Nachholtermin der Arbeitsgruppe L 1 „Internationales“

Nachholung der AGs wegen Zwangspause

Da es versäumt worden war, zum zweiten Termin der Fachkonferenz in üblicher Weise Technik vorzuhalten, kam es am zweiten Tag zu einer gut vierstündigen Zwangspause. Die in dieser Zeit vorgesehenen Veranstaltungen werden jetzt nachgeholt – siehe hier.

World Nuclear Waste Report und Finnland, Niederlande sowie Schweiz

Heute fand die AG Internationales statt. Herr Ben Wealer trug einige Punkte aus dem World Nuclear Waste Report – Focus Europe vor, der nun schon fast zwei Jahre vorliegt.
Herr Mibus stellte das Vorgehen von europäischen Staaten in der Endlagerfrage vor. Leider reichte es lediglich für Finnland, die Niederlande und die Schweiz.

OECD NEA will sicheres Endlager, um die Kernkraftnutzung zu fördern

Frau Tadesse schilderte kurz die Arbeit der OECD NEA und betonte, dass durch Fortschritte in der Endlagerfrage die Nutzung der Atomkraft wieder in einem besseren Licht erscheine. Das ist wohl die wesentliche Aufgabe der OECD NEA. Es geht um das Sichere Endlager, so dass Kernkraftnutzung und damit auch die militärische Nutzung weiterhin akzeptabel bleibt und akzeptabler wird.

Dreibändiges Werk Nuclear Waste Governance

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Partizipation im NBG-Streitgespräch und im Umweltausschuss

Zwei Veranstaltungen zu Partizipation

Am 22.06.2021 fand das wegen Krankheit verschobene Streitgespräch Kann sich die Öffentlichkeit bei der Endlagersuche beteiligen? des NBG statt – siehe YouTube hier. Im Umweltausschuss des Bundestages ging es am darauffolgenden Tag in einem öffentlichen Fachgespräch mit dem NBG um Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle – siehe hier. Grundlage waren die Empfehlungen des NBG vom 16.06.2021.

Zwei Beschlüsse der Fachkonferenz Teilgebiete

Voraus gingen die Beschlüsse auf dem zweiten Termin der Fachkonferenz Teilgebiete zur Beteiligung in der Phase 1.2 des Standortauswahlverfahrens:

Anschlussformat zur Fachkonferenz Teilgebiete: Fachforum Teilgebiete (FKT_Bt2_005)
Die Fachkonferenz fordert die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) auf, als Folgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete ein Fachforum Teilgebiete einzurichten, das die weitere Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen nach Standortauswahlgesetz (StandAG) begleitet. Die Fachkonferenz schlägt vor, wie folgt zu bestimmen…….

Antrag 10 (in: Anträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins)
Sollte der Antrag FKT_Bt2-005 von der Fachkonferenz Teilgebiete angenommen werden, wird das BASE aufgefordert im Anschluss spätestens vier Wochen nach dem zweiten Beratungstermin eine verbindliche schriftliche Zusage zugeben, ein Folgeformat entsprechend der Beschlüsse der Fachkonferenz durchzuführen. Dazu soll ein detailliertes Vorgehen mit Zeitplan vorgelegt werden.

Appell zur Kooperation ohne Ansatz zur Umsetzung

Im NBG-Streitgespräch machte die Vizepräsidentin des BaSE, Frau Nanz, diese beiden sehr konkreten Beschlüsse der Fachkonferenz nicht zum Ausgangspunkt, sondern stellte übergeordnete Fragen in den Vordergrund. Sie plädierte, von der Konfrontation zur Kooperation zu kommen. Dieser Appell wurde von ihr mehrfach wiederholt, ohne auch nur einen einzigen konkreten Ansatz der Umsetzung anzudeuten. Dabei war es das BaSE, was bisher im Verfahren oft auf Polarisierung setzte.
Solche Appelle erinnern an den legendären Appell des BMU zum Vertrauen – siehe Veranstaltung 28./29.03.2014.

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Die Geschäftsstelle der Fachkonferenz

Besetzung der Geschäftsstelle in Selbstbedienungsmanier

Die Geschäftsstelle der Fachkonferenz wurde in Selbstbedienungsmanier allein durch Mitarbeiter*innen des BaSE besetzt. Die Institutionalisierung wurde erst mit dem Erlass vom 19.11.2020 vom BMU abgenickt, also gut einen Monat nach der Auftaktveranstaltung für die Fachkonferenz Teilgebiete am 17./18.10.2020. Darin wird auch der Verstoß gegen § 11 IFG Abs. 2 vom BMU gebilligt, die Geschäftsstelle nicht – wie die anderen unabhängigen Geschäftsstellen am BaSE – in das Organigramm aufzunehmen. Für diesen Verstoß wird nicht einmal eine Begründung geliefert.

Unabhängigkeit der Geschäftsstelle fraglich

Die Unabhängigkeit der Geschäftsstelle wird deklariert, ist aber wenig überzeugend, wenn Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle weiterhin mit Teilarbeitszeiten in die Organisationsstruktur des BaSE eingebunden sind. Die Unabhängigkeit wurde nur proklamiert, ohne Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Deshalb wurde ein IFG-Antrag gestellt, der nicht fristgerecht beschieden wurde. endlagerdialog.de hatte deshalb die Arbeit in der AG Vorbereitung niedergelegt – siehe hier. Aus den Erfahrungen von endlagerdialog.de mit den übersteilen Hierarchiestrukturen am BfS/BfE/BaSE war lediglich eine formale und nicht wirklich umgesetzte Unabhängigkeit zu erwarten.

Eher Sekretariats- als Geschäftsstellenaufgaben

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Nicht Erörterungs-, sondern eher Scopingtermin?

Pressemeldung des NBG zur Fachkonferenz Teilgebiete

Das NBG hat am 16.06.2021 eine interessante Pressemeldung herausgegeben. Danach kann die Fachkonferenz Teilgebiete den Zwischenbericht nicht in der vorgesehenen Weise erörtern, wie es vorgesehen war, da er in einem zu frühen Arbeitsstand ist. Damit ist eigentlich das erfüllt, was Umweltverbände jahrzehntelang gefordert haben: eine frühestmögliche Beteiligung. Eine solche frühe Beteiligung wurde dann ansatzweise in § 15 Umweltverträglichkeitsgesetz für ausgesuchte Vorhaben festgelegt, bezeichnet hier auch als Scopingtermin. Bei diesem Termin soll der Untersuchungsrahmen besprochen werden.

Fachkonferenz nicht Erörterungs-, sondern eher Scopingtermin

Die Fachkonferenz ist also nach Ansicht des NBG eher ein Scoping- als ein Erörterungstermin nach § 73 VwVfG. Der BUND e.V. bezeichnete den Zwischenbericht auch als Zwischenzwischenbericht. Mehrere Anträge beim 2. Fachkonferenztermin hatten ähnliche Inhalte, so der Antrag 31 (Dokumentation, PDF-Seite 24-26), der nach Manipulation durch die Konferenzleitung nach § 7 Abs. 4 Satz 4 GO als Material an die Themenarbeitsgruppen zu den Wirtsgesteinen überwiesen wurde. Auch Antrag 33 (Dokumentation, PDF-Seite 28-32) hatte einen ähnlichen Hintergrund. Auch hier hat die Konferenzleitung eine Überweisung in die Themenarbeitsgruppen vorgeschlagen, ist aber damit gescheitert. Der Antrag wurde in ungeänderter Form mit 197 Stimmen, 58 Gegenstimmungen und 31 Enthaltungen angenommen. Die Wahlbeteiligung betrug 71,5 % der anwesenden und 23,3 % aller Wahlberechtigten. Die Dokumentation ist hier unvollständig.

Juristische Rettung führt zu Intransparenz

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Fachkonferenz – zweiter Erörterungstermin
Desaster wegen Technikunwissen - Gängelung durch Moderation - Irreführende Dokumentation - Manipulation durch Konferenzleitung - Ausrede für Inaktivität

Fachkonferenz überwiegend an Tagen in der Woche

Der zweite Erörterungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete wurde vom 10. bis 12.06.2021 veranstaltet. Aufgrund der Terminwahl konnten arbeitende Bürger*in nur an einem kleinen Teil daran teilnehmen.

Schon das Einloggen führte zu Problemen

Wie bereits in Konferenz pausiert bis 14 Uhr berichtet, begann die Konferenz mit Schwierigkeiten beim Einloggen der angemeldeten Teilnehmer*innen. Es kam die Meldung, dass das Passwort falsch sei. Trotzdem wurde mit der Konferenz pünktlich begonnen – ohne Rückfrage, ob jetzt alle Einloggprobleme erledigt seien und ohne E-Mail an alle Registrierten, dass jetzt das Login wieder möglich ist, und ohne genügend Zeit für einen neuerlichen Einlogversuch zu geben. Eine genauere Fehleranalyse wurde nicht mitgeteilt. In einer Email nach einer Supportanfrage wurde etwas von alter Pin erzählt. Offensichtlich war hier Datenchaos ausgebrochen – alte Pin, neue Pin , ohne Pin.

Präsentationen im Plenum nicht entzifferbar

Aber das war lediglich der Anfang. Die Konferenzsoftware wurde offensichtlich vorher nicht unter realen Bedingungen getestet. Denn dann hätte auffallen müssen, dass die im Plenum präsentierten Folien mit so geringer Auflösung übertragen werden, dass sie nicht entzifferbar sind. Dies wurde bis zum Ende der Konferenz nicht korrigiert.

Probleme beim Zuschalten von Wortbeiträgen – Die lustige Moderation auf Kosten anderer

Weiterhin gab es immer wieder erhebliche Probleme beim Zuschalten von Wortbeiträgen von Teilnehmer*innen in das Plenum. Die Moderation hat diese Gelegenheit genutzt, sich über die Zugeschalteten lustig zu machen, obwohl es ein vom Veranstalter zu verantwortendes technisches Problem war und bis zum Ende der Konferenz erhalten blieb. Viele Wortbeiträge konnten nicht eingebracht werden, da die Technik nicht funktionierte. Es ist immer wieder billig, das auf den unbedarften Client zu schieben, der Beweis anhand von Serverprotokollen steht noch aus. endlagerdialog.de hat dazu einen Antrag gestellt (Antrag 13, in der Dokumentation noch nicht gefunden), der mit allgemeinem Geschwafel abgetan wurde. Eigentlich war es ein Antrag zur Abstimmung.

Teilnehmer*innen als Versuchskaninchen missbraucht – Der blick hinter die Kulissen

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Konferenz pausiert bis 14 Uhr
Mindestens ein Drittel der AGs fällt aus

Der heutige Erörterungstermin der Fachkonferenz kann nicht wie geplant durchgeführt werden. Angegeben werden technische Probleme. Vorerst ist eine Pause bis 14 Uhr angekündigt.

Zu den derzeitigen Serverproblemen wurde seitens der AG_V mitgeteilt, dass dies bereits schon einmal aufgetreten sei. Es stellen sich folgende Fragen:

  1. Wann trat dieses Problem das erste Mal auf?
  2. Was hat sich bei der genauen technischen Prüfung damals als Fehler herausgestellt?
  3. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um diesen Fehler nicht noch einmal auftreten zu lassen?
  4. Welche weiteren Maßnahmen wären möglich gewesen?
  5. Wie lautet die technische Analyse, dass der derzeitige Fehler identisch mit dem ersten Fehler ist?

Bisher gibt es dazu keine Antwort. Auch hier ist Transparenz angesagt.

Schon gestern stellten sich diverse Fehler heraus. So konnten sich viele Teilnehmer*innen nicht einloggen, weil sie angeblich eine falsche PIN eingegeben hatten. Trotz dieses bekannten Fehlers wurde ohne Rücksicht darauf die Veranstaltung begonnen.

Weiterhin war die Qualität der Präsentationsfolien so schlecht, dass sie nicht entziffert werden konnten.

Man gewann den Eindruck, dass kein Testlauf der angeblich weiterentwickelten Software unter realistischen Bedingungen stattgefunden hat. Offensichtlich waren die gestrigen Nutzer*innen die Versuchskaninchen.

Offensichtlich fehlt es hier an Ernsthaftigkeit, was sich auch an der Art der Moderation festmacht. Der Erörterungstermin sollte nicht zu einer TV-Spaßveranstaltung mit dem Titel wie Wer gewinnt heute Abend, hi hi verkommen.

AG M2: Endlager-Didaktik

Vorgeschlagene AG Endlager-Didaktik

Auf einen Vorschlag von endlagerdialog.de hin, wird beim nächsten Termin der Fachkonferenz eine AG Endlager-Didaktik angeboten. Sie findet als M2 am Freitag, 11.06.2021, 15:15 – 18:30 Uhr statt.

Didaktik und Wording

endlagerdialog.de hat in Warum nicht ein Funkkolleg Geologie statt wirkungsloser Warnungen vor Populismus? und in über 40 weiteren Beiträgen – siehe Kategorie Didaktik und Wording – die Notwendigkeit der Vermittlung geologischen Grundwissens zur Sprache gebracht. Als eine Vorbedingung für ein grundlegendes Verständnis der Endlagerproblematik wird weiterhin vor zum Euphemismus tendierendem Wording gewarnt. So führt der Begriff Sicherer Einschluss immer wieder zu Missverständnissen, denn der allgemeine Sprachgebrauch suggeriert, dass darunter ein vollständiger Einschluss zu verstehen ist.

Beispiel Stratigrafie und Lithologie

Die Diskussion zum Zwischenbericht Teilgebiete ist oft geprägt vom Unverständnis zu den Begriffen Stratigrafie und Lithologie. Diese Begrifflichkeiten sind aber elementar für das Verstehen der Methoden, die die BGE für die Auswahl der Teilgebiete angewendet hat. Das wird auch nicht klarer, wenn mit der sogenannten Flughöhe argumentiert wird. Das verwirrt eher, wie auch das sogenannte trichterförmige Auswahlverfahren.

Was läuft schief?

Die BGE bietet zu Stratigrafie/Lithologie ein Video an. Trotzdem bleibt das obengenannte Unverständnis bestehen. Warum ist das so? endlagerdialog.de wird aus der gut 45jährigen Praxis der Vermittlung naturwissenschaftlichen Wissens an Hochschulen, bei Volkshochschulen, vor Umweltinitiativen und in behördlicher Öffentlichkeitsarbeit versuchen, dieser und weiteren Fragen nachzugehen.

Ziel der AG

Optimales Ergebnis der AG wäre eine Verständigung auf

  • den notwendigen Methodenmix zur Vermittlung der wissenschaftlichen Grundlagen der Langzeitlagerung von Atommüll und
  • die Zuständigkeiten für diese Wissensvermittlung.

Vorkehrungen gegen Missbrauch als Herrschaftsinstrument

Da die zur Verfügung stehenden Methoden teilweise recht auf aufwändig sind, können sie Herrschaftsinstrumente missbraucht werden. Dafür ist Sensibilität zu entwickeln und Vorkehrungen zu treffen, dass dies nicht geschieht.

Fachkonferenz: Bisherige Beratungsergebnisse
spät - inhaltlich gelungen - Präsentation mangelhaft

Späte Veröffentlichung

Wohl am 04.06.2020, knapp eine Woche vor dem nächsten Erörterungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete, wurde eine Übersicht über die bisherigen Beratungsergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auch hier ist nicht verzeichnet, wann das Dokument veröffentlicht wurde, da das BaSE und damit die sogenannte unabhängige Geschäftsstelle sich offensichtlich eine Schummelmöglichkeit offen halten will. Transparenz sieht anders aus.

Auftrag und Urheber geheim

Diese Zusammenstellung wurde lange angekündigt. Ihr zugrunde lag ein Auftrag an Wissenschaftsjournalist*innen, der aber nicht öffentlich verfügbar ist. Warum ist das so? Die Gründe der Geheimhaltung wurden bisher nicht genannt. Weiterhin: Warum werden die Wissenschaftsjournalist*innen nicht genannt, bei denen das Urheberrecht liegt? Transparenz sieht anders aus.

Inhaltliches Ergebnis scheint gelungen zu sein

Das inhaltliche Ergebnis ist nach einer ersten Inaugenscheinnahme durchaus gelungen. Da steckt viel Arbeit derJournalist*innen dahinter. Die Teilnehmer*innen der Fachkonferenz, die sich in die Diskussion eingemischt haben, sollten ihre Beiträge wiedererkennen können. Wenn diese inhaltliche Arbeit beim zweiten und dritten Erörterungstermin stringent fortgesetzt werden könnte, wäre das durchaus eine tragfähige Grundlage für das Beratungsergebnis nach § 9 Abs. 2 Satz 2 StandAG, das von der BGE bei dem Vorschlag der Standortregionen zu berücksichtigen ist.

Die Präsentation des Arbeitsergebnisses könnte nicht schlechter sein

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