Endlagersuche ist kein Altherrenprojekt

BGE-Tage der Standortauswahl in Braunschweig

Drei Tage lang veranstaltete die BGE als Vorhabenträger einen Workshop zur Endlagerproblematik. Die ersten beiden Tage waren fachwissenschaftlich geprägt, der dritte Tag, ein Samstag, wandte sich an die interessierte Öffentlichkeit.

Forschungsfeld mit breit gestreuten Akteur*innen

Der fachwissenschaftliche Teil wurde zu einem großen Teil von externen Wissenschaftler*innen geprägt. Das Altersspektrum war breit gefächert und es stellte sich heraus, dass dieses Forschungsfeld offensichtlich keine reine Männerdomäne mehr ist. Das stimmt zuversichtlich. Auch erschien die Herangehensweise pluralistischer als bisher, was über Spin-off-Effekte auch Auswirkungen auf das wissenschaftliche und gesellschaftliche Umfeld haben sollte.

ENTRIA und Einstellungspraxis der BGE

Teilweise ist das wohl auf das Forschungsverbundprojekt ENTRIA und die Einstellungspraxis bei der BGE zurückzuführen. Erinnert sei an das Statement der BGE bei der zweiten NBG-Sitzung:

Frau Heinen-Esser sieht in der Umsetzung der Unabhängigkeit und im Aufbau eines selbsthinterfragenden Systems große Herausforderungen. Konkret wird sie dafür sorgen, dass die ins Standortsuchverfahren einbezogenen GeologInnen sich nur zur Hälfte aus den bisher damit Beschäftigten rekrutieren werden. Die andere Hälfte sollte frisch aus der Ausbildung kommen.

Nach Außenwahrnehmung hat die BGE dieses Ziel erreicht, wenn nicht übererfüllt.

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Gorleben im Zwischenbericht Teilgebiete?

BGR.(2007). Description of the Gorleben site Part 2: Geology of the overburden and adjoining rock of the Gorleben salt dome. page 110

Zwischenbericht Teilgebiete und nicht hinreichende Daten

Die BGE hat für das vierte Quartal 2020 die Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete angekündigt. Somit stellt sich die Frage, in welcher Weise der bekannte Standort Gorleben in diesem Zwischenbericht dort auftauchen wird.

Der Zwischenbericht Teilgebiete hat zwei Ziele: Benennung von

  • Teilgebieten, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen und
  • Regionen, die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden können.

Da die Region um Gorleben zu den bestuntersuchten Regionen Deutschlands gehört, ist auszuschließen, dass hier die geologischen Daten nicht zur Einordnung ausreichen.

Ist ein Standort als Teilgebiet möglich?

Weiterhin stellt sich die Frage, ob sich der Zwischenbericht Teilgebiete mit dem Standort Gorleben befassen wird, da es ja ein Standort und kein Teilgebiet ist. In § 2 Nr. 6 StandAG ist erst einmal der Begriff Gebiet definiert. Gebiet ist ein räumlicher Bereich innerhalb Deutschlands, der hinsichtlich der Eignung als Endlagerstandort zu bewerten ist. Das Gebiet umfasst die übertägige Fläche und die darunterliegende Gesteinsformation.

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BfE-Statuskonferenz – der zweite Versuch

Statuskonferenz und Bürgerforum

Am 14./15.11.2019 fand die zweite Statuskonferenz statt. Terminiert war sie in der Arbeitswoche und richtete sich an die Fachöffentlichkeit. Ein sogenanntes Bürgerforum soll laut BfE am 25.01.2020, einem Samstag, veranstaltet werden. Näheres ist noch nicht bekannt und selbst der Termin ist noch nicht im BfE-Kalender verzeichnet.

Livestream und anderes

Groß angekündigt wurde ein Livestream, der aber nur zu bestimmten Zeiten aktiv war und lediglich das Rahmenprogramm im Plenum umfasste. Die wesentlichen Aktivitäten fanden aber in parallelen Foren statt. Der Livestream war nicht zeitversetzt abrufbar und steht zurzeit auch nicht zur Verfügung. Es ist zu hoffen, dass wenigstens diese dünne Dokumentation bald veröffentlicht wird. Zur Erinnerung: Bei der ersten Statuskonferenz aufgezeichnete Videos konnten erst mehrere Wochen später abgerufen werden. Die zusammenfassenden Berichte aus den Foren waren inhaltlich wenig hilfreich. Aber selbst diese sind zurzeit nicht verfügbar, obwohl sie vorliegen. Das Gleiche gilt für die Präsentationen.

Fehlerlisten

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Gesetzeskommentar zum StandAG 2017

Gesetzeskommentare zum Standortauswahlgesetz 2013 und 2017

Zum StandAG aus dem Jahr 2013 gibt es bereits einen ausführlichen Kommentar – siehe hier. Jedoch sind wesentliche Teile des StandAG im Jahr 2017 auf der Grundlage der Empfehlungen der Endlagerkommission novelliert worden, sodass das oben genannte Werk nur noch beschränkt herangezogen werden kann. Diese Lücke wurde geschlossen durch den umfassenden Kommentar zum Atomrecht in der Reihe NomosKommentar. In diesem knapp 700-Seiten-Werk findet sich der Teil zum StandAG 2017 auf den Seiten 443 bis 594. Ulrich Wollenteit (§§ 1, 2, 5-27, 36-38), Olaf Däuper (§§ 3, 4), Alexander Dietzel (§§ 3, 4) und Marc Ruttloff (§§ 28-35) haben auf 152 Seiten alle erdenklichen Unterlagen zusammengetragen und fundiert jede einzelne Passage des Gesetzes unter die Lupe genommen.

Kommentar als Wegweiser durch Unterlagen des AkEnd und der Endlagerkommission

Beim Durchlesen des Kommentars wird durch den Hinweis auf die Quellen deutlich, dass viele Regelungen des StandAG 2017 aus den Arbeiten des Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) stammen, der bereits 2002 seine Empfehlungen veröffentlicht hat, deren Umsetzung aber politisch verhindert wurde. Leicht nachvollziehbar wird auch die Rolle des StandAG 2013, das entsprechend angeführt wird. Von unschätzbarem hohen Wert sind die regelmäßigen Hinweise auf Fundstellen in den umfangreichen, kaum überschaubaren 1322 Dokumenten der Endlagerkommission. Bei § 26 Sicherheitsanforderungen wird sogar auf die RSK-Kriterien aus dem Jahr 1982 zurückgeblickt (§ 26 Rn.1).

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Intransparenz macht Schule – Beispiel Erdbebenzone

Informationen zu Ausschlusskriterien

Auf einer Veranstaltung der BGE in Hamburg wurde mitgeteilt, dass das Ausschlusskriterium Grundwasseralter aus naheliegenden Gründen bei der Erstellung des Zwischenberichts Teilgebiete nach § 13 StandAG nicht zur Anwendung kommt. Darüber hinaus wird beim Ausschlusskriterium seismische Aktivität, wozu im StandAG die DIN EN 1998-1/NA 2011-01 als Bewertungsgrundlage vorgeschrieben ist, mit einiger Sicherheit auf die neue Version DIN EN 1998-1/NA 2018-10 zurückgegriffen werden, die als Entwurf vorliegt und für 114,10 EUR bezogen werden kann.

Abweichung vom Gesetz ist hierarchisch abgesichert – ohne Transparenz

Auf die Rückfrage, ob diese Abweichung vom Gesetz auch von den hierarchisch höheren Ebenen gebilligt ist, wurde dies bejaht. Offensichtlich gibt es dazu also Abstimmungen mit BfE und/oder BMU. Sieht man in die Informationsplattform nach § 6 StandAG, so gibt es kein Dokument dazu. Die Abstimmung fand wohl offensichtlich klammheimlich statt. Sieht so Transparenz aus?

Berechtigte Erwartungen der Fachöffentlichkeit

Was sollte in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren zu erwarten sein? Das Minimum wäre gewesen, dass die entsprechenden Abstimmungspapiere zwischen BGE, BfE und BMU auf der dafür vorgesehenen Informationsplattform öffentlich gemacht worden wären. Dann könnte die Fachöffentlichkeit wie zum Beispiel GeologInnen und GeophysikerInnen an Forschungsinstitutionen und StudentInnen dieser Fachrichtungen fachlich sich dazu äußern. Was ist zum Beispiel zu erwarten bei der Revision dieser DIN, die offensichtlich nicht marginal sein wird – siehe Änderungsvermerk:

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Sicherheitsanforderungen: Die jahrelange Arbeit beginnt

Beginn der Erarbeitung beginnt Ende August 2019

Die Verordnungsentwürfe zu den Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen wurden vom BMU Mitte Juli 2019 zur Verfügung gestellt. Die Endlagerkommission führte unter anderem dazu aus (Drucksache 18/9100, S. 398):

Die unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeitende Verordnung muss spätestens mit Beginn von Schritt 3 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens vorliegen…

…Entsprechendes gilt für eine Verrechtlichung der Methodik der Sicherheitsuntersuchungen.

Damit wird klar, dass die jetzt vorgelegten Entwürfe erste Vorschläge darstellen, mit denen die Arbeit beginnen kann.

Zeitplan nicht zutreffend

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…sieht Miersch das gesamte Verfahren als lernfähig und in diesem wie in anderen Punkten veränderbar an…

Veranstaltungsbericht in der Elbe-Jeetzel-Zeitung

Unter dem Titel Endlager-Suche: SPD und BI sehen in Geodaten „Knackpunkt“ findet sich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 03.08.2019 ein Bericht über eine Veranstaltung im Landkreis zur Endlagersuche. Dieser Bericht endet unter der Absatzüberschrift Streit um Geodatengesetz mit dem Satz

Ohne zugängliche Geodaten gibt es nach Ansicht der Kritiker keine sinnvolle öffentliche Begleitung des Verfahrens, keine Bewertungsmöglichkeit der Ergebnisse. Anders als Marunde sieht Miersch das gesamte Verfahren als lernfähig und in diesem wie in anderen Punkten veränderbar an.

Veränderungen am StandAG?

Ob das StandAG angepasst wird, wurde bereits bei der Loccum-Tagung 2019 diskutiert – siehe Beitrag Kreative Interpretation statt Novellierung des StandAGs? Die Lernfähigkeit mag ja die Intention der Endlagerkommission gewesen sein. Sie wurde in § 1 Abs. 2 StandAG auch verbal aufgenommen, die Instrumentalisierung fehlt aber vollständig. Bisher ist weder etwas von einer Anpassung noch von einer fachlich orientierten Interpretation des Gesetzestextes zu spüren. Zurzeit haben allein die JuristInnen die Oberhand.

Geodaten und Geologiedaten

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Personalentwicklung bei BfE und BGE

BfE-Organigramm vom 01.07.2019

Vergleicht man das BfE-Organigramm vom 01.05.2019 mit dem vom 01.07.2019, so fallen diverse Änderungen in den Leitungsebenen der Fachgebiete auf. Die Leitung von KE 5 war bereits ausgeschrieben, jetzt ist sie mit N.N. gekennzeichnet. Der Leiter von KE 1 wechselte in das Fachgebiet SV 2. Damit sind alle Fachgebietsleitungen in der Abteilung KE nicht besetzt.

Leitung des Fachgebiets SV 4 jetzt ausgeschrieben

Die Leitung des Fachgebiets SV 4 ist jetzt ausgeschrieben. Hier deutet sich also auch ein Wechsel an. Man kann nur hoffen, dass sich die Stellenbesetzungen im BfE stabilisieren und die Sacharbeit gerade in den Bereichen des Standortauswahlverfahrens im Sinne des partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahrens in den Vordergrund tritt.

Organigramm der BGE bis zur Ebene Abteilungen

Bei der BGE war bisher nur ein rudimentäres Organisationsschema öffentlich. Das änderte sich mit der Vorlage des Organigramms mit Stand 11.07.2019. Dieses Schema gibt die Struktur bis zur Ebene der Abteilungen wieder. Gruppen sind nicht dargestellt. Namentlich sind nur die LeiterInnen bis zur Ebene der Bereiche genannt. Angemerkt ist, dass einige Abteilungs- und Gruppenleitungen noch nicht besetzt sind. So sind zum Beispiel im für die Standortauswahl relevanten Aufgabenfeldern zurzeit noch die Abteilungsleitung Standortsuche und die Gruppenleitung Langzeitsicherheitsanalysen ausgeschrieben.