Umweltausschuss: BfE präsentiert sich nicht als Regulierer, sondern lediglich als Aufsicht

Umweltausschusssitzung

Heute findet im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages ein öffentliches Fachgespräch statt. Das Thema lautet Stand und Probleme der Phase 1 in der Endlagersuche. Besser wäre die Reduktion auf Phase 1, Schritt 1 gewesen, denn schon hier sind und werden bis Mitte 2020 erhebliche Probleme auftauchen.

Der stark reduzierte Kreis von Sachverständigen

Geladene Sachverständige sind lediglich die zuständigen Leiter der nach StandAG befassten Institutionen – nämlich BfE, BGE und NBG. Offensichtlich ist der politische Horizont darauf reduziert, denn darüber hinaus gibt es wesentlich mehr Sachverständige, die auch eine kritische Außensicht präsentieren könnten. Diese wird offensichtlich nicht gewünscht. Das könnte nachgeholt werden beim Fachgespräch am 22.03.2019.

Stellungnahme des BfE

Bereits gestern hat das BfE eine Stellungnahme dazu veröffentlicht – siehe hier. Darin werden die aufgetretenen Probleme aber nicht benannt:

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Regionalkonferenzen ohne öffentliche Geodaten?

Elbe-Jeetzel-Zeitung zur Mitgliederversammlung der BI

Die Elbe-Jeetzel-Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 05.03.2019 ausführlich über die Mitgliederversammlung der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. Unter der Überschrift Zweifel an mehreren Fronten ist unter anderem zu lesen:

Es werde in naher Zukunft Regionalkonferenzen an möglichen Standorten geben. Schon die Beteiligung daran könne der Gegenseite als Beweis für eine großangelegte Öffentlichkeitsbeteiligung und ein transparentes Verfahren dienen. Dabei blieben die wesentlichen Informationen wie die Geodaten der möglichen Regionen unter Verschluss. Man wisse also gar nicht, worüber man in den Konferenzen reden solle.

Erst Fachkonferenz Teilgebiete – dann Regionalkonferenzen

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Diese Medaille hat nicht zwei, sondern drei Seiten

Der BfE-Standpunkt im Tagesspiegel

Unter der Headline Bürgerbeteiligung und politische Verantwortung – zwei Seiten einer Medaille veröffentlichte das BfE einen Beitrag im neuen Format Tagesspiegel-BACKROUND. Zur Endlagerung wird konstatiert:

Angesichts der Tatsache, dass in (West-)Deutschland eine ganze politische Generation ihr Profil im Für und Wider der Atomenergie gestählt hat, bleibt die Verantwortungsübernahme beim letzten Akt der Nutzung der Kernenergie erstaunlich verschwommen.

Rollen sind recht klar

Dieses Statement ist erstaunlich, da die Rollen recht klar sind. Die Atomkraftnutzer haben sich dank des Gesetzgebers freigekauft und zumindest ein Bundesland hat in der letzten Koalitionsvereinbarung die politische Verantwortung klar abgelehnt. Dagegen hat auch die Fachbehörde dieses Landes – wie alle anderen landesgeologischen Dienste – die notwendigen Daten geliefert, obwohl im Standortauswahlgesetz festgelegt ist, dass die Länder keinen Erfüllungsaufwand zu leisten haben.

Atomkraftgegner machten im Jahr 2012 Angebot

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Geologische Daten und Transparenz

Fünfte Veranstaltung des NBG

Das Nationale Begleitgremium hat am 02.02.2019 seine fünfte öffentliche Veranstaltung angeboten, die mit gut 130 angemeldeten TeilnehmerInnen recht gut besucht war. Die Plenumsteile der Veranstaltung wurde per Livestream übertragen, die Aufzeichnung sollen in Kürze  zur Verfügung stehen. Moderiert wurden alle Plenums- und Arbeitsgruppenveranstaltungen allein von den ehrenamtlichen NBG-Mitgliedern, was wieder sehr gut gelungen ist.

BMWi-Fachreferat zum Geologiedatengesetz

Vorgestellt wurden vom Referat IV B5 Mineralische Rohstoffe und Geowissenschaften, Fachaufsicht BGR des BMWi – siehe Organigramm – die Grundzüge des Geologiedatengesetzes, das noch nicht als Referentenentwurf vorliegt. Staatliche Geologiedaten sind frei zugänglich. Bei Daten mit Rechten privater Dritter soll differenziert werden zwischen Nachweisdaten (Lage der Bohrung o. ä.), Fachdaten (z. B. Schichtenverzeichnisse) und Bewertungsdaten (wie z. B. Lagerstättenmodelle). Die Nachweisdaten sollen 3 Monaten und die Fachdaten nach 5 Jahren, bei gewerblichem Bezug nach 10 Jahren öffentlich verfügbar werden. Bei den Bewertungsdaten muss im Einzelfall abgewogen werden zwischen den Interessen des Antragsstellers auf Einsicht und den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie geistigen Eigentumsrechten des Dateneigentümers. Bei nichtbekannten Dritten ist ein Aufgebotsverfahren mit Einjahresfrist vorgesehen.

Die BGE und die Geologiedaten im Teilgebietsbericht

Die BGE betont, dass Gegenstand des Teilgebieteberichts auch die Ausgangsdaten sind, die zur Ausweisung der Teilgebiete führen. Dieser Bericht soll Mitte 2020 vorgelegt werden, und bis dahin müssten die entscheidungsrelevanten Daten öffentlich verfügbar sein. Dazu gehören zum Beispiel 3D-Modelle des Untergrundes, also insbesondere Daten von Tiefbohrungen mit Schichtenverzeichnissen zwischen 300 und 1500 m Tiefe, 2D- und 3D-Seismiken und hydraulische Testdaten. In einem eigenen Forschungsprogramm soll weiterhin abgeschätzt werden, welchen Neuigkeitswert die in den Archiven lagernden analogen Daten haben könnten. Weiterlesen

Referatsleitung zur Endlagersuche im BMU wieder besetzt

Leitung Referat S III 2

Das Referat S III 2 Grundsatzangelegenheiten der nuklearen Entsorgung, Standortauswahl Endlagerung hat jetzt wieder eine Leitung. Frau Elisabeth Meyer zu Rheda leitet jetzt das Referat, was wesentlich die Fäden zur Endlagersuche in der Hand hält. Die Stelle war seit Mitte 2018 vakant.

Schneller Wechsel seit 2014

Auf diesem Posten gab es in den letzten Jahren einen rasanten Wechsel, was leicht anhand der gesammelten BMU-Organigramme verfolgt werden kann. Arens, Caspers und Breyer waren die LeiterInnen, die seit 2014 in schneller Folge ausgewechselt wurden – siehe Das Personalkarussell der Endlagerung dreht sich. Gründe für den schnellen Austausch sind nicht bekannt geworden.

Neue Leiterin kommt aus Referat S II 1 Strahlenschutzrecht

Frau Elisabeth Meyer zu Rheda hatte seit 2002 leitende Aufgaben  im Referat S II 1 Strahlenschutzrecht. Es ist nur zu hoffen, dass sich Frau Meyer zu Rheda dafür einsetzt, dass auch das BMU sich endlich an das Transparenzgebot des StandAG hält und die Erlasse an das BfE, BfS und eventuell UBA (->NBG) und die Anordnungen an BGE und BGZ auf die Informationsplattform nach § 6 StandAG stellt. Das bisherige Strippenziehen im Hintergrund, das auch vom BfE gedeckt wird – siehe hier, sollte endlich aufhören.

Eher geo- oder naturwissenschaftliche Ausbildung benötigt

Von ihrem Werdegang ist zu vermuten, dass Frau Meyer zu Rheda Juristin ist. Sicher wäre an dieser Stelle eher jemand mit geo- oder naturwissenschaftlicher Ausbildung angebrachter. Dann könnte auch das StandAG entmüllt werden. Es enthält von JuristInnen geprägte Formulierungen, die wissenschaftlich kaum zu ertragen sind.

.ausgestrahlt zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG

Online-Konsultation zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase gescheitert

Die Online-Konsultation zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des BfE ist gescheitert. Es gab drei Stellungnahmen: eine ohne verwertbaren Inhalt, eine zweite mit einem Einzelpunkt und lediglich eine substanzielle Einlassung.

.ausgestrahlt legt lange, umfassende, aber nicht trockene Studie vor

.ausgestrahlt hat jetzt von Dieter Kostka eine ausführliche Stellungnahme zur gesamten Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG erarbeiten lassen, zu haben als PDF oder in ausgedruckter Form. Die Arbeit von Dieter Kostka ist mit gut 160 Seiten sehr ausführlich, beleuchtet aber den gesamten Prozess der StandAG-Erarbeitung seit 2011 mit historischer Exkursion zurück bis 1998 inklusive der AkEnd-Arbeiten. Wer also die jetzigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG und deren Kritik wirklich verstehen will, kommt um die umfangreiche Lektüre nicht herum. Sie bekommen dies in einem Stil präsentiert, der nicht allzu trocken daherkommt und auch von Nichtjuristen und NichtöffentlichkeitarbeiterInnen verstanden werden kann. Nur Ausdauer ist gefragt.

Keine Verschwörungstheorien

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NBG findet zur Geschäftsordnung zurück

Gründe der Nichtöffentlichkeit

Nachdem bei der letzten NBG-Sitzung auf § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung

Soweit eine Sitzung aus besonderem Grund nicht öffentlich ist, beschließt das Begleitgremium in Ansehung dieses Grundes jeweils mit Zweidrittelmehrheit ggf. vorab über die Zutrittsberechtigung weiterer Personen. Der Grund ist zu nennen und öffentlich zu machen.

hingewiesen wurde und  verspätet die Gründe der Nichtöffentlichkeit genannt wurden, wurde dieses Mal gleich unter TOP 1 über die Themen des nichtöffentlichen Sitzungsteils informiert. Die nachgeholte Begründung der Nichtöffentlichkeit ist im Protokoll zur 21. Sitzung nachzulesen. Auch die Wortmeldungen der Gäste werden im Protokoll nachvollziehbar wiedergegeben, so auch der Vorschlag, das Rederecht für Gäste zeitnah in der Geschäftsordnung festzuschreiben.

Es fehlt im Protokoll: Scheitern der Online-Konsultation

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Erste Statuskonferenz des BfE

Breitenwirkung nicht erreicht

Am 8./9. November 2018 veranstaltete das BfE die erste Statuskonferenz Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen. Zielgruppe sollte sein (siehe 6.1 in Konzeptentwurf Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des BfE):

Insbesondere die engagierte Öffentlichkeit sowie Wissenschaft und Forschung

Eine Breitenwirkung wurde nicht erreicht. Interessierte BürgerInnen ohne Funktion waren an einer Hand abzuzählen, was auch wegen der Veranstaltungszeit Donnerstag/Freitag zu erwarten war. Wohl aber waren entsprechende Stakeholder vertreten. Hauptsächlich waren VertreterInnen der Landesbehörden, der Dienstleister der nach StandAG befassten Institutionen und der Institutionen selbst anwesend, vereinzelt auch von bisher nicht beauftragten Forschungsinstitutionen. Einladungen wurden nicht gezielt platziert, so wurde angeblich lediglich ein Journalist gesichtet. Eine Pressekonferenz gab es nicht. Die Presse als Multiplikator  – weniger für die Veranstaltung, aber für das Thema Endlagerung – wurde nicht bedient. Das Desinteresse in der allgemeinen Bevölkerung wird zwar beklagt, einfach umzusetzende Gegenmaßnahmen werden aber nicht ergriffen.

Livestream, Videodateien müssen noch bearbeitet werden

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