NBG zwischen Geowissenschaft und Öffentlichkeitsbeteiligung

61. NBG-Sitzung mit Schwerpunkt Gutachterstellungnahmen

Am 12.04.2022 fand die 61. Sitzung des NBG statt. Schwerpunkt waren Stellungnahmen von Gutachtern im Auftrag des NBG zu den Vorschlägen der BGE zu der Methode der Sicherheitsuntersuchungen in Phase 1 des Standortauswahlverfahrens und zur Lage bei den Geologiedaten – siehe Youtube-Video 2:00:16 bis 4:14:10.

Blick in die 700-seitige Methodenbeschreibung lohnenswert

Ein wesentliches Ergebnis ist, dass es lohnenswert ist, in das gut 700 Seiten umfassende Papier der Methodenbeschreibung und nicht nur in das kurze Papier zum Methodenkonzept zu schauen. Darin ist wesentlich mehr enthalten als von der BGE bisher in der Öffentlichkeit vorgetragen wurde. Eine erste Hilfestellung zum Einstieg in das Langpapier wurde im Beitrag In vier Schritten durch die BGE-Papiere zum Methodenvorschlag versucht.

Fehlinformationen zum schwedischen Weg

Bei der Diskussion mit dem Bundestagsabgeordneten Klaus Wiener (CDU) vor diesem Tagesordnungspunkt war schon erstaunlich, welche Fehlinformationen immer noch kursieren. So wurde wieder das Beispiel Schweden angeführt mit der angeblichen Freiwilligkeit bei der Standortentscheidung. Es fehlte wieder der erste gescheiterte Versuch, einen Endlagerstandort zu finden. Erst im zweiten Anlauf nach Suche allein in den schwedischen nuclear communities (Maria Rosaria Di Nucci: NIMBY oder IMBY Akzeptanz, Freiwilligkeit und Kompensationen in der Standortsuche für die Endlagerung radioaktiver Abfälle, Seite 139) führte dann zum bekannten Ergebnis – nachzulesen in Sundqvist, G.(2002). The Bedrock of Opinion. Science, Technology and Society in the Siting of High-Level Nuclear Waste – siehe auch hier.

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Hintergründe zur Veröffentlichung der BGE-Methodenvorschläge zu den Sicherheitsuntersuchungen

Ausschnitt aus Graphic Recording der nichtöffentlichen BPG-Sitzung am 16.02.2022 und BGE-Broschüre Methoden für die Endlagersuche

In Erwartung der BGE-Methodenvorschläge zu den Sicherheitsuntersuchungen

Morgen, am 28.03.2022, sollen die Methodenvorschläge der BGE zu den in der Phase 1 durchzuführenden Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) veröffentlicht werden. Im Vorfeld wurden auf diversen öffentlichen Sitzungen Diskussionen über dieses Vorhaben und die Bearbeitung der Methodenvorschläge geführt, die bisher nur lückenhaft dokumentiert sind. Dazu kommt noch eine Vielzahl von nichtöffentlichen Sitzungen, deren Verläufe weitgehend unbekannt sind. Daneben gab es Geheimsitzungen, wo nicht einmal die Termine das Licht der Öffentlichkeit erblickt haben. Vor diesem Hintergrund von einem transparenten Verfahren der Endlagerstandortauswahl zu sprechen, ist ein Euphemismus, der an Lüge grenzt.

Was wurde dazu in diversen Veranstaltungen verlautbart?

endlagerdialog.de hat an diversen öffentlichen Veranstaltungen teilgenommen und will im Folgenden die wesentlichen Punkte im Hinblick auf die bevorstehende Methodendiskussion der rvSUs zusammenfassen. Es geht um folgende Veranstaltungen:

  1. Beratungs- und Planungsgruppe 26.01.2022 (Unterlagen nicht vorhanden, Protokoll)
  2. NBG-Sitzung 15.02. (Unterlagen, Video nicht vorhanden)
  3. Beratungs- und Planungsgruppe, nichtöffentlich 16.02. (kryptisches Protokoll)
  4. Beratung- und Planungsgruppe 23.02. (Unterlagen und Protokoll nicht vorhanden)
  5. NBG-Sitzung 15.03. (Unterlagen, Video)
  6. Workshop Evaluation Fachkonferenz Teilgebiete 18.03. (keine Dokumentation, eine Präsentation)
  7. Beratung- und Planungsgruppe 23.03. (Unterlagen und Protokoll nicht vorhanden)

Gläserne BGE? Ist nicht!

Als Erstes ist festzuhalten, dass die Forderung u. a. des BUND e. V. nach einer Gläsernen BGE (Protokoll 19.02.2021, Seite 31) nicht umgesetzt wurde. Die BGE war in öffentlichen Sitzungen nicht bereit, vor dem 28.03.2022 über die interne Arbeit zeitnah zu berichten. Das BaSE hat die Sitzung am 26.01. falsch angekündigt und über die Sitzung am 23.02. falsch berichtet, indem es von Arbeitsfortschritten der BGE gesprochen hat. Da fällt einem nur das landläufige Statement ein:

Sind die so dumm oder tun sie nur so?

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Die BPG wagt einen kleinen Schritt Richtung Transparenz

Ausschnitt aus Graphic Recording der nichtöffentlichen BPG-Sitzung am 16.02.2022

Einen Tag nach IFG-Antrag veröffentlicht

Einen Tag nach dem IFG-Antrag auf Zugang zu den Protokollen und Unterlagen der nichtöffentlichen Sitzungen der BPG wurde unter der Rubrik Beteiligung bis zu den Regionalkonferenzen > Beratung- und Planungsgruppe ein Ergebnisprotokoll der BPG-Sitzung am 16.02.2022 nebst Graphic Recording veröffentlicht.

BaSE und BGE-Entsandte werden unterstützt, gewählte Mitglieder nicht

Teilnehmer*innen waren danach – neben gewählten Mitgliedern und entsendeten Personen aus NBG, BGE und BaSE – Frau Dehmer als Unterstützung für die BGE. Welche Rolle Frau Bodenmeyer hatte, geht aus dem Protokoll nicht hervor. Es kann nicht wieder die Vertretung von Frau Nanz gewesen sein wie auf der Sitzung am 26.01.2022, denn sie war ja selbst anwesend. Zur technischen Assistenz und Protokoll waren drei weitere Mitarbeiter*innen des BaSE anwesend. Bezeichnend ist, dass keines der gewählten Mitglieder durch weitere Personen unterstützt wurde.

Protokolle der internen Sitzungen

Nach TOP 3 können die Protokolle der internen Sitzungen nach einem bestimmten Prozedere veröffentlicht werden. Das ist soweit auch bei Zuhilfenahme des Grahic Records verständlich.

Unverständliche Passage zur Rolle der BGE

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NBG: Akteneinsicht und Paradigmenwechsel

Fahrt nach Peine wegen zwei Stunden Sitzung

Die 59. Sitzung des NBG fand am 15.02.2022 in Peine statt. Ein Live-Streaming und eine Video-Aufzeichnung waren nicht vorgesehen. Um die Sitzung zu verfolgen, war eine Fahrt nach Peine unumgänglich. Bei der Anmeldung wurde noch eine Sitzung von 10 bis 17 Uhr in Aussicht gestellt, was dann aber bei der Veröffentlichung der Tagesordnung auf 14 bis 16 Uhr massiv reduziert wurde. Hier zeigt sich wieder der Trend, dass der größte Teil der Diskussionen inzwischen hinter verschlossenen Türen stattfindet und die Öffentlichkeit kurz abgespeist wird. Transparenz war gestern.

Akteneinsicht bei der BGE durch einige NBG-Mitglieder am Vortag

Am Vortag haben einige NBG-Mitglieder bei der BGE Akten eingesehen. Unter TOP 1 der öffentlichen Sitzung sind dann einige Aspekte aus dieser Einsicht mit der BGE diskutiert worden. Eingesehen wurden laut Pressemitteilung vom 16.02.2022 folgende Vorgänge:

  1. Dokumentation des Austauschs mit den Autoren der SicherheitsVO (vgl. Quartalsbericht III/2021)
  2. Dokumentation der bisher geführten Fachgespräche und Workshops mit der Entsorgungskommission (ESK) seit 09/2020
  3. Dokumentationen der Fachgespräche und Workshops mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Endlagerforschung (DAEF) seit 09/2020
  4. Dokumentation der Fachgespräche und Workshops mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seit 09/2020
  5. Dokumente der Inhouse Workshops zu Schritt 2 der Phase 1
  6. Dokumentation des Treffens mit den Staatlichen Geologischen Diensten am 8. Dezember 2021 (Protokoll, Präsentation, ggf. weitere Unterlagen – GZ SG01201/3/42-2021#1-XX)
  7. Dokumentation der Umsetzung der Leitlinie der ESK zum Sicherheitsmanagement in Endlagerorganisationen
  8. Dokumentation der Ausschreibung und Vergabe des Projektes „Einfluss zyklischer Vergletscherungen auf Salzstrukturen als potenzielle Endlagerstandorte“ an die Firma SmartTectonics

Akteneinsicht bei der BGE steht jeder Bürger*in zu

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Erste öffentliche Sitzung der Beratungs- und Planungsgruppe

BPG, dieses Mal öffentlich

Am 26.01.2022 fand die erste öffentliche Sitzung der Beratungs- und Planungsgruppe (BPG) statt, zu der kurzfristig eingeladen wurde. Die Tagesordnung fand sich hier recht versteckt unter Programm.

Keine Arbeitsunterlagen

Zu der Sitzung wurden keine Arbeitsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Präsentationen wurden kurz gezeigt, verschwanden dann wieder und sind bis heute nicht mehr aufgetaucht. Allein die Präsentation der BGE ist unter Bundesgesellschaft für Endlagerung>Endlagersuche>Wesentliche Unterlagen>Vortraege>Vorträge zum Schritt 2 der Phase I – Ermittlung der Standortregionen hier zu finden.

Pinboard ohne Ankündigung

In der Einladung und im Programm wurde auch nicht mitgeteilt, dass zur Sammlung von Fragen ein Pinboard benutzt werden soll. Der URL dazu wurde über den ZOOM-Chat mitgeteilt, mit dem bekannten Effekt, dass später dazukommende Bürger*innen dies nicht ohne Weiteres erfuhren. Ungeklärt blieb auch, inwieweit die Eintragungen personifiziert werden können oder anonym bleiben.

Jede zweite Sitzung geheim

Die Sitzungen der BPG sollen an jedem 3. und 4. Mittwoch des Monats stattfinden, wovon die am 3. eine Geheimsitzung ist. Weshalb das so gehandhabt werden soll, wurde nicht mitgeteilt. Ob die Protokolle der Geheimsitzungen veröffentlicht werden und wann, ist noch nicht entschieden. Eine Geheimsitzung hat bereits stattgefunden. Transparenz war gestern, heute ist offensichtlich sog. geschützter Raum angesagt.

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Die Beratungs- und Planungsgruppe und die RICHTLINIE 2011/70/EURATOM

Zukünftige Konflikte

Am 24.01.2022 fand eine Auftragskonferenz des Partizipationsbeauftragten statt. Ein Ergebnis war, dass weiterhin Konflikte im Rahmen der Beratungs- und Planungsgruppe (BUP) und des Fachforums Teilgebiete zu erwarten sind. Die Konflikte in und um Standortregionen werden erst in weiterer Zukunft gesehen. Offensichtlich wurden in der versammelten Runde keine Konflikte aufgrund von Ressourcen wie u. a. Geld für regionale Studien erwartet. Hier stellt das Land Niedersachsen Gelder zur Verfügung – siehe hier, andere Bundesländer nicht.

Rolle des BaSE in der BUP

Kritisch wird die Rolle des BaSE in der BUP gesehen. Zwei Mitglieder der BUP äußerten sich in dieser Weise. Diese haben als Beurteilungsgrundlage neben dem Kompromissbeschluss vom 13.11.2021 auch die nichtöffentlichen Treffen der BUP. Argumentiert wird u.a., dass das BaSE damit zum Akteur wird, was so im StandAG nicht vorgesehen ist. Es stellt sich die Frage, in welcher Rolle das BaSE teilnimmt: als Regulator, als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung oder als Träger der Neuen Beteiligungsinstrumente? Letztere Rolle gib es im StandAG überhaupt nicht. Bei den Neuen Beteiligungsinstrumenten dient das BaSE nach StandAG lediglich als formeller Sitz der unabhängigen Geschäftsstellen – so wie das UBA für das NBG.

Verletzung der RICHTLINIE 2011/70/EURATOM?

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NBG: Entsorgungskommission, neue Beteiligungsinstrumente, kontinuierliche Akteneinsicht

58. Sitzung des NBG – YouTube

Vorstellung Entsorgungskommission

Die 58. Sitzung des NBG begann mit einer Vorstellung der Entsorgungskommission (ESK) durch die Vorsitzende Barbara Reichert. Dies geht zurück auf die 14. Sitzung der FG III. Insbesondere wurden Fragen zum ESK-Diskussionspapier Standortvergleich formuliert, die anfangs vorgetragen wurden. Im Protokoll der 14. FG III-Sitzung ist davon nichts zu lesen. Die Fragen spielten auch keine weitere Rolle, da auf diese im Verlauf des Vortrags von Frau Reichert nicht explizit eingegangen wurde. Die ESK ist ein unabhängiges Beratungsgremium des BMUV mit einer Geschäftsstelle am BaSE. Die Arbeit in der Kommission ist ehrenamtlich und wird pauschal vergütet: 30 EUR pro Sitzung und Fachhonorar von 40,90 EUR je Stunde auf Antrag für besondere, schriftliche Vorbereitungen – siehe Präsentation, Seite 6.

Geowissenschaftliche Abwägungskriterien und RESUS

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Abteilungsleitung „Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz“ im BMUV vakant

Leitung der Abteilung S zurzeit nicht besetzt

Das Organigramm des BMUV vom 07.01.2022 zeigt, dass die Abteilungsleitung Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz zurzeit nicht besetzt ist. Bisher hat Herr Cloosters die Abteilung geleitet. Dieser ist offensichtlich aus Altersgründen nun ausgeschieden – siehe Was sagen uns die Organigramme von Anfang 2021? Im Jahr 2021 gab es bereits Umorganisationen in der Unterabteilung S III Nukleare Entsorgung – siehe Das BMU als Aufsichtsbehörde des BaSE.

BMU-Rolle bisher vollkommen intransparent

Bei der Endlagersuche war das BMU bisher immer nur im Hintergrund tätig. So gibt es lediglich zwei Dokumente auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG vom Umweltministerium – den Referentenentwurf zu den Sicherheitsverordnungen und die verabschiedeten Sicherheitsverordnungen. Das ist sehr mager bei der Fülle von Erlassen des BMU (BMUB, BMUV) an das BfE (BaSE) – siehe IFG-Antrag 164340. Aus jüngerer Zeit war zum Beispiel der Erlass zur Einrichtung der angeblich unabhängigen Geschäftsstelle der Fachkonferenz Teilgebiete wichtig – siehe IFG-Antrag 205303 und BMU-Erlass 0433/004-2020.0005.

Nach Neubesetzung Hoffnung auf Umsetzung des Transparenzgebots des StandAG

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