Neustart nur nach Aufarbeitung
Weit verbreitet ist die Auffassung, dass ein wirklicher Neustart bei der Endlagersuche nur nach der eingehenden Aufarbeitung der Vergangenheit möglich ist. Es geht dabei nicht darum, die Schuldigen zu finden, sondern die Strukturen freizulegen, die zu diversen Fehlentwicklungen bei der Endlagerfrage geführt haben.
Gutachten – Rolle des BfE?
Auch das Gutachten für das BfE Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren erwähnt diesen Punkt mehrfach, so zum Beispiel auf Seite 81:
Es spricht viel dafür, dass ohne Mitwirkung der Bürgerinitiativen, Umweltverbände, Gewerkschaften und Kirchen eine Kontinuität der Öffentlichkeitsbeteiligung kaum gelingen wird. Staatlicher- bzw. behördlicherseits gilt es, eine ehrliche Analyse und Kommunikation über gemachte Fehler sowie die Aufarbeitung von Unrecht im Kontext Endlager anzugehen: Beides scheint v.a. in der Anfangsphase des neu gestarteten Verfahrens von elementarer Bedeutung zur Erlangung bzw. Sicherstellung von Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu sein.
Doch es fehlt in diesem Papier die Benennung derjenigen Institution, die die Aufarbeitung der Vergangenheit organisieren sollte.