…sieht Miersch das gesamte Verfahren als lernfähig und in diesem wie in anderen Punkten veränderbar an…

Veranstaltungsbericht in der Elbe-Jeetzel-Zeitung

Unter dem Titel Endlager-Suche: SPD und BI sehen in Geodaten „Knackpunkt“ findet sich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 03.08.2019 ein Bericht über eine Veranstaltung im Landkreis zur Endlagersuche. Dieser Bericht endet unter der Absatzüberschrift Streit um Geodatengesetz mit dem Satz

Ohne zugängliche Geodaten gibt es nach Ansicht der Kritiker keine sinnvolle öffentliche Begleitung des Verfahrens, keine Bewertungsmöglichkeit der Ergebnisse. Anders als Marunde sieht Miersch das gesamte Verfahren als lernfähig und in diesem wie in anderen Punkten veränderbar an.

Veränderungen am StandAG?

Ob das StandAG angepasst wird, wurde bereits bei der Loccum-Tagung 2019 diskutiert – siehe Beitrag Kreative Interpretation statt Novellierung des StandAGs? Die Lernfähigkeit mag ja die Intention der Endlagerkommission gewesen sein. Sie wurde in § 1 Abs. 2 StandAG auch verbal aufgenommen, die Instrumentalisierung fehlt aber vollständig. Bisher ist weder etwas von einer Anpassung noch von einer fachlich orientierten Interpretation des Gesetzestextes zu spüren. Zurzeit haben allein die JuristInnen die Oberhand.

Geodaten und Geologiedaten

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Aus BfE wird BaSE

Novellierung des StandAGs

Wurde noch vor Kurzem die Novellierung des StandAGs ausgeschlossen – siehe Beitrag Kreative Interpretation statt Novellierung des StandAGs?, liegt jetzt ein Referentenentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des StandAGs und weiterer Gesetze vor.

BfE wird BaSE

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) soll danach die neue Bezeichnung Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) erhalten. Die Begründung dazu lautet:

…Es sollte damit eine eindeutige Abgrenzbarkeit von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde gegenüber dem beaufsichtigten Unternehmen hergestellt werden. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in der Startphase des Standortauswahlverfahrens und den Aufgaben des BfE im Bereich der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle muss konstatiert werden, dass das Ziel einer für die Öffentlichkeit eindeutig wahrnehmbaren Abgrenzung des BfE gegenüber den Bundesgesellschaften BGE und BGZ nicht erreicht worden ist: Durch die Ähnlichkeit der Namen besteht eine hohe und vielfach eintretende Verwechselungsgefahr. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit von Prozessen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist jedoch eine klare und bereits durch die Namen und Abkürzungen der Institutionen erkennbare Rollenzuschreibung elementar.

Haben die nicht andere Probleme?

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Personalentwicklung bei BfE und BGE

BfE-Organigramm vom 01.07.2019

Vergleicht man das BfE-Organigramm vom 01.05.2019 mit dem vom 01.07.2019, so fallen diverse Änderungen in den Leitungsebenen der Fachgebiete auf. Die Leitung von KE 5 war bereits ausgeschrieben, jetzt ist sie mit N.N. gekennzeichnet. Der Leiter von KE 1 wechselte in das Fachgebiet SV 2. Damit sind alle Fachgebietsleitungen in der Abteilung KE nicht besetzt.

Leitung des Fachgebiets SV 4 jetzt ausgeschrieben

Die Leitung des Fachgebiets SV 4 ist jetzt ausgeschrieben. Hier deutet sich also auch ein Wechsel an. Man kann nur hoffen, dass sich die Stellenbesetzungen im BfE stabilisieren und die Sacharbeit gerade in den Bereichen des Standortauswahlverfahrens im Sinne des partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahrens in den Vordergrund tritt.

Organigramm der BGE bis zur Ebene Abteilungen

Bei der BGE war bisher nur ein rudimentäres Organisationsschema öffentlich. Das änderte sich mit der Vorlage des Organigramms mit Stand 11.07.2019. Dieses Schema gibt die Struktur bis zur Ebene der Abteilungen wieder. Gruppen sind nicht dargestellt. Namentlich sind nur die LeiterInnen bis zur Ebene der Bereiche genannt. Angemerkt ist, dass einige Abteilungs- und Gruppenleitungen noch nicht besetzt sind. So sind zum Beispiel im für die Standortauswahl relevanten Aufgabenfeldern zurzeit noch die Abteilungsleitung Standortsuche und die Gruppenleitung Langzeitsicherheitsanalysen ausgeschrieben.

NBG übernimmt BfE-Aufgaben

NBG-Workshop über Zugang zu geologischen Daten

Unter TOP 5 behandelte das NBG auf der letzten Sitzung am 01.07.2019 ein Workshopkonzept zum Thema Zugang zu geologischen Daten für Bürger*innen und Anwendung von Ausschlusskriterien bei der Endlagersuche. Zur Diskussion wurde gestellt, ob der Workshop als kleine oder große Veranstaltung geplant werden sollte, alternativ ob sich aufgrund des zeitlichen Aufwandes eher ein Webinar oder Werbefilm anbietet – siehe NBG-Unterlage. Das NBG sprach sich mehrheitlich für ein Webinar aus.

Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung sind Aufgaben des BfE

Bemerkenswert war an der Diskussion, dass niemand darauf aufmerksam machte, dass dies eine originäre Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung darstellt. Und dafür ist nach StandAG das BfE zuständig. Die anwesenden BfE-VertreterInnen sagten dazu nichts. Es ist schleierhaft, wie eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll, in der es um die konkreten Daten im dreidimensionalen Untergrund von Deutschland gehen soll. Sollen hier Transparenz und Nachvollziehbarkeit erreicht werden, dann ist es nicht mit Präsentationen von Texten und Abbildungen getan. Notwendig sind interaktive, frei zugängliche 3D-Darstellungen. Ein solches Darstellungssystem muss erstellt und den BürgerInnen frühzeitig zum Testen überlassen werden.

BGE arbeitet an Zugang zu öffentlichen Geologiedaten

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Kreative Interpretation statt Novellierung des StandAGs?

aus Poster zum Forschungsprojekt Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche – Herausforderungen eines generationenübergreifenden, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahrens

Novellierung des StandAGs?

Das in § 1 Abs. 2 StandAG postulierte selbsthinterfragende, lernende Standortauswahlverfahren sollte es eigentlich mit sich bringen, dass das entsprechende Gesetz häufiger novelliert wird als es sonst für Gesetze üblich ist. Diskussionen bei der Endlagertagung in Loccum (28.-30.06.2019) und der letzten Sitzung des NBG (01.07.2019) zeigten jedoch, dass dazu wenig Bereitschaft besteht – siehe auch hier.

Kreative Interpretation und die bisherige Praxis

Stattdessen wird eine kreative Interpretation des bestehenden Standortauswahlgesetzes empfohlen. Ist das ein realistischer Weg? Was lief in den letzten zwei Jahren dazu ab? Mindestens drei Punkte können hier angeführt werden.

Verhinderung von Datenfriedhöfen

Auf dem ersten Workshop der BGE mit den Landesgeologischen Diensten wurde der Vorschlag gemacht, Daten lediglich in Gebieten zu erheben, in denen potenzielle Wirtsgesteinformationen vorhanden oder zu erwarten sind. Dies lehnt sich an die Regelungen in § 21 Abs. 2 StandAG. Damit wären zum Beispiel die zeitintensiven Recherchen nach alten Bergwerken in Gebieten ohne Wirtsgesteinsformationen nicht notwendig. Die zuständige BMU-Referatsleiterin hat diesem Ansinnen auf dem Workshop zugestimmt, die BGE hat das abgelehnt. Begründet wird dies mit der Regelung in § 13 Abs. 2 StandAG:

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Geowissenschaftsverbände bei der Endlagersuche

Konkrete Initiativen

Sowohl der Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler (BDG) als auch die Deutsche Geophysikalische Gesellschaft (DGG) ergreifen konkrete Initiative bei der Frage der Endlagerstandortauswahl.

Mentoring-Programm mit Schwerpunkt Endlagersuche

Der BDG bietet ein Mentoring-Programm mit Schwerpunkt Endlagersuche an. Absolvierende der Geowissenschaften, die sich für diese Thematik interessieren – immerhin das „Jahrhundertthema für Geos“ – erhalten über die neue Kooperation mit dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) einen passgenauen Ansprechpartner aus diesem Bereich – siehe auch hier. Dazu wurde ein Kooperationsvertrag mit dem BfE gechlossen. Dieser ist vom BfE bisher nicht veröffentlicht worden, deshalb wurde ein entsprechender IFG-Antrag gestellt.

Ziele des Arbeitskreises Endlagergeophysik

Im DGG wurde Anfang 2018 ein Arbeitskreis Endlagergeophysik gegründet. Die jetzt formulierten Ziele sind recht umfassen:

  1. Fachliche Zuarbeit und Unterstützung des Vorstands der DGG und des DVGeo sowie des FKPE bei geophysikalischen Fragestellungen zur Endlagersuche.
  2. Positionierung des Arbeitskreises beim Nationalen Begleitgremium, beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als unabhängige, öffentliche Fachgruppe.
  3. Bereitstellung einer Plattform für den wissenschaftlichen Austausch auf internationaler und nationaler Ebene; dazu veranstaltet der AK Kolloquien sowie Workshops, organisiert Sessions auf geowissenschaftlichen Tagungen und kommuniziert zum Thema der Standorterkundung mit verwandten Fachdisziplinen.
  4. Öffentlichkeitsarbeit für die Geophysik in der Standorterkundung.
  5. Bereitstellung von Informationen über Ausschreibungen und Veranstaltungen.
  6. Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Endlagergeophysik und der geophysikalischen Erkundung zur Standortauswahl.
  7. Zusammenstellung von grundlegenden auf dem Gebiet der geophysikalischen Erkundung von Endlagern bereits erschienenen Studien und Berichten.
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Wer überwacht die Regulierungsbehörde?

BfE als Überwachungsbehörde der BGE

Anlässlich der Berichterstattung in der Presse zur BfE-Werbeveranstaltung in Potsdam wurde mit Schreiben vom 13.06.2019 die BGE vom BfE darauf hingewiesen, dass Gebiete mit Einflüssen aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Es wird auf die Regelung in § 22 Abs. 2 Nr. 3 StandAG hingewiesen.

Wer überwacht die Regulierungsbehörde BfE?

Da auf der Veranstaltung vom BfE ein Video präsentiert wurde, in denen mehrfach falsche Angaben gemacht werden, stellt sich die Frage, wer die Regulierungsbehörde BfE überwacht?

Mitverfolgen von Anfang an?

In dem Video Endlagersuche in fünf Minuten erklärt wird bei 1:54 ausgeführt:

Ausschluss und Auswahl der Regionen, können Bürgerinnen und Bürger von Anfang an im Internet mitverfolgen.

Die BürgerInnen können aller Voraussicht nach erst ab der Veröffentlichung des Teilgebieteberichts nach § 13 StandAG gegen Ende 2020 den Ausschluss und die Auswahl der Regionen verfolgen. Das BfE hat der BGE untersagt, die Ausschlussgebiete vorher öffentlich zu machen. Die BürgerInnen können zurzeit auch nicht die von den Landesbehörden übermittelten Geologiedaten einsehen, da nicht auszuschließen ist, dass Rechte Dritter an diesen Daten bestehen. Das Geologiedatengesetz, das unter anderem die Veröffentlichung dieser Daten regeln sollte, ist noch immer in Arbeit. Hier hat die Regulierungsbehörde offensichtlich weder genügend Druck gemacht noch Alternativen entwickelt.

100 Meter starke Schicht aus Granit?

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BfE-Werbeveranstaltung in Stuttgart ein Monat zu früh

BfE-Veranstaltung in Stuttgart

Das BfE setzt am 27.06.2019 seine bundesweite Werbeveranstaltungsreihe in Stuttgart fort. Man kann wieder erwarten, dass kein Basiswissen vermittelt wird, denn für ein Tiefenlager nach StandAG ist die Basis die Geologie. Dazu wurde bisher in der Veranstaltungsreihe nichts Konkretes mitgeteilt.

Freischaltung geowissenschaftliches Portal

Am 23.07.2019, leider etwa ein Monat später, schaltet der Landesgeologische Dienst Baden-Württemberg ein neues geowissenschaftliches Portal frei. Das Portal soll sein

  • die frei verfügbare geowissenschaftliche Internetplattform für Baden-Württemberg,
  • das digitale, fachübergreifende Erläuterungswerk des LGRB und
  • das dynamische Wissensportal für Fachanwender und die interessierte Öffentlichkeit.

Informationen nach § 21 StandAG?

Man kann gespannt sein, inwieweit sich auf diesem Portal Informationen aus den zurzeit 136 Vorlagen des Landes beim BfE nach § 21 StandAG zur Einvernehmenserklärung finden lassen. Interessant wären hier die standortbezogenen Aussagen über das Vorliegen von Ton, Salz oder Kristallin. Noch interessanter wären die Bohranträge, die dem BfE nicht vorgelegt wurden, da nach Ansicht des Landesgeologischen Dienstes kein potenzielles Endlagergestein vorliegt.