Laut eines Schreibens des BaSE vom 26.03.2020 hatte die Behörde der BGE angeboten, zu den Methodensteckbriefen in einen fachlichen Dialog einzutreten. Dies sei seitens der BGE laut E-Mail am 06.02.2020 und Telefonat am 14.02.2020 nicht erwünscht gewesen.
Wann das obengenannte Schreiben – datiert mit 26.03.2020 – veröffentlicht wurde, ist nicht erkenntlich. Weiterhin: Das Angebot des BaSE an die BGE zum fachlichen Dialog ist im Dokumentenverzeichnis nicht zu finden, die Reaktionen der BGE darauf ebenfalls nicht. Von Transparenz kann man also in diesem Fall nicht sprechen.
Gesprochen wird im obengenannten Schreiben von einem BGE-Schreiben, das am 04.03.2020 übermittelten wurde. Um dieses im Dokumentenverzeichnis auffinden zu können, hätte das BaSE mitteilen müssen, welches Datum dieses Schreiben trägt. Es ist der 03.03.2020. Es stellt sich die weitere Frage: In welchem Schreiben des BaSE sind die Fragen zu finden, die von der BGE beantwortet werden?
Die BGE hat sich mit Papier vom 24.06.2019 zur Methodik für die Ermittlung der Teilgebiete und Standortregionen geäußert. Das BfE hat in einem Schreiben vom 12.11.2019 dazu grundsätzliche Hinweise übermittelt. Das Schreiben endet mit:
Im Rahmen der 2. Statuskonferenz Endlagerung des BfE am 14. und 15. November 2019 wird für die BGE mbH wie bereits angekündigt Gelegenheit bestehen, Ausblick auf ihr fachliches Vorgehen bei der Teilgebieteermittlung zu geben. Einer vertiefenden Diskussion gerade auch zu den o. g. Aspekten sehe ich mit Interesse entgegen.
Sieht man sich die recht mageren Diskussionen im BGEForum an, so vermisst man die fachlich vertiefenden Diskussionbeiträge des BaSE. Hat das BaSE fachlich zu den Methoden nichts zu sagen oder will BaSE nicht öffentlich darüber diskutieren? Was bedeutet eigentlich Transparenz in diesem Zusammenhang?