NBG – Aber die Musik spielt woanders

28. Sitzung des NBG in Berlin

Am 09.04.2019 fand in Berlin die 28. Sitzung des NBG statt. Der kurze NBG-Eigenbericht darüber enthält zumindest zwei Punkte nicht, die endlagerdialog.de als Zuhörer aufgefallen sind.

Juristische Konsequenzen aus der unvollständigen Besetzung des NBG

Nach dem Bericht der BGE wurde vom NBG nachgefragt, dass es Gerüchte gäbe, die BGE lasse zurzeit ein Gutachten mit der Fragestellung erstellen, welche Konsequenzen für das Standortauswahlverfahren aus juristischer Sicht zu erwarten sind wegen der nicht erfolgten Vollernennung des NBG. Es fehlt immer noch die Benennung von sechs anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nach § 8 Abs. 3 StandAG.

Gutachten in Auftrag gegeben – NBG nicht benachrichtigt

Seitens der BGE wurde dies bestätigt. Dies hätte sich ergeben aus einer Anfrage aus der Politik. In der Sitzung blieb offen, warum das NBG darüber nicht informiert worden ist und warum die BGE diese Frage zu klären versucht? Es handelt sich hier eindeutig um eine Frage im Bereich der Regulierung. Und nach StandAG ist das BfE die zuständige Regulierungsbehörde.

Diverse Verordnungen zum StandAG

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BfE widerspricht .ausgestrahlt

Stellungnahme des BfE

Nachdem die Aktivitäten von .ausgestrahlt in der Umweltausschusssitzung des Bundestages am 13.03.2019 eine wesentliche Rolle gespielt haben – siehe Beitrag Umweltausschusssitzung macht BfE-Organisationsfehler offensichtlich – , veröffentlichte das BfE heute eine Stellungnahme zu unterschiedlichen Papieren der Antiatom-Organisation. Dazu einige Anmerkungen von endlagerdialog.de:

1 Million Jahre

Die Zeiträume, die dabei zu betrachten sind, entziehen sich unserer Vorstellungskraft – nämlich eine Million Jahre.

Der Zeitraum entzieht sich nicht der Vorstellungskraft, sondern ist der Zeitraum, für den nach Expertenurteil von Geologen in Deutschland halbwegs verlässliche Prognosen über die geologischen Entwicklungen gemacht werden können. Was danach mit den weiterhin Strahlung abgebenden Abfällen geschieht, wird wegen fehlender Prognosegrundlagen nicht betrachtet. Auch wird nicht festgestellt, wie hoch die Belastung nach diesem Zeitraum maximal sein kann.

Karte potenzieller Standorte


…hat die Organisation „.ausgestrahlt e.V.“ eine Deutschlandkarte veröffentlicht, in der sie 129 Landkreise und kreisfreie Städte in Deutschland als vermeintliche potenzielle Standorte für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle benennt.

Die Grundlagen der Karte werden alle angegeben. Es sind im Wesentlichen die Arbeiten der BGR zum geologischen Untergrund Deutschlands, und die Geologie Deutschlands hat sich in den letzten 40 Jahren nicht wesentlich verändert. Allein die Kenntnisse darüber haben sich durch neuere Untersuchungsmethoden wie zum Beispiel 3D-Seismik etwas verbessert. Im Übrigen wurde diese Zusammenfassung der bisherigen Endlagerstudien bereits 2013 vorgestellt – siehe Beitrag GREENPEACE schont Berlin vor Endlagerdiskussion. Leider führt das BfE im Einzelnen nicht aus, welche konkreten Entwicklungen welche Kartengrundlage wie verändern könnte – siehe BGR-Beispiel in Salzstudie der BGR von 1995, Abbildung 4, zwischen Seite 22 und 23. Da hätte der geologische Sachverstand des BfE einiges leisten können, zum Beispiel auch die jeweils eingesetzten Auswahlkriterien relativ zu denen im StandAG.

Nur ein Umweltverband hat sich beteiligt

Herr Stay hat im Gegensatz zu anderen Umweltverbänden die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Standortauswahlverfahren abgelehnt und sich somit auch gegen eine gemeinschaftliche Lösung des Atommüllproblems im Sinne des Gemeinwohls entschieden.

Der Plural von Umweltverbänden ist falsch. An der Endlagerkommission hat sich nur ein Umweltverband beteiligt – der BUND e.V. Die durch Herrn Sommer vertretene Deutsche Umweltstiftung ist kein Umweltverband, sondern wurde offensichtlich aus politischen Gründen zur Mitarbeit gebracht. Offensichtlich hatte man nicht den Mut, einen Kommissionsplatz freizulassen.

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Regionalkonferenzen ohne öffentliche Geodaten?

Elbe-Jeetzel-Zeitung zur Mitgliederversammlung der BI

Die Elbe-Jeetzel-Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 05.03.2019 ausführlich über die Mitgliederversammlung der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. Unter der Überschrift Zweifel an mehreren Fronten ist unter anderem zu lesen:

Es werde in naher Zukunft Regionalkonferenzen an möglichen Standorten geben. Schon die Beteiligung daran könne der Gegenseite als Beweis für eine großangelegte Öffentlichkeitsbeteiligung und ein transparentes Verfahren dienen. Dabei blieben die wesentlichen Informationen wie die Geodaten der möglichen Regionen unter Verschluss. Man wisse also gar nicht, worüber man in den Konferenzen reden solle.

Erst Fachkonferenz Teilgebiete – dann Regionalkonferenzen

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Diese Medaille hat nicht zwei, sondern drei Seiten

Der BfE-Standpunkt im Tagesspiegel

Unter der Headline Bürgerbeteiligung und politische Verantwortung – zwei Seiten einer Medaille veröffentlichte das BfE einen Beitrag im neuen Format Tagesspiegel-BACKROUND. Zur Endlagerung wird konstatiert:

Angesichts der Tatsache, dass in (West-)Deutschland eine ganze politische Generation ihr Profil im Für und Wider der Atomenergie gestählt hat, bleibt die Verantwortungsübernahme beim letzten Akt der Nutzung der Kernenergie erstaunlich verschwommen.

Rollen sind recht klar

Dieses Statement ist erstaunlich, da die Rollen recht klar sind. Die Atomkraftnutzer haben sich dank des Gesetzgebers freigekauft und zumindest ein Bundesland hat in der letzten Koalitionsvereinbarung die politische Verantwortung klar abgelehnt. Dagegen hat auch die Fachbehörde dieses Landes – wie alle anderen landesgeologischen Dienste – die notwendigen Daten geliefert, obwohl im Standortauswahlgesetz festgelegt ist, dass die Länder keinen Erfüllungsaufwand zu leisten haben.

Atomkraftgegner machten im Jahr 2012 Angebot

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BfE: Wieder eine leitende Position geräumt

Wieder ein neues N.N. – Ein Karrieresprung?

Wer das Organigramm des BfE mit Stand 01.02.2019 genauer betrachtet, wird feststellen, dass wieder eine leitende Position neu mit N.N. bezeichnet ist. Interessant ist, dass der bisherige Stelleninhaber derjenige war, der das BMU bei der Arbeitsgerichtsverhandlung in der Sache Abteilungsleitung FA vertreten hat – siehe Arbeitsgericht: Die Realität des „selbsthinterfragenden Systems“. Es stellt sich die Frage, ob hier jemand die Möglichkeit zum Karrieresprung hatte? Wenn ja, dann ging der Sprung aber weg vom BfE, denn der Name taucht nicht bei einer leitenden Position im BfE auf.

Oder zu offen bei der Arbeitsgerichtsverhandlung?

Eine zweite Variante ist die Entbindung von der leitenden Position – wie bei der Abteilungsleitung FA bereits praktiziert – oder das Unterkommen in einer anderen Institution. War derjenige vor Gericht zu offen? – siehe im obigen Beitrag: Weiterlesen

Geologische Daten und Transparenz

Fünfte Veranstaltung des NBG

Das Nationale Begleitgremium hat am 02.02.2019 seine fünfte öffentliche Veranstaltung angeboten, die mit gut 130 angemeldeten TeilnehmerInnen recht gut besucht war. Die Plenumsteile der Veranstaltung wurde per Livestream übertragen, die Aufzeichnung sollen in Kürze  zur Verfügung stehen. Moderiert wurden alle Plenums- und Arbeitsgruppenveranstaltungen allein von den ehrenamtlichen NBG-Mitgliedern, was wieder sehr gut gelungen ist.

BMWi-Fachreferat zum Geologiedatengesetz

Vorgestellt wurden vom Referat IV B5 Mineralische Rohstoffe und Geowissenschaften, Fachaufsicht BGR des BMWi – siehe Organigramm – die Grundzüge des Geologiedatengesetzes, das noch nicht als Referentenentwurf vorliegt. Staatliche Geologiedaten sind frei zugänglich. Bei Daten mit Rechten privater Dritter soll differenziert werden zwischen Nachweisdaten (Lage der Bohrung o. ä.), Fachdaten (z. B. Schichtenverzeichnisse) und Bewertungsdaten (wie z. B. Lagerstättenmodelle). Die Nachweisdaten sollen 3 Monaten und die Fachdaten nach 5 Jahren, bei gewerblichem Bezug nach 10 Jahren öffentlich verfügbar werden. Bei den Bewertungsdaten muss im Einzelfall abgewogen werden zwischen den Interessen des Antragsstellers auf Einsicht und den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie geistigen Eigentumsrechten des Dateneigentümers. Bei nichtbekannten Dritten ist ein Aufgebotsverfahren mit Einjahresfrist vorgesehen.

Die BGE und die Geologiedaten im Teilgebietsbericht

Die BGE betont, dass Gegenstand des Teilgebieteberichts auch die Ausgangsdaten sind, die zur Ausweisung der Teilgebiete führen. Dieser Bericht soll Mitte 2020 vorgelegt werden, und bis dahin müssten die entscheidungsrelevanten Daten öffentlich verfügbar sein. Dazu gehören zum Beispiel 3D-Modelle des Untergrundes, also insbesondere Daten von Tiefbohrungen mit Schichtenverzeichnissen zwischen 300 und 1500 m Tiefe, 2D- und 3D-Seismiken und hydraulische Testdaten. In einem eigenen Forschungsprogramm soll weiterhin abgeschätzt werden, welchen Neuigkeitswert die in den Archiven lagernden analogen Daten haben könnten. Weiterlesen

Das NBG und seine Nöte

Interner Sitzungsteil

Am 01.02.2019 fand eine Sitzung des NBG in Berlin statt, der erste Teil war nicht öffentlich. Über dessen Inhalt wurde am Anfang des öffentlichen Teils berichtet. Es ging danach im Wesentlichen um die Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle und der Frage, wie man im Gremium mit Dissensen umgeht.

Nachbesetzung des Gremiums

Zum Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestages vom 15.11.2018 gibt es keine Reaktion. Kontrovers wurde diskutiert, wie man damit als NBG umgeht. Soll kein Mahnschreiben geschickt werden, soll nur ein Mahnschreiben oder ein Schreiben auch mit Hinweis darauf gesendet werden, dass es bedenklich ist, wenn InteressenvertreterInnen berufen werden, womit dann die Unabhängigkeit des NBG gefährdet sei? Siehe auch 1. Tätigkeitsbericht Seite 8 und 22f. Es wird ein Brief mit dem Inhalt der Vorlage gesendet, die zum Zeitpunkt der Sitzung nicht öffentlich bekannt war.

Rechtsgutachten

Zu der Frage, ob das StandAG konform mit der Aarhus-Konvention und deren europarechtlicher Umsetzung ist, wird sich das NBG sich gutachterlich beraten lassen. Ist das Prinzip der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und ist der Rechtsschutz im erforderlichen Maße gegeben? Die konkreten Fragestellungen lagen den NBG-Mitgliedern vor. Dazu gibt es eine Stellungnahme des BfE, die noch nicht veröffentlicht ist. Es wird einen Gutachtenauftrag vergeben, möglichst an zwei ExpertInnen, die die Fragen aus unterschiedlichen Sichten beurteilen sollen. Weiterlesen

BfE-Forschungsvorhaben zur Perkolation in Steinsalz

Zwischenbericht zur Perkolation

Das Forschungsprojekt Überprüfung des perkolationsgetriebenen Transports von Fluiden im Wirtsgestein Steinsalz unter relevanten Bedingungen für ein Endlager (PeTroS) sollte vom 01.01.bis 31.12.2018 laufen. Ein abgenommener Zwischenbericht wurde erst am 11.12.2018 zur Verfügung gestellt – siehe erster und zweiter IFG-Antrag.

Nicht in der Vergabeliste, kein Erstelldatum

Warum dieses Projekt unter ZURÜCKLIEGENDE AUSSCHREIBUNGEN nicht gelistet ist, ist schleierhaft. Auffallend ist, dass der Zwischenbericht kein Datum trägt, oder wurde dieses auf Seite 2 geschwärzt? Was wäre der Schwärzungsgrund nach IFG?

Darstellung des Standes von Wissenschaft und Technik

Der Zwischenbericht widmet sich auf knapp 50 Seiten allein der Aufarbeitung des relevanten Standes von Wissenschaft und Technik. Die Fragestellung, ob die diskutierte hohe Mobilität von Fluiden in Salzformationen bei Temperaturen zwischen 100°C und maximal 200°C experimentell nachgewiesen bzw. ausgeschlossen werden kann, ist dem Endbericht vorbehalten. Weiterlesen