzter Absatz. Ein entsprechender Beratungsauftrag ging 2012 an die SSK. endlagerdialog.de stellte sechs Jahre lang immer wieder Anträge nach IFG/UIG, um zu erfahren, was sich im Geheimen bewegte? Eine Übersicht dazu ist im Beitrag Abschätzung effektiver Dosen bei Freisetzungen aus einem Endlager nachzulesen.

Projektgruppe Ausbreitungspfade

Erst 2018 wurde eine gemeinsame Projektgruppe Ausbreitungspfade an BfE und BfS installiert, die das Problem behandeln sollte. Das Bearbeitungskonzept stellte die Fertigstellung des Endberichts für den 30.09.2019 und die Veröffentlichung für den 31.12.2019 in Aussicht. Bisher ist der Bericht weder veröffentlicht noch Zwischenergebnisse zugänglich.

Die neue Nachricht aus der Projektgruppe

Nein, nein, das ist falsch! Schließlich stand schon im Referentenentwurf vom 11.07.2019 zu den Sicherheitsverordnungen in Art. 1 § 7 Abs. 1 (Dosiswerte im Nachweiszeitraum):

Bei der Abschätzung sind die Lebensbedingungen zum Zeitpunkt der Nachweisführung für den gesamten Nachweiszeitraum zu unterstellen.

Das ist das Neue aus der Projektgruppe – etwas spärlich, aber immerhin! Oder stellt es eine Einflussnahme des BMU auf die Projektgruppe dar, damit die wissenschaftliche Auseinandersetzung beendet wird?

Untätigkeit und Leugnung

Seit nun gut zehn Jahren wird klammheimlich hinter verschlossenen Türen an dem Problem gearbeitet – oder vielleicht eher nicht gearbeitet? Nur durch Anfragen von endlagerdialog.de ist inzwischen klar, dass acht Jahre lang nichts getan wurde. Und selbst auf der 1. Statuskonferenz wurde geleugnet, dass es eine Weisung des BMU an BfE und BfS gab, das Problem zu bearbeiten – siehe hier.

Warum diese Mauschelei?

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Termin Teilgebietskonferenz: Intransparenter geht es nicht

Lesezeit zwischen Veröffentlichung und Konferenz

Auf der NBG-Sitzung am 11.05. 2020 ( Video hier) hat die BGE mitgeteilt, dass sie Ende September den Teilgebietsbericht vorlegen kann und will. Auf der Sitzung am 18.06.2020 wurde nichts anderes mitgeteilt. Bekräftigt wurde lediglich der Termin der ersten Fachkonferenz Teilgebiete. Diese wird am 17./18.10.2020 in Kassel stattfinden. Die Beantwortung der Besucherfrage an BGE und BaSE, ob der Teilgebietsbericht wirklich gut zwei Wochen vor der Konferenz veröffentlicht werde und damit Lesezeit eingeräumt wird, wurde nicht zugelassen.

Intransparenter regulatorischer Einfluss

Auf der 7. Sitzung der Beratungsgruppe Fachkonferenz am 23.06.2020 verkündete Herr Tietze von der BGE überraschend, dass die BGE den Bericht doch erst zur Fachkonferenz öffentlich machen wird. Eine Lesezeit wird nicht eingeräumt. Wie kommt die BGE jetzt zu dieser Terminverschiebung? Seit Längerem ist bekannt, dass das BaSE dafür plädiert, den zeitlichen Abstand zwischen Veröffentlichung und Konferenz möglichst klein zu halten. Hat sich die Regulierungsbehörde hier wieder gegen den Vorhabenträger durchgesetzt? Wiederholt sich hier, was schon bei der Information über Ausschlussgebiete und den bundesweiten Informationsveranstaltungen abgespielt hat? Die Information der Öffentlichkeit durch die BGE über die Ausschlussgebiete wurde unterbunden, die bundesweiten Informationsveranstaltungen wurden vom BaSE übernommen und durchgeführt.

Trennung von operator und regulator

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Transparent über die Intransparenz informieren

Bohrpunktekarte Deutschland mit Bohrdichten im 40 x 40 km-Raster

Gesetz verabschiedet und Stichtag festgelegt

Nach der Verabschiedung des Geologiedatengesetzes (GeolDG) ist das weitere Verfahren mit den geologischen Daten in Phase 1 des StandAG bis § 14 vorgezeichnet. Weiterhin sind die Daten für den Zwischenbericht Teilgebiete nach § 13 eindeutig festgelegt, denn als Stichtag ist von der BGE der 01.06.2020 festgelegt worden.

Beginn der inhaltlichen Beratung der Fachkonferenz Teilgebiete

Nach der jetzt geschaffenen gesetzlichen Regelung wird es eine Weile dauern, bis die für den Zwischenbericht Teilgebiete verwendeten Daten öffentlich verfügbar sind und für die Fachkonferenz Teilgebiete das Ergebnis des Zwischenberichts nachvollziehbar wird. Erst dann kann die wirklich inhaltliche Beratung in diesem Gremium beginnen.

Verzeichnis der Bezeichnungen jedes einzelnen Datums, das verwendet wird

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Neuer Generalsekretär der Geschäftsstelle des Nationalen Begleitgremiums

Seit dem 02.06.2020 leitet Venio Quinque als Generalsekretär die Geschäftsstelle des NBG – siehe hier.

Herr Quinque ist Wissenschaftskommunikator und war bis jetzt Leiter des Referats Unternehmenskommunikation der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM). Liest man sich das Interview mit ihm auf wissenschaft im dialog durch, liegt der Schluss nahe, dass er beim NBG eine Fehlbesetzung ist. Er wird eher bei der Institution gebraucht, die in der Endlagersuche die Aufgabe der Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung hat. Das ist nicht das NBG, sondern das BaSE.

Aber vielleicht gelingt es dem NBG, mit dem neuen Generalsekretär noch höheren Druck auf das BaSE auszuüben, damit endlich ein Dialog auf Augenhöhe organisiert wird.

Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Fachkonferenz Teilgebiete mit Scholz & Friends

Versteckte Botschaft

Das BaSE veröffentlichte am 22.05.2020 unter Weitere Meldungen einen Artikel mit der Überschrift Für das Thema Endlagersuche und Beteiligung sensibilisieren. Hierunter verbirgt sich etwas versteckt die Terminfestlegung des BaSE für die Fachkonferenz Teilgebiete. Sie wird danach am 17./18. Oktober in Kassel starten.

Auftragsvergabe an Scholz & Friends

Ausgangspunkt ist die Auftragsvergabe an die Agentur Scholz & Friends – siehe auch Antrag von endlagerdialog.de auf FragDenStaat. Die Agentur hat die Aufgabe, Info-Aktionen zu entwickeln, um die Aufmerksamkeit für die Endlagersuche zu erhöhen. Nach Außenansicht ist diese Aufgabe davon geprägt, dass wirkliche Informationen aber nicht bereitgestellt werden sollen. Ansonsten hätte das BaSE diverse Möglichkeiten, die allgemeine Geologie Deutschlands bürgernah aufzubereiten und bisher bekannte geologische Daten verständlich darzustellen und zu diskutieren. – nicht zuletzt die Daten aus den Einvernehmenserklärungen nach § 21 StandAG.

Der unvermittelte Abschnitt mit Terminfestlegung

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