Der Zwischenbericht Teilgebiete soll in einem Jahr vorgelegt werden. Damit werden die Veranstaltungen zahlreicher, die sich mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle befassen.
Auch Nichtregierungsorganisationen bemühen sich mit ihren bescheidenen Ressourcen darum, ihre Einschätzungen an interessierte Mitglieder und Bürger*innen zu vermitteln. endlagerdialog.de kam den Einladungen zur Alternativen Statuskonferenz in Hannover am 09.11. und zwei Wochen vorher zum Workshop zur Endlagersuche in Ulm am 27.10.2019 nach und präsentierte Beiträge auf diesen Veranstaltungen.
Rollentrennung von Aufsicht und Öffentlichkeitsbeteiligung
Wie man dem Internetauftritt des BfE seit heute entnehmen kann – siehe hier, ist es beabsichtigt, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortauswahl aus der Abteilung SV Standortauswahlverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung auszugliedern und dafür eine eigene Abteilung zu schaffen. Als Grund wird die Aufgabentrennung zwischen Aufsicht und Beteiligung angegeben.
Das StandAG weist dem BfE zwei unterschiedliche Rollen zu, die der Regulierungsbehörde und die der Organisation der Öffentlichkeitsbeteiligung. Da es bei solchen Doppelrollen zu Konflikten kommt, ist vorprogrammiert. Die notwendige Objektivität bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bezug auf Regulierungsbehörde ist nicht gewährleistet. Hier würde es eine einfache Lösungsmöglichkeit geben, diesen Rollenkonflikt wenigstens abzuschwächen, wie es in anderen Fällen durchaus durchgeführt wird. So hätte das Referat Öffentlichkeitsbeteiligung nicht unter dem Präsidenten und der Abteilungsleitung Standortauswahlverfahren angesiedelt werden sollen, sondern als Sonderreferat direkt unter der Vizepräsidentin. Auch hier gibt es keine Anzeichen von Kreativität.
Gesetzeskommentare zum Standortauswahlgesetz 2013 und 2017
Zum StandAG aus dem Jahr 2013 gibt es bereits einen ausführlichen Kommentar – siehe hier. Jedoch sind wesentliche Teile des StandAG im Jahr 2017 auf der Grundlage der Empfehlungen der Endlagerkommission novelliert worden, sodass das oben genannte Werk nur noch beschränkt herangezogen werden kann. Diese Lücke wurde geschlossen durch den umfassenden Kommentar zum Atomrecht in der Reihe NomosKommentar. In diesem knapp 700-Seiten-Werk findet sich der Teil zum StandAG 2017 auf den Seiten 443 bis 594. Ulrich Wollenteit (§§ 1, 2, 5-27, 36-38), Olaf Däuper (§§ 3, 4), Alexander Dietzel (§§ 3, 4) und Marc Ruttloff (§§ 28-35) haben auf 152 Seiten alle erdenklichen Unterlagen zusammengetragen und fundiert jede einzelne Passage des Gesetzes unter die Lupe genommen.
Kommentar als Wegweiser durch Unterlagen des AkEnd und der Endlagerkommission
Beim Durchlesen des Kommentars wird durch den Hinweis auf die Quellen deutlich, dass viele Regelungen des StandAG 2017 aus den Arbeiten des Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) stammen, der bereits 2002 seine Empfehlungen veröffentlicht hat, deren Umsetzung aber politisch verhindert wurde. Leicht nachvollziehbar wird auch die Rolle des StandAG 2013, das entsprechend angeführt wird. Von unschätzbarem hohen Wert sind die regelmäßigen Hinweise auf Fundstellen in den umfangreichen, kaum überschaubaren 1322 Dokumenten der Endlagerkommission. Bei § 26 Sicherheitsanforderungen wird sogar auf die RSK-Kriterien aus dem Jahr 1982 zurückgeblickt (§ 26 Rn.1).
Auf einer Veranstaltung der BGE in Hamburg wurde mitgeteilt, dass das Ausschlusskriterium Grundwasseralter aus naheliegenden Gründen bei der Erstellung des Zwischenberichts Teilgebiete nach § 13 StandAG nicht zur Anwendung kommt. Darüber hinaus wird beim Ausschlusskriterium seismische Aktivität, wozu im StandAG die DIN EN 1998-1/NA 2011-01 als Bewertungsgrundlage vorgeschrieben ist, mit einiger Sicherheit auf die neue Version DIN EN 1998-1/NA 2018-10 zurückgegriffen werden, die als Entwurf vorliegt und für 114,10 EUR bezogen werden kann.
Abweichung vom Gesetz ist hierarchisch abgesichert – ohne Transparenz
Auf die Rückfrage, ob diese Abweichung vom Gesetz auch von den hierarchisch höheren Ebenen gebilligt ist, wurde dies bejaht. Offensichtlich gibt es dazu also Abstimmungen mit BfE und/oder BMU. Sieht man in die Informationsplattform nach § 6 StandAG, so gibt es kein Dokument dazu. Die Abstimmung fand wohl offensichtlich klammheimlich statt. Sieht so Transparenz aus?
Berechtigte Erwartungen der Fachöffentlichkeit
Was sollte in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren zu erwarten sein? Das Minimum wäre gewesen, dass die entsprechenden Abstimmungspapiere zwischen BGE, BfE und BMU auf der dafür vorgesehenen Informationsplattform öffentlich gemacht worden wären. Dann könnte die Fachöffentlichkeit wie zum Beispiel GeologInnen und GeophysikerInnen an Forschungsinstitutionen und StudentInnen dieser Fachrichtungen fachlich sich dazu äußern. Was ist zum Beispiel zu erwarten bei der Revision dieser DIN, die offensichtlich nicht marginal sein wird – siehe Änderungsvermerk:
Erarbeitung der Verordnungen mit Beteiligung der Öffentlichkeit gescheitert
Nachdem die Erarbeitung der Verordnungen nach § 26 und § 27 StandAG unter Beteiligung der Öffentlichkeit nicht stattfand und eine Dialogbereitschaft des BMU auf dem Symposium am 14./15.09.2019 nicht zu erkennen war, könnte man ja mal testweise das herkömmliche alte Stellungnahmeverfahren anwenden, das in § 7 StandAG in einer eigenen Variante festgelegt ist.
Planspiel statt Formaljuristerei
Formaljuristisch wurde auf dem Symposium eingangs betont (Video, 22:11)
…Das ist heute kein Termin im Standortauswahlverfahren…
, damit wohl niemand auf die Idee kommen sollte, Transparenz oder womöglich dialogorientierte Elemente einzufordern. Das BMU hat sich nicht immer so formaljuristisch verhalten. Erinnert sei zum Beispiel an das Planspiel im Jahr 1990, wo Verwaltungsvorschriften zum UVP-Gesetz getestet wurden – siehe BT-Drs. 12/584. endlagerdialog.de war damals Mitspieler.
dialog-endlagersicherheit und Forderung der Endlagerkommission
dialog-endlagersicherheit – sprachlich zutreffender dialog-endlagerrisiko – ist damit angetreten, zu den Verordnungsentwürfen des BMU zu den Ermächtigungen nach § 26 und § 27 StandAG einen Dialog mit der interessierten Öffentlichkeit zu führen. Dies sollte wohl offensichtlich die Forderung der Endlagerkommission umsetzen, die Verordnungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten: (Drucksache 18/9100, S. 398):
Die unter Beteiligung der Länder
und der Öffentlichkeit zu erarbeitende Verordnung muss spätestens mit
Beginn von Schritt 3 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens
vorliegen…
…Entsprechendes gilt für eine Verrechtlichung der Methodik der Sicherheitsuntersuchungen.
Öffentlichkeitsbeteiligung auf den letzten Drücker
Diskussion in der Veranstaltung wenig ausgeführt – Der Inhalt im Überblick
Das Buch geht lediglich auf einer halben Seite auf die Diskussion in dieser Veranstaltung ein. Der wesentliche Teil (siehe Inhaltsverzeichnis) besteht aus Abhandlungen der Vortragenden:
Christian Götter – Emotionen als Argument – Die Debatte um die Kernenergie im Biblis der 1970er Jahre
Barbara Thies, Melanie Misamer und Florian Henk – Protestverhalten aus psychologischer Perspektive
Basil Bornemann – Emotion, Konflikt und Partizipation – Politikwissenschaftliche Perspektiven auf die Rollen von Emotionen im Konflikt um die Endlagerung radioaktiver Abfälle und dessen partizipative Bearbeitung
Ulrich Smeddinck – Recht, Atommüll und Emotionen – Eine Annäherung an verschiedene Facetten des Konfliktfeldes
Ergänzt wurden in diesem Buch zwei weitere Beiträge, um das Bild abzurunden:
Anne Reichold – Empörung im Kontext von Debatten um ein Endlager für Atommüll – Eine philosophische Analyse
Nicole Terne – Mythos der nuklearen Sicherheit am Beispiel Japans
Emotionen beim Biblis-Konflikt
Christian Götter kommt aufgrund seiner Studien zu Biblis zu dem Schluss, dass nicht die von Kernkraftanlagen Betroffenen Angst und damit Emotionen zeigen, sondern es sind die Betreiber dieser Anlagen, die sich über die Emotionen der Bevölkerung beklagen, die eine rationale Auseinandersetzung behindern würden. Offensichtlich wurde das Instrument eingesetzt, um die protestierenden BürgerInnen zu diskreditieren. Die Haltung der Kernenergiegegner war eher geprägt von Vertrauensverlust zum Beispiel in sogenannte wissenschaftliche Prognosen. Besonders besorgniserregend war dabei, dass von politischer Seite auf kritische Fragen oft nur mit „faulen Entschuldigungen und Ausflüchten“ reagiert wurde. Götter rückt das Vertrauen in den Mittelpunkt. Das Vertrauen – nach Niklas Luhmann ein Mechanismus der Reduktion sozialer Komplexität -, der Akteuren hilft, Entscheidungen über komplexe Fragen zu treffen, indem sie dem Urteil von akzeptierten Fachleuten folgen.
Immer wieder wird von der Seite gewisser Interessensträger vor der Änderung des Standortauswahlgesetzes gewarnt. Aber genau diese Interessensträger haben die Initiative ergriffen, das StandAG und das Atomgesetz zu novellieren – siehe Bundestagsdrucksache 19/13439, hier und hier.
BfE wird BSE
Das BfE soll in BSE ( Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) umbenannt werden. Die Begründung dazu lautet:
Bei der im Jahr 2020 beginnenden formellen Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren besteht aufgrund der Namensähnlichkeiten die Gefahr einer Verwechslung der beteiligten Behörde mit den auf Seiten des Bundes mit der Entsorgung betrauten Unternehmen, was die Transparenz und Funktionsfähigkeit und damit die Glaubwürdigkeit von Prozessen der Öffentlichkeitsbeteiligung beeinträchtigen könnte. Ziel ist eine klare und bereits durch die Namen der beteiligten Behörde und Bundesunternehmen erkennbare Rollenzuschreibung.
Euphemismen gefährden die Glaubwürdigkeit wesentlich stärker
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