Vergangenheitsbewältigung – Das Nukleare Gedächtnis meldet sich

Neustart nur nach Aufarbeitung

Weit verbreitet ist die Auffassung, dass ein wirklicher Neustart bei der Endlagersuche nur nach der eingehenden Aufarbeitung der Vergangenheit möglich ist. Es geht dabei nicht darum, die Schuldigen zu finden, sondern die Strukturen freizulegen, die zu diversen Fehlentwicklungen bei der Endlagerfrage geführt haben.

Gutachten – Rolle des BfE?

Auch das Gutachten für das BfE Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren erwähnt diesen Punkt mehrfach, so zum Beispiel auf Seite 81:

Es spricht viel dafür, dass ohne Mitwirkung der Bürgerinitiativen, Umweltverbände, Gewerkschaften und Kirchen eine Kontinuität der Öffentlichkeitsbeteiligung kaum gelingen wird. Staatlicher- bzw. behördlicherseits gilt es, eine ehrliche Analyse und Kommunikation über gemachte Fehler sowie die Aufarbeitung von Unrecht im Kontext Endlager anzugehen: Beides scheint v.a. in der Anfangsphase des neu gestarteten Verfahrens von elementarer Bedeutung zur Erlangung bzw. Sicherstellung von Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu sein.

Doch es fehlt in diesem Papier die Benennung derjenigen Institution, die die Aufarbeitung der Vergangenheit organisieren sollte.

Das mehrfache Scheitern: Untersuchungsausschuss Gorleben und Endlagerkommission

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Langzeitrisikobetrachtungen Morsleben

Veranstaltung „Sicherheit für die Ewigkeit?“

Am 20.04.2018 fand eine BGE-Veranstaltung im Rahmen der Reihe Betrifft Morsleben statt. Thema war Sicherheit für die Ewigkeit? Langzeitsicherheitsnachweis für Morsleben. In einem Vortrag wurde in die Problematik eingeführt. Nach Klärung von Verständnisfragen wurden dem Vortragenden Fragen in Interviewform präsentiert, die immer wieder bei den Führungen in der Infostelle Morsleben und Untertage gestellt wurden. Dieses Format war ein neuer, lobenswerter Ansatz. Zum Abschluss wurden Fragen aus dem Publikum diskutiert. Die Anzahl der BesucherInnen war für einen Freitagnachmittag mit strahlendem Sonnenschein erstaunlich hoch, erreichte aber nicht die Zahl der letzten Veranstaltung dieser Reihe – siehe hier.

Sprachgebrauch der 1980er Jahre

Beim Vortrag wurde der Sprachgebrauch der 1980er Jahre benutzt. So ging es um den Langzeitsicherheitsnachweis, der inzwischen international als safety case bezeichnet wird und ehrlicherweise mit Langzeitrisikobetrachtung übersetzt werden sollte – siehe Der doppelte Euphemismus „Langzeitsicherheitsnachweis“. Selbst auf die Interviewfrage hin, ob das mit dem Nachweis so stimme, wurden keine Abstriche beim Wording gemacht.

Strahlenschutz auf Dosisleistung reduziert

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2. Fachworkshop der BGE

Quelle: Zeitplan BGE

AG Standortauswahl der BGE und Zusammenarbeit mit der BGR

Am 16./17.04.2018 fand der 2. Fachworkshop der BGE statt. Die AG Standortauswahl in der BGE betreibt die Standortsuche zurzeit mit 14 MitarbeiterInnen und einem kommissarischen Leiter. Über die Ausschreibung von weiteren 14 neuen Stellen für die Aufstockung der AG und damit die Umsetzung des ersten Meilensteins bei der Umsetzung des selbsthinterfragenden Systems in der BGE wurde nicht konkret informiert – siehe hier.

Für die Zusammenarbeit der BGE mit der BGR wird zurzeit eine Vereinbarung erarbeitet.

Datenabfrage Mindestanforderungen

Wesentlicher Diskussionsgegenstand war die Datenabfrage zu den Mindestanforderungen, die am 19.03.2018 gestartet wurde und bis zum 15.05.2018 laufen soll. Dazu wurde eine Arbeitshilfe erstellt – siehe hier Seiten 4 bis 7.

Begriff Kristallingestein

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Nachrichten aus der heutigen NBG-Sitzung

BGE zu Ausschlussgebieten

Alle Daten zu den Ausschlusskriterien wurden von den Landesbehörden geliefert. Mit einer konsistenten Darstellung ist in einem guten halben Jahr zu rechnen. Eine Überprüfung der von den Ländern gelieferten Daten durch einen Dritten ist nicht vorgesehen, wäre auch nicht einfach zu realisieren. Über Veröffentlichungen von Daten vor dem Bericht zu den Teilgebieten nach § 13 StandAG gibt es unterschiedliche Meinungen von BfE und BGE. Dazu fand im März ein aufsichtliches Statusgespräch statt. Das Protokoll darüber ist nicht veröffentlicht. Die Frage konnte bei diesem Gespräch zwischen BfE und BGE nicht geklärt werden, deshalb wurden Gutachten in Auftrag gegeben. Die genaue Fragestellung, die darin zu behandeln ist, ist weder öffentlich noch dem NBG bekannt.

BGE zu Mindestanforderungen

Für die Datenabfrage bei den Ländern zu den Mindestanforderungen ist eine Arbeitshilfe erstellt worden, die bisher weder auf der Informationsplattform noch von der BGE veröffentlicht wurde. Die Arbeitshilfe ist jedoch in der öffentlichen NBG-Sitzung verteilt worden, siehe hier. Diese Datenabfrage steht im Mittelpunkt des zweiten BGE-Workshops mit den Ländern am 16./17. April 2018 in Braunschweig. Der jetzige Zeitplan der BGE geht von einer Ermittlung von  Teilgebieten nach § 13 StandAG Mitte 2020 aus.

BfE erstellt geänderte Version des Positionspapiers zur Öffentlichkeitsbeteiligung

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Staatliche Kompetenz bei Strahlenschutz in der Entsorgung geschwächt

Fortbestehen des Fachgebiets SW 1.7 am BfS

endlagerdialog.de sah im Fortbestehen des Fachgebiets SW 1.7 Strahlenschutz in der Entsorgung am BfS die Chance, dass die Fragen des Strahlenschutzes unabhängig von Betreiber- und Risikomanagementaufgaben behandelt werden können, siehe Beitrag Chancen durch neue BfS-Präsidentin und Strahlenschutz in der Entsorgung.

Solide wissenschaftliche Basis?

So hätten zum Beispiel die dringenden Arbeiten für die Sicherheitsanforderungen bei der Endlagerung auf eine solide wissenschaftliche Basis gestellt werden können. Diese Arbeiten stehen unmittelbar an, da nach § 26 StandAG Sicherheitsanforderungen für Endlager zu erstellen und regelmäßig zu novellieren sind. Da diese Anforderung auch für die Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 StandAG benötigt werden, bleibt nicht viel Zeit.

Fachgebiet Strahlenschutz in der Entsorgung abgeschafft

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Die geologische Überprüfungskompetenz wurde gestärkt

Personeller Aufbau

Auch wenn der personelle Aufbau der Institutionen, die sich nach StandAG mit der Standortsuche für hochradioaktive Abfälle zu befassen haben, mehr oder weniger im Dunkeln abspielt, sind jetzt doch zwei Personalien öffentlich bekannt geworden. Bei beiden Personen handelt es sich um Mitarbeiter mit geologischem Hintergrund.

Leitung des Fachgebiets FA2 des BfE

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