Kurfristige Einladung zum Dialog nach Berlin
Am 25.06.2018 startete das BfE eine Veranstaltungsreihe zur Zwischenlagerung. Die öffentliche Einladung dazu erfolgte sehr kurzfristig. Beschränkt wurde die Thematik von vornherein auf hochradioaktive Abfälle. Die Zwischenlagerproblematik ist aber weitreichender – siehe Atommüllreport. Das Eingangsstatement vom BfE-Präsidenten machte ein wenig Hoffnung, denn er ging auch auf die Vorarbeiten des NBG ein (Tagung in Karlsruhe).
Zwischenlagerung gehört nicht zum NBG-Auftrag und alles in staatlicher Hand
Selbstverständlich wies er darauf hin, dass dies unabhängig vom NBG-Auftrag zur Begleitung des Standortauswahlverfahrens geschehen ist. Weiterhin betonte er, dass durch den Übergang der Betreiberrolle der Zwischenlager auf die BGZ Anfang 2019 nur noch der Staat als Akteur auftritt. Nebenbei: Ab 2020 übernimmt die BGZ auch die Betreiberrolle für 12 Zwischenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle. Er hat dann die Rolle des Betreibers (BGZ), die Rolle des Regulierers (BfE) und die Rolle der Aufsicht (Atomaufsicht der Länder). Es werde schwierig sein, deutlich zu machen, dass diese Rollen auch unabhängig wahrgenommen werden.