Langzeitrisikobetrachtungen Morsleben

Veranstaltung „Sicherheit für die Ewigkeit?“

Am 20.04.2018 fand eine BGE-Veranstaltung im Rahmen der Reihe Betrifft Morsleben statt. Thema war Sicherheit für die Ewigkeit? Langzeitsicherheitsnachweis für Morsleben. In einem Vortrag wurde in die Problematik eingeführt. Nach Klärung von Verständnisfragen wurden dem Vortragenden Fragen in Interviewform präsentiert, die immer wieder bei den Führungen in der Infostelle Morsleben und Untertage gestellt wurden. Dieses Format war ein neuer, lobenswerter Ansatz. Zum Abschluss wurden Fragen aus dem Publikum diskutiert. Die Anzahl der BesucherInnen war für einen Freitagnachmittag mit strahlendem Sonnenschein erstaunlich hoch, erreichte aber nicht die Zahl der letzten Veranstaltung dieser Reihe – siehe hier.

Sprachgebrauch der 1980er Jahre

Beim Vortrag wurde der Sprachgebrauch der 1980er Jahre benutzt. So ging es um den Langzeitsicherheitsnachweis, der inzwischen international als safety case bezeichnet wird und ehrlicherweise mit Langzeitrisikobetrachtung übersetzt werden sollte – siehe Der doppelte Euphemismus „Langzeitsicherheitsnachweis“. Selbst auf die Interviewfrage hin, ob das mit dem Nachweis so stimme, wurden keine Abstriche beim Wording gemacht.

Strahlenschutz auf Dosisleistung reduziert

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Staatliche Kompetenz bei Strahlenschutz in der Entsorgung geschwächt

Fortbestehen des Fachgebiets SW 1.7 am BfS

endlagerdialog.de sah im Fortbestehen des Fachgebiets SW 1.7 Strahlenschutz in der Entsorgung am BfS die Chance, dass die Fragen des Strahlenschutzes unabhängig von Betreiber- und Risikomanagementaufgaben behandelt werden können, siehe Beitrag Chancen durch neue BfS-Präsidentin und Strahlenschutz in der Entsorgung.

Solide wissenschaftliche Basis?

So hätten zum Beispiel die dringenden Arbeiten für die Sicherheitsanforderungen bei der Endlagerung auf eine solide wissenschaftliche Basis gestellt werden können. Diese Arbeiten stehen unmittelbar an, da nach § 26 StandAG Sicherheitsanforderungen für Endlager zu erstellen und regelmäßig zu novellieren sind. Da diese Anforderung auch für die Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 StandAG benötigt werden, bleibt nicht viel Zeit.

Fachgebiet Strahlenschutz in der Entsorgung abgeschafft

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Strahlenschutz in der Entsorgung

Quelle: Organigramm des BfS, Stand 10.08.2017

BfS: SW 1.1 Strahlenschutz in der Entsorgung

Im BfS gibt es laut Organigramm weiterhin das Fachgebiet SW 1.7 Strahlenschutz in der Entsorgung. Bisher war die Arbeit in diesem Fachgebiet geprägt von der Mehrfachrolle des BfS als oberste Strahlenschutzbehörde, Genehmigungsbehörde für Zwischenlager abgebrannter Brennelemente und sogar Betreiber von Endlagerprojekten. Das prägte auch die konfliktreiche Arbeit von endlagerdialog.de in diesem Fachreferat in den Jahren von 2004 bis 2006.

Die Rollen Risikoabschätzung und Risikomanagement inzwischen getrennt

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