BaSE macht 18-dimensionalen Datenraum platt

Literaturdatenbank zum Forschungsprojekt Störungen

Das BaSE stellt jetzt unter anderem die Literaturdatenbank zum Forschungsprojekt zu den Störzonen öffentlich zur Verfügung. Dazu bedurfte es eines entsprechenden IFG-Antrags 194682. Die Daten werden im PDF-Format bereitgestellt – siehe hier.

Datenbank in PDF-Format

Die Begründung für das Format ist dem Vorspann zu entnehmen:

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Die Staatlichen Geologischen Dienste zu den Methodensteckbriefen der BGE

SGD-Positionen zu drei Ausschlusskriterien

Mit Datum 07.10.2020 übergab der Direktorenkreis (DK) der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) fachliche Positionspapiere zu den Methodensteckbriefen der BGE betreffend Aktive Störungen, Einflüsse aus gegenwärtiger und früherer bergbaulicher Tätigkeit – Bohrungen und Vulkanismus.

Sind weitere Positionspapiere zu erwarten?

Im Anschreiben werden die Ansätze der BGE zur Ausweisung der Teilgebiete als weitgehend nachvollziehbar und plausibel bezeichnet. Weiter wird aber formuliert:

Für das weitere Vorgehen zur Abgrenzung der Standortregionen für die untertägige Erkundung hält der DK jedoch den vertieften Einsatz geologischer Expertise auf regionalgeologischer Ebene durch die BGE für unabdingbar.

Für die zu berücksichtigende Aspekte werden die drei Positionspapiere vorgelegt. Daraus ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob zu den anderen Methodensteckbriefen der BGE betreffend

  • restliche Ausschlusskriterien,
  • Mindestanforderungen und
  • geowissenschaftliche Abwägungskriterien

ebenfalls abweichende Positionen zu erwarten sind.

Aktive Störungen

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Grundwasseralter: Die BGR kann es transparent!

Aufruf der BGR

Die BGR ruft Firmen und Institutionen auf, vorliegende Isotopendaten zu Grundwasser für ein Forschungsprojekt zur Verfügung zu stellen – siehe Aufruf. Das Projekt Methodenentwicklung zur Nutzung von Grundwasserverweilzeiten steht im Zusammenhang mit der Standortauswahl für ein tiefengeologisches Langzeitlager für radioaktive Abfälle. Aus den Isotopendaten kann auf das Alter des Grundwassers geschlossen werden. Junges Grundwasser ist ein Ausschlusskriterium – siehe § 22 Abs. 2 Punkt 6 StandAG.

Was ist junges Grundwasser?

Die Definition von jungem Grundwasser wird weder im Abschlussbericht der Endlagerkommission noch im StandAG geliefert. In der Gesetzesbegründung wird lediglich ausgeführt:

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NBG, Datenraum sowie Verfolgung von Widersprüchen und Anfechtungsklagen

Der Datenraum im Geologiedatengesetz

Nach § 35 Abs.4 GeolDG kann das NBG sich zu den nichtöffentlichen geologischen Daten wissenschaftlich beraten lassen und dazu bis zu fünf Expert*innen beauftragen:

(4)….Die Beauftragten nach Satz 1 müssen über die für die wissenschaftliche Beratung notwendige fachliche Expertise verfügen und dürfen keine eigenen wirtschaftlichen Interessen oder wirtschaftliche Interessen der nach § 14 Satz 1 verpflichteten Personen verfolgen. Die Beauftragten unterstützen das Nationale Begleitgremium bei der Begleitung des Standortauswahlverfahrens, indem sie die geologischen Daten nach Satz 1 sichten, bewerten und gegenüber dem Nationalen Begleitgremium Stellungnahmen abgeben, ob diese Daten im Standortauswahlverfahren zutreffend bewertet und sachgerecht berücksichtigt worden sind….
(5) Der Vorhabenträger nach dem Standortauswahlgesetz richtet einen gesonderten Datenraum für die geologischen Daten nach Absatz 4 Satz 1 ein und stellt insbesondere die geologischen Daten nach Absatz 4 Satz 1 sowie die für das Standortauswahlverfahren nicht entscheidungserheblichen Daten, die bei ihm vorhanden sind, dort bereit….

Das Instrument Datenraum im Allgemeinen

Über das Instrument Datenraum wurde schon bei den Verhandlungen zu TTIP öffentlich diskutiert. Dieses Instrument – siehe Wikipedia – ist in der Wirtschaft sehr verbreitet zum Beispiel beim Kauf von Unternehmensbeteiligung und Immobilien. Hierbei geht es um die eingehende Prüfung der Unterlagen im Auftrag des Käufers, die vor dem Kauf diesem nicht preisgegeben werden sollen (Due Diligence).

Instrument Datenraum in der Öl- und Gasindustrie

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Neues zu den „aktiven Störungszonen“

aus Brosig, A., B. Bräutigam, et al.(2020). Evaluierung des Kenntnisstandes von aktiven Störungszonen in Deutschland (KaStör) – Vorhaben 4717F01301. Seite 56

Aktive Störungszonen beim Goslar-Treffen

Auf der 41. NBG-Sitzung wurde von der BGE ein interessanter Beitrag geliefert: Herr Kanitz sagte etwas zum Ausschlusskriterium aktive Störungszonen (YouTube 00:27:53):

…die Landesämter, die sagen: So, Herr Kanitz, jetzt können sie doch mal sagen, der Bericht wird ja jetzt vorliegen, wir verstehen, wir dürfen ihn nicht sehen, jetzt sagen sie uns doch mal, wie haben sie sich denn entschieden bei den aktiven Störungszonen. Wir haben doch da damals in Goslar gemeinsam diskutiert, es gibt den Weg oder den Weg, jetzt sagen sie doch mal…

Das Treffen in Goslar, über deren Inhalt Verschwiegenheit vereinbart wurde, war schon Gegenstand diverser Gespräche auf der 2. Statuskonferenz Mitte November 2019 – oder gab es mehrere Goslarer Treffen? Interessant ist, dass offensichtlich zu den aktiven Störungszonen mindestens zwei Alternativen diskutiert wurden.

Goslar-Diskussion fehlt im Methodensteckbrief

Die BGE hat ihre Methoden zu den Ausschlusskriterien und so auch zu den aktiven Störungszonen in einem Methodensteckbrief vorgestellt und zur Diskussion gestellt – siehe Methodensteckbrief „aktive Störungszonen“. Leider kommt in diesem Methodensteckbrief kein Hinweis auf eine kontroverse Diskussion in Goslar vor, obwohl das zu einer wissenschaftsbasierten und transparenten Herangehensweise gehört. Diese sollte die wesentlichen Alternativen schildern und auf der dann vorgetragenen Basis begründen, weshalb die BGE so entschieden hat.

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Die nächste Novelle des StandAG steht bevor

StandAG-Novellierung versteckt angekündigt

Wie bereits .ausgestrahlt in der Infomail Standortsuche 028 mitgeteilt hat, bereitet das BMU eine weitere Novellierung des StandAG vor. Diesen Hinweis findet man nach akribischer Suche auf eine Internetseite des BaSE unter Schutz möglicher Standorte als letzte FAQ mit der Fragestellung Wie lange gilt das Einvernehmensverfahren? Warum wird an dieser versteckten Stelle die nächste StandAG-Novelle angekündigt? Transparenz sieht anders aus!

Der teilweise irreführende Text

Der Text lautet:

Wie lange gilt das Einvernehmensverfahren?

Derzeit bereitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit einen Gesetzentwurf vor, der unter anderem eine Überarbeitung der Regelungen zur Standortsicherung in § 21 StandAG vorsieht. Angesichts der guten praktischen Erfahrungen mit der bisherigen Sicherung nach § 21 Absatz 2 StandAG soll diese auch für die nächste Phase der Standortauswahl weiter Anwendung finden. Dabei soll der Fortschritt der Standortauswahl, wie er sich aus dem Teilgebietebericht ergeben wird, berücksichtigt werden. Das heißt, die Regelung ist dann nur noch auf die identifizierten Gebiete und auf die Gebiete, die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten vorerst nicht eingeordnet werden können, anzuwenden. Die Bundesländer werden entsprechend von Aufwand entlastet. Der Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit in der Ressortabstimmung; die Bundesländer werden zeitnah beteiligt werden. Nachdem im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens durch Bundesgesetz Standortregionen zur Erkundung festgelegt sein werden, wird die Standortsicherung auf diese Flächen beschränkt sein und durch Allgemeinverfügungen des BASE umgesetzt werden.

Der Gültigkeitszeitraum nach jetzigem StandAG?

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Das BaSE hat offensichtlich ein Defizit in der Führungsebene erkannt

BaSE-Vizepräsidentin wechselt in die Bundestagsverwaltung

Vor gut zwei Monaten wurde öffentlich bekannt, dass die Vizepräsidentin des BaSE zum 01.08.2020 in die Bundestagsverwaltung wechseln wird. Sie wird in Zukunft die Abteilung W (Wissenschaft und Außenbeziehungen) leiten. Zwar wäre es angeraten gewesen, diesen Posten mit einer Person zu besetzen, die etwas von Wissenschaftstheorie versteht, damit die Bundestagsverwaltung ein zeitgemäßes Verständnis zu den Wissenschaften vermitteln kann – siehe auch Beiträge Warum verhält sich die Politik so dumm? und Deutschland ist offensichtlich Analphabet in Wissenschaftstheorie. Aber: Juristin passt in dieser Verwaltung wohl immer.

Ausschreibung mit Spannung erwartet

Mit Spannung wurde die Ausschreibung der ab August 2020 vakanten Stelle der Vizepräsidentin beim BaSE erwartet. Diese ist jetzt öffentlich – siehe hier.

Vergleich der Ausschreibungen 2017 und 2020

Vergleicht man die aktuelle Ausschreibung mit der aus dem Jahr 2017, so erkennt man gravierende Unterschiede. Wurde das BfE 2017 lediglich als selbstständige Bundesoberbehörde dargestellt, ist jetzt daraus eine wissenschaftliche Bundesoberbehörde geworden. Von der Wissenschaftlichkeit war aber bisher wenig zu spüren. Soll das jetzt besser werden? In den Stellenanforderungen findet sich davon nichts.

Fokussierung auf Beteiligung

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Neues aus der Projektgruppe Ausbreitungspfade

Berechnungsgrundlage Dosisabschätzung

Die bisherigen Abschätzungen der effektiven Dosis bei der Freisetzung von Radionukliden aus Endlagern erfolgten in Anlehnung an die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 47 (vormals § 45) Strahlenschutzverordnung. Bei der Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen 2010 wurde deutlich, dass dies nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Vorgesehen war die Entwicklung einer Leitlinie entsprechend Sicherheitsanforderungen 2010 Seite 3, vorletzter Absatz. Ein entsprechender Beratungsauftrag ging 2012 an die SSK. endlagerdialog.de stellte sechs Jahre lang immer wieder Anträge nach IFG/UIG, um zu erfahren, was sich im Geheimen bewegte? Eine Übersicht dazu ist im Beitrag Abschätzung effektiver Dosen bei Freisetzungen aus einem Endlager nachzulesen.

Projektgruppe Ausbreitungspfade

Erst 2018 wurde eine gemeinsame Projektgruppe Ausbreitungspfade an BfE und BfS installiert, die das Problem behandeln sollte. Das Bearbeitungskonzept stellte die Fertigstellung des Endberichts für den 30.09.2019 und die Veröffentlichung für den 31.12.2019 in Aussicht. Bisher ist der Bericht weder veröffentlicht noch Zwischenergebnisse zugänglich.

Die neue Nachricht aus der Projektgruppe

Nein, nein, das ist falsch! Schließlich stand schon im Referentenentwurf vom 11.07.2019 zu den Sicherheitsverordnungen in Art. 1 § 7 Abs. 1 (Dosiswerte im Nachweiszeitraum):

Bei der Abschätzung sind die Lebensbedingungen zum Zeitpunkt der Nachweisführung für den gesamten Nachweiszeitraum zu unterstellen.

Das ist das Neue aus der Projektgruppe – etwas spärlich, aber immerhin! Oder stellt es eine Einflussnahme des BMU auf die Projektgruppe dar, damit die wissenschaftliche Auseinandersetzung beendet wird?

Untätigkeit und Leugnung

Seit nun gut zehn Jahren wird klammheimlich hinter verschlossenen Türen an dem Problem gearbeitet – oder vielleicht eher nicht gearbeitet? Nur durch Anfragen von endlagerdialog.de ist inzwischen klar, dass acht Jahre lang nichts getan wurde. Und selbst auf der 1. Statuskonferenz wurde geleugnet, dass es eine Weisung des BMU an BfE und BfS gab, das Problem zu bearbeiten – siehe hier.

Warum diese Mauschelei?

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