Geologische Daten und Transparenz

Fünfte Veranstaltung des NBG

Das Nationale Begleitgremium hat am 02.02.2019 seine fünfte öffentliche Veranstaltung angeboten, die mit gut 130 angemeldeten TeilnehmerInnen recht gut besucht war. Die Plenumsteile der Veranstaltung wurde per Livestream übertragen, die Aufzeichnung sollen in Kürze  zur Verfügung stehen. Moderiert wurden alle Plenums- und Arbeitsgruppenveranstaltungen allein von den ehrenamtlichen NBG-Mitgliedern, was wieder sehr gut gelungen ist.

BMWi-Fachreferat zum Geologiedatengesetz

Vorgestellt wurden vom Referat IV B5 Mineralische Rohstoffe und Geowissenschaften, Fachaufsicht BGR des BMWi – siehe Organigramm – die Grundzüge des Geologiedatengesetzes, das noch nicht als Referentenentwurf vorliegt. Staatliche Geologiedaten sind frei zugänglich. Bei Daten mit Rechten privater Dritter soll differenziert werden zwischen Nachweisdaten (Lage der Bohrung o. ä.), Fachdaten (z. B. Schichtenverzeichnisse) und Bewertungsdaten (wie z. B. Lagerstättenmodelle). Die Nachweisdaten sollen 3 Monaten und die Fachdaten nach 5 Jahren, bei gewerblichem Bezug nach 10 Jahren öffentlich verfügbar werden. Bei den Bewertungsdaten muss im Einzelfall abgewogen werden zwischen den Interessen des Antragsstellers auf Einsicht und den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie geistigen Eigentumsrechten des Dateneigentümers. Bei nichtbekannten Dritten ist ein Aufgebotsverfahren mit Einjahresfrist vorgesehen.

Die BGE und die Geologiedaten im Teilgebietsbericht

Die BGE betont, dass Gegenstand des Teilgebieteberichts auch die Ausgangsdaten sind, die zur Ausweisung der Teilgebiete führen. Dieser Bericht soll Mitte 2020 vorgelegt werden, und bis dahin müssten die entscheidungsrelevanten Daten öffentlich verfügbar sein. Dazu gehören zum Beispiel 3D-Modelle des Untergrundes, also insbesondere Daten von Tiefbohrungen mit Schichtenverzeichnissen zwischen 300 und 1500 m Tiefe, 2D- und 3D-Seismiken und hydraulische Testdaten. In einem eigenen Forschungsprogramm soll weiterhin abgeschätzt werden, welchen Neuigkeitswert die in den Archiven lagernden analogen Daten haben könnten. Weiterlesen

Konrad: Workshop ÜsiKo ohne nachvollziehbare Dokumentation

Erste Phase ÜsiKo

Am 23.01.2019 fand ein Workshop zur ersten Phase der Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo) statt. Die BGE berichtet darüber in einer Meldung.

PSÜ als freiwillige Leistung

Betont wird, dass diese Überprüfung eine freiwillige Leistung sei. Vergessen wird, dass Sicherheitsüberprüfungen bei kerntechnischen Anlagen nach § 19 a AtG alle 10 Jahre gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese Bestimmung gilt für Kernkraftwerke (Abs. 1) und  kerntechnische Anlagen nach § 2 Abs. 3a Nr. 1 AtG (Abs. 3). Alle Arten von Endlagern sind nicht inbegriffen. Was die BGE bei Konrad durchführt, ist nach Gesetz zwar eine freiwillige Leistung, aber sachlich dringend notwendig. Hier sollte der Gesetzgeber das AtG umgehend nachbessern und alle staatlich betriebenen kerntechnischen Anlagen in die periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) mit einbeziehen.

Eher Lobhudelei

In der Berichterstattung der BGE findet sich eine sehr frühe Einschätzung der bisherigen Arbeiten, die nicht gerade Vertrauen erweckt: Weiterlesen

Referatsleitung zur Endlagersuche im BMU wieder besetzt

Leitung Referat S III 2

Das Referat S III 2 Grundsatzangelegenheiten der nuklearen Entsorgung, Standortauswahl Endlagerung hat jetzt wieder eine Leitung. Frau Elisabeth Meyer zu Rheda leitet jetzt das Referat, was wesentlich die Fäden zur Endlagersuche in der Hand hält. Die Stelle war seit Mitte 2018 vakant.

Schneller Wechsel seit 2014

Auf diesem Posten gab es in den letzten Jahren einen rasanten Wechsel, was leicht anhand der gesammelten BMU-Organigramme verfolgt werden kann. Arens, Caspers und Breyer waren die LeiterInnen, die seit 2014 in schneller Folge ausgewechselt wurden – siehe Das Personalkarussell der Endlagerung dreht sich. Gründe für den schnellen Austausch sind nicht bekannt geworden.

Neue Leiterin kommt aus Referat S II 1 Strahlenschutzrecht

Frau Elisabeth Meyer zu Rheda hatte seit 2002 leitende Aufgaben  im Referat S II 1 Strahlenschutzrecht. Es ist nur zu hoffen, dass sich Frau Meyer zu Rheda dafür einsetzt, dass auch das BMU sich endlich an das Transparenzgebot des StandAG hält und die Erlasse an das BfE, BfS und eventuell UBA (->NBG) und die Anordnungen an BGE und BGZ auf die Informationsplattform nach § 6 StandAG stellt. Das bisherige Strippenziehen im Hintergrund, das auch vom BfE gedeckt wird – siehe hier, sollte endlich aufhören.

Eher geo- oder naturwissenschaftliche Ausbildung benötigt

Von ihrem Werdegang ist zu vermuten, dass Frau Meyer zu Rheda Juristin ist. Sicher wäre an dieser Stelle eher jemand mit geo- oder naturwissenschaftlicher Ausbildung angebrachter. Dann könnte auch das StandAG entmüllt werden. Es enthält von JuristInnen geprägte Formulierungen, die wissenschaftlich kaum zu ertragen sind.

.ausgestrahlt zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG

Online-Konsultation zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase gescheitert

Die Online-Konsultation zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des BfE ist gescheitert. Es gab drei Stellungnahmen: eine ohne verwertbaren Inhalt, eine zweite mit einem Einzelpunkt und lediglich eine substanzielle Einlassung.

.ausgestrahlt legt lange, umfassende, aber nicht trockene Studie vor

.ausgestrahlt hat jetzt von Dieter Kostka eine ausführliche Stellungnahme zur gesamten Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG erarbeiten lassen, zu haben als PDF oder in ausgedruckter Form. Die Arbeit von Dieter Kostka ist mit gut 160 Seiten sehr ausführlich, beleuchtet aber den gesamten Prozess der StandAG-Erarbeitung seit 2011 mit historischer Exkursion zurück bis 1998 inklusive der AkEnd-Arbeiten. Wer also die jetzigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG und deren Kritik wirklich verstehen will, kommt um die umfangreiche Lektüre nicht herum. Sie bekommen dies in einem Stil präsentiert, der nicht allzu trocken daherkommt und auch von Nichtjuristen und NichtöffentlichkeitarbeiterInnen verstanden werden kann. Nur Ausdauer ist gefragt.

Keine Verschwörungstheorien

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Erste Statuskonferenz des BfE

Breitenwirkung nicht erreicht

Am 8./9. November 2018 veranstaltete das BfE die erste Statuskonferenz Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen. Zielgruppe sollte sein (siehe 6.1 in Konzeptentwurf Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des BfE):

Insbesondere die engagierte Öffentlichkeit sowie Wissenschaft und Forschung

Eine Breitenwirkung wurde nicht erreicht. Interessierte BürgerInnen ohne Funktion waren an einer Hand abzuzählen, was auch wegen der Veranstaltungszeit Donnerstag/Freitag zu erwarten war. Wohl aber waren entsprechende Stakeholder vertreten. Hauptsächlich waren VertreterInnen der Landesbehörden, der Dienstleister der nach StandAG befassten Institutionen und der Institutionen selbst anwesend, vereinzelt auch von bisher nicht beauftragten Forschungsinstitutionen. Einladungen wurden nicht gezielt platziert, so wurde angeblich lediglich ein Journalist gesichtet. Eine Pressekonferenz gab es nicht. Die Presse als Multiplikator  – weniger für die Veranstaltung, aber für das Thema Endlagerung – wurde nicht bedient. Das Desinteresse in der allgemeinen Bevölkerung wird zwar beklagt, einfach umzusetzende Gegenmaßnahmen werden aber nicht ergriffen.

Livestream, Videodateien müssen noch bearbeitet werden

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Abschätzung effektiver Dosen bei Freisetzungen aus einem Endlager

AVV nicht Stand von Wissenschaft und Technik

Die bisherigen Abschätzungen der effektiven Dosis bei der Freisetzung von Radionukliden aus Endlagern erfolgten in Anlehnung an die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 47 (vormals § 45) Strahlenschutzverordnung. Bei der Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen wurde deutlich, dass dies nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Vorgesehen war die Entwicklung einer Leitlinie entsprechend Sicherheitsanforderungen Seite 3, vorletzter Absatz. Ein entsprechender Beratungsauftrag ging 2012 an die SSK. Offensichtlich befasste sich die SSK damit jedoch nicht.

Rolle im Planfeststellungsverfahren Morsleben

Im Planfeststellungsverfahren zur Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle, zur nachträglichen Legalisierung der Endlagerung im Ostfeld und zur Schließung des Endlagers Morsleben wurde während des Erörterungstermins die fehlende Methodik zur Abschätzung der Dosis problematisiert. So kommt der Gutachter der Genehmigungsbehörde – Brenk Systemplanung – in der Kommentierung der Einwendungen und Erörterung zu folgender Aussage (Seite A3/204): Weiterlesen

Betreten von Neuland?

Die BGE und das Neuland

Im Tagesspiegel erschien am 30.10.2018 ein Artikel mit dem Titel Welche Probleme die Endlager-Suche bereitet. Darin stellt Frau Dehmer, Leiterin der Unternehmenskommunikation der BGE, fest:

Wir stellen bei jedem Schritt fest, dass wir Neuland betreten. Wir haben schlicht keine Erfahrungswerte mit dem neuen Verfahren.

Das ist reichlich übertrieben.

Frühere Standortsuchen

Nach günstigen geologischen Gesamtsituationen für Endlager radioaktiver Abfälle wurde schon mehrfach in Deutschland gesucht, eine Auswahl: Weiterlesen

endlagerdialog.de avanciert zu einer „maßgeblichen NGO“

Eigenbericht des DVGeo zum Symposium

Zum Endlagersymposium des DVGeo am 12.10.2018 gibt es jetzt einen Eigenbericht mit dem Titel Endlagersymposium stößt auf großes Interesse. Der zweite Absatz endet mit

Auch maßgebliche NGOs wie das Nationale Begleitgremium, BUND, Endlagerdialog oder .ausgestrahlt haben an dem Symposium teilgenommen.

Dazu ist zu bemerken, dass das Nationale Begleitgremium keine NGO ist, sondern unter der Rechtsaufsicht des Umweltbundesamtes und damit des BMU steht und die Geschäftsstelle staatlich finanziert wird.

endlagerdialog.de als NGO

endlagerdialog.de ist keine Organisation, sondern – wie bereits auf der Veranstaltung erläutert – ein Blog im Internet, der von einer Person betrieben wird. Der Blog startete im Herbst 2011, nachdem der jetzige Betreiber im April vom BfS fristlos entlassen wurde und ein Vergleich in einer Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin geschlossen wurde – siehe auch Widerspruch zu Ablehnung eines IFG-Antrags. Der Blog ist ein unabhängiges Informationsangebot mit dem Ziel, den Dialog zur Endlagersuche für radioaktive Abfälle in Deutschland zu unterstützen. Durch die Entlassung konnte die Reichweite der Schriftstücke von 1 auf etwa 300 erhöht werden. So erreichten sie im BfS lediglich die nächste interne Hierarchieebene, jetzt die gesamte Öffentlichkeit. Die Beiträge werden von allen mit der Endlagerproblematik zumindest in Deutschland befassten Institutionen und Initiativen gelesen. Das Ziel von endlagerdialog.de wurde bisher nicht erreicht, denn ein Dialog findet leider bis heute nicht statt. Weiterlesen