AVV nicht Stand von Wissenschaft und Technik
Die bisherigen Abschätzungen der effektiven Dosis bei der Freisetzung von Radionukliden aus Endlagern erfolgten in Anlehnung an die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 47 (vormals § 45) Strahlenschutzverordnung. Bei der Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen wurde deutlich, dass dies nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Vorgesehen war die Entwicklung einer Leitlinie entsprechend Sicherheitsanforderungen Seite 3, vorletzter Absatz. Ein entsprechender Beratungsauftrag ging 2012 an die SSK. Offensichtlich befasste sich die SSK damit jedoch nicht.
Rolle im Planfeststellungsverfahren Morsleben
Im Planfeststellungsverfahren zur Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle, zur nachträglichen Legalisierung der Endlagerung im Ostfeld und zur Schließung des Endlagers Morsleben wurde während des Erörterungstermins die fehlende Methodik zur Abschätzung der Dosis problematisiert. So kommt der Gutachter der Genehmigungsbehörde – Brenk Systemplanung – in der Kommentierung der Einwendungen und Erörterung zu folgender Aussage (Seite A3/204): Weiterlesen