Der langjährige Leiter des Präsidialbereichs des BfS, Karl Amannsberger, berichtet in einem 20 minütigen Gespräch aus seinem Arbeitsleben und gibt damit einen kleinen Einblick in das Innenleben einer dem Bundesumweltministerium nachgeordneten Behörde.
Im ersten Teil geht es um die allgemeine Arbeitssituation und insbesondere um Loyalitätsfragen. Ab 6:40 kommt Herr Amannsberger auf die Endlagerung zu sprechen, um dann bei der Kinderkrebsstudie (14:40) und dem Schutz von Atomanlagen gegen Flugzeugabstürze mit terroristischer Absicht (17:15) zu landen.
Das BfS als wissenschaftliche Behörde?
Bemerkenswert ist die Äußerung bei 3:55:
Wir wollten keine Atomgegnerbehörde machen, sondern wir wollten, dass wirklich nach wissenschaftlichen Kriterien gearbeitet wird, was die Leute immer vor sich hergetragen haben.
Am 28.08.2019 sollen zum BMU-Referentenentwurf Sicherheitsanforderungen / Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen weitere Informationsangebote zur Verfügung gestellt werden. Damit eine Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit möglich ist, sollten diverse Pakete geschnürt werden.
Erst einmal erwartet man, dass in einer synoptischen Darstellung die Sicherheitsanforderungen 2010, der Referentenentwurf vom 11.08.2018 und die Begründung (in einer dritten Spalte) gegenübergestellt werden. Sinnvoll wäre es auch, den Entwurf 2007 (GRS – A – 3358) nebst Begründung (GRS – A – 3364) und Stellungnahmen BfS sowie RSK/SSK, Entwurf 2008 und Entwurf 2009 zur Verfügung zu stellen und damit aufzuzeigen, wie die wissenschaftliche Vorlage im politischen Raum erodierte. Als Hintergrundinformation wäre weiterhin die vom BfS erarbeitete Sicherheitsphilosophie 2005 hilfreich.
Im zweiten Schritt sollte geschildert werden, inwieweit die Vorstellungen der Endlagerkommission umgesetzt wurden. In Bezug auf Seite 398 des Abschlussberichts stellt sich die Frage, wie wurden und werden die beiden Verordnungen unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit erarbeitet? Hier wurden von der Kommission Länder und Öffentlichkeit gleichberechtigt genannt. Wurden die Länder wie die Öffentlichkeit bisher nicht beteiligt? Alles Fragen, die nach Bewilligung des IFG-Antrags Erlasse zu den drei Verordnungsermächtigungen nach StandAG beantwortet werden können.
Weiterhin hat die Kommission inhaltliche Punkte zu den Sicherheitsanforderungen aufgestellt – siehe Abschlussbericht, Seite 239 bis 241.
Zur fachlichen Ausgestaltung der Sicherheitsanforderungen hat die ESK bislang drei Leitlinien verabschiedet, und zwar zu den Themen „Menschliches Eindringen in ein Endlager“, „Einordnung von Entwicklungen in Wahrscheinlichkeitsklassen“ und „Sicherer Betrieb des Endlagers“.
(4) Der sichere Einschluss muss innerhalb der wesentlichen Barrieren nach Absatz 3 so erfolgen, dass die Radionuklide aus den radioaktiven Abfällen weitestgehend am Ort ihrer ursprünglichen Einlagerung verbleiben. Für zu erwartende Entwicklungen ist nachzuweisen, dass im Nachweiszeitraum 1. insgesamt höchstens ein Anteil von 10-4 und 2. jährlich höchstens ein Anteil von 10-9 der Masse der eingelagerten Radionuklide einschließlich ihrer Zerfallsprodukte aus dem Bereich der wesentlichen Barrieren ausgetragen wird.
Die Verordnungsentwürfe zu den Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen wurden vom BMU Mitte Juli 2019 zur Verfügung gestellt. Die Endlagerkommission führte unter anderem dazu aus (Drucksache 18/9100, S. 398):
Die unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeitende Verordnung muss spätestens mit Beginn von Schritt 3 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens vorliegen…
…Entsprechendes gilt für eine Verrechtlichung der Methodik der Sicherheitsuntersuchungen.
Damit wird klar, dass die jetzt vorgelegten Entwürfe erste Vorschläge darstellen, mit denen die Arbeit beginnen kann.
Die 32. Sitzung des NBG fand in den derzeitigen Räumen des noch BfE statt. Sowohl der Präsident als auch der Leiter des Fachgebiets Öffentlichkeitsbeteiligung konnten urlaubsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen, so dass die Vizepräsidentin und jüngere MitarbeiterInnen zu Wort kamen.
BfE-Öffentlichkeitsarbeit in der Startphase
Vorgetragen wurden diverse Ergebnisse und Planungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase. Die Präsentation dazu ist leider bisher nicht verfügbar. Hingewiesen wurde auf die neu entwickelte App über die Suche nach einem Endlager – siehe auch BfE informiert beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung. Im GOOGLE-Appstore findet man bisher unter Endlager nur die App BISaldenburg.
… Dazu informiert die Wanderausstellung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit am 17. und 18. August beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung…
In dem entsprechenden Artikel ist nichts von Wanderausstellung zu lesen, hingewiesen wird auf die bisherige Containerausstellung.
Das BfE spricht weiterhin immer wieder von der Weißen Landkarte und lockt damit kaum BürgerInnen in seine bundesweite Veranstaltungstour zur Endlagersuche. Das NBG dagegen versucht ein Webinar zum Einstieg in die bunte Welt der geologischen Daten zu erstellen – siehe Konzept vom 05.08.2019. Dieser Punkt war bereits Anlass für den Beitrag NBG übernimmt BfE-Aufgaben.
Das BfE schweigt weiter
Nun sind am 11.07.2019 ein Entwurf zu den Sicherheitsanforderungen/ Sicherheitsuntersuchungen und ein Entwurf des Geologiedatengesetzes vorgelegt worden, die für die Endlagerauswahl hervorragende Bedeutung haben. Vom BfE, das für die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Auswahlverfahren zuständig ist, findet man dazu bisher nichts – weder allgemein verständliche Erläuterungen noch Einschätzung aus regulativer Sicht, ob und wie mit diesen Entwürfen das Standortauswahlverfahren zügig umgesetzt werden kann.
Unter dem Titel Endlager-Suche: SPD und BI sehen in Geodaten „Knackpunkt“ findet sich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 03.08.2019 ein Bericht über eine Veranstaltung im Landkreis zur Endlagersuche. Dieser Bericht endet unter der Absatzüberschrift Streit um Geodatengesetz mit dem Satz
Ohne zugängliche Geodaten gibt es nach Ansicht der Kritiker keine sinnvolle öffentliche Begleitung des Verfahrens, keine Bewertungsmöglichkeit der Ergebnisse. Anders als Marunde sieht Miersch das gesamte Verfahren als lernfähig und in diesem wie in anderen Punkten veränderbar an.
Veränderungen am StandAG?
Ob das StandAG angepasst wird, wurde bereits bei der Loccum-Tagung 2019 diskutiert – siehe Beitrag Kreative Interpretation statt Novellierung des StandAGs? Die Lernfähigkeit mag ja die Intention der Endlagerkommission gewesen sein. Sie wurde in § 1 Abs. 2 StandAG auch verbal aufgenommen, die Instrumentalisierung fehlt aber vollständig. Bisher ist weder etwas von einer Anpassung noch von einer fachlich orientierten Interpretation des Gesetzestextes zu spüren. Zurzeit haben allein die JuristInnen die Oberhand.
Beteiligungsformate zu Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen
Unter dem Link dialog-endlagersicherheit.de können jetzt die Entwürfe der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen (§ 26 StandAG) und Sicherheitsuntersuchungen (§ 27 StandAG) eingesehen und kommentiert werden. Am 14./15.09.2019 findet zusätzlich ein öffentliches Symposium statt. Es werden also bei der Novellierung der Sicherheitsanforderungen von 2010 die gleichen Beteiligungsformate eingesetzt wie bei der Novellierung der Sicherheitskriterien von 1983. Das war im Jahr 2008/2009 – siehe auch Beitrag Dokumentation des Forums zum Endlagersymposium 2008/2009 gescheitert.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit weiterentwickelt
Nun hat sich in den letzten 10 Jahren doch einiges getan. Es stehen zum Beispiel die Grundsätze Transparenz und Nachvollziehbarkeit, festgelegt im StandAG, neu im Raum. Davon ist leider nichts zu spüren, obwohl die Entwicklung des StandAGs gezeigt hat, dass dies möglich ist. So war die Arbeitsweise der Endlagerkommission – nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Dokumentation und der Zurverfügungstellung von Sitzungsunterlagen – im Wesentlichen nachvollziehbar. Leider wurde dies bei der letzten Sitzung über den Haufen geworfen – siehe Beitrag Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche.
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