Methodensteckbriefe: Fachliche Dialogbeiträge des BaSE fehlen

Laut eines Schreibens des BaSE vom 26.03.2020 hatte die Behörde der BGE angeboten, zu den Methodensteckbriefen in einen fachlichen Dialog einzutreten. Dies sei seitens der BGE laut E-Mail am 06.02.2020 und Telefonat am 14.02.2020 nicht erwünscht gewesen.

Wann das obengenannte Schreiben – datiert mit 26.03.2020 – veröffentlicht wurde, ist nicht erkenntlich. Weiterhin: Das Angebot des BaSE an die BGE zum fachlichen Dialog ist im Dokumentenverzeichnis nicht zu finden, die Reaktionen der BGE darauf ebenfalls nicht. Von Transparenz kann man also in diesem Fall nicht sprechen.

Gesprochen wird im obengenannten Schreiben von einem BGE-Schreiben, das am 04.03.2020 übermittelten wurde. Um dieses im Dokumentenverzeichnis auffinden zu können, hätte das BaSE mitteilen müssen, welches Datum dieses Schreiben trägt. Es ist der 03.03.2020. Es stellt sich die weitere Frage: In welchem Schreiben des BaSE sind die Fragen zu finden, die von der BGE beantwortet werden?

Die BGE hat sich mit Papier vom 24.06.2019 zur Methodik für die Ermittlung der Teilgebiete und Standortregionen geäußert. Das BfE hat in einem Schreiben vom 12.11.2019 dazu grundsätzliche Hinweise übermittelt. Das Schreiben endet mit:

Im Rahmen der 2. Statuskonferenz Endlagerung des BfE am 14. und 15. November 2019 wird für die BGE mbH wie bereits angekündigt Gelegenheit bestehen, Ausblick auf ihr fachliches Vorgehen bei der Teilgebieteermittlung zu geben. Einer vertiefenden Diskussion gerade auch zu den o. g. Aspekten sehe ich mit Interesse entgegen.

Sieht man sich die recht mageren Diskussionen im BGEForum an, so vermisst man die fachlich vertiefenden Diskussionbeiträge des BaSE. Hat das BaSE fachlich zu den Methoden nichts zu sagen oder will BaSE nicht öffentlich darüber diskutieren? Was bedeutet eigentlich Transparenz in diesem Zusammenhang?

Einzelne Mosaiksteinchen der 6. Sitzung der Beratungsgruppe

Interessanter Technikmix

Heute fand die 6. Sitzung der Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete beim BaSE statt. Es war eine Mischung aus Vorort-Veranstaltung, Telefonkonferenz und Medienzugänge über cryptpad.fr (Liveprotokoll) und TEDME.com (Präsentation). endlagerdialog.de konnte wegen Telefonkosten nur teilweise der Telefonkonferenz folgen, da für den genutzten Anschluss kein Flatrate-Vertrag bestand. Insgesamt hat aber dieser Technikmix funktioniert und könnte eine Methode sein, um auch Bürger*innen einzubeziehen, die keinen Zugang zu schnellem Internet haben. Wichtig war die Moderation mit Redeliste und Stummschalten anderer Audioquellen.

4. Veranstaltung und Rechtsgutachten?

Ganz am Anfang stand die Frage von Herrn Warode (BUND e.V.), was das BaSE mit einer 4. Veranstaltung meint, denn in der Tischvorlage (nicht veröffentlicht) stand:

…Verfolgte Variante des BASE (konkret: zeitgleicher Beginn der Fachkonferenz mit der Veröffentlichung des Zwischenberichtes, nach Bedarf der Teilnehmer flexible Dauer der Fachkonferenz, BASE organisiert zusätzlich 4. Veranstaltung)…

Weiterhin wurde nach einem Rechtsgutachten gefragt, das Jörg Kuhbier zu § 9 StandAG erstellt haben soll.

Beschwerde: Gutachten nicht vorher bekannt

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Die Informationsplattform wird zur Infoplattform

Dokumentenverzeichnis in Firefox

Die lange angekündigte neue Informationsplattform

Die seit längerer Zeit angekündigte neue Informationsplattform des BaSE ist jetzt unter der Adresse www.endlagersuche-infoplattform.de zu erreichen. Kern der Plattform ist das Dokumentenverzeichnis nach § 6 StandAG. Wer jedoch mit Firefox darauf zugreift, bekommt Datensalat: Zeichen werden nicht richtig dargestellt und Texte werden abgeschnitten. Um dieses zu beheben, muss entweder in Firefox der Darstellungsmaßstab auf 67 % reduziert oder der Browser Chrome (Google) benutzt werden.

Regionalkonferenzen ausgeblendet

In der Beschreibung wird mitgeteilt, dass hier Dokumente des BaSE und der BGE veröffentlicht werden. Damit wird nicht berücksichtigt, dass auch die Regionalkonferenzen § 10 Abs. 4 das Recht haben, auf dieser Plattform Unterlagen einzustellen.

Filter Zeitraum

Sehr gewöhnungsbedürftig ist der Filter zum Datum der Dokumente. Es können lediglich folgende Zeiträume gewählt werden:

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„…spielen digitale Formen der Beteiligung eine zentrale Rolle bei der Einbindung der Öffentlichkeit.“

Gemeinsamer Brief von BaSE und BGE

In einem gemeinsamen Brief des BaSE und der BGE sprechen sich beide Institutionen gegen ein Moratorium bei der Endlagerstandortauswahl wegen der CORONA-Pandemie aus, wie es in einem Offenen Brief vom BUND e.V. gefordert wurde.

Zwischenbericht Teilgebiete im Herbst

Die BGE geht in dem Schreiben davon aus, dass der Zwischenbericht Teilgebiete trotz CORONA im Herbst vorgelegt werden kann. Bisher wurde von Ende September gesprochen – der Herbst auf der Nordhalbkugel erstreckt sich vom 22.09. bis 21.12. Ähnliches war schon den Meldungen der dpa-AFX und der taz zu entnehmen.

„…spielen digitale Formen der Beteiligung eine zentrale Rolle bei der Einbindung der Öffentlichkeit.“

Betont wird, dass digitale Formen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung sowieso eine zentrale Rolle spielen sollten:

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ASSE-Livestream: „..einmaliges Projekt mit weltweiter Öffentlichkeitsbeteiligung..“

ASSE-Rückholplan per Onlineveranstaltung

Am 17.04.2020 stellte die BGE den ASSE-Rückholplan öffentlich vor. Vorgetragen wurde der Plan in der Kurzfassung und es schloss sich eine Fragerunde an, die durch Moderation begleitet wurde. Die Veranstaltung fand aufgrund der CORONA-Einschränkungen digital im Internet statt. Die BGE-Mitarbeiter*innen waren an einem Ort, von dem ein Livestream über YouTube (Google) übertragen wurde. Einige vorher festgelegte Personen konnten per Skype (Microsoft) zugeschaltet werden. Für Bürger*innen standen drei Fragekanäle zur Verfügung:

  • die Chat-Funktion von YouTube (Google-Anmeldung erforderlich),
  • per Email an dialog@bge.de und
  • per Telefon.

Der etwa dreistündige Livestream kann inklusive Chat-Kanal hier auch nachträglich angesehen werden.

„…ein einmaliges Projekt mit weltweiter Öffentlichkeitsbeteiligung…“

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CORONA – und was nun?

Meldung der BGE

Das Corona-Virus wird auch die Endlagerstandortauswahl beeinflussen. Die BGE betont in einer Meldung vom 26.03.2020 im Wesentlichen die Maßnahmen zur Betriebssicherheit der Bergwerke, die sie als Endlagergesellschaft betreibt, geht aber auf die konkreten Schritte bei der Standortauswahl nicht ein. Wird der Zwischenbericht Teilgebiete Ende September diesen Jahres vorgelegt werden können?

Meldung des BaSE

Auch das BaSE wird in seiner Meldung vom 19.03.2020 wenig konkret. Allein der letzte Satz in dieser Meldung lässt aufhorchen:

Zudem arbeitet das BASE daran, mit technischer Unterstützung Ersatz für ausgefallene Treffen zu schaffen.

Welche Treffen sind gemeint, in welcher Richtung wird bezüglich Ersatz gedacht?

Analyse des Partizipationsbeauftragten

Da geht die Analyse des beim NBG angesiedelten Partizipationsbeauftragten, die heute unter der Überschrift Unerwartet neue Wege veröffentlicht wurde, wesentlich weiter. Betont wird, dass die Standortauswahl an sich wie geplant weiter laufen kann, vielleicht mit ein wenig Zeitverzögerung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung aber kann in der angedachten und teilweise konkret im StandAG festgelegten Form vorerst nicht weiterverfolgt werden.

Unterschied zwischen wissenschaftlicher Auswertung und Öffentlichkeitsbeteiligung

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Endlich eigene BaSE-Abteilung „Öffentlichkeitsbeteiligung“

Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung mit fünf Fachgebieten

Nach der Ankündigung vom 08.11.2019 ist nun im BaSE eine eigene Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung gebildet worden. Die Abteilung besteht aus fünf Fachgebieten mit folgenden Bezeichnungen:

  • Grundsätze zur Öffentlichkeitsbeteiligung,
  • Fach- und Regionalkonferenzen,
  • Öffentlichkeitsbeteiligung gem. Planungsrecht,
  • Online, Social Media nach StandAG und
  • Information und Bürgerkommunikation.

Eine weitere Erläuterung und damit Abgrenzung der unterschiedlichen Aufgaben der Fachgebiete untereinander und zum Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit wird auch in der entsprechenden Meldung des BaSE vom 10.03.2020 nicht gegeben.

Fehlkonstruktion endlich korrigiert

endlagerdialog.de hat immer wieder auf die Fehlkonstruktion des bisherigen Aufgabengebiets Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen – siehe zum Beispiel hier. Diese Aufgabe war organisatorisch in der Abteilung Standortauswahlverfahren angesiedelt. Damit war bisher keine unabhängige und kritische Öffentlichkeitsarbeit zum Auswahlverfahren möglich. Dies ist aber eine Voraussetzung für eine Öffentlichkeitsbeteiligung, die auch eine Kritik an der Regulierungsbehörde für die Standortauswahl beinhalten sollte.

Regulierungsaufgabe vernachlässigt – Überwachung stand im Vordergrund

Das BaSE hat die Regulierungsaufgabe bisher nicht wirklich wahrgenommen, die Behörde war eher als reine Überwachungsinstitution aufgetreten. Zur Regulierung hätte zum Beispiel der massive Druck auf die Politik gehört, um rechtzeitig ein Geologiedatengesetz zur Verfügung zu haben.

Selbsthinterfragung – Fehlerdokumentation steht noch aus

Auf der Statuskonferenz am 15.11.2019 wurde von der BGE und dem BaSE im Sinne eines selbsthinterfragenden Verfahrens eine Fehlerdokumentation in Aussicht gestellt und vom BaSE unter dem Begriff Kurskorrektur immer wieder angekündigt, zum Beispiel hier. Bisher ist auf base.bund.de jedoch zu Kurskorrektur noch nichts zu finden (kurskorrektur site:base.bund.de).

Hierarchische Fehlanbindung

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Methodendiskussion zu den Ausschlusskriterien

Wo stehen die Kriterien?

Im Bürger*innen-Workshop am 25.01.2020 gab es diverse Fragen nach den Kriterien, die im Auswahlverfahren angewendet werden sollen. Einigen war nicht bekannt, dass diese im Gesetz (StandAG) selber stehen:

  • Ausschlusskriterien (§ 22),
  • Mindestanforderungen (§ 23),
  • geowissenschaftliche Abwägungskriterien (§ 24 in Verbindung mit Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4, Anlage 5, Anlage 6, Anlage 7, Anlage 8, Anlage 9, Anlage 10, Anlage 11),
  • planungswissenschaftliche Abwägungskriterien (§ 25 in Verbindung mit Anlage 12).

Und die Auslegung der Kriterien?

Eine weitere Anmerkung war (siehe auch BASE-Verschriftlichung):

Es wäre hilfreich, wenn im Zwischenbericht deutlich gemacht wird, wo die BGE Spielraum bei Entscheidungen hatte bzw. wo sie Kriterien ausgelegt hat.

Die Auslegung der Kriterien wird von der BGE als Methode bezeichnet, es ist die jeweilige Methode, wie die Kriterien auf die Daten angewendet werden. D. h. die im StandAG festgelegten Kriterien bedürfen in der Regel einer Interpretation.

Wie sehen diese Methoden aus und werden diese vom BASE geprüft?

Dialog-Forum zu den Ausschlusskriterien

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