Endlager Konrad und ÜsiKo

Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad

Ein kurzer Artikel in der BGE-Publikation Einblicke Nr. 2 von Ende März 2018 trägt die Überschrift ÜsiKo statt Risiko, zu finden auf Seite 10 f. ÜsiKo ist die Abkürzung für Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Periodische Sicherheitsüberprüfungen für Endlager

Der Artikel stellt die Notwendigkeit der periodischen Überprüfung des Sicherheitskonzeptes von kerntechnischen Anlagen heraus, vergisst aber, dass Sicherheitsüberprüfungen bei kerntechnischen Anlagen nach § 19 a AtG alle 10 Jahre gesetzlich vorgeschrieben sind. Endlager hat der Gesetzgeber damit nicht erfasst, was recht fragwürdig ist – siehe Beitrag Eindimensionales Endlagerdenken und periodische Sicherheitsüberprüfung bei Endlagern (Vorschlag der Sicherheitsüberprüfung bei Endlagern alle 2 bis 4 Jahre).

Der Taschenspielertrick „Sicherheitsanforderungen 2010“

Weiterhin wird nicht der Taschenspielertrick erwähnt, die Fortschreibung des Standes von Wissenschaft und Technik in Form der  Sicherheitsanforderungen von 2010 verbal nur auf wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle zu beziehen. Diese Anforderungen sind nämlich mit Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle betitelt.

Versagen des Tricks beim Endlager Morsleben

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Die gestrige „Gurke des Tages“ der taz

Auszeichnung „Gurke des Tages“

In der taz gibt es täglich die Gurke des Tages. Gestern ging diese Auszeichnung an den Präsidenten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Herrn König. Aufgegriffen wurde darin ein Statement des Präsidenten gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd). Anlass war der Beginn der Tagung Atommüll-Lager: Die große Suche … in der Evangelischen Akademie LOCCUM. Das BfE will diese Auszeichnung aber nicht für sich allein beanspruchen, sondern allen zukommen lassen, die an der Erarbeitung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) beteiligt waren – siehe Meldung des BfE.

Mitwirkungsmöglichkeiten auf ausformulierte StandAG-Formate reduziert

Die taz zitiert den Präsidenten mit Bürger können Endlagersuche maßgeblich mitgestalten, was aber aus dem epd-Interview so nicht hervorgeht. König stellte dies nämlich in unmittelbaren Zusammenhang mit den Mitwirkungsmöglichkeiten, die im StandAG festgeschrieben sind. So ist das Einbringen von geologischem Wissen aus der Bevölkerung wohl nicht gefragt – siehe Antwort auf Kleine Anfrage Punkt 8 und Beitrag der BI Lüchow-Dannenberg Endlagersuche nur Behördensache? Diese Möglichkeit ist im StandAG nicht explizit ausformuliert. Auch ein BürgerInnen-Telefon ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Damit entfällt eine wichtige niedrigschwellige Kontaktmöglichkeit.

Auf Kommentare und Fragen nicht eingegangen

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Chance zu mehr Wissenschaftlichkeit bei der Endlagersuche wahrnehmen

Wissenschaftsbasiertes Verfahren

Die Endlagersuche soll laut Standortauswahlgesetz (StandAG) unter anderem wissenschaftsbasiert sein. Dies am realen Verfahren zu verifizieren, fiel bisher schwer. Praktisch alle Leitungsfunktionen der unterschiedlichen, damit befassten Institutionen wurden mit politisch sozialisierten Personen besetzt.

Ein leitender Posten wird frei

Wie sollte dies auch anders sein, sie wurden von der Politik eingesetzt. Bewerbungsverfahren gab es dazu nicht. Mit der Berufung der vorsitzenden Geschäftsführerin der BGE, Frau Ursula Heinen-Esser, zur nordrhein-westfälischen Umweltministerin wird ein leitender Posten frei, der mit einer wissenschaftlich sozialisierten Person besetzt werden könnte.

Chance wahrnehmen

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Neues vom Salz und vom lernenden Verfahren

Lernendes Verfahren nach StandAG

Das Standortauswahlgesetz schreibt ein lernendes Verfahren bei der Suche nach einem Endlagerstandort fest (§ 1 Abs. 2 StandAG):

Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden….

Dazu gehört, dass regelmäßig über abgeschlossene, laufende und beabsichtigte Forschungsarbeiten berichtet wird. In der deutschen Forschungslandschaft ist dies mit regelmäßigen Statusseminaren zu bestimmten Forschungsschwerpunkten üblich – siehe zum Beispiel Thema Pflanzenforschung.

Endlagerkommission: Jährliche Kolloquiumsreihe

Die Endlagerkommission hat sich für ein jährliche Kolloquiumsreihe ausgesprochen (Abschlussbericht der Endlagerkommission, Kapitel B 6.4.4, Seite 280):

Für die im Rahmen der Standortauswahl anfallenden Erkenntnisse muss eine wissenschaftliche Öffentlichkeit geschaffen werden, so dass der innerwissenschaftliche Prozess der gegenseitigen Kritik und der dadurch ermöglichten Selbstkorrektur voreiliger Schlussfolgerungen in Gang gesetzt wird. Für diesen fachlichen Austausch ist eine jährliche Kolloquiumsreihe zu etablieren, die auch darauf ausgerichtet ist, die Meinungsvielfalt abzubilden und die fachliche Auseinandersetzung zu fördern. Die jährlichen Dokumentationen der Tagungen stellen im Laufe der Zeit einen Informationsfundus dar, der zur kritischen Reflexion beiträgt. Neben den genannten Tagungsbänden trägt eine Schriftenreihe mit periodischen Fachberichten zum Wissenserhalt und –transfer bei.

Betrachtet man jedoch die Realität, so wird zwar in den unterschiedlichen Institutionen, gefördert durch unterschiedliche Geldgeber, am Endlagerproblem geforscht, aber es gibt weder eine Informationsplattform in Form einer Datenbank noch eine  Kolloquiumsreihe. Es bleibt die mühselige Recherche in diversen Datenbanken und Unterlagen. Transparenz sieht anders aus.

Beispiel: Projekt KOSINA

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Vergangenheitsbewältigung – Das Nukleare Gedächtnis meldet sich

Neustart nur nach Aufarbeitung

Weit verbreitet ist die Auffassung, dass ein wirklicher Neustart bei der Endlagersuche nur nach der eingehenden Aufarbeitung der Vergangenheit möglich ist. Es geht dabei nicht darum, die Schuldigen zu finden, sondern die Strukturen freizulegen, die zu diversen Fehlentwicklungen bei der Endlagerfrage geführt haben.

Gutachten – Rolle des BfE?

Auch das Gutachten für das BfE Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren erwähnt diesen Punkt mehrfach, so zum Beispiel auf Seite 81:

Es spricht viel dafür, dass ohne Mitwirkung der Bürgerinitiativen, Umweltverbände, Gewerkschaften und Kirchen eine Kontinuität der Öffentlichkeitsbeteiligung kaum gelingen wird. Staatlicher- bzw. behördlicherseits gilt es, eine ehrliche Analyse und Kommunikation über gemachte Fehler sowie die Aufarbeitung von Unrecht im Kontext Endlager anzugehen: Beides scheint v.a. in der Anfangsphase des neu gestarteten Verfahrens von elementarer Bedeutung zur Erlangung bzw. Sicherstellung von Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu sein.

Doch es fehlt in diesem Papier die Benennung derjenigen Institution, die die Aufarbeitung der Vergangenheit organisieren sollte.

Das mehrfache Scheitern: Untersuchungsausschuss Gorleben und Endlagerkommission

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Langzeitrisikobetrachtungen Morsleben

Veranstaltung „Sicherheit für die Ewigkeit?“

Am 20.04.2018 fand eine BGE-Veranstaltung im Rahmen der Reihe Betrifft Morsleben statt. Thema war Sicherheit für die Ewigkeit? Langzeitsicherheitsnachweis für Morsleben. In einem Vortrag wurde in die Problematik eingeführt. Nach Klärung von Verständnisfragen wurden dem Vortragenden Fragen in Interviewform präsentiert, die immer wieder bei den Führungen in der Infostelle Morsleben und Untertage gestellt wurden. Dieses Format war ein neuer, lobenswerter Ansatz. Zum Abschluss wurden Fragen aus dem Publikum diskutiert. Die Anzahl der BesucherInnen war für einen Freitagnachmittag mit strahlendem Sonnenschein erstaunlich hoch, erreichte aber nicht die Zahl der letzten Veranstaltung dieser Reihe – siehe hier.

Sprachgebrauch der 1980er Jahre

Beim Vortrag wurde der Sprachgebrauch der 1980er Jahre benutzt. So ging es um den Langzeitsicherheitsnachweis, der inzwischen international als safety case bezeichnet wird und ehrlicherweise mit Langzeitrisikobetrachtung übersetzt werden sollte – siehe Der doppelte Euphemismus „Langzeitsicherheitsnachweis“. Selbst auf die Interviewfrage hin, ob das mit dem Nachweis so stimme, wurden keine Abstriche beim Wording gemacht.

Strahlenschutz auf Dosisleistung reduziert

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2. Fachworkshop der BGE

Quelle: Zeitplan BGE

AG Standortauswahl der BGE und Zusammenarbeit mit der BGR

Am 16./17.04.2018 fand der 2. Fachworkshop der BGE statt. Die AG Standortauswahl in der BGE betreibt die Standortsuche zurzeit mit 14 MitarbeiterInnen und einem kommissarischen Leiter. Über die Ausschreibung von weiteren 14 neuen Stellen für die Aufstockung der AG und damit die Umsetzung des ersten Meilensteins bei der Umsetzung des selbsthinterfragenden Systems in der BGE wurde nicht konkret informiert – siehe hier.

Für die Zusammenarbeit der BGE mit der BGR wird zurzeit eine Vereinbarung erarbeitet.

Datenabfrage Mindestanforderungen

Wesentlicher Diskussionsgegenstand war die Datenabfrage zu den Mindestanforderungen, die am 19.03.2018 gestartet wurde und bis zum 15.05.2018 laufen soll. Dazu wurde eine Arbeitshilfe erstellt – siehe hier Seiten 4 bis 7.

Begriff Kristallingestein

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Nachrichten aus der heutigen NBG-Sitzung

BGE zu Ausschlussgebieten

Alle Daten zu den Ausschlusskriterien wurden von den Landesbehörden geliefert. Mit einer konsistenten Darstellung ist in einem guten halben Jahr zu rechnen. Eine Überprüfung der von den Ländern gelieferten Daten durch einen Dritten ist nicht vorgesehen, wäre auch nicht einfach zu realisieren. Über Veröffentlichungen von Daten vor dem Bericht zu den Teilgebieten nach § 13 StandAG gibt es unterschiedliche Meinungen von BfE und BGE. Dazu fand im März ein aufsichtliches Statusgespräch statt. Das Protokoll darüber ist nicht veröffentlicht. Die Frage konnte bei diesem Gespräch zwischen BfE und BGE nicht geklärt werden, deshalb wurden Gutachten in Auftrag gegeben. Die genaue Fragestellung, die darin zu behandeln ist, ist weder öffentlich noch dem NBG bekannt.

BGE zu Mindestanforderungen

Für die Datenabfrage bei den Ländern zu den Mindestanforderungen ist eine Arbeitshilfe erstellt worden, die bisher weder auf der Informationsplattform noch von der BGE veröffentlicht wurde. Die Arbeitshilfe ist jedoch in der öffentlichen NBG-Sitzung verteilt worden, siehe hier. Diese Datenabfrage steht im Mittelpunkt des zweiten BGE-Workshops mit den Ländern am 16./17. April 2018 in Braunschweig. Der jetzige Zeitplan der BGE geht von einer Ermittlung von  Teilgebieten nach § 13 StandAG Mitte 2020 aus.

BfE erstellt geänderte Version des Positionspapiers zur Öffentlichkeitsbeteiligung

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