Erarbeitung der Verordnungen mit Beteiligung der Öffentlichkeit gescheitert

Empfehlung der Endlagerkommission missachtet

Hatte die Endlagerkommission noch empfohlen, die Verordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG mit Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten – siehe Drucksache 18/9100, S. 398 -, sprach das BMU auf der 2. Statuskonferenz wiederholt davon, dass die Öffentlichkeit freiwillig einbezogen worden wäre. Sicher – die Endlagerkommission konnte nur Empfehlungen aussprechen. Und die Empfehlung wurde in diesem Fall nicht umgesetzt.

Glitzernde Begriffe wie Symposium und Dialog

Was das BMU veranstaltet und mit glitzernden Begriffen wie Symposium und Dialog geschmückt hat, war höchstens eine Anhörung und keine Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie im Verwaltungsverfahrensgesetz kodifiziert ist. Und noch lange nicht eine Erarbeitung mit Beteiligung der Öffentlichkeit, wie von der Kommission empfohlen.

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BfE-Statuskonferenz – der zweite Versuch

Statuskonferenz und Bürgerforum

Am 14./15.11.2019 fand die zweite Statuskonferenz statt. Terminiert war sie in der Arbeitswoche und richtete sich an die Fachöffentlichkeit. Ein sogenanntes Bürgerforum soll laut BfE am 25.01.2020, einem Samstag, veranstaltet werden. Näheres ist noch nicht bekannt und selbst der Termin ist noch nicht im BfE-Kalender verzeichnet.

Livestream und anderes

Groß angekündigt wurde ein Livestream, der aber nur zu bestimmten Zeiten aktiv war und lediglich das Rahmenprogramm im Plenum umfasste. Die wesentlichen Aktivitäten fanden aber in parallelen Foren statt. Der Livestream war nicht zeitversetzt abrufbar und steht zurzeit auch nicht zur Verfügung. Es ist zu hoffen, dass wenigstens diese dünne Dokumentation bald veröffentlicht wird. Zur Erinnerung: Bei der ersten Statuskonferenz aufgezeichnete Videos konnten erst mehrere Wochen später abgerufen werden. Die zusammenfassenden Berichte aus den Foren waren inhaltlich wenig hilfreich. Aber selbst diese sind zurzeit nicht verfügbar, obwohl sie vorliegen. Das Gleiche gilt für die Präsentationen.

Fehlerlisten

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Das Geheimnis um TRANSENS

Durchsucht man die einschlägigen Jobangebote im Bereich Radioaktive Abfälle, so stößt man auf die zahlreichen Inserate zum Projekt TRANSENS, ein vom BMWi finanziertes Drittmittelprojekt mit der vollständigen Bezeichnung Transdisziplinäre Forschung zur Entsorgung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland. Das BMWi gibt im Internet keine Auskunft darüber, aber die Datenbank EnArgus.

Nach dieser Quelle läuft das Projekt vom 01.10.2019 bis 30.09.2024 und besteht aus zehn Teilprojekten. Das gesamte Finanzierungsvolumen beträgt 10.913.089,00 EUR. Leider gibt es keine ausführliche Projektbeschreibung. Eine entsprechender IFG-Antrag wurde gestellt.

endlagerdialog.de vor Ort

Der Zwischenbericht Teilgebiete soll in einem Jahr vorgelegt werden. Damit werden die Veranstaltungen zahlreicher, die sich mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle befassen.

Auch Nichtregierungsorganisationen bemühen sich mit ihren bescheidenen Ressourcen darum, ihre Einschätzungen an interessierte Mitglieder und Bürger*innen zu vermitteln. endlagerdialog.de kam den Einladungen zur Alternativen Statuskonferenz in Hannover am 09.11. und zwei Wochen vorher zum Workshop zur Endlagersuche in Ulm am 27.10.2019 nach und präsentierte Beiträge auf diesen Veranstaltungen.

Die Präsentationen waren:

Sollten sich zu den Präsentationen Fragen ergeben, können diese gern über die Kommentarfunktion gestellt werden.

BfE greift endlich Vorschlag von endlagerdialog.de auf

Rollentrennung von Aufsicht und Öffentlichkeitsbeteiligung

Wie man dem Internetauftritt des BfE seit heute entnehmen kann – siehe hier, ist es beabsichtigt, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortauswahl aus der Abteilung SV Standortauswahlverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung auszugliedern und dafür eine eigene Abteilung zu schaffen. Als Grund wird die Aufgabentrennung zwischen Aufsicht und Beteiligung angegeben.

Die Forderung von endlagerdialog.de

endlagerdialog.de hat in vielen Beiträgen diese notwendige Trennung gefordert -siehe zum Beispiel im Beitrag Kreative Interpretation statt Novellierung des StandAGs?:

Das StandAG weist dem BfE zwei unterschiedliche Rollen zu, die der Regulierungsbehörde und die der Organisation der Öffentlichkeitsbeteiligung. Da es bei solchen Doppelrollen zu Konflikten kommt, ist vorprogrammiert. Die notwendige Objektivität bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bezug auf Regulierungsbehörde ist nicht gewährleistet. Hier würde es eine einfache Lösungsmöglichkeit geben, diesen Rollenkonflikt wenigstens abzuschwächen, wie es in anderen Fällen durchaus durchgeführt wird. So hätte das Referat Öffentlichkeitsbeteiligung nicht unter dem Präsidenten und der Abteilungsleitung Standortauswahlverfahren angesiedelt werden sollen, sondern als Sonderreferat direkt unter der Vizepräsidentin. Auch hier gibt es keine Anzeichen von Kreativität.

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Gesetzeskommentar zum StandAG 2017

Gesetzeskommentare zum Standortauswahlgesetz 2013 und 2017

Zum StandAG aus dem Jahr 2013 gibt es bereits einen ausführlichen Kommentar – siehe hier. Jedoch sind wesentliche Teile des StandAG im Jahr 2017 auf der Grundlage der Empfehlungen der Endlagerkommission novelliert worden, sodass das oben genannte Werk nur noch beschränkt herangezogen werden kann. Diese Lücke wurde geschlossen durch den umfassenden Kommentar zum Atomrecht in der Reihe NomosKommentar. In diesem knapp 700-Seiten-Werk findet sich der Teil zum StandAG 2017 auf den Seiten 443 bis 594. Ulrich Wollenteit (§§ 1, 2, 5-27, 36-38), Olaf Däuper (§§ 3, 4), Alexander Dietzel (§§ 3, 4) und Marc Ruttloff (§§ 28-35) haben auf 152 Seiten alle erdenklichen Unterlagen zusammengetragen und fundiert jede einzelne Passage des Gesetzes unter die Lupe genommen.

Kommentar als Wegweiser durch Unterlagen des AkEnd und der Endlagerkommission

Beim Durchlesen des Kommentars wird durch den Hinweis auf die Quellen deutlich, dass viele Regelungen des StandAG 2017 aus den Arbeiten des Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) stammen, der bereits 2002 seine Empfehlungen veröffentlicht hat, deren Umsetzung aber politisch verhindert wurde. Leicht nachvollziehbar wird auch die Rolle des StandAG 2013, das entsprechend angeführt wird. Von unschätzbarem hohen Wert sind die regelmäßigen Hinweise auf Fundstellen in den umfangreichen, kaum überschaubaren 1322 Dokumenten der Endlagerkommission. Bei § 26 Sicherheitsanforderungen wird sogar auf die RSK-Kriterien aus dem Jahr 1982 zurückgeblickt (§ 26 Rn.1).

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