Wieder einmal ein Blick nach Süden

Auch im Süden wird jetzt diskutiert

Nun wird im Süden Deutschlands, insbesondere in Baden-Würtemberg und Bayern auch über hochradioaktiven Abfall und dessen Langzeitlagerung diskutiert. Bisher wurde eher der Norden dafür zuständig gemacht.

Die Erdbeben in der Donau-Iller-Region und starke Bebauung

So will sich die Donau-Iller-Region gegen die Langzeitlagerung mit dem Argument Erdbeben wehren – siehe hier. Doch schnell kommt folgende Erkenntnis:

Dass dies im weiteren Verfahren auch Eindruck auf die Entscheidung und die Entscheider macht, muss nicht sein. Denn die aufgeführten „Beben“ waren stellenweise so schwach, dass man sie kaum oder als Mensch gar nicht wahrnehmen konnte.

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Bayern strebt ein Peer Review an

Auszug aus Teilgebietsdarstellung

Das Land Bayern unterstützt seine Kommunen

Bayern wird ähnlich wie Niedersachsen – siehe hier – nach einem Artikel auf onetz.de, die Kommunen beim Endlagersuchprozess unterstützen:

„Die Staatsregierung hat in der Veranstaltung noch einmal die klare kritische Haltung zum Suchprozess für einen Endlager-Standort in Deutschland betont. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zur konstruktiven Mitwirkung im weiteren Suchprozess hervorgehoben“, erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums auf Nachfrage unserer Zeitung. „Außerdem wurden die Vertreter der Kommunen über die geplanten weiteren Verfahrensschritte auf Bundesebene informiert. Die Staatsregierung wird die Kommunen im Suchprozess weiterhin unterstützen.“

Aufnahme der sog. Behälterlösung in das Standortauswahlverfahren

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27.09.2020, 21.20 Uhr: „Gorleben ist raus – bayerische Gebiete sind drin“

Der SPIEGEL berichtet hier, dass Gorleben nicht als Teilgebiet ausgewiesen ist, wohl aber Teile Bayerns. Das hört sich gut an, denn jetzt kann wirklich wissenschaftsbasiert weitergearbeitet werden.

Dass Bayern nach bisherigen geologischen Daten durchaus Möglichkeiten bietet, ein Endlager zu verwirklichen, ist nichts Neues, insbesondere wenn man das Kristallinvorkommen auf der Linie Baden Baden – Nürnberg – Erbendorf betrachtet. Ob hier der bestmögliche Standort liegt, ist noch längst zu beurteilen, geschweige denn zu entscheiden.

Bei Gorleben sind die Defizite bekannt, die bereits in der BGR-Salzstudie 1995 indirekt aufgezeigt wurden. Die Politik hat wohlweißlich verhindert, dass Gorleben in die Untersuchung mit einbezogen wurde.

BGR 2004

Man kann nur hoffen, dass sich jetzt die Politik heraushält und erst dann wieder aktiv wird, wenn es wissenschaftlich nicht mehr weitergeht.

Leider gibt es da schon wieder dunkle Wolken am Himmel. Schließlich hat die bayerische Landespolitik – nicht nur nach Medienberichten – in der jüngsten Vergangenheit versucht, die Sicherheitsverordnungen eindeutig zu ihren vermeintlichen Vorteilen zu beeinflussen. Dies ist offensichtlich nicht gelungen, hat aber aufgezeigt, wo Wachsamkeit angesagt ist.

Tagesspiegel: „Endlager-Chef warnt vor politischer Blockade“ – Oberflächlicher geht es nicht mehr

Das BaSE ist lediglich Überwachungsbehörde

Herr König, Präsident des BaSE, wird in einem Tagesspiegel-Artikel vom 12.07.2020 bezeichnet als Chef der Atommüll-Endlager-Behörde. Das BaSE ist aber nicht Akteur (operator) bei der Endlagersuche, sondern lediglich Überwachungsbehörde (regulator). Der Vorhabenträger ist die BGE, dort wird die Arbeit gemacht.

BaSE als Behörde für Kommunikation und Bürgerbeteiligung

Das BaSE hat neben der regulator-Rolle auch die Rolle der Kommunikation und Bürgerbeteiligung. Da versagt das BaSE bisher praktisch vollständig – jedenfalls, wenn es sich um fachliche Informationen handelt.

Fachliche Informationen fehlen – alles wird ins Politische gezogen

Zum Beispiel wird die Endlagerung in Kristallin auch vom BaSE immer wieder ins Politische gezogen – zum Beispiel:

König warnte auch die bayerische Landesregierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), das Verfahren zu torpedieren, der Freistaat argumentiert, seine Granitvorkommen sei ungeeignet für eine Endlagerung.

Das BaSE als fachliche und wissenschaftliche Behörde (siehe § 2 Abs. 2 BaSE-Errichtungsgesetz) sollte an dieser Stelle auf die fachlichen Probleme eingehen, vor denen man durch die Aufnahme von Kristallingestein als Wirtsgestein steht.

Fachliche Schwierigkeiten bei der Aufnahme des Kristallins als Wirtsgestein

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Bayerische Einflussnahme oder Trickserei von anderer Seite?

Ein Artikel in SPIEGEL-Online

Ein Artikel in SPIEGEL-Online vom 05.05.20120 mit der Überschrift Atommüll in Bayern? Nein, Danke! ließ aufhorchen. Danach aktivierte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder den Bundesinnenminister, damit dieser verhinderte, dass die Verordnung über die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle (Entwurf mit Stand 11.07.2019) am 18.03.2020 in der Kabinettssitzung beschlossen wurde. Die Behandlung im Kabinett ist offiziell wegen der Priorität von Maßnahmen zur Corona-Pandemie abgesetzt worden. Die für den 25.03.2020 vorgesehene Anhörung im Umweltausschuss wurde daraufhin abgesagt.

Corona vorgeschoben?

War Corona eine vorgeschobene Begründung und gab es wirklich eine bayerische Kungelei? Soll über die Sicherkriterien verhindert werden, sodass die Kristallinvorkommen in Bayern als mögliche Standorte für das Endlager nicht infrage kommen? Wie wahrscheinlich ist das?

Die sicherheitstechnischen Anforderungen in der sogenannten Öffentlichkeitsbeteiligung

Die sicherheitstechnischen Anforderungen waren Gegenstand einer Veranstaltung Mitte September 2019, die als Öffentlichkeitsbeteiligung deklariert war – siehe Sicherheitsanforderungen etc.: Lange nichts mehr gehört! Zur Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf wurde am 16.03.2020 vom zuständigen BMU-Referat S III 2 mitgeteilt, das Referat arbeite intensiv am Auswertungsdokument. Das ist sehr fragwürdig, da zwei Tage später die Kabinettsbefassung vorgesehen war. Eigentlich sollte für die Kabinettsvorlage die Auswertung schon längst geschehen sein. Die Auswertung liegt immer noch nicht vor. Eine entsprechende Nachfrage vom 22.04.2020 wurde noch nicht beantwortet.

SPIEGEL-Artikel inhaltlich dünn

Der SPIEGEL-Artikel ist relativ dünn bezüglich des konkreten Vorgehens, durch welche Regelung in den Sicherheitsanforderungen die bayerischen Kristallinvorkommen ausscheiden sollen. Allein durch die Nichtbehandlung im Kabinett ist schließlich nichts gewonnen. Auch eine zeitliche Verzögerung des Suchverfahrens findet dadurch nicht statt, denn zum Zwischenbericht Teilgebiete nach § 13 StandAG, der weiterhin für Ende September angekündigt ist, ist die Verordnung zu den Sicherheitsanforderungen ohne Bedeutung.

Soll die Leckrate die Stellschraube sein?

Als ein möglicher Ansatzpunkt, wie Kristallinstandorte in Bayern verhindert werden könnten, wird die Leckrate diskutiert (Art. 1, § 4 Abs. 4 Entwurf). Dazu muss man sich die relativ komplizierten Regelungen zum Gestein Kristallin im StandAG ansehen. Nach erster Durchsicht sind für Kristallin folgende fünf Fälle nach StandAG denkbar:

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Bericht aus dem Innenleben des BfS

Langjähriger Leiter des BfS-Präsidialbereichs

Der langjährige Leiter des Präsidialbereichs des BfS, Karl Amannsberger, berichtet in einem 20 minütigen Gespräch aus seinem Arbeitsleben und gibt damit einen kleinen Einblick in das Innenleben einer dem Bundesumweltministerium nachgeordneten Behörde.

Arbeitssituation, Loyalität, Endlagerung, Kinderkrebsstudie, Flugzeugabsturz

Im ersten Teil geht es um die allgemeine Arbeitssituation und insbesondere um Loyalitätsfragen. Ab 6:40 kommt Herr Amannsberger auf die Endlagerung zu sprechen, um dann bei der Kinderkrebsstudie (14:40) und dem Schutz von Atomanlagen gegen Flugzeugabstürze mit terroristischer Absicht (17:15) zu landen.

Das BfS als wissenschaftliche Behörde?

Bemerkenswert ist die Äußerung bei 3:55:

Wir wollten keine Atomgegnerbehörde machen, sondern wir wollten, dass wirklich nach wissenschaftlichen Kriterien gearbeitet wird, was die Leute immer vor sich hergetragen haben.

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BMU-Referentenentwurf: Das sollte am 28.08.2019 vorgelegt werden

Weitere Informationsangebote ab 28.08.2019

Am 28.08.2019 sollen zum BMU-Referentenentwurf Sicherheitsanforderungen / Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen weitere Informationsangebote zur Verfügung gestellt werden. Damit eine Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit möglich ist, sollten diverse Pakete geschnürt werden.

Erst einmal erwartet man, dass in einer synoptischen Darstellung die Sicherheitsanforderungen 2010, der Referentenentwurf vom 11.08.2018 und die Begründung (in einer dritten Spalte) gegenübergestellt werden. Sinnvoll wäre es auch, den Entwurf 2007 (GRS – A – 3358) nebst Begründung (GRS – A – 3364) und Stellungnahmen BfS sowie RSK/SSK, Entwurf 2008 und Entwurf 2009 zur Verfügung zu stellen und damit aufzuzeigen, wie die wissenschaftliche Vorlage im politischen Raum erodierte. Als Hintergrundinformation wäre weiterhin die vom BfS erarbeitete Sicherheitsphilosophie 2005 hilfreich.

Im zweiten Schritt sollte geschildert werden, inwieweit die Vorstellungen der Endlagerkommission umgesetzt wurden. In Bezug auf Seite 398 des Abschlussberichts stellt sich die Frage, wie wurden und werden die beiden Verordnungen unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit erarbeitet? Hier wurden von der Kommission Länder und Öffentlichkeit gleichberechtigt genannt. Wurden die Länder wie die Öffentlichkeit bisher nicht beteiligt? Alles Fragen, die nach Bewilligung des IFG-Antrags Erlasse zu den drei Verordnungsermächtigungen nach StandAG beantwortet werden können.

SicherheitsanforderungenVorläufige SicherheitsuntersuchungenFazit

Sicherheitsanforderungen

Vorstellungen der Endlagerkommission

Weiterhin hat die Kommission inhaltliche Punkte zu den Sicherheitsanforderungen aufgestellt – siehe Abschlussbericht, Seite 239 bis 241.

Zur fachlichen Ausgestaltung der Sicherheitsanforderungen hat die ESK bislang drei Leitlinien verabschiedet, und zwar zu den Themen „Menschliches Eindringen in ein Endlager“, „Einordnung von Entwicklungen in Wahrscheinlichkeitsklassen“ und „Sicherer Betrieb des Endlagers“.

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„Eine sichere Endlagerung insbesondere auch in kristallinen Formationen technisch machbar“?

aus POSIVA Report 2019-1: Postglacial Faults in Finland -a Review of PGSdyn Project Results, page 22

Niedersachsen in Finnland

Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies kam aus Finnland mit der Botschaft zurück – siehe zum Beispiel Braunschweiger Zeitung und Zeitung für kommunale Wirtschaft:

Die Reise habe gezeigt, dass eine sichere Endlagerung insbesondere auch in kristallinen Formationen technisch machbar sei.

Dies mutet an wie eine Botschaft von vorgestern. Es stellen sich sofort die Fragen Was heißt sicher? und Was heißt technisch machbar?

Nichtwissen und komparative Methode

In Deutschland hat man nun nach 40 Jahren Irrweg dahin zurückgefunden, dass in einem Bereich, in dem Nichtwissen vorherrscht, ohne ein komparatives Verfahren eine Endlagerung nicht akzeptabel ist. Schließlich gilt immer noch der Strahlengrundsatz der Optimierung.

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