Personelle Besetzung fast vollständig ausgetauscht
Heute fand der in der Arbeitsgerichtsverhandlung am 08.10.2018 anberaumte Kammertermin statt – siehe Beitrag Arbeitsgericht: Die Realität des „selbsthinterfragenden Systems“. Die personelle Besetzung war fast vollständig ausgetauscht. Neben den zusätzlich zu erwartenden zwei ehrenamtlichen Richtern hat auch der Berufsrichter gewechselt. Seitens des Klägers wurde die anwaltliche Vertretung gewechselt, seitens des beklagten BMU waren drei neue Gesichter zu sehen. Der das BMU beim vorhergehenden Termin vertretene Mitarbeiter des BfE taucht ja nicht mehr im Organigramm auf – siehe BfE: Wieder eine leitende Position geräumt. Die Stelle ist zurzeit ausgeschrieben – siehe hier.
Akteneinsicht verweigert
Anders als beim ersten Termin wurden viele Schriftstücke benannt, die dem Streitfall zugrunde liegen und die auch in der Zwischenzeit unter den Parteien zusätzlich ausgetauscht wurden. Deshalb konnte der Argumentationen nur bruchstückhaft gefolgt werden. Das war zu befürchten und endlagerdialog.de hatte deshalb am 19.12.2018 Akteneinsicht bei Gericht beantragt. Dies wurde aus Gründen des Datenschutzes abgelehnt. Gleiches wurde beim BMU bereits im August beantragt – siehe FragDenStaat, bisher ohne Erfolg.
Gründe genannt, entkräftet, keine Antwort aus Zeitgründen
Den Äußerungen des Richters war zu entnehmen, dass im Nachgang zur ersten Verhandlung dem Kläger einige Gründe für die Entbindung von der Aufgabe des Abteilungsleiters genannt wurden. Die Klägerseite hat diese wohl entkräftet. Der Beklagtenanwalt konnte nach seiner Aussage wegen der Kurzfristigkeit und der Nichterreichbarkeit der involvierten BfE-MitarbeiterInnen darauf nicht antworten.