TRANSENS macht Aneignung von Basiswissen möglich

TRANSENS-Ringvorlesung

Ab kommender Woche bietet TRANSENS eine zweisemestrige Ringvorlesung zur nuklearen Entsorgung an. Beginnend mit wesentlichen Aspekten der Atomenergienutzung geht es im ersten Semester bis zum Strahlenschutz, um sich im zweiten Semester mit allen wesentlichen Punkten der Entsorgung zu beschäftigen. Es wird ein weiter interdisziplinärer Bogen gespannt von Technik über Ethik, Soziotechnik, Ökonomie und Rechtswissenschaften bis hin zum Informationsdesign bei transdisziplinärer Arbeit.

Programm als interaktive PDF, siehe hier
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Das BMU als Aufsichtsbehörde des BaSE

aus BMU-Organigramm vom 17.09.2021

BMU-Unterabteilung S III Nukleare Entsorgung umstrukturiert

Der zufällig Blick auf das aktuelle Organigramm des BMU datiert mit 17.09.2021 zeigt, dass die Unterabteilung S III Nukleare Entsorgung umstrukturiert wurde. Die bisherige fünffache Untergliederung in Arbeitsgruppe und Referate wurde in drei Arbeitsgruppen konzentriert.

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BaSE legt nach drei Monaten endlich Analyse vor

Gut drei Monate nach dem Beschluss der Fachkonferenz am 11.06.2021 hat das BaSE heute – gefühlte fünf Minuten vor der Veranstaltung des Partizipationsbeauftragten – eine konkrete Stellungnahme zum Konzept Fachforum Teilgebiete vorgelegt. Damit wurde das Versprechen auf der Videokonferenz vom 01.09.2021 seitens des BaSE eingelöst. Warum das BaSE für eine solche Analyse geschlagene drei Monaten benötigte, ist nicht nachvollziehbar. Hier muss das BMU als vorgesetzte Behörde eingreifen, denn solch lange Zeiträume kann man sich nicht leisten, wenn man die Standortauswahl bis etwa 2031 abschließen will. Diese langsame Arbeitsweise des BaSE ist nicht akzeptabel. Hoffentlich macht der BMU-Vertreter, der an der heutigen Videokonferenz teilgenommen hat, ordentlich Druck.

Die Präsentationen und weitere Papiere der heutigen Videokonferenz sollen bis morgen hier veröffentlicht werden. Damit kann die Arbeit beginnen, die eigentlich vor dem dritten Termin der Fachkonferenz gestartet und auf der Fachkonferenz abgeschlossen werden sollte. Denn ein kontinuierliches Beteiligungsformat tut not.

Einleitend sprach der Partizipationsbeauftragte von Missverständnissen auf der letzten NBG-Sitzung über das Schreiben des BaSE-Präsidenten an die NBG-Ko-Vorsitzende Schreurs. Worin dieses Missverständnis bestand, wurde nicht mitgeteilt. Offensichtlich laufen wichtige Prozesse im Hintergrund ab. Transparenz sieht anders aus. Wo findet man die Richtigstellung des Präsidentenschreibens??

BaSE erteilt Selbstorganisation eine klare Absage

TOP 5 und 6 in der heutigen NBG-Sitzung

Bei der heutigen NBG-Sitzung stand im TOP 5: Bericht des Partizipationsbeauftragten (YouTube 2:47:15, Präsentation) und TOP 6: Wie geht es weiter mit der Öffentlichkeitsbeteiligung in Schritt 2 der Phase 1? ( YouTube 2:55:10) das Nachfolgeformat zur Fachkonferenz Teilgebiete auf der Tagesordnung.

Schreiben des Präsidenten des BaSE

Beim Bericht des Partizipationsbeauftragten stellte sich eine aktuelle Wende auf der Grundlage eines Schreibens des BaSE-Präsidenten König an die Ko-Vorsitzende des NBG Schreurs vom 08.09.2021 heraus. In diesem Schreiben wird unmissverständlich mitgeteilt, dass das BaSE (allein) für die Auslegung des StandAG zuständig ist

..Hierzu hat Frau Nanz im Rahmen der dem BASE obliegenden Auslegung des Standortauswahlgesetzes ein sehr weitgehendes und der aktuellen Beteiligungswissenschaft Rechnung tragendes Konzept zur Diskussion gestellt…

und der Selbstorganisation wird mit Hinweis auf Drucksache 18/11398 zu § 9 Abs. 1 (Seite 55) eine klare Absage erteilt

…Entsprechend ist die Eigenständigkeit von Beteiligungsformaten im Standortauswahlgesetz erst wieder im Rahmen der Standortregionenausweisung vorgesehen. Sofern sich Ihre Konfliktwahrnehmung auf den Punkt der Forderung einer dauerhaften Selbstorganisation beziehen sollte, liegt die Erfüllung nicht in der Hand der Exekutive, sondern dieses wäre nur durch Änderung des Standortauswahlgesetzes durch den Bundestag zu erreichen….

Der Partizipationsbeauftragte zum Werfen von Nebelkerzen?

Der Partizipationsbeauftragte kam unter anderem zu der Erkenntnis (YouTube 2:53:45):

…Haben wir noch eine Gesprächsgrundlage für die nächsten Gespräche. In dem Brief steht, ja, die sollen durchgeführt werden. Aber ich frage mich als derjenige, der dazu einladen soll, mit welchem Ziel und Zweck. Also nur um irgendeine Nebelkerze zu werfen, dafür braucht man mich nicht…

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Öffentlichkeitsbeteiligung: Das BMU sollte die eigenen Vokabeln besser lernen
Das NBG muss Klärung herbeiführen

Pressemitteilungen des BMU und des BaSE

Anlässlich der gestrigen Übergabe der Ergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete veröffentlichte das BMU eine Pressemitteilung mit der Headline Endlagersuche erreicht erstes Etappenziel der Öffentlichkeitsbeteiligung. Schon das verwendete Symbolbild führt in die Irre: Es geht im Standortauswahlverfahren um hochradioaktive Abfälle, die nicht in gelben Fässern – wie abgebildet – gelagert werden. Diese euphorische BMU-Mitteilung wird durch eine ebenfalls unkritische Pressemitteilung des BaSE ergänzt, in der im Untertitel zu lesen ist BASE-Präsident König lobt Start der Öffentlichkeitsbeteiligung. Erwähnt wird zum Beispiel nicht, dass das BaSE durch Installation eines Notariats ohne Notar*in versucht hat, die Fachkonferenz zu reglementieren.

Mitteilungen der BGE und des NBG

Die Mitteilung der BGE fällt da schon wesentlich sachlicher aus. Der Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht benutzt. Das NBG hat zum gestrigen Anlass nichts veröffentlicht. Es sei aber erinnert an die kritische Pressemitteilung vom 16.06.2021. Aber auch hier wird mitgeteilt: Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren schreitet voran.

Kritische Pressemitteilung des BUND e. V.

Der BUND e. V., der als letzter Umweltverband sich bis zum zweiten Beratungstermin der Fachkonferenz eingebracht hat, dann aber unter Protest das Verfahren vorerst verlassen hat – Gründe siehe hier -, sieht das bisherige Verfahren in seiner Pressemitteilung sehr kritisch. Hier steht die Forderung: Auch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung muss sich in Zukunft Grundsätzliches ändern.

Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung im StandAG

Der zentrale Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung wird hier im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren nach StandAG benutzt. Diese Vokabel wird aber in der Gesetzesbegründung (Drucksache 18/11398, Seite 51) explizit definiert. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sind danach lediglich die Instrumente der §§ 5 bis 7 StandAG. Inbegriffen sind nicht die neuen Beteiligungsinstrumente wie Fachkonferenz Teilgebiete (§ 9), Regionalkonferenzen (§ 10) und Fachkonferenz Rat der Regionen (§ 11). Danach ist also mit Abschluss der Fachkonferenz Teilgebiete lediglich ein sog. neues Beteiligungsinstrument mehr schlecht als recht umgesetzt worden. Öffentlichkeitsbeteiligung nach insbesondere § 7 mit Stellungnahmeverfahren/ Erörterungstermine hat bisher noch nicht stattgefunden. Ein solches Verfahren ist in den nächsten Jahren auch nicht zu erwarten, denn der § 7 wird erstmals nach Abschluss der Beratungen der Regionalkonferenzen über die Standortregionen wirksam werden.

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Die Frage der Selbstorganisation
Will das BaSE sich in den Vordergrund spielen?

Nachfolgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete

Beim dritten Termin der Fachkonferenz Teilgebiete konnte keine Einigung für ein Nachfolgebeteiligungsformat erzielt werden. Das war auch kaum zu erwarten, denn das BaSE hat erst knapp zwei Wochen vor dem Konferenztermin, am 26.07.2021, ein eigenes Konzept vorgelegt, das sich nicht konkret auf den Konferenzbeschluss vom 11.06.2021 bezog.

Selbstorganisation soll im Nachfolgeformat abgeschafft werden

Der Konferenzbeschluss schlug ein Fachforum Teilgebiete vor, das sich eng an die Fachkonferenz anlehnte. Das BaSE-Konzept (Ursprungsversion im Internet gelöscht – error 404) sieht vier sog. Schienen vor. Eine davon, genannt Fachliche Begleitung des Arbeitsfortschritts der BGE mbH, stellt das Nachfolgeformat dar. Dieses soll später münden in Stellungnahmeverfahren, Erörterungstermine nach § 7 StandAG. Ein wesentlicher Unterschied zum Konferenzbeschluss ist, dass damit die Selbstorganisation, die für die Fachkonferenz ein wesentliches Element war, abgeschafft wird.

Verkrustung durch Selbstorganisation?

Der Partizipationsbeauftragte betont in seiner Präsentation – Vortrag liegt leider nicht vor (FKT_Bt3_026, Seite 35):

• Selbstorganisation kann auf Dauer verkrusten und für neue Betroffene unzugänglich werden.
• Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung, der nur Dienstleister ist, kann seinen Auftrag nicht erfüllen.

Sicher kann Selbstorganisation verkrusten, so aber auch andere Verfahren wie das vom BaSE vorgeschlagene. Aber wenn man das erkannt hat, können Maßnahmen dagegen ergriffen werden.

Bei Selbstorganisation nur Dienstleister

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Wissenschaftsbasierte Machtanalyse der Fachkonferenzen

Gut zwanzigseitige Machtanalyse

Kurz vor Beginn der 3. Fachkonferenz Teilgebiete erschien eine gut zwanzigseitige Machtanalyse der 2. Konferenz mit dem Titel Von Machtasymmetrien zu flachen Hierarchien im Standortsuchprozess für ein Endlager? – Über die Wirkung von Macht beim zweiten Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete. Die gleichen Analysemethoden wurden bereits auf die Auftaktveranstaltung und die 1. Fachkonferenz angewendet – die Ergebnisse sind hier und hier nachzulesen. Ein allgemein verständlicher Einstieg ist in der Berliner Zeitung vom 11.06.2021 zu finden.

Wissenschaftsbasiert im sozio-technischen Sinne

Zu betonen ist, dass im Standortauswahlgesetz ein wissenschaftsbasiertes Verfahren gefordert wird. Dies bedeutet nicht nur, dass Geologie und Physik gefragt sind, sondern auch sozial- und politikwissenschaftliche Aspekte zu beachten sind. Dieser sozio-technische Ansatz wurde insbesondere in den Forschungsprojekten ENTRIA und SOTEC-radio bearbeitet und jetzt bei TRANSENS fortgesetzt.

Analyse der 2. Fachkonferenz

Die akribische Auswertung der 2. Fachkonferenz und der aufgrund des Versagens der Konferenztechnik notwendigen Nachhol-AG-Sitzungen zeigt unter anderem, dass sich die Machttypen direkte Machtausübung (power over, PO) und Aufbau gemeinsamer Überzeugungen (power with, PW) verstärkt haben, der Machttyp Gestaltung durch soziale Bewegung (power to, PT) dagegen in den Hintergrund getreten ist.

Die kontinuierlichen AGs und Nachhol-AGs

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Fachforum Teilgebiete
BaSE begreift nicht den Kompromisscharakter des Konferenzbeschlusses

Reaktion des BaSE auf den Beschluss Fachforum Teilgebiete

Mit der Diskussionsgrundlage für ein Beteiligungskonzept für das Standortauswahlverfahren hat das BaSE am 26.07.20121 auf den Beschluss der Fachkonferenz Fachforum Teilgebiete vom 11.06.2021 reagiert. Dieses Papier kam zwei Wochen nach Ablauf der Frist, die von der Fachkonferenz gesetzt wurde. Nur einen Tag später fand überstürzt dazu ein Workshop statt, auf dem das weitere Vorgehen geklärt werden sollte. Veranstalter des Workshops war der Partizipationsbeauftragte, moderiert wurde durch Mitarbeiter*innen von EXPLORAT. Die benutzte Präsentation des Partizipationsbeauftragten kann bisher auch auf der Veranstaltungssite nicht aufgefunden werden. Die Moderation war allein auf das BaSE-Papier zugeschnitten. Offensichtlich gab es hier eine eindeutige Vorgabe. Schon der Titel des Papiers wirkt befremdlich, da das Beteiligungskonzept im StandAG recht klar geregelt ist. Ein langjähriger Experte für Endlagerfragen bezeichnete den Titel deshalb als Anmaßung ohne nötige Kompetenz.

Keine Stellungnahmen zu einzelne Punkten, sondern diffuse Pauschalaussagen

Bei einer Reaktion des BaSE auf den Beschluss der Fachkonferenz sollte davon ausgegangen werden, dass das Konferenzergebnis in den einzelnen Punkten von der für Öffentlichkeitsbeteiligung zuständigen Behörde bearbeitet wird und klar formuliert wird, welche Punkte die Behördenzustimmung findet und welche Aspekte abgelehnt werden. Dabei sind insbesondere die Ablehnungsgründe zu nennen und eingehend sowie verständlich zu kommunizieren. Weder das vorgelegte BaSE-Papier noch die Erläuterung durch die Vizepräsidenten des BaSE im Workshop haben das auch nur im Ansatz geleistet. Nur Pauschalaussagen wurden behördlicherseits geliefert. Selbst auf Nachfragen kam nichts Konkretes – siehe auch Offener Brief der BI ‚Angeliter Bohren Nach‘. Man muss also von Missachtung des Konferenzbeschlusses durch das BaSE sprechen. Und die Moderation hat das massiv unterstützt.

Zwischenbericht Teilgebiete zur Erörterung nicht vollständig

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