Abschätzung effektiver Dosen bei Freisetzungen aus einem Endlager

AVV nicht Stand von Wissenschaft und Technik

Die bisherigen Abschätzungen der effektiven Dosis bei der Freisetzung von Radionukliden aus Endlagern erfolgten in Anlehnung an die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 47 (vormals § 45) Strahlenschutzverordnung. Bei der Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen wurde deutlich, dass dies nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Vorgesehen war die Entwicklung einer Leitlinie entsprechend Sicherheitsanforderungen Seite 3, vorletzter Absatz. Ein entsprechender Beratungsauftrag ging 2012 an die SSK. Offensichtlich befasste sich die SSK damit jedoch nicht.

Rolle im Planfeststellungsverfahren Morsleben

Im Planfeststellungsverfahren zur Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle, zur nachträglichen Legalisierung der Endlagerung im Ostfeld und zur Schließung des Endlagers Morsleben wurde während des Erörterungstermins die fehlende Methodik zur Abschätzung der Dosis problematisiert. So kommt der Gutachter der Genehmigungsbehörde – Brenk Systemplanung – in der Kommentierung der Einwendungen und Erörterung zu folgender Aussage (Seite A3/204): Weiterlesen

Betreten von Neuland?

Die BGE und das Neuland

Im Tagesspiegel erschien am 30.10.2018 ein Artikel mit dem Titel Welche Probleme die Endlager-Suche bereitet. Darin stellt Frau Dehmer, Leiterin der Unternehmenskommunikation der BGE, fest:

Wir stellen bei jedem Schritt fest, dass wir Neuland betreten. Wir haben schlicht keine Erfahrungswerte mit dem neuen Verfahren.

Das ist reichlich übertrieben.

Frühere Standortsuchen

Nach günstigen geologischen Gesamtsituationen für Endlager radioaktiver Abfälle wurde schon mehrfach in Deutschland gesucht, eine Auswahl: Weiterlesen

BfE: „Biblis wird kein Endlager werden“

Informationsveranstaltung des BfE

Laut Berichterstattung des Mannheimer Morgens vom 31.10.2018 wurde seitens des BfE auf einer Informationsveranstaltung in Biblis festgestellt:

Biblis wird kein Endlager werden.

Aber hat das BfE überhaupt die Aufgabe und die notwendigen Informationen, dieses zu behaupten?

Für die Auswahl ist die BGE zuständig

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Einzelne Initiativen nennen angebliche Standorte für ein mögliches Endlager

Information kommt gut neun Monate zu spät

Mit Datum 28.10.2018 meldet sich das BfE mit einem Internetartikel Der Stand der Endlagersuche zu Wort. Dies ist gut neun Monate zu spät. Auf die Nachricht im Hamburger Abendblatt vom 24.01.2018 hätte sofort von der Regulierungsbehörde reagiert werden müssen. Hier hätte konkret mit sachlichen Informationen aufgeklärt werden müssen. Das ist leider unterblieben.

Das eindeutige Nein

Wie sehen aber die Informationen aus, die jetzt per Internet vom BfE verbreitet werden?
Auf die Frage Wurden bereits konkrete Orte und Regionen für ein Endlager benannt? wird eindeutig mit Nein geantwortet. Dies ist in dieser Absolutheit falsch, da es diversen Studien aus der Vergangenheit gibt, die konkrete geologische Formationen benennen, die für weitere Untersuchungen empfohlen wurden. In diesen Arbeiten wurden Kriterien verwendet, die nicht identisch mit denen im StandAG sind, jedoch sind Ähnlichkeiten durchaus gegeben.

Die Weiße Landkarte

Die viel zitierte Weiße Landkarte ist eine politisch-administrative Konstruktion, die die Realität des geologischen Raums unter Deutschland nicht wiedergibt – siehe zum Beispiel Die politische Lüge von der „Weißen Landkarte“. Die Frage Wurden bereits konkrete Orte und Regionen für ein Endlager benannt? ist also nicht mit einem platten Nein zu beantworten, sondern mit Nein, nicht nach den im StandAG festgelegten Kriterien. Aber in früheren Untersuchungen mit etwas anderen Kriterien sind insbesondere für Salz und teilweise für Ton als Wirtsgesteine untersuchungswürdige Regionen benannt worden. Bei den Kristalligesteinen sind bisher lediglich oberflächennah anstehende Vorkommen betrachtet worden. Weiterlesen

endlagerdialog.de avanciert zu einer „maßgeblichen NGO“

Eigenbericht des DVGeo zum Symposium

Zum Endlagersymposium des DVGeo am 12.10.2018 gibt es jetzt einen Eigenbericht mit dem Titel Endlagersymposium stößt auf großes Interesse. Der zweite Absatz endet mit

Auch maßgebliche NGOs wie das Nationale Begleitgremium, BUND, Endlagerdialog oder .ausgestrahlt haben an dem Symposium teilgenommen.

Dazu ist zu bemerken, dass das Nationale Begleitgremium keine NGO ist, sondern unter der Rechtsaufsicht des Umweltbundesamtes und damit des BMU steht und die Geschäftsstelle staatlich finanziert wird.

endlagerdialog.de als NGO

endlagerdialog.de ist keine Organisation, sondern – wie bereits auf der Veranstaltung erläutert – ein Blog im Internet, der von einer Person betrieben wird. Der Blog startete im Herbst 2011, nachdem der jetzige Betreiber im April vom BfS fristlos entlassen wurde und ein Vergleich in einer Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin geschlossen wurde – siehe auch Widerspruch zu Ablehnung eines IFG-Antrags. Der Blog ist ein unabhängiges Informationsangebot mit dem Ziel, den Dialog zur Endlagersuche für radioaktive Abfälle in Deutschland zu unterstützen. Durch die Entlassung konnte die Reichweite der Schriftstücke von 1 auf etwa 300 erhöht werden. So erreichten sie im BfS lediglich die nächste interne Hierarchieebene, jetzt die gesamte Öffentlichkeit. Die Beiträge werden von allen mit der Endlagerproblematik zumindest in Deutschland befassten Institutionen und Initiativen gelesen. Das Ziel von endlagerdialog.de wurde bisher nicht erreicht, denn ein Dialog findet leider bis heute nicht statt. Weiterlesen

Das NBG in Kassel

Vorwiegend nichtöffentlich

Die 21. NBG-Sitzung fand am 17./18.10.2018 in Kassel statt. Öffentlich war lediglich der Sitzungsteil ab 11 Uhr am 18.10.2018. Man kann davon ausgehen, dass der wesentliche Teil inzwischen hinter verschlossenen Türen stattfindet. Zwar sollte unter TOP 0 aus dem internen Sitzungsteil berichtet werden, dieses geschah aber nicht. Erst aufgrund von Nachfragen durch endlagerdialog.de in der Pause wurde dies nachgeholt. Auf Nachfrage lag der Grund der Nichtöffentlichkeit nicht bei schützenswerten Belangen wie Personalangelegenheiten, sondern bei der persönlichen Meinungsbildung im Gremium.

Geschäftsstelle arbeitsfähig

Die Geschäftsstelle besteht inzwischen sieben MitarbeiterInnen – siehe hier. Weitere vier Positionen sind noch zu besetzen. Es kann also ab der nächsten Sitzung erwartet werden, dass im NBG schriftlich formulierte Beschlüsse verabschiedet werden.

NBG wird Rechtsweg verfolgen

Die BGE hat bezüglich der Einsicht in die geologischen Daten nichts Neues vorgelegt. Verwiesen wurde jetzt auf die Begründung im StandAG von 2017 zu § 8 Abs. 2 (Drucksache 18/11398, Seite 53f.):

Absatz 2 regelt das Akteneinsichtsrecht der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums und die Veröffentlichung und Dokumentation der Beratungsergebnisse. Soweit das Akteneinsichtsbegehren Unterlagen betrifft, die nicht nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) herauszugeben sind, sind die Mitglieder gegebenenfalls zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Dies ist der Fall, wenn verfassungsrechtlich geschützte Güter durch eine Bekanntgabe bestimmter Informationen verletzt werden können und das Interesse an der Geheimhaltung das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung überwiegt. Auf Grundlage des geltenden UIG können neben individuellen Interessen und Rechten an den Unterlagen insbesondere öffentliche Belange eine Verschwiegenheitsverpflichtung begründen. Geschützt werden z. B. materielle öffentliche Belange wie der Bestand des Staates, seine internationalen Beziehungen, die Funktions- und Handlungsfähigkeit der informationspflichtigen Stellen, die Bewahrung der ordnungsgemäßen Rechtspflege sowie Verfahrensrechte der Betroffenen.

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Endlagersuche: Der Dachverband Geowissenschaften mischt sich ein

Symposium des DVGeo

Bereits Anfang 2018 wurde – anknüpfend an die Beiträge in GMIT Heft 70 – im Artikel Die Endlagersuche erreicht die geologischen Berufsverbände von den Aktivitäten in der Geologenszene zur Endlagerproblematik berichtet. Am 12.10.2018 gab es jetzt dazu vom DVGeo eine Veranstaltung (Symposium „Endlagerung in Deutschland – Rahmenbedingungen und Forschungsbedarf“) mit großer Resonanz. Der Veranstaltungsraum war bis zum Rand besetzt, was in dem alten Gebäude bei weitgehend geschlossenen Fenstern – Verdunklung wegen Beamernutzung – und immer noch sommerlichen Temperaturen den TeilnehmerInnen einiges abverlangte.

Thesenpapier in Aussicht gestellt

Postuliertes Ziel war es, im Nachgang dieser Veranstaltung wesentliche Thesen auf einer Seite zusammenzufassen. Eingangs wurde nochmals betont, dass in der Gesellschaft geologisches Grundwissen weitgehend fehlt, da Geologie zum Beispiel in den Schulen nicht vermittelt wird – siehe auch Beitrag Geologisches Grundwissen statt Buchstabenwüsten. Ansonsten gab es in der ersten Hälfte der Veranstaltung wenig Neues, alte Fehler wurden im Wesentlichen wiederholt.

BGE als Bundesamt, Gelbe Fässer statt CASTOR-Behälter

So wurde die BGE als Bundesamt für Endlagerung deklariert. Dabei ist die BGE eine bundeseigene Gesellschaft, die nicht an öffentliche Haushalte gebunden ist. Weiterhin wurden als Symbolbild wieder die Gelben Fässer bemüht, obwohl es hier im Wesentlichen um hochaktiven Abfall geht. Es wird Zeit, dass das BfE oder die BGZ lizenzfreie Bilder von entsprechenden Transportbehältern zur Verfügung stellt.

Sicher statt risikoarm, Kristallin verkürzt auf Granit

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Forderung: Geologisches Grundwissen statt Buchstabenwüsten

Symposium Endlagerung

Am 12.10.2018 veranstaltet der Dachverband der Geowissenschaften (DVGeo) ein Symposium Endlagerung. In der Ankündigung wird ausgeführt:

Der DVGeo möchte aber auch, dass die Diskussion offen und ehrlich, fachlich kompetent und dennoch nachvollziehbar auch für Nicht-Fachleute ist.

Geo in der Schule

Schon in GMIT, Sept. 2017, S. 43 wurde unter der Überschrift Mehr Geo in die Schule vom DEVGeo formuliert:

Es wird viel diskutiert über die Klimaentwicklung, die fossilen Brennstoffe, Erdbeben und deren Folgen, Probleme und Gefahren beim Bohren oder über die Endlagerung von hochradioaktiven Abfallstoffen an Orten, die als sicher über geologische Zeiträume hinweg eingestuft werden sollen. Das alles passiert jedoch, ohne dass schon in der Schule eine ausreichend fundierte Wissensgrundlage für solche Diskussionen geschaffen wird. Die Folge ist, dass häufig Halbwissen regiert oder vorliegende Fakten so dermaßen falsch wiedergegeben werden, dass an ein vernünftigen Diskurs nicht mehr zu denken ist – das Beispiel „Fracking“ hat uns das in erschreckender Weise vor Augen geführt.

Dies wurde bereits im Beitrag Deutliche Defizite bei der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehend diskutiert.

Geologie in den einzelnen Bundesländern?

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