Der Zwischenbericht Teilgebiete wirft seine Schatten voraus

Methode zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien

In der von der BGE veröffentlichten Methodik zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien vom 06.05.2020 wird auf Seite 6 ausgeführt:

Im Zuge der Anwendung der geoWK [geowissenschaftliche Abwägungskriterien] kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung der identifizierten Gebiete, da die Datenlage (Existenz, räumliche Auflösung) dies nicht gestattet.

Zur weiteren Erläuterung sei die Abbildung aus obiger Veröffentlichung auf Seite 5 gezeigt:

Zwei Interpretationen

Den obigen Satz kann man trivial interpretieren. Die identifizierten Gebiete können natürlich nicht durch die Berücksichtigung der Abwägungskriterien verändert werden, denn sie sind ja definiert durch die Anwendung der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen. Diese triviale Aussage sollte hier wohl nicht getroffen werden. Exakter müsste dann aber der Satz entweder lauten:

Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftliche Abwägungskriterien kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung, so dass die Flächen der identifizierten Gebiete mit den Flächen der Teilgebiete identisch sind.

Oder obiger Satz sollte ausführlicher lauten:

Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftliche Abwägungskriterien kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung der identifizierten Gebiete, d. h. jedes identifizierte Gebiet ist entweder ohne Abstriche als Teilgebiet übernommen oder als nicht günstig gekennzeichnet worden.

Ausschluss findet nicht statt

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Endlagersuche als PODCAST

Mediale Angebote auch von bpb – neues Podcast

Mit dem Zwischenbericht Teilgebiete geht die Endlagersuche in die erste heiße Phase. Neben diversen medialen Angeboten des BaSE und der BGE biete auch die Bundeszentrale für politische Bildung Medien an. Das begann vor gut einem Jahr mit einem Buch – siehe Beitrag Endlager – Die Bundeszentrale für politische Bildung macht mit – und wird jetzt mit der Podcast-Reihe Auf Endlagersuche fortgesetzt, rechtzeitig vor der Fachkonferenz Teilgebiete. Produziert wird die Reihe vom Journalisten Axel Schröder unter der Redaktion von Martin Langebach. Neben Veröffentlichung auf der Internetseite der bpb ist der Podcast auch bei Spotify und iTunes zu finden.

Einführung macht Appetit – spannendes Thema und vergleichende Standortsuche

Schon die Einführung macht Appetit auf mehr. Drei weiteren Folgen mit jeweils gut 40 Minuten benötigen dann aber doch einiges an Zeit. Jedoch kann das bei Fahrten mit der Bahn oder anderen Verkehrsmitteln quasi nebenbei verfolgt werden.
Zu Recht wird des Öfteren das Thema als spannend bezeichnet und auch so präsentiert. Immer wieder kommt Axel Schröder auf die Notwendigkeit einer vergleichenden Standortsuche zurück, die von wissenschaftlicher Seite seit den 1970er Jahren immer wieder empfohlen wurde, seitens der Politik mit der Wahl von Gorleben jedoch Jahrzehnte lang unterdrückt wurde.

Betrachtungszeitraum und Castor-Zwischenlager

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Wie das BaSE das NBG behindert

Streamaufzeichnung der 42. NBG-Sitzung

Die 42. Sitzung des NBG konnte wieder im Livestream mitverfolgt werden. Nach Beendigung der Sitzung stand einige Stunden später die Fassung (Video auf YouTube) dauerhaft zur Verfügung, aus der die Pausen herausgeschnitten wurden.

Warum lässt sich das NBG das bieten?

Ein wesentlicher Punkt war die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete. Dazu hat das NBG dem BaSE einen Fragenkatalog vorgelegt, der vor der 42. Sitzung beantwortet werden sollte, um eine Basis für die Diskussion des NBG mit dem BaSE auf der Sitzung zu haben. Der Fragenkatalog wurde vom BaSE jedoch nicht beantwortet. Das BaSE verwies darauf, dass einige Fragen bereits beantwortet seien, einige werden auf der Sitzung beantwortet und bei weiteren kann noch keine Antwort gegeben werden. Welche konkreten Fragen das jeweils sind, wurde nicht systematisch klar. Es ist verwunderlich, dass das NBG sich solch eine Behinderung seiner ehrenamtlichen Arbeit bieten lässt.

BGE stützt sich auf staatliche Bewertungsdaten der Länder

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endlagerdialog.de erhielt vom BaSE keinen Zugang zum Web-Seminar für Journalist*innen

endlagerdialog.de hat sich zum heutigen Web-Seminar für Journalist*innen beim BaSE angemeldet. Bis eine Stunde vor der Veranstaltung wurden vom BaSE noch keine Zugangsdaten mitgeteilt. Dann wurde per Email nachgefragt. Diese Email wurde bisher nicht beantwortet. Fünf Minuten vor dem Termin wurde bei der Pressestelle nachgefragt. Leider konnte die Mitarbeiterin am Telefon nichts zu der Sachen sagen, da sie keine Entscheidungen träfe. Vereinbart war ein Rückruf, um einen Grund für den Ausschluss zu erfahren. Bisher gab es dazu keinen Rückruf.

Das Angebot war

Wir wollen Ihnen schon jetzt die Gelegenheit bieten, uns die Fragen zu stellen, für die später im schnellen Tagesgeschäft vielleicht keine Zeit bleibt.

Leider konnten solche Fragen von endlagerdialog.de als in diesem Bereich tätigen Fachjournalisten nicht gestellt werden.

Sobald vom BaSE der Grund für den Ausschluss von endlagerdialog.de genannt wird, wird dieser hier nachzulesen sein.

Fachkonferenz Teilgebiete: Irrungen und Wirrungen

aus Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle – Was Landkreise, Städte und Gemeinden jetzt wissen müssen

Aus drei mach vier

In § 9 Abs. 2 StandAG wird ausgeführt:

Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers nach § 13 Absatz 2 in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten. Hierzu erläutert der Vorhabenträger den Teilnehmern der Fachkonferenz Teilgebiete die Inhalte des Zwischenberichts.

Das BaSE macht aus den drei Terminen vier Termine. Grundlage dafür ist die teleologische Auslegung des Gesetzestextes in einem Juristischen Kurzgutachten von Jörg Kuhbier zur Auslegung des §9 StandAG im Auftrag des BASE. Das NBG-Mitglied Beckstein, ehemaliger Ministerpräsident Bayerns und Jurist, äußerte sich dazu in der 41. NBG-Sitzung passend mit folgenden Worten (Video auf YouTube 1:04:10):

Das Gutachten ist völlig indiskutabel!

Das BaSE weigert sich aber standhaft, die Veranstaltung am 17./18.10.2020 als Informationsveranstaltung außerhalb des Beteiligungsformats Fachkonferenz zu bezeichnen.

Online-Veranstaltung ohne Entscheidungsprozesse

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Grundwasseralter: Die BGR kann es transparent!

Aufruf der BGR

Die BGR ruft Firmen und Institutionen auf, vorliegende Isotopendaten zu Grundwasser für ein Forschungsprojekt zur Verfügung zu stellen – siehe Aufruf. Das Projekt Methodenentwicklung zur Nutzung von Grundwasserverweilzeiten steht im Zusammenhang mit der Standortauswahl für ein tiefengeologisches Langzeitlager für radioaktive Abfälle. Aus den Isotopendaten kann auf das Alter des Grundwassers geschlossen werden. Junges Grundwasser ist ein Ausschlusskriterium – siehe § 22 Abs. 2 Punkt 6 StandAG.

Was ist junges Grundwasser?

Die Definition von jungem Grundwasser wird weder im Abschlussbericht der Endlagerkommission noch im StandAG geliefert. In der Gesetzesbegründung wird lediglich ausgeführt:

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NBG, Datenraum sowie Verfolgung von Widersprüchen und Anfechtungsklagen

Der Datenraum im Geologiedatengesetz

Nach § 35 Abs.4 GeolDG kann das NBG sich zu den nichtöffentlichen geologischen Daten wissenschaftlich beraten lassen und dazu bis zu fünf Expert*innen beauftragen:

(4)….Die Beauftragten nach Satz 1 müssen über die für die wissenschaftliche Beratung notwendige fachliche Expertise verfügen und dürfen keine eigenen wirtschaftlichen Interessen oder wirtschaftliche Interessen der nach § 14 Satz 1 verpflichteten Personen verfolgen. Die Beauftragten unterstützen das Nationale Begleitgremium bei der Begleitung des Standortauswahlverfahrens, indem sie die geologischen Daten nach Satz 1 sichten, bewerten und gegenüber dem Nationalen Begleitgremium Stellungnahmen abgeben, ob diese Daten im Standortauswahlverfahren zutreffend bewertet und sachgerecht berücksichtigt worden sind….
(5) Der Vorhabenträger nach dem Standortauswahlgesetz richtet einen gesonderten Datenraum für die geologischen Daten nach Absatz 4 Satz 1 ein und stellt insbesondere die geologischen Daten nach Absatz 4 Satz 1 sowie die für das Standortauswahlverfahren nicht entscheidungserheblichen Daten, die bei ihm vorhanden sind, dort bereit….

Das Instrument Datenraum im Allgemeinen

Über das Instrument Datenraum wurde schon bei den Verhandlungen zu TTIP öffentlich diskutiert. Dieses Instrument – siehe Wikipedia – ist in der Wirtschaft sehr verbreitet zum Beispiel beim Kauf von Unternehmensbeteiligung und Immobilien. Hierbei geht es um die eingehende Prüfung der Unterlagen im Auftrag des Käufers, die vor dem Kauf diesem nicht preisgegeben werden sollen (Due Diligence).

Instrument Datenraum in der Öl- und Gasindustrie

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Neues zu den „aktiven Störungszonen“

aus Brosig, A., B. Bräutigam, et al.(2020). Evaluierung des Kenntnisstandes von aktiven Störungszonen in Deutschland (KaStör) – Vorhaben 4717F01301. Seite 56

Aktive Störungszonen beim Goslar-Treffen

Auf der 41. NBG-Sitzung wurde von der BGE ein interessanter Beitrag geliefert: Herr Kanitz sagte etwas zum Ausschlusskriterium aktive Störungszonen (YouTube 00:27:53):

…die Landesämter, die sagen: So, Herr Kanitz, jetzt können sie doch mal sagen, der Bericht wird ja jetzt vorliegen, wir verstehen, wir dürfen ihn nicht sehen, jetzt sagen sie uns doch mal, wie haben sie sich denn entschieden bei den aktiven Störungszonen. Wir haben doch da damals in Goslar gemeinsam diskutiert, es gibt den Weg oder den Weg, jetzt sagen sie doch mal…

Das Treffen in Goslar, über deren Inhalt Verschwiegenheit vereinbart wurde, war schon Gegenstand diverser Gespräche auf der 2. Statuskonferenz Mitte November 2019 – oder gab es mehrere Goslarer Treffen? Interessant ist, dass offensichtlich zu den aktiven Störungszonen mindestens zwei Alternativen diskutiert wurden.

Goslar-Diskussion fehlt im Methodensteckbrief

Die BGE hat ihre Methoden zu den Ausschlusskriterien und so auch zu den aktiven Störungszonen in einem Methodensteckbrief vorgestellt und zur Diskussion gestellt – siehe Methodensteckbrief „aktive Störungszonen“. Leider kommt in diesem Methodensteckbrief kein Hinweis auf eine kontroverse Diskussion in Goslar vor, obwohl das zu einer wissenschaftsbasierten und transparenten Herangehensweise gehört. Diese sollte die wesentlichen Alternativen schildern und auf der dann vorgetragenen Basis begründen, weshalb die BGE so entschieden hat.

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