Sogenannte Diskussionsgrundlage des BaSE jetzt endlich öffentlich

Verspätetes BaSE-Konzept

Sechs Wochen nach dem Beschluss der Fachkonferenz Teilgebiete zum Fachforum Teilgebiete und zwei Wochen nach Fristende nach Beschluss FKT Bt2 023 hat das BaSE seine Vorstellungen als

Diskussionsgrundlage für ein Beteiligungskonzept für das Standortauswahlverfahren – Wie gestalten wir die Öffentlichkeitsbeteiligung in Schritt 2 von Phase 1 des Standortauswahlverfahrens?

veröffentlicht.

Vier Schienen der Beteiligung werden vorgeschlagen

Das Papier umfasst dreizehn locker beschriebene Seiten mit dazwischen geschalteten Abbildungen. Vorgeschlagen werden vier sog. Schienen der Beteiligung:

  1. Fachliche Begleitung des Arbeitsfortschritts der BGE
  2. Regionale Beteiligung
  3. Übergeordnete Fragen
  4. Information und Transparenz

Neue umfangreiche Gremien

Neu installiert werden umfangreiche Gremien wie Prozessgestaltungsgruppe und Arbeitsteam. Eine Geschäftsstelle wird nicht erwähnt. Nur zur Prozessgestaltungsgruppe wird auf Seite 12 formuliert:

Die Gruppe benötigt eine kontinuierliche Arbeitsplanung und eine funktionierende Ergebnissicherung. Das BASE schlägt vor, dass der Partizipationsbeauftragte diese Aufgaben übernimmt. Die dafür notwendigen Ressourcen werden in Abstimmung von NBG und BASE bereitgestellt.

Wird der Partizipationsbeauftragte zur Geschäftsstelle? Das hätte den Vorteil, dass die Selbstbedienungsmentalität des BaSE endlich beendet wird, führt aber wohl zur Überlastung des Partizipationsbeauftragten.

Auf Konzept Fachforum Teilgebiete wird nicht konkret eingegangen

Weiterlesen

Wie die Öffentlichkeit verhöhnt wird
BGE-Auswahl der Teilgebiete zur Methodenentwicklung

Erstmals wird eine Begründung geliefert

Die BGE hat jetzt in einer Meldung, datiert mit 14.07.2021, die Gründe mitgeteilt, weshalb die vier Teilgebiete 001_00, 009_00, 035_00 und 078_02 zur Methodenentwickelung ausgewählt wurden. Erstmals wurde damit die Auswahl begründet, ganze zehn Tage nach der Pressemitteilung zu den vier Teilgebieten.

Die Öffentlichkeit wird als dumm dargestellt

Die Meldung enthält folgende Passage:

Warum die vier bereits bekannt gegebenen Gebiete ausgewählt worden sind, ist für einige in den Regionen nicht unmittelbar klar geworden.

Das ist eine Verhöhnung der Öffentlichkeit, denn wie soll die Auswahl jemandem klar werden, wenn die Gründe nicht benannt worden sind? Es liegt nicht an der Dummheit der betroffenen Bevölkerung, sondern an der Nichtbegründung der BGE – siehe auch BaSE-Schreiben an die BGE, datiert mit 09.07.2021.

Steckbriefe ohne komparativen Hintergrund

Weiterlesen

BaSE-Brief zur Öffentlichkeitsbeteiligung
War das Alles bis zur Frist am 12.07.2021?

Auszug aus BaSE-Brief vom 07.07.2021

BaSE-Brief an die AG_V

Als Reaktion auf die Beschlüsse FKT Bt 2 005 und FKT Bt2 023 der Fachkonferenz hat das BaSE einen Brief an die AG_V verfasst, der mit 07.07.2021 datiert ist. Damit soll offensichtlich die Frist bis zum 12.07.2021 aus FKT Bt2 023 formal eingehalten werden. Dieses Schreiben wurde auch auf der Sitzung der AG_V am 07.07.2021 angesprochen, ein Protokoll der Sitzung liegt leider noch nicht vor.

Adressat falsch gewählt

Das Schreiben ist allein an die AG_V gerichtet, obwohl die Beschlüsse von der Fachkonferenz kommen. Die AG_V hat nach Geschäftsordnung kein Vertretungsmandat der Konferenz – siehe § 2 Abs. 2:

(2) Die Fachkonferenz gibt sich ein Arbeitsprogramm für die Beratungstermine. Für die Vorbereitung der Sitzungstermine und die Erarbeitung des Arbeitsprogramms setzt die Fachkonferenz eine Vorbereitungsgruppe ein. Die Vorbereitungsgruppe kann öffentlich tagen.

Formal könnte eher die Konferenzleitung der Adressat sein, denn nach § 2 Abs. 7 Buchstabe c hat sie die Beschlüsse der Fachkonferenz zu vertreten:

(7) Die Konferenzleitung wirkt auf einen geordneten Ablauf der Fachkonferenz und auf die Erreichung der Ziele gemäß dieser Geschäftsordnung hin. Im Einzelnen zählt zu ihren Aufgaben:
….
c) den Kontakt zu den beteiligten Institutionen wie BGE und BASE zu halten und die Beschlüsse der Fachkonferenz diesen gegenüber zu vertreten;

Brief wurde nicht an zuständigen Adressaten weitergeleitet

Ob dieses auch zwischen den Fachkonferenzterminen gilt, ist fraglich. Der richtige Adressat wäre die Fachkonferenz selbst und speziell die AG E3, Transparenz und Beteiligung in Schritt 2 der Phase 1 gewesen. Doch weder die AG_V noch die Geschäftsstelle haben das Schreiben an die richtigen Adressaten weitergeleitet.

Wiederholte Beschwörung der Kultur der Kooperation

Weiterlesen

BGE wählt vier Modellgebiete aus

Ausgewählte Modellgebiete: Tongebiet 001_00, Kristallingebiet 009_00, Steinsalzgebiet flach 078_02 und Salzstock 035_00

Wahl von Modellgebieten war angekündigt, aber keine Argumente für die Auswahl

Die BGE kündigte seit einiger Zeit an, dass sie die Methoden zur weiteren Eingrenzung der Gebiete, die sich prinzipiell für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle eignen, an Modellgebieten entwickeln will. Naheliegend war die Wahl von vier Gebieten, jeweils eines für die Kategorien alter (prätertiärer) Ton, Kristallin, Steinsalz in flacher Lagerung und Salzstock. Das Teilgebiet mit jungem (tertiärem) Ton wird wohl eine Sonderrolle spielen. Anhaltspunkte, nach denen die Auswahl stattfinden sollte, wurden nicht mitgeteilt.

Gerücht: Modellgebiet schon ausgewählt

Ende letzter Woche tauchten überraschenderweise die ersten Pressemeldungen auf, dass zumindest ein Modellgebiet schon ausgewählt sei – siehe z. B. Wochenblatt, Landkreis und Abendblatt. Kommunalvertreter warfen die berechtigte Frage auf, warum die Auswahl sie getroffen habe und sie nicht vorher informiert wurden.

Heutige BGE-Pressemitteilung

Die BGE hat heute in einer Pressemitteilung alle vier ausgewählten Modellgebiete benannt. Es handelt sich um das Tongebiet 001_00, das Kristallingebiet 009_00, das Steinsalzgebiet flach 078_02 und den Salzstock 035_00. Eine Begründung, weshalb diese Teilgebiete konkret ausgewählt wurden, enthält die Pressemitteilung nicht. Oder gibt folgende Formulierung einen Hinweis darauf?

Da geht es um praktische Fragen wie etwa: Wie viele Bohrungen gibt es in diesem Teilgebiet, und was lässt sich aus den ermittelten Daten für die umfassende geologische Beschreibung des Gebiets mit Blick auf den sicheren Einschluss des Atommülls ableiten?

Waren es Teilgebiete mit vielen Bohrungen? Die Frage bleibt offen.

Weiterlesen

Nachholtermin der Arbeitsgruppe L 1 „Internationales“

Nachholung der AGs wegen Zwangspause

Da es versäumt worden war, zum zweiten Termin der Fachkonferenz in üblicher Weise Technik vorzuhalten, kam es am zweiten Tag zu einer gut vierstündigen Zwangspause. Die in dieser Zeit vorgesehenen Veranstaltungen werden jetzt nachgeholt – siehe hier.

World Nuclear Waste Report und Finnland, Niederlande sowie Schweiz

Heute fand die AG Internationales statt. Herr Ben Wealer trug einige Punkte aus dem World Nuclear Waste Report – Focus Europe vor, der nun schon fast zwei Jahre vorliegt.
Herr Mibus stellte das Vorgehen von europäischen Staaten in der Endlagerfrage vor. Leider reichte es lediglich für Finnland, die Niederlande und die Schweiz.

OECD NEA will sicheres Endlager, um die Kernkraftnutzung zu fördern

Frau Tadesse schilderte kurz die Arbeit der OECD NEA und betonte, dass durch Fortschritte in der Endlagerfrage die Nutzung der Atomkraft wieder in einem besseren Licht erscheine. Das ist wohl die wesentliche Aufgabe der OECD NEA. Es geht um das Sichere Endlager, so dass Kernkraftnutzung und damit auch die militärische Nutzung weiterhin akzeptabel bleibt und akzeptabler wird.

Dreibändiges Werk Nuclear Waste Governance

Weiterlesen

Partizipation im NBG-Streitgespräch und im Umweltausschuss

Zwei Veranstaltungen zu Partizipation

Am 22.06.2021 fand das wegen Krankheit verschobene Streitgespräch Kann sich die Öffentlichkeit bei der Endlagersuche beteiligen? des NBG statt – siehe YouTube hier. Im Umweltausschuss des Bundestages ging es am darauffolgenden Tag in einem öffentlichen Fachgespräch mit dem NBG um Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle – siehe hier. Grundlage waren die Empfehlungen des NBG vom 16.06.2021.

Zwei Beschlüsse der Fachkonferenz Teilgebiete

Voraus gingen die Beschlüsse auf dem zweiten Termin der Fachkonferenz Teilgebiete zur Beteiligung in der Phase 1.2 des Standortauswahlverfahrens:

Anschlussformat zur Fachkonferenz Teilgebiete: Fachforum Teilgebiete (FKT_Bt2_005)
Die Fachkonferenz fordert die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) auf, als Folgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete ein Fachforum Teilgebiete einzurichten, das die weitere Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen nach Standortauswahlgesetz (StandAG) begleitet. Die Fachkonferenz schlägt vor, wie folgt zu bestimmen…….

Antrag 10 (in: Anträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins)
Sollte der Antrag FKT_Bt2-005 von der Fachkonferenz Teilgebiete angenommen werden, wird das BASE aufgefordert im Anschluss spätestens vier Wochen nach dem zweiten Beratungstermin eine verbindliche schriftliche Zusage zugeben, ein Folgeformat entsprechend der Beschlüsse der Fachkonferenz durchzuführen. Dazu soll ein detailliertes Vorgehen mit Zeitplan vorgelegt werden.

Appell zur Kooperation ohne Ansatz zur Umsetzung

Im NBG-Streitgespräch machte die Vizepräsidentin des BaSE, Frau Nanz, diese beiden sehr konkreten Beschlüsse der Fachkonferenz nicht zum Ausgangspunkt, sondern stellte übergeordnete Fragen in den Vordergrund. Sie plädierte, von der Konfrontation zur Kooperation zu kommen. Dieser Appell wurde von ihr mehrfach wiederholt, ohne auch nur einen einzigen konkreten Ansatz der Umsetzung anzudeuten. Dabei war es das BaSE, was bisher im Verfahren oft auf Polarisierung setzte.
Solche Appelle erinnern an den legendären Appell des BMU zum Vertrauen – siehe Veranstaltung 28./29.03.2014.

Weiterlesen

Nicht Erörterungs-, sondern eher Scopingtermin?

Pressemeldung des NBG zur Fachkonferenz Teilgebiete

Das NBG hat am 16.06.2021 eine interessante Pressemeldung herausgegeben. Danach kann die Fachkonferenz Teilgebiete den Zwischenbericht nicht in der vorgesehenen Weise erörtern, wie es vorgesehen war, da er in einem zu frühen Arbeitsstand ist. Damit ist eigentlich das erfüllt, was Umweltverbände jahrzehntelang gefordert haben: eine frühestmögliche Beteiligung. Eine solche frühe Beteiligung wurde dann ansatzweise in § 15 Umweltverträglichkeitsgesetz für ausgesuchte Vorhaben festgelegt, bezeichnet hier auch als Scopingtermin. Bei diesem Termin soll der Untersuchungsrahmen besprochen werden.

Fachkonferenz nicht Erörterungs-, sondern eher Scopingtermin

Die Fachkonferenz ist also nach Ansicht des NBG eher ein Scoping- als ein Erörterungstermin nach § 73 VwVfG. Der BUND e.V. bezeichnete den Zwischenbericht auch als Zwischenzwischenbericht. Mehrere Anträge beim 2. Fachkonferenztermin hatten ähnliche Inhalte, so der Antrag 31 (Dokumentation, PDF-Seite 24-26), der nach Manipulation durch die Konferenzleitung nach § 7 Abs. 4 Satz 4 GO als Material an die Themenarbeitsgruppen zu den Wirtsgesteinen überwiesen wurde. Auch Antrag 33 (Dokumentation, PDF-Seite 28-32) hatte einen ähnlichen Hintergrund. Auch hier hat die Konferenzleitung eine Überweisung in die Themenarbeitsgruppen vorgeschlagen, ist aber damit gescheitert. Der Antrag wurde in ungeänderter Form mit 197 Stimmen, 58 Gegenstimmungen und 31 Enthaltungen angenommen. Die Wahlbeteiligung betrug 71,5 % der anwesenden und 23,3 % aller Wahlberechtigten. Die Dokumentation ist hier unvollständig.

Juristische Rettung führt zu Intransparenz

Weiterlesen

AG M2: Endlager-Didaktik

Vorgeschlagene AG Endlager-Didaktik

Auf einen Vorschlag von endlagerdialog.de hin, wird beim nächsten Termin der Fachkonferenz eine AG Endlager-Didaktik angeboten. Sie findet als M2 am Freitag, 11.06.2021, 15:15 – 18:30 Uhr statt.

Didaktik und Wording

endlagerdialog.de hat in Warum nicht ein Funkkolleg Geologie statt wirkungsloser Warnungen vor Populismus? und in über 40 weiteren Beiträgen – siehe Kategorie Didaktik und Wording – die Notwendigkeit der Vermittlung geologischen Grundwissens zur Sprache gebracht. Als eine Vorbedingung für ein grundlegendes Verständnis der Endlagerproblematik wird weiterhin vor zum Euphemismus tendierendem Wording gewarnt. So führt der Begriff Sicherer Einschluss immer wieder zu Missverständnissen, denn der allgemeine Sprachgebrauch suggeriert, dass darunter ein vollständiger Einschluss zu verstehen ist.

Beispiel Stratigrafie und Lithologie

Die Diskussion zum Zwischenbericht Teilgebiete ist oft geprägt vom Unverständnis zu den Begriffen Stratigrafie und Lithologie. Diese Begrifflichkeiten sind aber elementar für das Verstehen der Methoden, die die BGE für die Auswahl der Teilgebiete angewendet hat. Das wird auch nicht klarer, wenn mit der sogenannten Flughöhe argumentiert wird. Das verwirrt eher, wie auch das sogenannte trichterförmige Auswahlverfahren.

Was läuft schief?

Die BGE bietet zu Stratigrafie/Lithologie ein Video an. Trotzdem bleibt das obengenannte Unverständnis bestehen. Warum ist das so? endlagerdialog.de wird aus der gut 45jährigen Praxis der Vermittlung naturwissenschaftlichen Wissens an Hochschulen, bei Volkshochschulen, vor Umweltinitiativen und in behördlicher Öffentlichkeitsarbeit versuchen, dieser und weiteren Fragen nachzugehen.

Ziel der AG

Optimales Ergebnis der AG wäre eine Verständigung auf

  • den notwendigen Methodenmix zur Vermittlung der wissenschaftlichen Grundlagen der Langzeitlagerung von Atommüll und
  • die Zuständigkeiten für diese Wissensvermittlung.

Vorkehrungen gegen Missbrauch als Herrschaftsinstrument

Da die zur Verfügung stehenden Methoden teilweise recht auf aufwändig sind, können sie Herrschaftsinstrumente missbraucht werden. Dafür ist Sensibilität zu entwickeln und Vorkehrungen zu treffen, dass dies nicht geschieht.