Geologische Daten und Transparenz

Fünfte Veranstaltung des NBG

Das Nationale Begleitgremium hat am 02.02.2019 seine fünfte öffentliche Veranstaltung angeboten, die mit gut 130 angemeldeten TeilnehmerInnen recht gut besucht war. Die Plenumsteile der Veranstaltung wurde per Livestream übertragen, die Aufzeichnung sollen in Kürze  zur Verfügung stehen. Moderiert wurden alle Plenums- und Arbeitsgruppenveranstaltungen allein von den ehrenamtlichen NBG-Mitgliedern, was wieder sehr gut gelungen ist.

BMWi-Fachreferat zum Geologiedatengesetz

Vorgestellt wurden vom Referat IV B5 Mineralische Rohstoffe und Geowissenschaften, Fachaufsicht BGR des BMWi – siehe Organigramm – die Grundzüge des Geologiedatengesetzes, das noch nicht als Referentenentwurf vorliegt. Staatliche Geologiedaten sind frei zugänglich. Bei Daten mit Rechten privater Dritter soll differenziert werden zwischen Nachweisdaten (Lage der Bohrung o. ä.), Fachdaten (z. B. Schichtenverzeichnisse) und Bewertungsdaten (wie z. B. Lagerstättenmodelle). Die Nachweisdaten sollen 3 Monaten und die Fachdaten nach 5 Jahren, bei gewerblichem Bezug nach 10 Jahren öffentlich verfügbar werden. Bei den Bewertungsdaten muss im Einzelfall abgewogen werden zwischen den Interessen des Antragsstellers auf Einsicht und den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie geistigen Eigentumsrechten des Dateneigentümers. Bei nichtbekannten Dritten ist ein Aufgebotsverfahren mit Einjahresfrist vorgesehen.

Die BGE und die Geologiedaten im Teilgebietsbericht

Die BGE betont, dass Gegenstand des Teilgebieteberichts auch die Ausgangsdaten sind, die zur Ausweisung der Teilgebiete führen. Dieser Bericht soll Mitte 2020 vorgelegt werden, und bis dahin müssten die entscheidungsrelevanten Daten öffentlich verfügbar sein. Dazu gehören zum Beispiel 3D-Modelle des Untergrundes, also insbesondere Daten von Tiefbohrungen mit Schichtenverzeichnissen zwischen 300 und 1500 m Tiefe, 2D- und 3D-Seismiken und hydraulische Testdaten. In einem eigenen Forschungsprogramm soll weiterhin abgeschätzt werden, welchen Neuigkeitswert die in den Archiven lagernden analogen Daten haben könnten. Weiterlesen

Das NBG und seine Nöte

Interner Sitzungsteil

Am 01.02.2019 fand eine Sitzung des NBG in Berlin statt, der erste Teil war nicht öffentlich. Über dessen Inhalt wurde am Anfang des öffentlichen Teils berichtet. Es ging danach im Wesentlichen um die Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle und der Frage, wie man im Gremium mit Dissensen umgeht.

Nachbesetzung des Gremiums

Zum Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestages vom 15.11.2018 gibt es keine Reaktion. Kontrovers wurde diskutiert, wie man damit als NBG umgeht. Soll kein Mahnschreiben geschickt werden, soll nur ein Mahnschreiben oder ein Schreiben auch mit Hinweis darauf gesendet werden, dass es bedenklich ist, wenn InteressenvertreterInnen berufen werden, womit dann die Unabhängigkeit des NBG gefährdet sei? Siehe auch 1. Tätigkeitsbericht Seite 8 und 22f. Es wird ein Brief mit dem Inhalt der Vorlage gesendet, die zum Zeitpunkt der Sitzung nicht öffentlich bekannt war.

Rechtsgutachten

Zu der Frage, ob das StandAG konform mit der Aarhus-Konvention und deren europarechtlicher Umsetzung ist, wird sich das NBG sich gutachterlich beraten lassen. Ist das Prinzip der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und ist der Rechtsschutz im erforderlichen Maße gegeben? Die konkreten Fragestellungen lagen den NBG-Mitgliedern vor. Dazu gibt es eine Stellungnahme des BfE, die noch nicht veröffentlicht ist. Es wird einen Gutachtenauftrag vergeben, möglichst an zwei ExpertInnen, die die Fragen aus unterschiedlichen Sichten beurteilen sollen. Weiterlesen

BfE-Forschungskonzeption in der Konsultation

Forschungsstrategie und -agenda, Onlinekonsultation

Das BfE legte im Oktober 2018 eine Forschungsstrategie und -agenda in sogenannten Konsultationsfassungen vor. Dazu fand bis Mitte Dezember 2018 eine Onlinekonsultation statt. In diesem Zeitraum konnten Interessierte eine Stellungnahme an eine angegebene Emailadresse senden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom BfE bisher nicht veröffentlicht. Allein der Beitrag der ESK ist seit geraumer Zeit auf der ESK-Internetseite einfach auffindbar.

Workshop zur BfE-Forschung

Am 30.01.2019 fand ein öffentlicher Workshop statt. Etwa 90 Personen hatten sich angemeldet, darunter neun von Universitäten, gefolgt von der GRS, Forschungszentrum Jülich, GFZ, Helmholtz, BAM, BGR, KIT etc. Die am stärksten vertretene Institution war das BfE selbst, die MitarbeiterInnen nahmen Moderations- und Dokumentationsaufgaben wahr.

Mittel aus BMU- und eigenem BfE-Haushalt und Wissenschaftskommunikation

Angekündigt wurde, dass sowohl aus dem Ressortforschungsprogramm des BMU als auch weitere Mittel direkt aus dem BfE-Haushalt für Forschung zur Verfügung gestellt werden sollen. Konkrete Zahlen wurden nicht genannt. Im Eingangsstatement wurde vom BfE das eigene Defizit in der Wissenschaftskommunikation (aktuelle Entwicklungen siehe hier) benannt. Hier sei noch Luft nach oben. Offensichtlich hat das BfE erkannt, dass die Zeiten der einfachen Sprachregelungen und des Veröffentlichen von Forschungsberichten ohne Aufbereitung insbesondere im Bereich Endlagerung vorbei sind. Weiterlesen

BfE-Forschungsvorhaben zur Perkolation in Steinsalz

Zwischenbericht zur Perkolation

Das Forschungsprojekt Überprüfung des perkolationsgetriebenen Transports von Fluiden im Wirtsgestein Steinsalz unter relevanten Bedingungen für ein Endlager (PeTroS) sollte vom 01.01.bis 31.12.2018 laufen. Ein abgenommener Zwischenbericht wurde erst am 11.12.2018 zur Verfügung gestellt – siehe erster und zweiter IFG-Antrag.

Nicht in der Vergabeliste, kein Erstelldatum

Warum dieses Projekt unter ZURÜCKLIEGENDE AUSSCHREIBUNGEN nicht gelistet ist, ist schleierhaft. Auffallend ist, dass der Zwischenbericht kein Datum trägt, oder wurde dieses auf Seite 2 geschwärzt? Was wäre der Schwärzungsgrund nach IFG?

Darstellung des Standes von Wissenschaft und Technik

Der Zwischenbericht widmet sich auf knapp 50 Seiten allein der Aufarbeitung des relevanten Standes von Wissenschaft und Technik. Die Fragestellung, ob die diskutierte hohe Mobilität von Fluiden in Salzformationen bei Temperaturen zwischen 100°C und maximal 200°C experimentell nachgewiesen bzw. ausgeschlossen werden kann, ist dem Endbericht vorbehalten. Weiterlesen

Forschung, so weit das Auge reicht?

Online-Konsultation und Workshop

Das BfE hat mit einer Forschungsstrategie und -agenda die Grundlage einer Diskussion eröffnet und dazu eine sog. Online-Konsultation bis zum 16.12.2018 angeboten, die am 30.01.2019 in einem Workshop zum Ziel geführt werden soll. Danach sollte zügig der Forschungsplan des Jahres 2020 vorgelegt werden.

BMU-Ressortforschungsprogramm

Es geht dem BfE um ein Ressortforschungsprogramm im Bereich der eigenen Zuständigkeiten der Nuklearen Sicherheit. Dies erinnert ein wenig an die Zeiten des UFO-Plans, der in den ersten Jahren im Wesentlichen vom Umweltbundesamt bestritten wurde. Inzwischen gibt es einen Ressortforschungsplan des BMU. In diesem sind bereits die für das BfE relevanten Forschungsvorhaben aufgelistet – siehe Plan 2019, Seite 72 bis 74. Dies wird in den Konsultationsunterlagen des BfE nicht erwähnt. In den BfE-Papieren wird der Eindruck erweckt, dass hier etwas Neues geschaffen wird. Es wird nicht auf die bisherige Forschungslandschaft im Bereich der Nuklearen Sicherheit mit Sicherheit und Sicherung in der Kerntechnik und Sicherheit der nuklearen Ver- und Entsorgung eingegangen.

Die gewachsene Forschungslandschaft – Beispiel GRS

Dazu gehört auch die in Deutschland bereits gewachsenen TSO-Struktur (TSO: Technical Support Organisation) auf diesem Gebiet zum Beispiel mit der GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH) -siehe Haushaltsplan 2019  mit Einzelpläne BMWi (PDF-Seite 1066), BMU (PDF-Seite 2364) und BMBF (PDF-Seite 2813). Irreführend ist auch der Begriff Forschung. Es geht hier keinesfalls um Grundlagenforschung, im Einzelfall eher um angewandte Forschung, hauptsächlich aber um Sichtung und Aufbereitung wissenschaftlicher Unterlagen.

Abteilung Forschung ohne Leitung

Betont wird der hohe Stellenwert wissenschaftlicher Expertise für das BfE, was sich organisatorisch in einer eigenen Abteilung widerspiegele. Diese Abteilung ist aber seit geraumer Zeit ohne Leitung – siehe hier. Weiterlesen

Wo bleibt die Grundlage für Öffentlichkeitsbeteiligung?

Untertagelager und Geowissenschaften

In Deutschland sollen die radioaktiven Abfälle (StandAG, § 1 Abs. 4) wie auch die hochtoxischen Abfälle (DepV, Klasse IV) Untertage lange Zeit gelagert werden. Um hier Einblick zu bekommen, muss man sich mit der entsprechenden Wissenschaft  – der Geologie- auseinandersetzen. Dies sollte schon in der Schule beginnen.

Geologie? Fehlmeldung!

Sieht man sich dazu die Internetseite des BMU-Bildungsservices an, so ist die Enttäuschung groß. Auf Umwelt im Unterricht findet man nicht das Fach Geologie, da es wohl noch kein Schulfach ist. Aber auch unter Geografie ist nichts Geologisches zu finden. Unter dem Suchbegriff Endlager werden einige Unterlagen gefunden, aber geologisches Grundwissen ist da nicht enthalten. Nur unter Rohstoffe wird es ein wenig geologischer. Doch reicht das aus, um die Langzeitlagerung von Abfällen im Konflikt mit anderen Nutzungen des Untergrundes zu verstehen? Nein, bei Weitem nicht.

Anregungen zum Unterricht?

Zwar betont der Dachverband Geowissenschaften die Notwendigkeit der schulischen Bildung in diesem Bereich, umgesetzt wurde aber bisher nichts. Wo bekommen interessierte LehrerInnen Anregungen zum Unterricht her? Gibt es verständliche Bücher, die für den Unterricht geeignet sind und die an regionale Gegebenheiten anknüpfen?

Die Geologie Brandenburgs in verständlicher Form

Für Brandenburg ist dazu beim geogen-Verlag ein Buch mit dem Titel Mehr als nur ,die Streusandbüchse‘ – Zur Erdgeschichte von Brandenburg und Berlin herausgekommen. In diesem Buch wird versucht, die interessante Erdgeschichte der Region Brandenburg ohne viel Fachkauderwelsch näher zubringen. Weiterlesen

Konrad: Workshop ÜsiKo ohne nachvollziehbare Dokumentation

Erste Phase ÜsiKo

Am 23.01.2019 fand ein Workshop zur ersten Phase der Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo) statt. Die BGE berichtet darüber in einer Meldung.

PSÜ als freiwillige Leistung

Betont wird, dass diese Überprüfung eine freiwillige Leistung sei. Vergessen wird, dass Sicherheitsüberprüfungen bei kerntechnischen Anlagen nach § 19 a AtG alle 10 Jahre gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese Bestimmung gilt für Kernkraftwerke (Abs. 1) und  kerntechnische Anlagen nach § 2 Abs. 3a Nr. 1 AtG (Abs. 3). Alle Arten von Endlagern sind nicht inbegriffen. Was die BGE bei Konrad durchführt, ist nach Gesetz zwar eine freiwillige Leistung, aber sachlich dringend notwendig. Hier sollte der Gesetzgeber das AtG umgehend nachbessern und alle staatlich betriebenen kerntechnischen Anlagen in die periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) mit einbeziehen.

Eher Lobhudelei

In der Berichterstattung der BGE findet sich eine sehr frühe Einschätzung der bisherigen Arbeiten, die nicht gerade Vertrauen erweckt: Weiterlesen

Das BfE und das Instrument der Richtigstellung

Der presserechtliche Anspruch auf Richtigstellung

Das BfE veröffentlichte am 18.01.2019 unter Startseite>Aktuelles>Stellungnahmen einen Text mit der Überschrift Zur Pressemitteilung der BI Lüchow-Dannenberg, gemeint ist die Pressemitteilung Groß gegen Klein vom 15.01.2019. Danach lässt das BfE den presserechtlichen Anspruch auf Richtigstellung einer Tatsachenbehauptung prüfen. Das geht im Wesentlichen zurück auf ein Interview mit Michael Sailer in der Gorleben Rundschau 9/10-2018 – man beachte die geschwärzte Passage auf Seite 12 (siehe auch BI-Pressemitteilung vom 12.10.2018).

Gegendarstellung, Unterlassungserklärung und Richtigstellung

Unterschieden werden muss zwischen Gegendarstellung und Richtigstellung. Dem BfE reichen die Instrumente der Gegendarstellung und Unterlassungserklärung nicht aus. Es sieht offensichtlich eine fortdauernde Beeinträchtigung der Glaubwürdigkeit des BfE als Genehmigungsbehörde für Zwischenlager hochradioaktiver Abfälle. Die Verhandlung vor dem Landgericht in Hamburg am 01.03.2019 kann spannend werden.

Erhöhung der Glaubwürdigkeit des BfE

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten des BfE, Glaubwürdigkeit und damit Vertrauen zu schaffen. Hingewiesen sei auf die erste und zweite BfE-Veranstaltung in der Reihe Forum Zwischenlagerung, die eher geeignet waren, Vertrauen zu zerstören. Hoffentlich lernt das BfE für die dritte Veranstaltung in dieser Reihe am 18.05.2019 daraus.

Lernprozess oder Richtigstellung in eigener Sache?

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