In der Podiumsdiskussion im Rahmen der Veranstaltung Endlagersicherheit hat endlagerdialog.de darauf hingewiesen, dass in der Broschüre Endlagersicherheit ein Fehler zu finden sei. Das bezog sich auf eine Passage auf Seite 05 mit dem Wortlaut:
Was ist hochradioaktiver Abfall? Es handelt sich dabei um abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken sowie Abfälle aus der Wiederaufbereitung solcher Brennelemente. Diese Abfälle weisen eine sehr hohe Radioaktivität auf und werden noch über eine Million Jahre strahlen.
Textanalyse im Nachgang
Im Nachgang zur Veranstaltung hat endlagerdialog.de diese Textstelle nochmals analysiert. endlagerdialog.de kommt zu dem Schluss, dass der Text nicht falsch, sondern mehrdeutig ist. Der Satz
Mit der Pressemitteilung Nr. 512/19 BMU stellt Verordnung für sicheres Endlager zur Debatte kündig das BMU die am kommenden Wochenende öffentlich stattfindende Veranstaltung zu den Verordnungsentwürfen zu den Sicherheitsanforderungen und vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen an.
Euphemismus schon in der Überschrift
Schon die Überschrift ist ein Euphemismus. Gesucht wird nicht das sichere, sondern das bestmögliche Endlager. Risiken für Schäden sind bei einem notwendigen Prognosezeitraum von mehreren Millionen Jahren nicht auszuschließen.
Vorstellungen der Endlagerkommission
Weiter heißt es:
…Mit den Verordnungen führen wir den Auftrag der Endlagerkommission weiter…
Es gab interessante Vorstellungen der Endlagerkommission, wie diese Verordnungen gestalten werden sollten. Es wird aber vom BMU nicht dargestellt, welche Vorschläge der Endlagerkommission übernommen wurden und weshalb viele sich nicht in den Entwürfen wiederfinden. Dies gilt insbesondere für den Entwurf zu den Sicherheitsuntersuchungen.
Am kommenden Wochenende findet eine öffentliche Veranstaltung zu den vom BMU vorgelegten Entwürfen zu den Sicherheitsanforderungen und Anforderungen an die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen statt.
Frühzeitige Veröffentlichung, Veranstaltung außerhalb der Arbeitszeit
Positiv ist zu vermerken, dass die Entwürfe seit Mitte Juli zur Verfügung stehen. Weiterhin findet die Veranstaltung am Wochenende statt, so dass sich auch arbeitstätige BürgerInnen beteiligen können. Offensichtlich spielten hier Dienstvorschriften der beteiligten Behördenvertreter nicht die große Rolle, wie sie sonst immer wieder angeführt werden. Auch können BürgerInnen auf einer Internetplattform Kommentare, Verbesserungsvorschläge und Fragen loswerden. Weiteres grundlegendes Informationsmaterial wurde dann kurzfristig vor der öffentlichen Veranstaltung ab dem 28./29.08. zur Verfügung gestellt.
Synopse ohne kritischen Blick
So zum Beispiel eine Gegenüberstellung des jetzigen Entwurfs (ESi2019) und der Sicherheitsanforderungen von 2010 (Si2010). Doch diese ist sehr lückenhaft. So wird der Abschnitt Sicherheitsmanagement einfach weggelassen, der Ansatz der Kollektivdosis in 6.1 Si2010 nicht kritisch hinterfragt etc. Hier fehlt insgesamt das kritische Hinterfragen des ESi2019.
Verordnungstext und Begründung nicht im einfachen Zugriff
Das grundlegende Papier, das viel Blätterarbeit und Rückfragen ersparen würde, fehlt aber weiterhin: die zweispaltige Gegenüberstellung von Entwurfstext und Begründung zum Entwurfstext. Sollen hier BürgerInnen von der tiefer gehenden Behandlung der Materie abgehalten werden?
Der langjährige Leiter des Präsidialbereichs des BfS, Karl Amannsberger, berichtet in einem 20 minütigen Gespräch aus seinem Arbeitsleben und gibt damit einen kleinen Einblick in das Innenleben einer dem Bundesumweltministerium nachgeordneten Behörde.
Im ersten Teil geht es um die allgemeine Arbeitssituation und insbesondere um Loyalitätsfragen. Ab 6:40 kommt Herr Amannsberger auf die Endlagerung zu sprechen, um dann bei der Kinderkrebsstudie (14:40) und dem Schutz von Atomanlagen gegen Flugzeugabstürze mit terroristischer Absicht (17:15) zu landen.
Das BfS als wissenschaftliche Behörde?
Bemerkenswert ist die Äußerung bei 3:55:
Wir wollten keine Atomgegnerbehörde machen, sondern wir wollten, dass wirklich nach wissenschaftlichen Kriterien gearbeitet wird, was die Leute immer vor sich hergetragen haben.
Am 28.08.2019 sollen zum BMU-Referentenentwurf Sicherheitsanforderungen / Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen weitere Informationsangebote zur Verfügung gestellt werden. Damit eine Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit möglich ist, sollten diverse Pakete geschnürt werden.
Erst einmal erwartet man, dass in einer synoptischen Darstellung die Sicherheitsanforderungen 2010, der Referentenentwurf vom 11.08.2018 und die Begründung (in einer dritten Spalte) gegenübergestellt werden. Sinnvoll wäre es auch, den Entwurf 2007 (GRS – A – 3358) nebst Begründung (GRS – A – 3364) und Stellungnahmen BfS sowie RSK/SSK, Entwurf 2008 und Entwurf 2009 zur Verfügung zu stellen und damit aufzuzeigen, wie die wissenschaftliche Vorlage im politischen Raum erodierte. Als Hintergrundinformation wäre weiterhin die vom BfS erarbeitete Sicherheitsphilosophie 2005 hilfreich.
Im zweiten Schritt sollte geschildert werden, inwieweit die Vorstellungen der Endlagerkommission umgesetzt wurden. In Bezug auf Seite 398 des Abschlussberichts stellt sich die Frage, wie wurden und werden die beiden Verordnungen unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit erarbeitet? Hier wurden von der Kommission Länder und Öffentlichkeit gleichberechtigt genannt. Wurden die Länder wie die Öffentlichkeit bisher nicht beteiligt? Alles Fragen, die nach Bewilligung des IFG-Antrags Erlasse zu den drei Verordnungsermächtigungen nach StandAG beantwortet werden können.
Weiterhin hat die Kommission inhaltliche Punkte zu den Sicherheitsanforderungen aufgestellt – siehe Abschlussbericht, Seite 239 bis 241.
Zur fachlichen Ausgestaltung der Sicherheitsanforderungen hat die ESK bislang drei Leitlinien verabschiedet, und zwar zu den Themen „Menschliches Eindringen in ein Endlager“, „Einordnung von Entwicklungen in Wahrscheinlichkeitsklassen“ und „Sicherer Betrieb des Endlagers“.
Druck zur Verabschiedung des Geologiedatengesetzes?
Noch am 10.03.2019 wurde von endlagerdialog.de bemängelt, dass das BfE keinen Druck zur Verabschiedung eines Geologiedatengesetzes gemacht hat – siehe Regionalkonferenzen ohne öffentliche Geodaten?. Jetzt stellt sich heraus, dass es in dieser Sache bereits zwei Erlasse des BMU vom 13.11.2017 und 08.08.2018 gegeben hatte – siehe Suche. Insgesamt gab es nach den jetzigen Angaben vier Erlasse des BMU und vier Stellungnahmen des BfE zu Entwürfen des Geologiedatengesetzes.
Mehr Intransparenz geht nicht
Das lief bisher alles im Geheimen ab, offensichtlich wurden die BfE-Stellungnahmen erst jetzt veröffentlicht – Jahre nach der Erstellung. Leider lässt sich das nicht eindeutig feststellen, da die Datenbank immer noch nicht verzeichnet, wann welche Unterlagen veröffentlicht wurden. Wenigstens das wäre notwendig, um den Anschein von Transparenz zu erwecken.
(4) Der sichere Einschluss muss innerhalb der wesentlichen Barrieren nach Absatz 3 so erfolgen, dass die Radionuklide aus den radioaktiven Abfällen weitestgehend am Ort ihrer ursprünglichen Einlagerung verbleiben. Für zu erwartende Entwicklungen ist nachzuweisen, dass im Nachweiszeitraum 1. insgesamt höchstens ein Anteil von 10-4 und 2. jährlich höchstens ein Anteil von 10-9 der Masse der eingelagerten Radionuklide einschließlich ihrer Zerfallsprodukte aus dem Bereich der wesentlichen Barrieren ausgetragen wird.
Die Verordnungsentwürfe zu den Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen wurden vom BMU Mitte Juli 2019 zur Verfügung gestellt. Die Endlagerkommission führte unter anderem dazu aus (Drucksache 18/9100, S. 398):
Die unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeitende Verordnung muss spätestens mit Beginn von Schritt 3 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens vorliegen…
…Entsprechendes gilt für eine Verrechtlichung der Methodik der Sicherheitsuntersuchungen.
Damit wird klar, dass die jetzt vorgelegten Entwürfe erste Vorschläge darstellen, mit denen die Arbeit beginnen kann.
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
hier.