Lesezeit zwischen Veröffentlichung und Konferenz
Auf der NBG-Sitzung am 11.05. 2020 ( Video hier) hat die BGE mitgeteilt, dass sie Ende September den Teilgebietsbericht vorlegen kann und will. Auf der Sitzung am 18.06.2020 wurde nichts anderes mitgeteilt. Bekräftigt wurde lediglich der Termin der ersten Fachkonferenz Teilgebiete. Diese wird am 17./18.10.2020 in Kassel stattfinden. Die Beantwortung der Besucherfrage an BGE und BaSE, ob der Teilgebietsbericht wirklich gut zwei Wochen vor der Konferenz veröffentlicht werde und damit Lesezeit eingeräumt wird, wurde nicht zugelassen.
Intransparenter regulatorischer Einfluss
Auf der 7. Sitzung der Beratungsgruppe Fachkonferenz am 23.06.2020 verkündete Herr Tietze von der BGE überraschend, dass die BGE den Bericht doch erst zur Fachkonferenz öffentlich machen wird. Eine Lesezeit wird nicht eingeräumt. Wie kommt die BGE jetzt zu dieser Terminverschiebung? Seit Längerem ist bekannt, dass das BaSE dafür plädiert, den zeitlichen Abstand zwischen Veröffentlichung und Konferenz möglichst klein zu halten. Hat sich die Regulierungsbehörde hier wieder gegen den Vorhabenträger durchgesetzt? Wiederholt sich hier, was schon bei der Information über Ausschlussgebiete und den bundesweiten Informationsveranstaltungen abgespielt hat? Die Information der Öffentlichkeit durch die BGE über die Ausschlussgebiete wurde unterbunden, die bundesweiten Informationsveranstaltungen wurden vom BaSE übernommen und durchgeführt.