Termin Teilgebietskonferenz: Intransparenter geht es nicht

Lesezeit zwischen Veröffentlichung und Konferenz

Auf der NBG-Sitzung am 11.05. 2020 ( Video hier) hat die BGE mitgeteilt, dass sie Ende September den Teilgebietsbericht vorlegen kann und will. Auf der Sitzung am 18.06.2020 wurde nichts anderes mitgeteilt. Bekräftigt wurde lediglich der Termin der ersten Fachkonferenz Teilgebiete. Diese wird am 17./18.10.2020 in Kassel stattfinden. Die Beantwortung der Besucherfrage an BGE und BaSE, ob der Teilgebietsbericht wirklich gut zwei Wochen vor der Konferenz veröffentlicht werde und damit Lesezeit eingeräumt wird, wurde nicht zugelassen.

Intransparenter regulatorischer Einfluss

Auf der 7. Sitzung der Beratungsgruppe Fachkonferenz am 23.06.2020 verkündete Herr Tietze von der BGE überraschend, dass die BGE den Bericht doch erst zur Fachkonferenz öffentlich machen wird. Eine Lesezeit wird nicht eingeräumt. Wie kommt die BGE jetzt zu dieser Terminverschiebung? Seit Längerem ist bekannt, dass das BaSE dafür plädiert, den zeitlichen Abstand zwischen Veröffentlichung und Konferenz möglichst klein zu halten. Hat sich die Regulierungsbehörde hier wieder gegen den Vorhabenträger durchgesetzt? Wiederholt sich hier, was schon bei der Information über Ausschlussgebiete und den bundesweiten Informationsveranstaltungen abgespielt hat? Die Information der Öffentlichkeit durch die BGE über die Ausschlussgebiete wurde unterbunden, die bundesweiten Informationsveranstaltungen wurden vom BaSE übernommen und durchgeführt.

Trennung von operator und regulator

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EndlSiAnfV/EndlSiUntV: Vorbereitung einer Stellungnahme zur Anhörung am 29.06.2020

Still und heimlich

Die Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen und vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen wurden still und heimlich in einem erlauchten Kreis – siehe zum Beispiel 4717E03210 – jahrelang erarbeitet, ohne dass die Öffentlichkeit und insbesondere auch die Fachöffentlichkeit darüber informiert wurden. Selbst die Beteiligung Externer (außer BfE) wurde geleugnet – siehe FragDenStaat 159565. Mit dem Endergebnis wurde die Öffentlichkeit dann konfrontiert, ohne dass sich das BMU auf einen Dialog eingelassen hat.

Bearbeitung im engen Zirkel ohne Information der Öffentlichkeit

Dann spielte sich wieder das Gleiche ab: Bearbeitung im engen Zirkel ohne Information der Öffentlichkeit, Vorlage des Endergebnisses zur Verabschiedung im Bundestag. Zwar wurde eine Liste zur Berücksichtigung der Anmerkungen durch die Öffentlichkeit erstellt, jedoch ist diese unvollständig – siehe hier.

Solide Arbeit sieht anders aus

Eine Rückverfolgung der Beiträge ist nicht möglich, eine vollständige Liste der Stellungnahmen fehlt, die Anmerkungen liegen nicht als archivierbares Dokument vor – zum Beispiel PDF mit Anmerkungen. Solide Arbeit sieht anders aus – siehe zum Beispiel hier (Auszug aus Brenk Systemplanung.(2013). Gruppierung und Kommentierung der zusammenfassenden Aussagen aus Einwendungen und Stellungnahmen sowie aus dem Erörterungstermin zum Plan Stilllegung). Zu der neuen Fassung der Verordnungen liegt nicht einmal eine Synopse vor, die die alte und neue Version miteinander vergleicht. Es gibt offensichtlich auch Änderungen, die nicht auf die Stellungnahmen und Anmerkungen zurückzuführen sind. Deren Begründung bleibt im Dunklen.

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TRANSENS: Stellenausschreibung und Stolz auf profilierte Teilnehmer*innen der „Fokusgruppe“

Promotionsstelle

Nach längerer Pause wird der Internetauftritt von TRANSENS jetzt regelmäßig aktualisiert. So erfährt man von einer Promotionsstelle, die am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften – Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft Forschungszentrum für Umweltpolitik (FFU) ausgeschrieben ist – Bewerbungsfrist 22.06.2020.

Online-Workshops ohne Öffentlichkeit

Weiterhin erfährt man, dass diverse Online-Workshops stattgefunden haben – leider erst nach dem Veranstaltungstermin. Offensichtlich wird von der Wissenschaft bei diesem Format nicht die Chance ergriffen, sich über die Schultern schauen zu lassen. Transdisziplinär wäre das eigentlich ein Muss, insbesondere weil es keinerlei Mehraufwand gibt.

Profilierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer?

Sehr erstaunlich ist folgende Passage:

„Wir sind sehr stolz darauf, profilierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Format Fokusgruppe gewonnen zu haben. Die Zusammensetzung der Gruppe gewährlei[s]tet, dass ein hohes Maß an Fachwissen im Bereich Safety Case und unterschiedliche Sichtweisen eingebracht werden.“ (Zitat: Prof. K.-J. Röhlig) 

Leider erfährt man nicht, wer die Teilnehmer*innen sind. Man kann gespannt sein! Angeblich kommen sie aus verschiedenen Forschungseinrichtungen, Behörden, Politik, NGB und Fachverbänden. Da fällt auf: Initiativen sind danach nicht dabei. Weiterhin: Was ist „NGB“, später im Text kommt noch „TD“. Ein Internetauftritt mit transdisziplinärem Anspruch sollte so nicht aussehen.

Transparent über die Intransparenz informieren

Bohrpunktekarte Deutschland mit Bohrdichten im 40 x 40 km-Raster

Gesetz verabschiedet und Stichtag festgelegt

Nach der Verabschiedung des Geologiedatengesetzes (GeolDG) ist das weitere Verfahren mit den geologischen Daten in Phase 1 des StandAG bis § 14 vorgezeichnet. Weiterhin sind die Daten für den Zwischenbericht Teilgebiete nach § 13 eindeutig festgelegt, denn als Stichtag ist von der BGE der 01.06.2020 festgelegt worden.

Beginn der inhaltlichen Beratung der Fachkonferenz Teilgebiete

Nach der jetzt geschaffenen gesetzlichen Regelung wird es eine Weile dauern, bis die für den Zwischenbericht Teilgebiete verwendeten Daten öffentlich verfügbar sind und für die Fachkonferenz Teilgebiete das Ergebnis des Zwischenberichts nachvollziehbar wird. Erst dann kann die wirklich inhaltliche Beratung in diesem Gremium beginnen.

Verzeichnis der Bezeichnungen jedes einzelnen Datums, das verwendet wird

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EndlSiAnfV/EndlSiUntV: Erste Prüfung auf Vollständigkeit verlief negativ

Nicht an Erarbeitung beteiligt, sondern mit klammheimlich erarbeitetem Text konfrontiert

Zur Novellierung der Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wurde – wie bereits zur Novellierung im Jahr 2008/2009 – siehe hier – ein sogenanntes Symposium veranstaltet. Es sollte die Empfehlung der Endlagerkommission umsetzen, die formulierte:

Die unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeitende Verordnung muss spätestens mit Beginn von Schritt 3 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens vorliegen…

Die Öffentlichkeit wurde an der Erarbeitung aber nicht beteiligt, sondern ist mit einem von einem erlauchten Kreis von Expert*innen und den Ländern klammheimlich erarbeiteten Text konfrontiert worden. Mit Erfolg haben Initiativen gefordert, wenigstens den Zeitraum für Stellungnahmen um zwei Monate bis zum 20.11.2019 zu verlängern.

Dialog Endlagersicherheit ohne Dialogbereitschaft

Neben dem Symposium wurde ein sogenannter Dialog Endlagersicherheit im Internet angeboten. Zu einem Dialog kam es aber weder auf dem Symposium noch im Internet, da sich das BMU als ein Dialogpartner der fachlichen Diskussion verweigerte.

Ein halbes Jahr totales Schweigen

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Methodensteckbriefe: Fachliche Dialogbeiträge des BaSE fehlen

Laut eines Schreibens des BaSE vom 26.03.2020 hatte die Behörde der BGE angeboten, zu den Methodensteckbriefen in einen fachlichen Dialog einzutreten. Dies sei seitens der BGE laut E-Mail am 06.02.2020 und Telefonat am 14.02.2020 nicht erwünscht gewesen.

Wann das obengenannte Schreiben – datiert mit 26.03.2020 – veröffentlicht wurde, ist nicht erkenntlich. Weiterhin: Das Angebot des BaSE an die BGE zum fachlichen Dialog ist im Dokumentenverzeichnis nicht zu finden, die Reaktionen der BGE darauf ebenfalls nicht. Von Transparenz kann man also in diesem Fall nicht sprechen.

Gesprochen wird im obengenannten Schreiben von einem BGE-Schreiben, das am 04.03.2020 übermittelten wurde. Um dieses im Dokumentenverzeichnis auffinden zu können, hätte das BaSE mitteilen müssen, welches Datum dieses Schreiben trägt. Es ist der 03.03.2020. Es stellt sich die weitere Frage: In welchem Schreiben des BaSE sind die Fragen zu finden, die von der BGE beantwortet werden?

Die BGE hat sich mit Papier vom 24.06.2019 zur Methodik für die Ermittlung der Teilgebiete und Standortregionen geäußert. Das BfE hat in einem Schreiben vom 12.11.2019 dazu grundsätzliche Hinweise übermittelt. Das Schreiben endet mit:

Im Rahmen der 2. Statuskonferenz Endlagerung des BfE am 14. und 15. November 2019 wird für die BGE mbH wie bereits angekündigt Gelegenheit bestehen, Ausblick auf ihr fachliches Vorgehen bei der Teilgebieteermittlung zu geben. Einer vertiefenden Diskussion gerade auch zu den o. g. Aspekten sehe ich mit Interesse entgegen.

Sieht man sich die recht mageren Diskussionen im BGEForum an, so vermisst man die fachlich vertiefenden Diskussionbeiträge des BaSE. Hat das BaSE fachlich zu den Methoden nichts zu sagen oder will BaSE nicht öffentlich darüber diskutieren? Was bedeutet eigentlich Transparenz in diesem Zusammenhang?

Sicherheitsanforderungen etc.: Lange nichts mehr gehört!

37. Sitzung des NBG am 09.02.2020

Das NBG wird sich auf der nächsten Sitzung am 09.02.2020 unter TOP 7 mit dem Verbleib der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen nach § 26 StandAG und den Vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 befassen.

Ursprünglicher Zeitplan zu den Verordnungsentwürfen

Zur Historie: Die Verordnungsentwürfe wurden veröffentlicht und dazu am 14./15.09.2019 ein Symposium veranstaltet. Dies wurde seitens des BMU als freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung deklariert. Da angeblich ein hoher Zeitdruck herrschte, wurde für den 20.09. das Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung festgesetzt. Knapp sieben Wochen später sollte die Kabinettsbefassung stattfinden, damit im Dezember 2019 der Bundestag sich damit befassen können sollte.

Massiver Druck auf dem Symposium

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Ablaufschema zur Veröffentlichung der Geologiedaten

Rückgriff allein auf vorhandene Geologiedaten

Mit dem Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) und dem Regierungsentwurf zum Geologiedatengesetz (GeolDG) gibt es absehbare Regelungen zur öffentlichen Bereitstellung von geologischen Daten Dritter. In der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens muss allein auf schon vorhandene Daten des geologischen Untergrundes in Deutschland zurückgegriffen werden. Da zur Erstellung des Zwischenberichts Teilgebiete die geologischen Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien angewendet werden, sind selbst schon für diesen Schritt alle notwendigen geologischen Daten zugrunde zu legen.

Erfordernis wegen Transparenzgrundsatzes

Der im StandAG festgelegte Transparenzgrundsatz macht es erforderlich, dass die Geologiedaten vor der Behandlung des Zwischenberichts in den Fachkonferenzen Teilgebiete öffentlich zugänglich gemacht werden. Für den Zeitplan ist es also wichtig, einen Ablaufplan zur Veröffentlichung der Geologiedaten Dritter zu erstellen. Bei Änderungen des Regierungsentwurfs des GeolDG in der parlamentarischen Beratung können damit auch umgehend die Auswirkungen auf den Ablauf zur öffentlichen Bereitstellung der Daten verfolgt werden.

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