¿Zwischenlager-Dialog?

Kurfristige Einladung zum Dialog nach Berlin

Am 25.06.2018 startete das BfE eine Veranstaltungsreihe zur Zwischenlagerung. Die öffentliche Einladung dazu erfolgte sehr kurzfristig. Beschränkt wurde die Thematik von vornherein auf hochradioaktive Abfälle. Die Zwischenlagerproblematik ist aber weitreichender – siehe Atommüllreport. Das Eingangsstatement vom BfE-Präsidenten machte ein wenig Hoffnung, denn er ging auch auf die Vorarbeiten des NBG ein (Tagung in Karlsruhe).

Zwischenlagerung gehört nicht zum NBG-Auftrag und alles in staatlicher Hand

Selbstverständlich wies er darauf hin, dass dies unabhängig vom NBG-Auftrag zur Begleitung des Standortauswahlverfahrens geschehen ist. Weiterhin betonte er, dass durch den Übergang der Betreiberrolle der Zwischenlager auf die BGZ Anfang 2019 nur noch der Staat als Akteur auftritt. Nebenbei: Ab 2020 übernimmt die BGZ auch die Betreiberrolle für 12 Zwischenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle. Er hat dann die Rolle des Betreibers (BGZ), die Rolle des Regulierers (BfE) und die Rolle der Aufsicht (Atomaufsicht der Länder). Es werde schwierig sein, deutlich zu machen, dass diese Rollen auch unabhängig wahrgenommen werden.

Und das BMU kann nach Belieben an unsichtbaren Fäden ziehen

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Problem Endlager aus umfassender und nicht nur juristisch-administrativer Sicht

Nationale Aufgabe und Problem

Im Jahr 2005 erschien die BfS-Broschüre Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationale Aufgabe. Was nicht öffentlich wurde: Der ursprüngliche Titel lautete Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationales Problem. Doch die Endlagerung durfte nicht als Problem deklariert werden, denn in einigen Kreisen war man der Überzeugung, technisch sei sie bereits gelöst, es fehle nur der politische Wille, dies umzusetzen.

Schweizerischer Blog „NUCLEAR WASTE“

Marcos Buser und Walter Wildi  betreiben den schweizerischen Blog NUCLEAR WASTE. Buser analysiert in seinen letzten drei Beiträgen (Von der „Geologischen Tiefenlagerung“ zur „Dualen Strategie“ Teil1, Teil 2.1 und Teil 2.2) das Problem Endlagerung vor dem Hintergrund seiner persönlichen Erfahrungen in der Schweiz. Er legt dabei eine Betrachtungstiefe an, die einmalig ist. Dadurch wird klar, dass die Endlagerung nicht nur ein normales Problem darstellt, sondern eine große Herausforderung sowohl an wissenschaftliches als auch an politisch-öffentliches Handeln stellt.

Juristisch-administratives Vorgehen nach StandAG

Zurzeit wird in Deutschland an das Problem weitgehend juristisch-administrativ herangegangen. Eine Fachdiskussion, die über das Standortauswahlgesetz hinausgeht, wird kaum geführt. Und das obwohl die Endlagerkommission immer wieder von einem  selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren gesprochen hat und dies auch in § 1 Abs. 2 StandAG so formuliert ist. Doch wo sind die Anzeichen eines solchen Verfahrens?

Probleme mit Endlagerprojekten auch für chemisch-toxische Abfälle

Buser stellt anfangs diverse Probleme mit Endlagerprojekten vor und bezieht dabei auch Untertagedeponien für chemisch-toxische Abfälle wie die Deponie Stocamine ein. Weiterlesen

Hat der Pluralismus bei der Endlagerung wieder Chancen?


Pluralistische Scientific Community und NBG-Workshop

In den letzten fast vierzig Jahren wurden in der Regel strittige Fragen bei der Endlagerung von offizieller Seite nicht öffentlich präsentiert und diskutiert. Eine funktionierende, pluralistische Scientific Community war nicht sichtbar – siehe Beitrag Was bedeutet wissenschaftsbasiert?

Beim Workshop des Nationalen Begleitgremiums zu den geologischen Daten für die Ausschlusskriterien war das anders. Das erinnert ein wenig an die Veranstaltung Zwischenergebnisse zum Salzstock Gorleben am 15. und 16. Mai 1981 in Lüchow, wo nach dem Prinzip Rede und Gegenrede vorgegangen wurde. Diese Tradition wurde leider abgebrochen.

Eiszeitliche Auswirkungen

Offensichtlich wurde das beim Vortrag von Prof. Hübscher mit dem Titel Hebungen, Senkungen und eiszeitliche Auswirkungen auf den (auch tieferen) Untergrund. Bisher wurden Eiszeiteinwirkungen immer als geklärt dargestellt – siehe BGR-Studie zu eiszeitlichen Rinnen. Herr Hübscher erwähnte Rinnen bis 1000 m Tiefe und nach seiner Ansicht ist nicht geklärt, inwiefern vorhandene eiszeitliche Rinnen bei folgenden Eiszeiten vertieft werden können. Insgesamt ist er der Meinung, dass die eiszeitlichen Prozesse konzeptuell beschrieben seien, aber es fehle weitgehend an quantifizierende Studien. Weiterlesen

Endlager Konrad und ÜsiKo

Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad

Ein kurzer Artikel in der BGE-Publikation Einblicke Nr. 2 von Ende März 2018 trägt die Überschrift ÜsiKo statt Risiko, zu finden auf Seite 10 f. ÜsiKo ist die Abkürzung für Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Periodische Sicherheitsüberprüfungen für Endlager

Der Artikel stellt die Notwendigkeit der periodischen Überprüfung des Sicherheitskonzeptes von kerntechnischen Anlagen heraus, vergisst aber, dass Sicherheitsüberprüfungen bei kerntechnischen Anlagen nach § 19 a AtG alle 10 Jahre gesetzlich vorgeschrieben sind. Endlager hat der Gesetzgeber damit nicht erfasst, was recht fragwürdig ist – siehe Beitrag Eindimensionales Endlagerdenken und periodische Sicherheitsüberprüfung bei Endlagern (Vorschlag der Sicherheitsüberprüfung bei Endlagern alle 2 bis 4 Jahre).

Der Taschenspielertrick „Sicherheitsanforderungen 2010“

Weiterhin wird nicht der Taschenspielertrick erwähnt, die Fortschreibung des Standes von Wissenschaft und Technik in Form der  Sicherheitsanforderungen von 2010 verbal nur auf wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle zu beziehen. Diese Anforderungen sind nämlich mit Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle betitelt.

Versagen des Tricks beim Endlager Morsleben

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Chance zu mehr Wissenschaftlichkeit bei der Endlagersuche wahrnehmen

Wissenschaftsbasiertes Verfahren

Die Endlagersuche soll laut Standortauswahlgesetz (StandAG) unter anderem wissenschaftsbasiert sein. Dies am realen Verfahren zu verifizieren, fiel bisher schwer. Praktisch alle Leitungsfunktionen der unterschiedlichen, damit befassten Institutionen wurden mit politisch sozialisierten Personen besetzt.

Ein leitender Posten wird frei

Wie sollte dies auch anders sein, sie wurden von der Politik eingesetzt. Bewerbungsverfahren gab es dazu nicht. Mit der Berufung der vorsitzenden Geschäftsführerin der BGE, Frau Ursula Heinen-Esser, zur nordrhein-westfälischen Umweltministerin wird ein leitender Posten frei, der mit einer wissenschaftlich sozialisierten Person besetzt werden könnte.

Chance wahrnehmen

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Neues vom Salz und vom lernenden Verfahren

Lernendes Verfahren nach StandAG

Das Standortauswahlgesetz schreibt ein lernendes Verfahren bei der Suche nach einem Endlagerstandort fest (§ 1 Abs. 2 StandAG):

Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden….

Dazu gehört, dass regelmäßig über abgeschlossene, laufende und beabsichtigte Forschungsarbeiten berichtet wird. In der deutschen Forschungslandschaft ist dies mit regelmäßigen Statusseminaren zu bestimmten Forschungsschwerpunkten üblich – siehe zum Beispiel Thema Pflanzenforschung.

Endlagerkommission: Jährliche Kolloquiumsreihe

Die Endlagerkommission hat sich für ein jährliche Kolloquiumsreihe ausgesprochen (Abschlussbericht der Endlagerkommission, Kapitel B 6.4.4, Seite 280):

Für die im Rahmen der Standortauswahl anfallenden Erkenntnisse muss eine wissenschaftliche Öffentlichkeit geschaffen werden, so dass der innerwissenschaftliche Prozess der gegenseitigen Kritik und der dadurch ermöglichten Selbstkorrektur voreiliger Schlussfolgerungen in Gang gesetzt wird. Für diesen fachlichen Austausch ist eine jährliche Kolloquiumsreihe zu etablieren, die auch darauf ausgerichtet ist, die Meinungsvielfalt abzubilden und die fachliche Auseinandersetzung zu fördern. Die jährlichen Dokumentationen der Tagungen stellen im Laufe der Zeit einen Informationsfundus dar, der zur kritischen Reflexion beiträgt. Neben den genannten Tagungsbänden trägt eine Schriftenreihe mit periodischen Fachberichten zum Wissenserhalt und –transfer bei.

Betrachtet man jedoch die Realität, so wird zwar in den unterschiedlichen Institutionen, gefördert durch unterschiedliche Geldgeber, am Endlagerproblem geforscht, aber es gibt weder eine Informationsplattform in Form einer Datenbank noch eine  Kolloquiumsreihe. Es bleibt die mühselige Recherche in diversen Datenbanken und Unterlagen. Transparenz sieht anders aus.

Beispiel: Projekt KOSINA

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2. Fachworkshop der BGE

Quelle: Zeitplan BGE

AG Standortauswahl der BGE und Zusammenarbeit mit der BGR

Am 16./17.04.2018 fand der 2. Fachworkshop der BGE statt. Die AG Standortauswahl in der BGE betreibt die Standortsuche zurzeit mit 14 MitarbeiterInnen und einem kommissarischen Leiter. Über die Ausschreibung von weiteren 14 neuen Stellen für die Aufstockung der AG und damit die Umsetzung des ersten Meilensteins bei der Umsetzung des selbsthinterfragenden Systems in der BGE wurde nicht konkret informiert – siehe hier.

Für die Zusammenarbeit der BGE mit der BGR wird zurzeit eine Vereinbarung erarbeitet.

Datenabfrage Mindestanforderungen

Wesentlicher Diskussionsgegenstand war die Datenabfrage zu den Mindestanforderungen, die am 19.03.2018 gestartet wurde und bis zum 15.05.2018 laufen soll. Dazu wurde eine Arbeitshilfe erstellt – siehe hier Seiten 4 bis 7.

Begriff Kristallingestein

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Nachrichten aus der heutigen NBG-Sitzung

BGE zu Ausschlussgebieten

Alle Daten zu den Ausschlusskriterien wurden von den Landesbehörden geliefert. Mit einer konsistenten Darstellung ist in einem guten halben Jahr zu rechnen. Eine Überprüfung der von den Ländern gelieferten Daten durch einen Dritten ist nicht vorgesehen, wäre auch nicht einfach zu realisieren. Über Veröffentlichungen von Daten vor dem Bericht zu den Teilgebieten nach § 13 StandAG gibt es unterschiedliche Meinungen von BfE und BGE. Dazu fand im März ein aufsichtliches Statusgespräch statt. Das Protokoll darüber ist nicht veröffentlicht. Die Frage konnte bei diesem Gespräch zwischen BfE und BGE nicht geklärt werden, deshalb wurden Gutachten in Auftrag gegeben. Die genaue Fragestellung, die darin zu behandeln ist, ist weder öffentlich noch dem NBG bekannt.

BGE zu Mindestanforderungen

Für die Datenabfrage bei den Ländern zu den Mindestanforderungen ist eine Arbeitshilfe erstellt worden, die bisher weder auf der Informationsplattform noch von der BGE veröffentlicht wurde. Die Arbeitshilfe ist jedoch in der öffentlichen NBG-Sitzung verteilt worden, siehe hier. Diese Datenabfrage steht im Mittelpunkt des zweiten BGE-Workshops mit den Ländern am 16./17. April 2018 in Braunschweig. Der jetzige Zeitplan der BGE geht von einer Ermittlung von  Teilgebieten nach § 13 StandAG Mitte 2020 aus.

BfE erstellt geänderte Version des Positionspapiers zur Öffentlichkeitsbeteiligung

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