Taaken: Aufmerksamkeit durch Verunsicherung

Gespräch in Sottrum

Wie der Kreiszeitung zu entnehmen ist – Informationen zur Endlagersuche: Deutschland als weißer Fleck -, fand in Sottrum ein Gespräch der BGE mit Vertretern der Politik, Umweltverbänden und Bürgern statt. Auslöser waren die Aussagen von .ausgestrahlt zum Salzstock Taaken, die aus der Salzstudie der BGR von 1995 stammen. Aus der Kreiszeitung:

Kanitz äußerte sich ambivalent über das Wirken von „ausgestrahlt“. Einerseits sorge die Initiative für eine öffentliche Aufmerksamkeit, wie sie die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in ihrem Bestreben nach Transparenz derzeit kaum bekommen würde, andererseits trage sie zu Verunsicherung unter den Bürgern bei. „Ausgestrahlt“ beruft sich auf veraltete und vergleichsweise wenige Daten, sagte der stellvertretende Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung.

Stellungnahme des BfE zu den Aktivitäten

Dem ist gegenüberzustellen die Stellungnahme des BfE zu den Aktivitäten von .ausgestrahlt – siehe Stellungnahme zum Stand der Endlagersuche, darin

In öffentlichen Diskussionen nennen einzelne Initiativen angebliche Standorte für ein mögliches Endlager unter Bezug auf bekannte geologische Karten. Dies hat insbesondere in einigen Regionen Norddeutschlands zu Verunsicherungen geführt. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit reguliert und beaufsichtigt die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle und ordnet derartige Aussagen wie folgt ein:..

Positive Seite der .ausgestrahlt-Aktivitäten

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Betrifft: Morsleben – Was wurde erreicht?

Defekt am Zug

An dieser Stelle sollte ein Bericht über die Veranstaltung der BGE Betrifft: Morsleben – Was wurde erreicht? stehen. endlagerdialog.de konnte die Veranstaltung nicht besuchen, da die Deutsche Bahn versagt hat. Der benutzte Zug konnte schon den Bahnhof Berlin-Zoologischer Garten wegen Defekts nicht verlassen. Eine Ersatzverbindung, die das Erreichen der Veranstaltung um 17:30 Uhr  ermöglicht hätte, stand nicht zur Verfügung. Umkehren war die Ansage.

BGE und DB voll in staatlicher Hand

Es kann nur gehofft werden, dass der Wartungsstand bei der BGE nicht so schlecht ist oder wird wie bei der DB. Aber man sollte wachsam sein, denn beide Betriebe sind voll in staatlicher Hand.

Viele offene Fragen

Leider konnten auf der Veranstaltung auch nicht die vielen offenen Fragen gestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel: Weiterlesen

BGE-Projektvorschläge: F&E-Tätigkeiten am Standort Helmstedt

Helmstedter Nachrichten und Kohle-Kommission

Wie den Helmstedter Nachrichten vom 11.02.2019 zu entnehmen war, ist die BGE bereit zu prüfen, ob am Standort Helmstedt eine Forschungsstelle Endlagerung und ein Entwicklungszentrum Rückholung angesiedelt werden können. Dies geht aus Anhang 6 des Abschlussberichts der Kohle-Kommission auf Seite 126 hervor.

Strukturentwicklung für das Helmstedter Braunkohlerevier

Die beiden  Projektvorschläge sind Teile der Strukturentwicklung für das Helmstedter Braunkohlerevier und werden auf Seite 127 als Sofortmaßnahmen eingestuft. Sie  werden der Kategorie Arbeitsmarktpolitik/Fachkräfteentwicklung zugeordnet. Die Kategorien werden im Kapitel 5.3  (Seiten 86 bis 103) erläutert. Weiterlesen

BfE: Wieder eine leitende Position geräumt

Wieder ein neues N.N. – Ein Karrieresprung?

Wer das Organigramm des BfE mit Stand 01.02.2019 genauer betrachtet, wird feststellen, dass wieder eine leitende Position neu mit N.N. bezeichnet ist. Interessant ist, dass der bisherige Stelleninhaber derjenige war, der das BMU bei der Arbeitsgerichtsverhandlung in der Sache Abteilungsleitung FA vertreten hat – siehe Arbeitsgericht: Die Realität des „selbsthinterfragenden Systems“. Es stellt sich die Frage, ob hier jemand die Möglichkeit zum Karrieresprung hatte? Wenn ja, dann ging der Sprung aber weg vom BfE, denn der Name taucht nicht bei einer leitenden Position im BfE auf.

Oder zu offen bei der Arbeitsgerichtsverhandlung?

Eine zweite Variante ist die Entbindung von der leitenden Position – wie bei der Abteilungsleitung FA bereits praktiziert – oder das Unterkommen in einer anderen Institution. War derjenige vor Gericht zu offen? – siehe im obigen Beitrag: Weiterlesen

Geologische Daten und Transparenz

Fünfte Veranstaltung des NBG

Das Nationale Begleitgremium hat am 02.02.2019 seine fünfte öffentliche Veranstaltung angeboten, die mit gut 130 angemeldeten TeilnehmerInnen recht gut besucht war. Die Plenumsteile der Veranstaltung wurde per Livestream übertragen, die Aufzeichnung sollen in Kürze  zur Verfügung stehen. Moderiert wurden alle Plenums- und Arbeitsgruppenveranstaltungen allein von den ehrenamtlichen NBG-Mitgliedern, was wieder sehr gut gelungen ist.

BMWi-Fachreferat zum Geologiedatengesetz

Vorgestellt wurden vom Referat IV B5 Mineralische Rohstoffe und Geowissenschaften, Fachaufsicht BGR des BMWi – siehe Organigramm – die Grundzüge des Geologiedatengesetzes, das noch nicht als Referentenentwurf vorliegt. Staatliche Geologiedaten sind frei zugänglich. Bei Daten mit Rechten privater Dritter soll differenziert werden zwischen Nachweisdaten (Lage der Bohrung o. ä.), Fachdaten (z. B. Schichtenverzeichnisse) und Bewertungsdaten (wie z. B. Lagerstättenmodelle). Die Nachweisdaten sollen 3 Monaten und die Fachdaten nach 5 Jahren, bei gewerblichem Bezug nach 10 Jahren öffentlich verfügbar werden. Bei den Bewertungsdaten muss im Einzelfall abgewogen werden zwischen den Interessen des Antragsstellers auf Einsicht und den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie geistigen Eigentumsrechten des Dateneigentümers. Bei nichtbekannten Dritten ist ein Aufgebotsverfahren mit Einjahresfrist vorgesehen.

Die BGE und die Geologiedaten im Teilgebietsbericht

Die BGE betont, dass Gegenstand des Teilgebieteberichts auch die Ausgangsdaten sind, die zur Ausweisung der Teilgebiete führen. Dieser Bericht soll Mitte 2020 vorgelegt werden, und bis dahin müssten die entscheidungsrelevanten Daten öffentlich verfügbar sein. Dazu gehören zum Beispiel 3D-Modelle des Untergrundes, also insbesondere Daten von Tiefbohrungen mit Schichtenverzeichnissen zwischen 300 und 1500 m Tiefe, 2D- und 3D-Seismiken und hydraulische Testdaten. In einem eigenen Forschungsprogramm soll weiterhin abgeschätzt werden, welchen Neuigkeitswert die in den Archiven lagernden analogen Daten haben könnten. Weiterlesen

Das NBG und seine Nöte

Interner Sitzungsteil

Am 01.02.2019 fand eine Sitzung des NBG in Berlin statt, der erste Teil war nicht öffentlich. Über dessen Inhalt wurde am Anfang des öffentlichen Teils berichtet. Es ging danach im Wesentlichen um die Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle und der Frage, wie man im Gremium mit Dissensen umgeht.

Nachbesetzung des Gremiums

Zum Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestages vom 15.11.2018 gibt es keine Reaktion. Kontrovers wurde diskutiert, wie man damit als NBG umgeht. Soll kein Mahnschreiben geschickt werden, soll nur ein Mahnschreiben oder ein Schreiben auch mit Hinweis darauf gesendet werden, dass es bedenklich ist, wenn InteressenvertreterInnen berufen werden, womit dann die Unabhängigkeit des NBG gefährdet sei? Siehe auch 1. Tätigkeitsbericht Seite 8 und 22f. Es wird ein Brief mit dem Inhalt der Vorlage gesendet, die zum Zeitpunkt der Sitzung nicht öffentlich bekannt war.

Rechtsgutachten

Zu der Frage, ob das StandAG konform mit der Aarhus-Konvention und deren europarechtlicher Umsetzung ist, wird sich das NBG sich gutachterlich beraten lassen. Ist das Prinzip der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und ist der Rechtsschutz im erforderlichen Maße gegeben? Die konkreten Fragestellungen lagen den NBG-Mitgliedern vor. Dazu gibt es eine Stellungnahme des BfE, die noch nicht veröffentlicht ist. Es wird einen Gutachtenauftrag vergeben, möglichst an zwei ExpertInnen, die die Fragen aus unterschiedlichen Sichten beurteilen sollen. Weiterlesen

Konrad: Workshop ÜsiKo ohne nachvollziehbare Dokumentation

Erste Phase ÜsiKo

Am 23.01.2019 fand ein Workshop zur ersten Phase der Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo) statt. Die BGE berichtet darüber in einer Meldung.

PSÜ als freiwillige Leistung

Betont wird, dass diese Überprüfung eine freiwillige Leistung sei. Vergessen wird, dass Sicherheitsüberprüfungen bei kerntechnischen Anlagen nach § 19 a AtG alle 10 Jahre gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese Bestimmung gilt für Kernkraftwerke (Abs. 1) und  kerntechnische Anlagen nach § 2 Abs. 3a Nr. 1 AtG (Abs. 3). Alle Arten von Endlagern sind nicht inbegriffen. Was die BGE bei Konrad durchführt, ist nach Gesetz zwar eine freiwillige Leistung, aber sachlich dringend notwendig. Hier sollte der Gesetzgeber das AtG umgehend nachbessern und alle staatlich betriebenen kerntechnischen Anlagen in die periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) mit einbeziehen.

Eher Lobhudelei

In der Berichterstattung der BGE findet sich eine sehr frühe Einschätzung der bisherigen Arbeiten, die nicht gerade Vertrauen erweckt: Weiterlesen

Referatsleitung zur Endlagersuche im BMU wieder besetzt

Leitung Referat S III 2

Das Referat S III 2 Grundsatzangelegenheiten der nuklearen Entsorgung, Standortauswahl Endlagerung hat jetzt wieder eine Leitung. Frau Elisabeth Meyer zu Rheda leitet jetzt das Referat, was wesentlich die Fäden zur Endlagersuche in der Hand hält. Die Stelle war seit Mitte 2018 vakant.

Schneller Wechsel seit 2014

Auf diesem Posten gab es in den letzten Jahren einen rasanten Wechsel, was leicht anhand der gesammelten BMU-Organigramme verfolgt werden kann. Arens, Caspers und Breyer waren die LeiterInnen, die seit 2014 in schneller Folge ausgewechselt wurden – siehe Das Personalkarussell der Endlagerung dreht sich. Gründe für den schnellen Austausch sind nicht bekannt geworden.

Neue Leiterin kommt aus Referat S II 1 Strahlenschutzrecht

Frau Elisabeth Meyer zu Rheda hatte seit 2002 leitende Aufgaben  im Referat S II 1 Strahlenschutzrecht. Es ist nur zu hoffen, dass sich Frau Meyer zu Rheda dafür einsetzt, dass auch das BMU sich endlich an das Transparenzgebot des StandAG hält und die Erlasse an das BfE, BfS und eventuell UBA (->NBG) und die Anordnungen an BGE und BGZ auf die Informationsplattform nach § 6 StandAG stellt. Das bisherige Strippenziehen im Hintergrund, das auch vom BfE gedeckt wird – siehe hier, sollte endlich aufhören.

Eher geo- oder naturwissenschaftliche Ausbildung benötigt

Von ihrem Werdegang ist zu vermuten, dass Frau Meyer zu Rheda Juristin ist. Sicher wäre an dieser Stelle eher jemand mit geo- oder naturwissenschaftlicher Ausbildung angebrachter. Dann könnte auch das StandAG entmüllt werden. Es enthält von JuristInnen geprägte Formulierungen, die wissenschaftlich kaum zu ertragen sind.