Die Pleite des Forums Zwischenlagerung

Quelle: BfE

Dritte Veranstaltung in der Reihe

Die dritte Veranstaltung in der Reihe Forum Zwischenlagerung war ursprünglich für den 18.05.2019 vorgesehen. Thema sollte die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zwischenlagergenehmigungsverfahren sein. Der Termin wurde auf den 21.09.2019 verschoben und das Thema verändert: Forschung zur Sicherheit von gelagerten Brennelementen.

Erste Veranstaltung

Die erste Veranstaltung am 25.06.2018 – einem Montag – war schon recht enttäuschend – siehe hier. Insbesondere wurden von BfE und BGZ im Wesentlichen die Dinge vorgetragen, die schon in den Hochglanzbroschüren nachgelesen werden konnten. Auf die konkreten sechs Papiere, die vor der Veranstaltung von diversen Akteuren zum Problem Zwischenlager erarbeitet wurden, wurden weder vom Zwischenlagerbetreiber noch von der Genehmigungsbehörde behandelt. Die Überwachungsbehörden kamen nicht zu Wort.

Zweite Veranstaltung

Die zweite Veranstaltung am 24.11.2018 war ein Desaster aus Nichtinformation, Falschdarstellung und Fehlankündigung. Danach sollte sich nämlich die dritte Veranstaltung im Mai 2019 ausführlich mit Transparenz und Beteiligung befassen.

Aufgabe der Veranstaltungsreihe nur konsequent

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BfE: Abteilungsleitung FA wieder ausgeschrieben

Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt

Die Abteilung FA Aufgabenbezogene Forschung, berg‐, wasser‐ und atomrechtliche Verfahren wird seit einigen Monaten von einer Person geleitet, die lediglich mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt (m.d.W.d.G.b.) ist.

Räumung der Stelle: Arbeitsgericht und Informationszugang

Hintergrund ist die Räumung der Leitungsstelle im Jahr 2018. endlagerdialog.de berichtete über die beiden Arbeitsgerichtstermine am 08.10.2018 und 06.03.2019. Der Versuch, über das IFG an Informationen zu dem Fall zu gelangen, scheiterte mehr oder weniger. Das BMU hat insbesondere durch eine trickreiche Falle eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zur Akteneinsicht verhindert. Der Widerspruch wurde abgelehnt, da er allein per Email eingereicht wurde. Bis dahin war dies nie bemängelt worden. Außerdem wurde eine offensichtlich unvollständige Liste geliefert – siehe auch Beitrag ¿Vertrauen?

Vergleich der Ausschreibungstexte

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Sicherheitsanforderungen und -untersuchungen auf dem Prüfstand

Veranstaltung am Wochenende

Am kommenden Wochenende findet eine öffentliche Veranstaltung zu den vom BMU vorgelegten Entwürfen zu den Sicherheitsanforderungen und Anforderungen an die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen statt.

Frühzeitige Veröffentlichung, Veranstaltung außerhalb der Arbeitszeit

Positiv ist zu vermerken, dass die Entwürfe seit Mitte Juli zur Verfügung stehen. Weiterhin findet die Veranstaltung am Wochenende statt, so dass sich auch arbeitstätige BürgerInnen beteiligen können. Offensichtlich spielten hier Dienstvorschriften der beteiligten Behördenvertreter nicht die große Rolle, wie sie sonst immer wieder angeführt werden. Auch können BürgerInnen auf einer Internetplattform Kommentare, Verbesserungsvorschläge und Fragen loswerden. Weiteres grundlegendes Informationsmaterial wurde dann kurzfristig vor der öffentlichen Veranstaltung ab dem 28./29.08. zur Verfügung gestellt.

Synopse ohne kritischen Blick

So zum Beispiel eine Gegenüberstellung des jetzigen Entwurfs (ESi2019) und der Sicherheitsanforderungen von 2010 (Si2010). Doch diese ist sehr lückenhaft. So wird der Abschnitt Sicherheitsmanagement einfach weggelassen, der Ansatz der Kollektivdosis in 6.1 Si2010 nicht kritisch hinterfragt etc. Hier fehlt insgesamt das kritische Hinterfragen des ESi2019.

Verordnungstext und Begründung nicht im einfachen Zugriff

Das grundlegende Papier, das viel Blätterarbeit und Rückfragen ersparen würde, fehlt aber weiterhin: die zweispaltige Gegenüberstellung von Entwurfstext und Begründung zum Entwurfstext. Sollen hier BürgerInnen von der tiefer gehenden Behandlung der Materie abgehalten werden?

Dialogplattform ohne BMU-Beteiligung

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BMU-Referentenentwurf: Das sollte am 28.08.2019 vorgelegt werden

Weitere Informationsangebote ab 28.08.2019

Am 28.08.2019 sollen zum BMU-Referentenentwurf Sicherheitsanforderungen / Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen weitere Informationsangebote zur Verfügung gestellt werden. Damit eine Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit möglich ist, sollten diverse Pakete geschnürt werden.

Erst einmal erwartet man, dass in einer synoptischen Darstellung die Sicherheitsanforderungen 2010, der Referentenentwurf vom 11.08.2018 und die Begründung (in einer dritten Spalte) gegenübergestellt werden. Sinnvoll wäre es auch, den Entwurf 2007 (GRS – A – 3358) nebst Begründung (GRS – A – 3364) und Stellungnahmen BfS sowie RSK/SSK, Entwurf 2008 und Entwurf 2009 zur Verfügung zu stellen und damit aufzuzeigen, wie die wissenschaftliche Vorlage im politischen Raum erodierte. Als Hintergrundinformation wäre weiterhin die vom BfS erarbeitete Sicherheitsphilosophie 2005 hilfreich.

Im zweiten Schritt sollte geschildert werden, inwieweit die Vorstellungen der Endlagerkommission umgesetzt wurden. In Bezug auf Seite 398 des Abschlussberichts stellt sich die Frage, wie wurden und werden die beiden Verordnungen unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit erarbeitet? Hier wurden von der Kommission Länder und Öffentlichkeit gleichberechtigt genannt. Wurden die Länder wie die Öffentlichkeit bisher nicht beteiligt? Alles Fragen, die nach Bewilligung des IFG-Antrags Erlasse zu den drei Verordnungsermächtigungen nach StandAG beantwortet werden können.

SicherheitsanforderungenVorläufige SicherheitsuntersuchungenFazit

Sicherheitsanforderungen

Vorstellungen der Endlagerkommission

Weiterhin hat die Kommission inhaltliche Punkte zu den Sicherheitsanforderungen aufgestellt – siehe Abschlussbericht, Seite 239 bis 241.

Zur fachlichen Ausgestaltung der Sicherheitsanforderungen hat die ESK bislang drei Leitlinien verabschiedet, und zwar zu den Themen „Menschliches Eindringen in ein Endlager“, „Einordnung von Entwicklungen in Wahrscheinlichkeitsklassen“ und „Sicherer Betrieb des Endlagers“.

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Informationsplattform: Unterlagen später reingemogelt

Druck zur Verabschiedung des Geologiedatengesetzes?

Noch am 10.03.2019 wurde von endlagerdialog.de bemängelt, dass das BfE keinen Druck zur Verabschiedung eines Geologiedatengesetzes gemacht hat – siehe Regionalkonferenzen ohne öffentliche Geodaten?. Jetzt stellt sich heraus, dass es in dieser Sache bereits zwei Erlasse des BMU vom 13.11.2017 und 08.08.2018 gegeben hatte – siehe Suche. Insgesamt gab es nach den jetzigen Angaben vier Erlasse des BMU und vier Stellungnahmen des BfE zu Entwürfen des Geologiedatengesetzes.

Mehr Intransparenz geht nicht

Das lief bisher alles im Geheimen ab, offensichtlich wurden die BfE-Stellungnahmen erst jetzt veröffentlicht – Jahre nach der Erstellung. Leider lässt sich das nicht eindeutig feststellen, da die Datenbank immer noch nicht verzeichnet, wann welche Unterlagen veröffentlicht wurden. Wenigstens das wäre notwendig, um den Anschein von Transparenz zu erwecken.

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Sicherheitsanforderungen: Die jahrelange Arbeit beginnt

Beginn der Erarbeitung beginnt Ende August 2019

Die Verordnungsentwürfe zu den Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen wurden vom BMU Mitte Juli 2019 zur Verfügung gestellt. Die Endlagerkommission führte unter anderem dazu aus (Drucksache 18/9100, S. 398):

Die unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeitende Verordnung muss spätestens mit Beginn von Schritt 3 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens vorliegen…

…Entsprechendes gilt für eine Verrechtlichung der Methodik der Sicherheitsuntersuchungen.

Damit wird klar, dass die jetzt vorgelegten Entwürfe erste Vorschläge darstellen, mit denen die Arbeit beginnen kann.

Zeitplan nicht zutreffend

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Die Angst vor Kontrollverlust

Das NBG beim noch BfE

Die 32. Sitzung des NBG fand in den derzeitigen Räumen des noch BfE statt. Sowohl der Präsident als auch der Leiter des Fachgebiets Öffentlichkeitsbeteiligung konnten urlaubsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen, so dass die Vizepräsidentin und jüngere MitarbeiterInnen zu Wort kamen.

BfE-Öffentlichkeitsarbeit in der Startphase

Vorgetragen wurden diverse Ergebnisse und Planungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase. Die Präsentation dazu ist leider bisher nicht verfügbar. Hingewiesen wurde auf die neu entwickelte App über die Suche nach einem Endlager – siehe auch BfE informiert beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung. Im GOOGLE-Appstore findet man bisher unter Endlager nur die App BISaldenburg.

Wanderausstellung

Weiterhin wurde auf die neue Wanderausstellung hingewiesen, die im Vorraum der Sitzung präsentiert wurde. Die Suche auf der BfE-Site nach Wanderausstellung ergibt zwar den Hinweis

… Dazu informiert die Wanderausstellung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit am 17. und 18. August beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung…

In dem entsprechenden Artikel ist nichts von Wanderausstellung zu lesen, hingewiesen wird auf die bisherige Containerausstellung.

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Übernimmt das NBG die BfE-Aufgabe Öffentlichkeitsbeteiligung vollends?

BfE und die Weiße Landkarte

Das BfE spricht weiterhin immer wieder von der Weißen Landkarte und lockt damit kaum BürgerInnen in seine bundesweite Veranstaltungstour zur Endlagersuche. Das NBG dagegen versucht ein Webinar zum Einstieg in die bunte Welt der geologischen Daten zu erstellen – siehe Konzept vom 05.08.2019. Dieser Punkt war bereits Anlass für den Beitrag NBG übernimmt BfE-Aufgaben.

Das BfE schweigt weiter

Nun sind am 11.07.2019 ein Entwurf zu den Sicherheitsanforderungen/ Sicherheitsuntersuchungen und ein Entwurf des Geologiedatengesetzes vorgelegt worden, die für die Endlagerauswahl hervorragende Bedeutung haben. Vom BfE, das für die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Auswahlverfahren zuständig ist, findet man dazu bisher nichts – weder allgemein verständliche Erläuterungen noch Einschätzung aus regulativer Sicht, ob und wie mit diesen Entwürfen das Standortauswahlverfahren zügig umgesetzt werden kann.

Das NBG bringt wesentlich mehr

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