Arbeitsgericht: Vergleichslösung wird angestrebt

Personelle Besetzung fast vollständig ausgetauscht

Heute fand der in der Arbeitsgerichtsverhandlung am 08.10.2018 anberaumte Kammertermin statt – siehe Beitrag Arbeitsgericht: Die Realität des „selbsthinterfragenden Systems“. Die personelle Besetzung war fast vollständig ausgetauscht. Neben den zusätzlich zu erwartenden zwei ehrenamtlichen Richtern hat auch der Berufsrichter gewechselt. Seitens des Klägers wurde die anwaltliche Vertretung gewechselt, seitens des beklagten BMU waren drei neue Gesichter zu sehen. Der das BMU beim vorhergehenden Termin vertretene Mitarbeiter des BfE taucht ja nicht mehr im Organigramm auf – siehe BfE: Wieder eine leitende Position geräumt. Die Stelle ist zurzeit ausgeschrieben – siehe hier.

Akteneinsicht verweigert

Anders als beim ersten Termin wurden viele Schriftstücke benannt, die dem Streitfall zugrunde liegen und die auch in der Zwischenzeit unter den Parteien zusätzlich ausgetauscht wurden. Deshalb konnte der Argumentationen nur bruchstückhaft gefolgt werden. Das war zu befürchten und endlagerdialog.de hatte deshalb am 19.12.2018 Akteneinsicht bei Gericht beantragt. Dies wurde aus Gründen des Datenschutzes abgelehnt. Gleiches wurde beim BMU bereits im August beantragt – siehe FragDenStaat, bisher ohne Erfolg.

Gründe genannt, entkräftet, keine Antwort aus Zeitgründen

Den Äußerungen des Richters war zu entnehmen, dass im Nachgang zur ersten Verhandlung dem Kläger einige Gründe für die Entbindung von der Aufgabe des Abteilungsleiters genannt wurden. Die Klägerseite hat diese wohl entkräftet. Der Beklagtenanwalt konnte nach seiner Aussage wegen der Kurzfristigkeit und der Nichterreichbarkeit der involvierten BfE-MitarbeiterInnen darauf nicht antworten.

Richter zeigte sich erschüttert über bundesstaatliche Verwaltung

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Mobile Endlagerausstellung bringt Falschinformationen

Ausstellungstour 2019

Die Mobile Endlagerausstellung geht auch 2019 wieder auf Tour. Die Termine sind hier nachzulesen. Man kann sich nach Angabe auf dieser BfE-Internetseite die Ausstellung auch schon mal ansehen – als Virtuelle Ausstellung.

Virtuelle Ausstellung mit Fehlern und Ungereimtheiten

Das Ansehen dieser Präsentation ist nicht ganz einfach. Mal ist die Legende nicht verfügbar – so unter Wo steht was? – erscheint dann aber in der Vergrößerung. Und was sieht man dann? Am Standort des Endlagers Morsleben ist kein Zwischenlager eingezeichnet.

Falschinformation

Hier wird offensichtlich falsch informiert, denn etwa die Hälfte des Aktivitätsinventars an diesem Standort befindet sich in einem Zwischenlager. Unter Wie viel ist wo drin? wird berichtet:

Inventar MORSLEBEN errechnet 2,2 x 1014 Becquerel

Ist das die endgelagerte Aktivität oder die Summe aus endgelagerter und zwischengelagerter Aktivität? Und warum werden die Aktivitäten verglichen und nicht die Radiotoxizitäten, die ein Maß für das Schädigungspotenzial darstellen?

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Vergleich zwischen Bürgerinitiative und BfE

Nachricht über Vergleich

Am 01.03.2019 fand am Landgericht Hamburg die Verhandlung zum Rechtsstreit zwischen der BI Lüchow-Dannenberg und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) statt. Nach der Berichterstattung der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 03.03.2019 unter Berufung auf Mitteilung des Gerichts wurde der Rechtsstreit durch einen Vergleich beigelegt, soweit bis zum 08.03.2019 kein Widerspruch eingeht – siehe hier. endlagerdialog.de berichtete im Beitrag Das BfE und das Instrument der Richtigstellung über die Auseinandersetzung.

Das Zitat der Zitate

Es geht um eine Passage im Artikel Nicht beliebig lang in der Gorleben Rundschau Heft 9/10 im Jahr 2018. Anbei die Gegenüberstellung ähnlicher Zitate

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Taaken: Aufmerksamkeit durch Verunsicherung

Gespräch in Sottrum

Wie der Kreiszeitung zu entnehmen ist – Informationen zur Endlagersuche: Deutschland als weißer Fleck -, fand in Sottrum ein Gespräch der BGE mit Vertretern der Politik, Umweltverbänden und Bürgern statt. Auslöser waren die Aussagen von .ausgestrahlt zum Salzstock Taaken, die aus der Salzstudie der BGR von 1995 stammen. Aus der Kreiszeitung:

Kanitz äußerte sich ambivalent über das Wirken von „ausgestrahlt“. Einerseits sorge die Initiative für eine öffentliche Aufmerksamkeit, wie sie die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in ihrem Bestreben nach Transparenz derzeit kaum bekommen würde, andererseits trage sie zu Verunsicherung unter den Bürgern bei. „Ausgestrahlt“ beruft sich auf veraltete und vergleichsweise wenige Daten, sagte der stellvertretende Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung.

Stellungnahme des BfE zu den Aktivitäten

Dem ist gegenüberzustellen die Stellungnahme des BfE zu den Aktivitäten von .ausgestrahlt – siehe Stellungnahme zum Stand der Endlagersuche, darin

In öffentlichen Diskussionen nennen einzelne Initiativen angebliche Standorte für ein mögliches Endlager unter Bezug auf bekannte geologische Karten. Dies hat insbesondere in einigen Regionen Norddeutschlands zu Verunsicherungen geführt. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit reguliert und beaufsichtigt die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle und ordnet derartige Aussagen wie folgt ein:..

Positive Seite der .ausgestrahlt-Aktivitäten

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Betrifft: Morsleben – Was wurde erreicht?

Defekt am Zug

An dieser Stelle sollte ein Bericht über die Veranstaltung der BGE Betrifft: Morsleben – Was wurde erreicht? stehen. endlagerdialog.de konnte die Veranstaltung nicht besuchen, da die Deutsche Bahn versagt hat. Der benutzte Zug konnte schon den Bahnhof Berlin-Zoologischer Garten wegen Defekts nicht verlassen. Eine Ersatzverbindung, die das Erreichen der Veranstaltung um 17:30 Uhr  ermöglicht hätte, stand nicht zur Verfügung. Umkehren war die Ansage.

BGE und DB voll in staatlicher Hand

Es kann nur gehofft werden, dass der Wartungsstand bei der BGE nicht so schlecht ist oder wird wie bei der DB. Aber man sollte wachsam sein, denn beide Betriebe sind voll in staatlicher Hand.

Viele offene Fragen

Leider konnten auf der Veranstaltung auch nicht die vielen offenen Fragen gestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel: Weiterlesen

BGE-Projektvorschläge: F&E-Tätigkeiten am Standort Helmstedt

Helmstedter Nachrichten und Kohle-Kommission

Wie den Helmstedter Nachrichten vom 11.02.2019 zu entnehmen war, ist die BGE bereit zu prüfen, ob am Standort Helmstedt eine Forschungsstelle Endlagerung und ein Entwicklungszentrum Rückholung angesiedelt werden können. Dies geht aus Anhang 6 des Abschlussberichts der Kohle-Kommission auf Seite 126 hervor.

Strukturentwicklung für das Helmstedter Braunkohlerevier

Die beiden  Projektvorschläge sind Teile der Strukturentwicklung für das Helmstedter Braunkohlerevier und werden auf Seite 127 als Sofortmaßnahmen eingestuft. Sie  werden der Kategorie Arbeitsmarktpolitik/Fachkräfteentwicklung zugeordnet. Die Kategorien werden im Kapitel 5.3  (Seiten 86 bis 103) erläutert. Weiterlesen

Diese Medaille hat nicht zwei, sondern drei Seiten

Der BfE-Standpunkt im Tagesspiegel

Unter der Headline Bürgerbeteiligung und politische Verantwortung – zwei Seiten einer Medaille veröffentlichte das BfE einen Beitrag im neuen Format Tagesspiegel-BACKROUND. Zur Endlagerung wird konstatiert:

Angesichts der Tatsache, dass in (West-)Deutschland eine ganze politische Generation ihr Profil im Für und Wider der Atomenergie gestählt hat, bleibt die Verantwortungsübernahme beim letzten Akt der Nutzung der Kernenergie erstaunlich verschwommen.

Rollen sind recht klar

Dieses Statement ist erstaunlich, da die Rollen recht klar sind. Die Atomkraftnutzer haben sich dank des Gesetzgebers freigekauft und zumindest ein Bundesland hat in der letzten Koalitionsvereinbarung die politische Verantwortung klar abgelehnt. Dagegen hat auch die Fachbehörde dieses Landes – wie alle anderen landesgeologischen Dienste – die notwendigen Daten geliefert, obwohl im Standortauswahlgesetz festgelegt ist, dass die Länder keinen Erfüllungsaufwand zu leisten haben.

Atomkraftgegner machten im Jahr 2012 Angebot

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BfE: Wieder eine leitende Position geräumt

Wieder ein neues N.N. – Ein Karrieresprung?

Wer das Organigramm des BfE mit Stand 01.02.2019 genauer betrachtet, wird feststellen, dass wieder eine leitende Position neu mit N.N. bezeichnet ist. Interessant ist, dass der bisherige Stelleninhaber derjenige war, der das BMU bei der Arbeitsgerichtsverhandlung in der Sache Abteilungsleitung FA vertreten hat – siehe Arbeitsgericht: Die Realität des „selbsthinterfragenden Systems“. Es stellt sich die Frage, ob hier jemand die Möglichkeit zum Karrieresprung hatte? Wenn ja, dann ging der Sprung aber weg vom BfE, denn der Name taucht nicht bei einer leitenden Position im BfE auf.

Oder zu offen bei der Arbeitsgerichtsverhandlung?

Eine zweite Variante ist die Entbindung von der leitenden Position – wie bei der Abteilungsleitung FA bereits praktiziert – oder das Unterkommen in einer anderen Institution. War derjenige vor Gericht zu offen? – siehe im obigen Beitrag: Weiterlesen