Methode zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien
In der von der BGE veröffentlichten Methodik zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien vom 06.05.2020 wird auf Seite 6 ausgeführt:
Im Zuge der Anwendung der geoWK [geowissenschaftliche Abwägungskriterien] kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung der identifizierten Gebiete, da die Datenlage (Existenz, räumliche Auflösung) dies nicht gestattet.
Zur weiteren Erläuterung sei die Abbildung aus obiger Veröffentlichung auf Seite 5 gezeigt:
Zwei Interpretationen
Den obigen Satz kann man trivial interpretieren. Die identifizierten Gebiete können natürlich nicht durch die Berücksichtigung der Abwägungskriterien verändert werden, denn sie sind ja definiert durch die Anwendung der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen. Diese triviale Aussage sollte hier wohl nicht getroffen werden. Exakter müsste dann aber der Satz entweder lauten:
Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftliche Abwägungskriterien kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung, so dass die Flächen der identifizierten Gebiete mit den Flächen der Teilgebiete identisch sind.
Oder obiger Satz sollte ausführlicher lauten:
Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftliche Abwägungskriterien kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung der identifizierten Gebiete, d. h. jedes identifizierte Gebiet ist entweder ohne Abstriche als Teilgebiet übernommen oder als nicht günstig gekennzeichnet worden.