Fachkonferenz Teilgebiete
Aufgesetzte Erörterung, ohne die Grundlage verstanden zu haben

Ausweisung der Untersuchungsräume

Beim Reinhören in die gestrige Sitzung der Themen-AG Beteiligung und Transparenz hat endlagerdialog.de einige interessante Punkte aufgeschnappt. Eindeutig ist die Ausweisung der Untersuchungsräume nach § 3 EndlSiUntV bei den im Zwischenbericht festgelegten Teilgebieten eine große Herausforderung. endlagerdialog.de hatte im Zuge der Diskussion um die Untersuchungsverordnung einen eindeutigen Algorithmus zur Ausweisung der Untersuchungsräume verlangt. Dem wurde nicht gefolgt. Stattdessen gibt es jetzt in § 3 eine etwas konfuse Regelung.

Teilgebiete nach BGE begrifflich nicht vereinbar mit EndlSiUntV

Worauf Chaudry vom Öko-Institut e. V. schon des Öfteren hingewiesen hat, ist die Regelung mit dem von der BGE vertretenen Begriff Teilgebiete nicht vereinbar. Denn in Abs. 2 wird formuliert:

…Überlagern sich in einem Teilgebiet, einer Standortregion oder an einem Standort mehrere potenzielle Wirtsgesteine,…

In einem Teilgebiet nach BGE-Zwischenbericht gibt es lediglich ein potenzielles Wirtsgestein. Die Teilgebiete sind stratigraphisch sowie möchte-gern-lithologisch jedoch nicht räumlich ausgerichtet. Die Untersuchungsverordnung geht aber offensichtlich von einer 2D-räumlichen Ausrichtung aus.

Untersuchungsraum und Modellgebiet

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Nachinszenierung einer kritischen Debatte

NBG veranstaltet kritischen Dialog

Am 16.04.2021 lädt das NBG zu einem kritischen Dialog zwischen den Staatlichen Geologischen Diensten der Bundesländer (SGD) und der BGE ein, in den sich auch die Öffentlichkeit einmischen kann – siehe hier.

Lediglich Nachinszenierung – Original wäre interessanter gewesen

Diese Veranstaltung ist lediglich die Nachinszenierung des kritischen Austauschs zwischen den SGDs und der BGE zum Zwischenbericht Teilgebiete am 08.12.2020. Nun soll – vier Monate später – das noch einmal öffentlich präsentiert werden. endlagerdialog.de geht davon aus, dass das Original interessanter gewesen wäre. Der entsprechende IFG-Antrag zum Einladungsschreiben, Protokoll der Sitzung und weiterer Unterlagen wurde bisher in der gesetzlichen Frist nicht entschieden. Was gibt es zu verbergen? Werden die Kontroversen von damals auch wirklich nachgespielt, oder soll die Inszenierung die Wogen glätten?

Das Treffen in Goslar und so weiter?

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Endlagersuche in der Comedy

Von der Entdeckung der Radioaktivität bis Fukushima

Im ZDF Magazin Royale vom 19.03.2021 wurde zu später Stunde das Atomproblem verhackstückt – siehe hier ab 10:39 (abrufbar bis 20.06.2021). In einem Affentempo ging es eingangs vom Jahr 1896, Entdeckung der Radioaktivität durch Becquerel, bis zum Jahr 2011, Kernschmelze im Atomkraftwerk Fukushima. Und das alles mit politischen Hintergrundinformationen in fünf Minuten.

Die deutschen Endlagerstories

Bei 15:06 landete man beim Atommüll, ab 21:10 bei den deutschen Endlagerstories inklusive Standortsuche und Atomsemiotik. Bei 26:52 wird eine Punktlandung bei der BGE hingelegt, angebunden bei Herrn Stefan Studt, Geschäftsführer der BGE, und an seine Sachkompetenz als Jurist für Steuerrecht.

Edvard Munchs Schrei wir zur Trilogie

Zum Kunstwerk wird der Auftritt des Comedian Jan Böhmermann mit den zeitweise vermissten Brennelementekugeln aus dem Forschungsreaktor Jülich. Damals war zuständig NRW-Forschungsministerin Frau Svenja Schulze, heute beruflich tätig als Bundesumweltministerin und damit auch verantwortlich für nukleare Sicherheit. Der Schrei von Edvard Munch wird zur Trilogie – 10:30, 25:22 und 28:30.

Und es gibt viel mehr zum Schreien

Und dabei gibt es noch viel mehr zum Schreien. Warum stellt sich Herr Studt hin und behauptet, die BGE komme bei der Endlagersuche gut voran, während die Mitarbeiter*innen vor Belastung stöhnen und einfache Nachfragen zum Zwischenbericht Teilgebiete erst nach vier Monaten beantwortet werden?
Seit dem 23.02.2021 ist die Bereichsleitung Standortauswahl im Organigramm mit N.N. gekennzeichnet. Wieso ist der bisherige Bereichsleiter abhanden gekommen? Eine Frage, die in einem transparenten Standortauswahlverfahren – so § 1 Abs. 2 StandAG – beantwortet werden sollte.

Hilft Schreitherapie a la Böhmermann?

endlagerdialog.de kommt aus dem Schreien kaum noch raus! Vielleicht hilft ja die Schreitherapie a la Böhmermann auch bei mir. Aufräumen müssen andere mit mehr Einfluss – wie zum Beispiel das NBG.

„…dass kein entsprechender Vorgang im BASE vorhanden ist….“

Keine Unterlagen zu Notariats-Entscheidungen

Bei Anträgen nach Informationsfreiheitsgesetz an das BaSE wurde jetzt mehrfach mitgeteilt, dass entsprechende Unterlagen am BaSE nicht vorhanden seien. So liegen keinerlei Unterlagen wie Schriftstücke und Telefonnotizen zur Entscheidung zur Installation eines Notariats ohne Notarin zur Überwachung der Fachkonferenz Teilgebiete vor – siehe IFG-Antrag 202111. Entweder die Einrichtung des Notariats ohne Notarin war ein Projekt einer einzelnen Person inklusive Drehen eines Videos im Influencer-Stil oder am BaSE werden solche Entscheidung durch Zuruf getroffen – beides unvorstellbare Möglichkeiten in einer Bundesoberbehörde bei einer nichtmarginalen Entscheidung.

Keine Unterlagen zu Nichtzulassung zu Journalisten-Seminaren

Auch zur Entscheidung, endlagerdialog.de nicht zu Journalisten-Seminaren zuzulassen – siehe IFG-Antrag 197218 – wurde schließlich mitgeteilt

Denn ein solches von Ihnen begehrtes Dokument existiert nicht.

Keine reguläre Aktenführung – kein öffentlicher Aktenplan

Am BaSE gibt es offensichtlich keine reguläre Aktenführung. Transparenz kann zu wesentlichen Entscheidungen also auch im Nachhinein nicht hergestellt werden. Auf der Internetseite des BaSE steht zur Veröffentlichungspflicht des Aktenplans nach § 11 Abs. 2 IFG seit Monaten folgender Hinweis:

Der Aktenplan BASE wird derzeit überarbeitet und für die Internetseite technisch aufbereitet. Sollten Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns gern.

Was soll an diesem Aktenplan technisch aufbereitet werden?

endlagerdialog.de hat vor Wochen nachgefragt, wochenlang gab es dazu keine Antwort. Die Formulierung dann kontaktieren Sie uns gern kann man als Fake bezeichnen. Nach der Anmahnung gestern wurde heute ein Aktenplan mit Stand 06.11.2020 übermittelt. Warum dieser zurückgehalten wurde und technisch aufbereitet werden soll, ist daraus nicht ersichtlich. Auf Anfrage kann endlagerdialog.de diesen Aktenplan zur persönlichen Nutzung übermitteln.

Besserer Zugang zum Daten-Dschungel des Zwischenberichts

Es bestand Hoffnung auf didaktische Aufbereitung

Der Zwischenbericht Teilgebiete ist nun schon gute vier Monate alt. Kurz nach Veröffentlichung war endlagerdialog.de noch der Hoffnung, dass eine didaktische Aufbereitung des Berichts erfolgt – siehe hier auf Seite 11 unten:

Vom Inhalt des Berichts abgesehen sind Sie auch mit dessen Form nicht einverstanden. Warum?

Zielgruppe ist doch die Öffentlichkeit, wie immer betont wird. Dann muss man die Fakten auch lesbar und verständlich aufbereiten. Das fehlt vollständig, ebenso eine angemessene grafische Darstellung, wie sie auch Wissenschaftler*innen für ihre Arbeit benötigen – es wühlt doch niemand mehr in Tabellen rum. Die Darstellungen im Bericht sind zwar bunt, aber man kann damit keine einzige Fragestellung verfolgen.

Was ist das in Ihren Augen: Absicht oder Unvermögen?

Ich nehme erst einmal Unvermögen an. Die Ergebnisse sollten nach dem Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit möglichst schnell veröffentlicht werden, damit sie nicht unkontrolliert in die Öffentlichkeit sickern. Eine didaktische Überarbeitung hätte einige Zeit in Anspruch genommen, hätte auch einen Test durch interessierte Lai*innen erfordert. Ich hoffe, das wird jetzt kurzfristig nachgeholt.

Allein der BUND e.V. hat zu internen Zwecken eine Lesehilfe erstellt

Eine didaktische Überarbeitung hat bisher weder die BGE noch das BaSE in Angriff genommen. Allein der BUND e.V. hat zu internen Zwecken eine Lesehilfe erstellen lassen. Nach der im StandAG festgelegten Rollenverteilung ist dafür nach § 5 StandAG das BaSE zuständig, wo eine ganze Abteilung – ÖB: Öffentlichkeitsbeteiligung – dafür existiert. Der Hinweis in § 9 Abs. 2 wird offensichtlich vom BaSE als Ausrede genutzt, um selbst nicht aktiv werden zu müssen.

Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers nach § 13 Absatz 2 in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten. Hierzu erläutert der Vorhabenträger den Teilnehmern der Fachkonferenz Teilgebiete die Inhalte des Zwischenberichts….

BaSE in Selbstbedienungsmanier, keine geologischen Fachkenntnisse

Das BaSE verweigerte sogar Finanzmittel für BGE-unabhängige Expertisen. In Selbstbedienungsmanier hat das Amt die Geschäftsstelle Fachkonferenz installiert – die erst nachträglich durch das BMU abgesegnet wurde – und ausschließlich mit eigenem Personal ohne notwendige geologische Kenntnisse besetzt. Die lange im Vorfeld vom BaSE beauftragte Moderation der Fachkonferenz zeigte keinerlei Fachkenntnis. Ein Wechsel war angeblich nicht möglich. Offensichtlich war auch eine Vorbereitung nach dem Desaster der Auftaktveranstaltung am 17./18.10.2020 nicht angesagt. Es wäre hilfreich gewesen, den Moderator*innen geologische Grundbegriffe beizubringen, dafür zu sorgen, dass sie den Zwischenbericht lesen, zu 90 % verstehen und eine Einführung in die Atomcommunity bekommen. Durchaus angebrachte selbstkritische Aspekte sind der BaSE-Pressemitteilung leider nicht zu entnehmen.

Untersetzende Unterlagen von der BGE nicht nachvollziehbar präsentiert

Vom Vorhabenträger – der BGE – wäre aber auch zu erwarten gewesen, dass die untersetzenden Unterlagen inklusive Datengrundlagen zum Zwischenbericht in nachvollziehbarer Weise präsentiert werden. Auch dies ist leider nicht geschehen – siehe hier. Es wurden zwar viele Fragen eingesammelt, viele Antworten stehen jedoch noch aus. Positiv ist zu erwähnen, dass alle Unterlagen in einem Unterverzeichnis stehen. Dies ermöglicht eine Google-Suche in allen Unterlagen mit

xxx site:https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/

Im Konkreten scheitert das aber oft an Worttrennungen und nicht konsistenter Schreibweise.

Schichtenverzeichnisse ohne Gliederung nach Bohrungen abgelegt

Die Unterlagen sind nicht so geordnet, dass eine Nachvollziehbarkeit mit vertretbarem Aufwand möglich ist. So sind Schichtenverzeichnisse in Datenbericht Teil 3, Tabelle 11 bis 76 ohne Gliederung nach Bohrungen abgelegt und die Schichtenverzeichnisse, die nur als PDF vorlagen, in Anhängen ausgegliedert.

Veröffentlichung der Geologiedaten wenig transparent

Bisher nicht zugängliche Daten werden in neuen Versionen der Datenberichte veröffentlicht. Die alten Datenberichte bleiben weiter zugänglich und ermöglichen einen Vergleich. Die Revisionsnummer bleibt jedoch bei 000, eine Revisionsübersicht gibt es nicht. Das Datum Stand wird auch nicht aktualisiert. Der neue Stand ist lediglich einem Hinweis zu entnehmen:

Vorliegender Datenbericht zeigt alle entscheidungserheblichen Daten, die mit Stand 20.01.2021 gemäß den Regelungen und Verfahren nach dem Geologiedatengesetz veröffentlicht werden können.

Transparenz sieht anders aus. Das Mögliche wird in keinster Weise ausgeschöft – siehe Beitrag Transparent über die Intransparenz informieren.

Selbst geologisch geschultes Personal hat mit der datenmäßigen Nachvollziehbarkeit Probleme

Offensichtlich hat selbst geologisch geschultes Personal in den Ländern mit der datenmäßigen Nachvollziehbarkeit Probleme. So ist in der Stellungnahme des geologischen Landesamtes von Baden-Württemberg zu lesen:

Für eine tiefere Prüfung des Zwischenberichts Teilgebiete benötigen wir auch die von Ihnen zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen verwendeten Geodaten sowie eine finale Zusammenstellung entscheidungsrelevanter Daten. Wir bitten Sie daher, uns diese Informationen zukommen zu lassen.

Zwar gibt es zu den geowissenschaftlichen Abwägungen in 46A – Datenreferenzen: Teilgebiete gewisse Hinweise, diese reichen offensichtlich jedoch selbst für Fachleute nicht aus. Man kann auf die Antwort der BGE gespannt sein. Daraus sollte sich grundsätzlich ergeben, wie der Workflow ablief und wo welche Daten abgelegt wurden.

Evaluation zur Notwendigkeit von Referenzdaten?

Was immer noch schleierhaft ist: In Referenzdatensätze zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG wird auf Seite 17 ausgeführt:

Für die Erstellung der Referenzdatensätze wurde wie folgt vorgegangen:
1. Evaluation, für welche der laut StandAG zu betrachtenden geowissenschaftlichen Abwägungskriterien eine literaturbasierte Beurteilung stattfinden soll, da für deren Bewertung noch keine ortsbezogenen Daten vorhanden sind…

Aber wo ist diese Evaluation zu finden? In Konzept zur generellen Vorgehensweise zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien – Schritt 2 ist auf Seite 92 zu finden:

Die Ermittlung der erforderlichen geowissenschaftlichen Informationen/Daten, die zur Anwendung der Indikatoren benötigt werden, wurde gespiegelt an den Datenabfragen der BGE zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen, welche bei den zuständigen Stellen der Länder und des Bundes vorgenommen wurden. Zudem wurde abgeschätzt, ob die durch die Abfragen bereitgestellten Daten/lnformationen geeignet sind, die Indikatoren der Abwägungskriterien zu bewerten. Es zeigte sich, dass nur in Einzelfällen zu erwarten ist, dass Daten unmittelbar aus den genannten Abfragen für die Anwendung der Indikatoren verwendet werden können. Die direkte Nutzung der Daten zur Bewertung der Indikatoren ist für etwa 50% nicht und für den Rest nur bedingt möglich.

Ist das unter Evaluation zu verstehen? Aber warum dann auf der Basis der Datenabfragen zu Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen? Wo bleibt dabei die Datenabfrage zu den Abwägungskriterien? Diese Frage wartet seit dem 01.01.2021 auf eine Beantwortung durch die BGE.

Der Versuch eines besseren Zugangs zum Daten-Dschungel

Um selbst besseren Zugang zum Daten-Dschungel des Zwischenberichts zu bekommen, hat endlagerdialog.de versucht, die Unterlagen systematischer anzuordnen. Weiterhin wurden bei wesentlichen Papieren das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis extrahiert und unter (info) zugänglich gemacht.

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Datenbericht Mindestanforderungen / Geowissenschaftliche Abwägung

Teil 1: Datenlieferung und -aufbereitung, Master-Inventarisierungstabellen (info)
Teil 2: Bundeslandspezifische Modellierprotokolle, Modellierprotokoll zur Erstellung der Quartärbasis (info)
Teil 3: 3D-Modelle, Thematische Karten, Schichtenverzeichnisse, Sonstige entscheidungserhebliche Daten (info)
Teil 4: Inventarisierungstabellen, Eingangsdaten zur Quartärbasis, zu Störungen und Atektonische Vorgängen (info)

Anlagen zu Datenbericht

PDF-Schichtenverzeichnisse Bohrungen (Tab. 77 in Teil 3)

46A – Datenreferenzen: Teilgebiete
46B – Datenreferenzen: Keine Teilgebiete

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Salzstock Gorleben

Zitierte Sekundärdokumente

Berichte, die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von der BGE beauftragt wurden

Grundlagen zur Bewertung von Endlagersystemen

Konzept geowissenschaftliche Abwägung

Methoden zu den Ausschlusskriterien

BGE: „Informationsangebot erweitert“

Meldung über erweitertes Informationsangebot

In einer Meldung vom 08.02.2021 verkündet die BGE, sie habe ihr Informationsangebot zum Zwischenbericht erweitert. So sind dreiundzwanzig 3D-Modelle zur Verfügung gestellt worden, eine Einleitung in die Bedienung ist nicht zu finden. Weiterhin sind die Shape-Dateien zu den Identifizierten Gebieten schon seit längerer Zeit verfügbar. Wie man sich ein eigenes GIS-System zum Beispiel mit QGIS aufbaut, wird nicht erläutert. Hier könnte BaSE Hilfestellung leisten.

Antworten aus den Videosprechstunden fehlen, Links führen in die Irre

Die Antworten zu den Fragen, die in den Videosprechstunden gestellt wurden, findet man ebenfalls nicht. Sehr enttäuschend ist der Link zur Grafik zur besseren Orientierung. Die Grafik gibt es schon lange und sie ist ohne Funktion. Denn es gibt darin keine Links zu den entsprechenden Unterlagen. Es ist einfach eine platte Grafik. Ebenfalls enttäuschend ist der Link zu den aktualisierten Datenberichten. Er führt zu allen Berichten, ohne dass die aktualisierten Berichte erkennbar wären. Da muss man erst alles anklicken.

Weiß die BGE selbst nicht mehr, wo die Daten zu finden sind?

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BaSE verursacht Datenchaos – Unvermögen oder Absicht?

Entwurf der Tagesordnung

Unter der nicht einfach aufzufindenden Infoplattform zur Endlagersuche > Aktuelles > Veranstaltungen > Erster Beratungstermin Fachkonferenz Teilgebiete werde diverse Unterlagen zum ersten Erörterungstermin der Fachkonferenz bereitgestellt, so auch ein Entwurf der Tagesordnung.

Datum 28.01.2021 eines Papiers mit Stand 02.02.2021

Versehen ist dieser Entwurf in der Tabelle mit dem Datum 28.01.2021 – also altes Papier? Lädt man die Datei jedoch herunter, so findet man einen Entwurf mit Datum 02.02.2021 – sogar mit einer Versionsgeschichte. Das BaSE hat offensichtlich kein Problem damit, unter altem Etikett neue Versionen zu präsentieren.

Welche Strategie steckt dahinter?

Damit lassen sich ja auch bequem nachträglich Informationen einschleusen in dem Sinne Das haben wir schon veröffentlicht. Transparent ist das nicht. Nein, es ist äußerst irreführen. Geschieht dies beim BaSE durch Unvermögen oder ist es Absicht? Welche Strategie steckt dahinter, wenn sich dieses Amt standhaft weigert, neben dem Erstellungsdatum auch das Veröffentlichungsdatum offen zu kommunizieren?

RSS-Feed beim BaSE marginal, bei BGE und NBG vollkommen unbekannt

Für transparente Informationssysteme stehen heute sehr unterschiedliche Techniken zur Verfügung. Eine ist der RSS-Feed. Dieser wird aber vom BaSE nur marginal benutzt und dient eher der Verschleierung. Bei der BGE und dem NBG ist dieses Instrument vollkommen unbekannt. Beim BMU liegen endlagerdialog.de noch keine experimentellen Daten vor. Soweit zur Nichtumsetzung des Grundsatzes Transparenz aus § 1 des StandAGs.

„Die vollendete Intransparenz“: Es geht noch schlimmer!

Veröffentlichung der Beiträge zu Call for Papers

Auf der Sitzung der AG_V am 20.01.2021 – Protokoll hier noch nicht veröffentlicht – wurde auf Anregung aus der Öffentlichkeit zugesagt, dass die bis 04.01.2021 zugesandten Call for Papers veröffentlicht werden. Am 18.01.2021 wurden diejenigen, die Vorschläge eingereicht, haben mit einem Formular zur Einwilligung zur Veröffentlichung konfrontiert. In der Email dazu heißt es:

Wir bitten Sie daher, beigefügtes Formular auszufüllen, zu unterzeichnen bzw. vom Verfasser des durch Sie eingereichten Beitrags ausfüllen und unterzeichnen zu lassen und uns per Post an
Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete
c/o Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
11513 Berlin
 sowie ZUSÄTZLICH VORAB per Email an geschaeftsstelle@fachkonferenz.info zukommen zu lassen. Für eine Rückmeldung bis zum 22.01.2021 wären wir Ihnen dankbar.

Formaljuristisch ist dies überaus korrekt.

Antrag auf Eröffnung eines Zugangs nach § 3a Abs. 1 VwVfG

Das erinnert an einen Antrag auf Eröffnung eines Zugangs nach § 3a Abs. 1 VwVfG von endlagerdialog.de:

…Hiermit stelle ich den Antrag, dass das BaSE mir entsprechend § 3a Abs. 1 VwVfG einen Zugang eröffnet, damit bei Widerspruchsverfahren zu BaSE-Entscheidungen das durch das BMU genutzte juristische Schlupfloch nicht offen steht – siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/besetzung-und-raumung-der-stelle-abteilungsleitung-fa-beim-bfe/359427/anhang/schrift_wechsel.pdf

Dieser geht zurück auf einen Vorgang, bei dem beim BMU ein Widerspruch per Email erhoben wurde und die Behörde so lange abgewartet hatte, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen war, um dann mitzuteilen, dass § 3a Abs. 1 VwVfG nicht eingehalten worden sei und der Widerspruch somit abgelehnt werde. Das BMU hat sich hier ein brillantes Schlupfloch zurechtgebastelt. Das BaSE hat den Antrag auf Eröffnung eines Zugangs nach § 3a Abs. 1 VwVfG in gut zweimonatiger Arbeit als Petition eingestuft und ein Antwortschreiben zugesandt – eigentlich eine ganz witzige Nummer.

Es stellen sich viele Fragen – bis hin zu Boykottambitionen

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