NBG diskutiert hinter verschlossenen Türen interessante Probleme

Berichte aus den Fachgruppen

Die 45. NBG-Sitzung begann mit Berichten aus den Fachgruppen Öffentlichkeitsbeteiligung, Geologie und Grundlagendaten und Strahlenschutz und Sicherheit. Die Fachgruppe Institutionengeflecht hat sich noch nicht konstituiert. Alle Fachgruppen haben geheim getagt, es sind weder Sitzungstermine, Tagesordnungen, Protokolle noch Ergebnisse veröffentlicht worden. Selbst zur öffentlichen Sitzung des NBG lagen keinerlei schriftliche Unterlagen vor.

FG Öffentlichkeitsbeteiligung

Die FG Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich u. a. mit der Frage auseinandergesetzt, ob das rein digitale Format der Fachkonferenz mit dem in § 9 Abs. 2 StandAG gesetzlich geforderten Erörtern des Zwischenberichts konform ist. Eine nur intern vorliegende Rechtsexpertise kommt wohl zu dem Schluss, dass damit dem Gesetz genüge getan wird. Wie zum Beispiel der Ausschluss ganzer Gruppen der Bevölkerung bei diesem Vorgehen als rechtskonform bewertet wurde, konnte dem Bericht der Gruppe nicht entnommen werden. Da die interne Expertise nicht öffentlich zugänglich ist, ergibt sich ein großes Schwarzes Loch.

Mangelhaftes Planungssicherstellungsgesetz

Erstaunlich ist, dass im Planungssicherstellungsgesetz für bestimmte Gesetze – das StandAG fällt nicht darunter – statt Erörterung Online-Konsultationen oder Videokonferenzen zugelassen sind, jedoch sich keinerlei Definitionen finden, was unter Online-Konsultation oder Videokonferenz zu verstehen ist. So gibt es keinerlei Hinweise auf Bereitstellung von notwendiger Hardware, um allen Berechtigten den Zugang zu ermöglichen. Auch werden keine Qualitätskriterien und Verfahren zur Überwachung der Verbindungsbandbreite genannt. Die Erfahrung zeigt, dass dies bei der mangelhaften Digitalstruktur in Deutschland von großer Bedeutung ist. Was nutzt einem eine Videokonferenz, wenn man ein Drittel der Inhalte wegen technischer Schwierigkeiten nicht mitbekommt? Zählt das dann noch als beteiligt an der Erörterung?

Das BaSE berichtet von einem Fachaustausch, ohne Inhalte zu nennen

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Der BGE über die Schulter schauen

Der nächste Schritt in Phase I

Nachdem bekannt wurde, dass etwa 54 % der Fläche Deutschlands günstige geologische Situationen für die Langzeitlagerung hoch radioaktiver Abfälle aufweisen und damit der wesentliche Schritt zur Einengung auf die Standortregionen für die übertägige Erkundung im nächsten Schritt der Phase I geschieht, wurde vielfach der Wunsch geäußert, der BGE dabei über die Schulter schauen zu können.

Das Beispiel: Projekt Zwischen- und Endlager Morsleben (ZERAM)

Ähnliches wurde bereits 2011 im Schlussstatement zur Erörterung der ZERAM-Schließung vom BUND e. V., Landesverband Sachsen-Anhalt gefordert:

Das Recht als Vertreter der Bürgergesellschaft, an allen Fach- und Abstimmungsgesprächen zwischen Genehmigungsbehörde und Antragsteller teilzunehmen.

Diese Forderung wurde bisher nicht erfüllt. Deshalb haben der BUND e. V. und die BI Morsleben e. V. als Verfahrensbeteiligte regelmäßig die Akten eingesehen. Insbesondere die Genehmigungsbehörde zeigte sich hier recht kooperativ. Trotzdem bedeutet diese Methode viel Arbeitsaufwand und diverse Kosten für Anfertigung von Kopien.

Monatsberichte der BGE zum ZERAM

Positiv ist aber auch zu vermerken, dass die BGE zum Projekt Morsleben regelmäßige Monatsberichte veröffentlicht. Zwar erreichen diese nicht die notwendige Tiefe und lassen oft den kritischen Blick vermissen – aber immerhin.

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Das „sichere“ Endlager des BaSE

Das sogenannte sichere Endlager

Der Präsident des BaSE hat in der Zeitschrift für Neues Energierecht einen Aufsatz mit dem Titel Endlagersuche: Das letzte Kapitel der Atomenergienutzung in Deutschland (in PDF die ersten vier Seiten) veröffentlicht. Der vorvorletzte Satz darin lautet:

Zwischenlager können nur Übergangslösungen sein, um den Zeitraum zu überbrücken, bis ein sicheres Endlager seinen Betrieb aufgenommen hat.

Hier wird deutlich, dass immer noch das falsche, tradierte Wording verwendet wird, denn ein sicheres Endlager wird es nie geben. Angestrebt wird mit dem komparativen Standortauswahlverfahren ein möglichst risikoarmes Langzeitlager, was nach dem Strahlenschutzprinzip der Optimierung zwingend notwendig ist.

Sicherheitsnachweis?

Sowohl der Begriff sicher als auch der unpassende Begriff Sicherheitsnachweis kommen erschreckend oft in dem Aufsatz vor. Der Begriff Sicherheitsnachweis wurde zwar noch im Referentenentwurf der Sicherheitsverordnungen vor, wurde aber in der verabschiedeten Verordnung durchgehend durch Sicherheitsbericht ersetzt, was der Sache näher kommt und dem international üblichen Begriff safety case entspricht. Wenn man in diesem Zusammenhang von Nachweis spricht, ist das reiner Euphemismus. Schließlich liefern die Meteorologen uns auch keinen Wetternachweis, sondern einen Wetterbericht, noch richtiger: eine Wetterprognose. Die Geologie kann da als beschreibende Wissenschaft auch nicht mehr liefern, eher weniger, denn die Durchdringung mithilfe der Geophysik steht noch ziemlich am Anfang.

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Debatte um Endlagersuche aus niedersächsischer Sicht

Diskussionsrunde der Braunschweiger Zeitung

Die Braunschweiger Zeitung veranstaltete am 30.10.2020 eine Diskussionsrunde zur Endlagersuche aus niedersächsischer Sicht. Beteiligte waren

  • Christiane Jagau, Asse-Kritikerin und Mitglied der Asse-2-Begleitgruppe,
  • Heiner Baumgarten vom BUND Niedersachsen,
  • Jan Arning vom Niedersächsischen Städtetag,
  • Umweltminister Olaf Lies (SPD),
  • Steffen Kanitz von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und
  • Michael Ahlers, landespolitischer Korrespondent der Braunschweiger Zeitung.

Digitale Formate bei der Infrastruktur in Deutschland wenig zuverlässig

Armin Maus, Chefredakteur der Braunschweiger Zeitung, hatte die schwierige Aufgabe der Moderation dieser Runde, denn die knapp zweieinhalbstündige Veranstaltung war geprägt vom Versagen der Technik. Sie zeigte ganz exemplarisch, wie wenig zuverlässig digitale Formate zurzeit bei der Infrastruktur in Deutschland sind.

Diskrepanz zwischen Bürgerbeteiligungsgerede und dem faktischen Hauruck-Handeln

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Warum nicht ein Funkkolleg Geologie statt wirkungsloser Warnungen vor Populismus?

Geologisches Grundwissen ist nicht vorhanden

Die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete und die eine Videosprechstunde, die endlagerdialog.de besucht hat, zeigen, dass viele Fragen zeigen, dass geologisches Grundwissen nicht vorhanden ist. Woher auch, wenn es in der Schule kaum vermittelt wird?

Vertrauensaufbau nur durch Verstehen möglich

Da die Langzeitlagerung in tiefen geologischen Schichten verwirklicht werden soll, ist Grundwissen in der Geologie unausweichlich, um wenigstens Grundzüge der Standortsuche nachvollziehen zu können. Auf der Abschlussveranstaltung des Verbundforschungsprojekt ENTRIA – siehe hier – hat Asta von Oppen, damaliges Mitglied des Beirats von ENTRIA, treffend bemerkt:

Wenn wir das nicht verstehen, wenn die Unsicherheiten nicht benannt werden, dann werden wir auf der Straße dagegen sein.

Ohne Verstehen kann kein Vertrauen aufgebaut werden. Doch wie kommt man zum Verstehen?

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Selbstauswertung der Auftaktveranstaltung durch BaSE, BGE und NBG

Vollständig? -Transparenz sieht anders aus

Die Auswertung der Auftaktveranstaltung begann mit der Beantwortung von Fragen durch das BaSE, die BGE und das NBG. Ob die Fragen und Anmerkungen vollständig übernommen, schriftlich fixiert und beantwortet wurden, kann nicht festgestellt werden, da eine Rückmail an die Autor*innen – wie es in vielen Fällen üblich ist – nicht gesendet wurde. endlagerdialog.de hat aber diverse Fragen im Kopf, die gestellt wurden aber nicht mehr auftauchen. Dies betrifft insbesondere auch, weshalb ein Videodiskussionsbeitrag nicht berücksichtigt wurde. Deshalb wurde ein entsprechender IFG-Antrag gestellt. Transparenz sieht anders aus.

Nicht Beratung, sondern Erörterung

Bei den Antworten des BaSE fällt auf, dass von Beratungsterminen der Fachkonferenz gesprochen wird, obwohl in § 9 Abs. 2 Satz 1 fixiert ist, dass eine Erörterung stattfindet. Offensichtlich sollen hier nicht die Regularien von Erörterungen angewendet werden. Damit wird aber gegen das Gesetz verstoßen. Das vom BaSE kreierte sogenannte Notariat sollte das eigentlich verhindern. Bisher ist dazu noch nichts in die Öffentlichkeit gedrungen.

Dienstanweisung?

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Auftaktveranstaltung Fachkonferenz: Technisch und inhaltlich ein Desaster

Erörterung formal nicht durch Videokonferenz ersetzbar

Am 17./18.10.2020 fand die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete außerhalb der Regelungen in § 9 StandAG statt. Die Fachkonferenzen sollen im Februar 2021 starten. Da das StandAG nicht im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) aufgezählt ist, kann die Erörterung formal nicht durch eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 oder eine Video- oder Telefonkonferenz nach Abs. 5 ersetzt werden. Dennoch drängt das für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständige BaSE dazu, solch ein Format einzusetzen.

Testveranstaltung schief gelaufen

Dazu gab es mit der Auftaktveranstaltung einen Test, der in großen Teilen schief gelaufen ist. Technisch und inhaltlich ist dieses Format in diesem Zustand für eine Erörterung vollkommen ungeeignet. Hier muss noch viel weiterentwickelt und geübt werden. Das BasE bediente sich dabei der Firma IKU für Moderations- und Organisationsaufgaben und einen technischen Dienstleister zur Betreibung einer eventvote-Plattform und der Übertragung in YouTube.

Probleme beim Login

Die angemeldeten Teilnehmer*innen erhielten einen Link und ein Passwort, das als PIN eingegeben werden musste. Hat man dieses Passwort wie üblich mit crtl-c crtl-v übertragen, war ein Anruf bei der Technik-Hotline notwendig, da der Zugang nicht gewährt wurde. Wie sich herausstellte, war aus Sicherheitsgründen die Eingabe über die Tastatur notwendig. Darauf wurde in der Passwort- Email nicht hingewiesen.

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König eifert Söder nach – BaSE macht guten Vorschlag

Belastung des Verfahrens?

In einem Interview von Herrn Bauchmüller, Süddeutsche Zeitung (SZ), mit Herrn König, Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) vom 15.10.2020 kommt auf die Frage, wieso König das frühe Ausscheiden des Salzstocks Gorleben für problematisch halte, die Antwort:

Weil es in der Öffentlichkeit grundsätzliche Fragen aufwirft, dass zwar 54 Prozent der Fläche Deutschlands im weiteren Verfahren betrachtet werden, aber Gorleben nach Auffassung der BGE herausfallen musste. Wie passt dieses Ergebnis mit dem über Jahrzehnte erweckten Eindruck zusammen, dass der Salzstock als Endlager schon geeignet sei? Meine Sorge ist, dass diese Entscheidung das weitere Verfahren nicht erleichtert, sondern belastet.

Diese politische Einschätzung des BaSE-Präsidenten gab Anlass zu einer politischen Debatte – siehe auch hier. Das ging von (SZ) mit Grünen-Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl:

Ich hoffe nicht, dass der Präsident des BASE das Verfahren nicht verstanden hat, für das er die Aufsicht trägt. Die Endlagersuche folgt wissenschaftlichen Kriterien und nicht der Leitlinie „Was belastet und was entlastet das Verfahren“

bis (FAZ) mit:

Die FDP-Bundesabgeordnete Judith Skudelny sagte, König habe Recht. „Auch die FDP verwundert, dass Gorleben als der am besten erkundete Standort für ein Endlager schon in der ersten Prüfphase rausfliegt.“ Diese Entscheidung müsse genauer er- und geklärt werden.

Auch König kommt im oben genannten Interview zu der Einschätzung:

In der jetzt beginnenden förmlichen Beteiligung wird die BGE auf die Fragen zu Gorleben überzeugende Antworten liefern müssen.

Nach intensivem Studium der BGE-Unterlagen Fragen im Februar 2021

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