Die Pleite des Forums Zwischenlagerung

Quelle: BfE

Dritte Veranstaltung in der Reihe

Die dritte Veranstaltung in der Reihe Forum Zwischenlagerung war ursprünglich für den 18.05.2019 vorgesehen. Thema sollte die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zwischenlagergenehmigungsverfahren sein. Der Termin wurde auf den 21.09.2019 verschoben und das Thema verändert: Forschung zur Sicherheit von gelagerten Brennelementen.

Erste Veranstaltung

Die erste Veranstaltung am 25.06.2018 – einem Montag – war schon recht enttäuschend – siehe hier. Insbesondere wurden von BfE und BGZ im Wesentlichen die Dinge vorgetragen, die schon in den Hochglanzbroschüren nachgelesen werden konnten. Auf die konkreten sechs Papiere, die vor der Veranstaltung von diversen Akteuren zum Problem Zwischenlager erarbeitet wurden, wurden weder vom Zwischenlagerbetreiber noch von der Genehmigungsbehörde behandelt. Die Überwachungsbehörden kamen nicht zu Wort.

Zweite Veranstaltung

Die zweite Veranstaltung am 24.11.2018 war ein Desaster aus Nichtinformation, Falschdarstellung und Fehlankündigung. Danach sollte sich nämlich die dritte Veranstaltung im Mai 2019 ausführlich mit Transparenz und Beteiligung befassen.

Aufgabe der Veranstaltungsreihe nur konsequent

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Biosphäre oder Anthroposphäre?

Kolonien von Schwefelbakterien (weiß) in anoxischer Umgebung im Auftriebsgebiet vor Peru, Wassertiefe 60 m, Bildbreite etwa 1,5 m (Foto: BGR)

Der Begriff Biosphäre in Gesetzen und Verordnungen

Im Zusammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle findet sich in Gesetzen, Verordnungen und den Begründungen dazu immer wieder der Begriff Biosphäre. Danach hat Endlagerung das Ziel, die radioaktiven Nuklide von der Biosphäre zu isolieren.

Die Tiefe Biosphäre

Aus wissenschaftsbasierter Sicht ist das nicht richtig, denn die Biosphäre endet nicht an der Erdoberfläche und auch nicht in geringer Tiefe. In der neusten Ausgabe der Zeitschrift GMIT (Heft 77, Seite 5, in ca. 6 Monaten hier öffentlich einsehbar) ist zu lesen:

..Komplette Schiffsexpeditionen des Ocean Drilling Programme, die u. a. darauf zielten die Grenzen des Lebens in der „Tiefen Biosphäre“ zu erkunden, waren diesen Organismen gewidmet. In den Bohrungen sind bakterielle Umsätze bis in zwei Kilometer Tiefe unter dem Meeresboden und bis zu Temperaturen von über 100 Grad Celsius nachgewiesen worden…

Erörterungstermin zum ZERAM

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BfE: Abteilungsleitung FA wieder ausgeschrieben

Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt

Die Abteilung FA Aufgabenbezogene Forschung, berg‐, wasser‐ und atomrechtliche Verfahren wird seit einigen Monaten von einer Person geleitet, die lediglich mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt (m.d.W.d.G.b.) ist.

Räumung der Stelle: Arbeitsgericht und Informationszugang

Hintergrund ist die Räumung der Leitungsstelle im Jahr 2018. endlagerdialog.de berichtete über die beiden Arbeitsgerichtstermine am 08.10.2018 und 06.03.2019. Der Versuch, über das IFG an Informationen zu dem Fall zu gelangen, scheiterte mehr oder weniger. Das BMU hat insbesondere durch eine trickreiche Falle eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zur Akteneinsicht verhindert. Der Widerspruch wurde abgelehnt, da er allein per Email eingereicht wurde. Bis dahin war dies nie bemängelt worden. Außerdem wurde eine offensichtlich unvollständige Liste geliefert – siehe auch Beitrag ¿Vertrauen?

Vergleich der Ausschreibungstexte

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Die Gemeinsamkeiten der Elbe-Jeetzel-Zeitung und der Gesellschaft für Reaktorsicherheit

Atomausschuss Lüchow-Dannenberg

Am 12.09.2019 fand eine Sitzung des Atomausschusses des Landkreistages Lüchow-Dannenberg statt, in der endlagerdialog.de die Gelegenheit hatte, seine fachliche Expertise zu den vom BMU veröffentlichten Verordnungsentwürfen einzubringen.

Bericht der Elbe-Jeetzel-Zeitung

Die Elbe-Jeetzel-Zeitung berichtete darüber in der Ausgabe vom 16.09.2019. Der Artikel mit der Überschrift Zeit gegen Gorleben-Fallstricke versuchte die komplizierte Materie zusammenzufassen, was nicht ganz gelungen ist. Bei den Anteilen der Radionuklide, die den inneren Bereich des Endlagers verlassen dürfen, wurden die Dezimalkommas nicht richtig gesetzt.

Studie GRS-A-3405

Auch in der GRS-Studie zu der gleichen Problematik ist auf Seite 10 ein Dezimalstellenfehler zu finden. Der Unterschied ist aber, dass die Elbe-Jeetzel-Zeitung eine Tageszeitung ist und der Artikel nur einen einzelnen Autor hat. Der GRS-Bericht ist hingegen eine wissenschaftliche Studie mit drei Autoren. Da sollte eine Qualitätssicherung möglich sein.

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Termin für Stellungnahmen um zwei Monate verlängert

Das BMU hatte sich auf dem Symposium zu den Verordnungsentwürfen am 14./15.09.2019 noch standhaft geweigert, das Ende der Beteiligung über den 20.09.2019 zu verlängern. Heute kam die Meldung, dass das Ende auf den 20.11.2019 festgesetzt wurde und es vorher noch eine weitere Möglichkeit der Diskussion geben wird. Dafür ist jetzt die 2. Statuskonferenz am 14./15.11.2019 vorgesehen.

Damit wurden die beiden wesentlichen Forderungen der Initiativen, die das Symposium aus Protest vorzeitig verlassen haben, seitens des BMU erfüllt. Nun steht die nächsten zwei Monate eine Menge Arbeit an.

Die unabhängigen Schon-immer-Experten

IFG-Antrag unwahrheitsgemäß beschieden

Der Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz auf Unterlagen zu den Personen und Institutionen, die für das BMU für die Sicherheitsanforderungen beratend tätig waren, wurde nicht wahrheitsgemäß beschieden. Bei der BMU-Veranstaltung am letzten Wochenende wurde das Geheimnis endlich gelüftet.

Welche Experten sind befangen

Es stellt sich die Frage, welche Experten überhaupt noch als unbefangen einzustufen sind? Von welchen Personen kann eine kritische Fachmeinung erwartet werden? Es ist also angebracht, immer wieder die einschlägigen Vergabeverfahren zu beobachten.

Vergabeverfahren 2019/S 143-353025

Und da taucht ein der für das BMU beratend tätig gewordene Experte bei einem Vergabeverfahren der BGE auf – 2019/S 143-353025.

Beschreibung der Beschaffung:
Beratung zu Kriterien und Anforderungen sowie Umsetzung von Sicherheitsanlaysen gemäß Standortauswahlgesetz bis hin zu Strategien zur Vermittlung der Öffentlichkeit.

Tag des Vertragsabschlusses:
22/07/2019

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Informationen zu Modellrechnungen zur Leckrate jetzt öffentlich

Heute – drei Tage nach dem Symposium – wurden Unterlagen zu den Modellrechnungen zur Leckrate veröffentlicht, die endlagerdialog.de am 19.08.2019 beantragt hatte – siehe IFG 164325.

Meine Antwort an das BMU:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übermittlung der beantragten Informationen. Erstaunlich ist schon, dass doch immer wieder der nach IFG maximal mögliche Zeitrahmen ausgenutzt wird. Sinnvoll wäre es gewesen, die Unterlagen vor dem letzten Wochenende zur Verfügung zu stellen. Dann hätte man auf dem Symposium darüber sprechen können.

In der Kürze der Zeit konnte ich die Unterlagen nicht vollständig durchsehen. Was ich aber bereits feststellen musste: Die Sourcecodes der beiden benutzten Rechencodes MARINE und TOUGH2-GRS wurden nicht übermittelt. Damit sind die Rechnungen nicht nachvollziehbar. Ich stelle den Antrag auf prompte Nachlieferung.

Reaktion des BMU darauf:

…wir haben Ihnen sämtliche bei uns vorliegenden und Ihre Anfrage betreffenden Unterlagen übermittelt. Die geforderten Rechencodes liegen uns nicht vor.

BMU-Veranstaltung: Das war ein Fehlschlag

Der neue Weg?

Selbst auf der BMU-Veranstaltung am 14./15.09.2019 zu den Sicherheitsanforderungen und Anforderungen zu den Sicherheitsuntersuchungen wurde wieder beschworen, dass dies eine neuer Weg wäre. Aus dem Publikum musste darauf hingewiesen werden, dass zu den vorhergehenden Sicherheitsanforderungen im Jahr 2008 ebenfalls eine entsprechende Veranstaltung stattfand. Damals wurde zwar der Entwurf kurzfristiger zur Verfügung gestellt, aber das BMU beteiligte sich am Onlinedialog. Dieses Mal dient der sogenannte Onlinedialog allein dazu, Kommentare zu sammeln.

Die Mitautoren – fader Geschmack der Lüge

Bei der Veranstaltung wurde auch das Geheimnis gelüftet, wer an der Erarbeitung der Entwürfe beteiligt war: Herr Sailer, Herr Röhlig, Herr Fischer-Appelt und das BfE. Die Bundesländer wurden ebenfalls intensiv eingebunden. Allein die Öffentlichkeit blieb außen vor, das sollte jetzt schnell nachgeholt werden. Diese Aussage widerspricht der Auskunft des BMU auf den IFG-Antrag zur Zusendung aller BMU-Erlasse, Anforderungen von Zuarbeiten und Bitten um Zuarbeitung, Kommentare etc. zu den Verordnungen nach § 26, § 27 und § 38 StandAG. Leider ist die Falschauskunft nach IFG weder ein Straftatbestand noch eine Ordnungswidrigkeit. Es bleibt aber der fade Geschmack der Lüge, der jede Vertrauensbasis im Endlagersuchverfahren erneut unmöglich macht.

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