Beim Reinhören in die gestrige Sitzung der Themen-AG Beteiligung und Transparenz hat endlagerdialog.de einige interessante Punkte aufgeschnappt. Eindeutig ist die Ausweisung der Untersuchungsräume nach § 3 EndlSiUntV bei den im Zwischenbericht festgelegten Teilgebieten eine große Herausforderung. endlagerdialog.de hatte im Zuge der Diskussion um die Untersuchungsverordnung einen eindeutigen Algorithmus zur Ausweisung der Untersuchungsräume verlangt. Dem wurde nicht gefolgt. Stattdessen gibt es jetzt in § 3 eine etwas konfuse Regelung.
Teilgebiete nach BGE begrifflich nicht vereinbar mit EndlSiUntV
Worauf Chaudry vom Öko-Institut e. V. schon des Öfteren hingewiesen hat, ist die Regelung mit dem von der BGE vertretenen Begriff Teilgebiete nicht vereinbar. Denn in Abs. 2 wird formuliert:
…Überlagern sich in einem Teilgebiet, einer Standortregion oder an einem Standort mehrere potenzielle Wirtsgesteine,…
In einem Teilgebiet nach BGE-Zwischenbericht gibt es lediglich ein potenzielles Wirtsgestein. Die Teilgebiete sind stratigraphisch sowie möchte-gern-lithologisch jedoch nicht räumlich ausgerichtet. Die Untersuchungsverordnung geht aber offensichtlich von einer 2D-räumlichen Ausrichtung aus.
Auf einer Pressekonferenz am 02.03.2021 zum 10. Jahrestag Fukushima: Wie steht es weltweit um die Atomkraft? äußerte sich der Präsident des BaSE auf eine Frage einer Journalistin zum laufenden Standortauswahlverfahren. Auf YouTube bei 38:50 formuliert er:
Im nächsten Schritt wird es jetzt sozusagen eine Revision geben im Sinne, dass die Anmerkungen, Kritik aus diesem Bürgerbeteiligungsprozess in diesen Prozess einfließen, und am Ende dieses Prozesses wird es eine Reduzierung auf sogenannte Standortregionen geben, in denen dann sozusagen vertiefende Untersuchungen vorbereitet werden sollen…
Bis 41:20 folgen weitere Aussagen zum laufenden Verfahren. Es lohnt, sich diese knapp drei Minuten anzuhören.
Kurz vor der ersten Sitzung der AG Vorbereitung des zweiten Erörterungstermins des Zwischenbericht Teilgebiete hat das BaSE mitgeteilt, dass die weiteren Erörterungstermine verschoben werden, und zwar auf den 10./11./12. Juni 2021 und den 05./06./07./08. August 2021.
Damit besteht die Hoffnung, dass auch Vorortveranstaltungen möglich werden. Ob das BaSE seinen Aufgaben nach § 5 Abs. 2 StandAG in der jetzt zur Verfügung stehenden Zeit nachkommt und umfassend und systematisch zum Auswahlverfahren informiert, wurde bisher nicht mitgeteilt.
Wie Stellungnahmen der Landesgeologischen Dienste zeigen, ist selbst diesen Fachleuten es meist nicht möglich, die Arbeiten der BGE nachzuvollziehen. Es ist in vielen Fällen nicht verfolgbar, welche vorgelegten geologischen Daten bisher Eingang in das Auswahlverfahren gefunden haben. Hier ist neben der BGE auch das BaSE gefragt, um die geologische Fachsprache in bürgerfreundliche Kommunikationsformate zu übersetzen. Dazu gibt es am BaSE eine ganze Abteilung mit x Mitarbeiter*innen.
Bisher ist es selbst interessierten Bürger*innen praktisch nicht möglich, sich in die Thematik einzuarbeiten. So werden Antworten zu Fragen an die BGE erst nach vier Monaten beantwortet – so im Beispiel des Teilgebiets 010_00TG. Gleichzeitig wird von Herrn Studt, Geschäftsführer der BGE, mitgeteilt, die BGE sei nicht überlastet.
Nach Weggang des Fachgebietsleiters FA 2 Forschung Standortauswahl und Öffentlichkeitsbeteiligung, Forschung nukleare Entsorgung und Sicherheit (übergreifende Themen) zur BGE, wurde jetzt die Stelle ausgeschrieben – siehe hier. Bemerkenswert ist darin die letzte Position in der Aufgabeliste:
Öffentlichkeitswirksame Kommunikation von Forschungsergebnissen
Kommunikation zu Forschungsergebnissen fand bisher nicht statt
Das BaSE zeichnete sich bisher dadurch aus, dass Forschungsergebnisse lange nach Ablauf des Projektzeitraums nicht veröffentlicht wurden – siehe Perkolation im Steinsalz (01.2018 – 12.2018) erster, zweiter, dritter, vierter und fünfter IFG-Antrag. Veröffentlicht wurde das Ergebnis schließlich im November 2020, fast zwei Jahre nach Ablauf des Projektzeitraums. Kommunikation zu den Forschungsergebnissen fand nicht statt. Lediglich unter Weitere Meldungen waren ein paar wenige Zeilen zu lesen – siehe hier.
Ähnliches spielt sich zurzeit offensichtlich beim Projekt Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche (04.2018 – 04.2020) ab.
Das BaSE beanspruchte bei der Forschung zur Endlagerfrage eine führende Rolle – siehe Erste Statuskonferenz des BfE im Absatz Das BfE als führend in der Forschung? Davon ist bisher noch nichts zu spüren gewesen. Wird sich das in Zukunft ändern?
Wissenschaftliche Fachtagung „Tage der Standortauswahl„
Bei Anträgen nach Informationsfreiheitsgesetz an das BaSE wurde jetzt mehrfach mitgeteilt, dass entsprechende Unterlagen am BaSE nicht vorhanden seien. So liegen keinerlei Unterlagen wie Schriftstücke und Telefonnotizen zur Entscheidung zur Installation eines Notariats ohne Notarin zur Überwachung der Fachkonferenz Teilgebiete vor – siehe IFG-Antrag 202111. Entweder die Einrichtung des Notariats ohne Notarin war ein Projekt einer einzelnen Person inklusive Drehen eines Videos im Influencer-Stil oder am BaSE werden solche Entscheidung durch Zuruf getroffen – beides unvorstellbare Möglichkeiten in einer Bundesoberbehörde bei einer nichtmarginalen Entscheidung.
Keine Unterlagen zu Nichtzulassung zu Journalisten-Seminaren
Auch zur Entscheidung, endlagerdialog.de nicht zu Journalisten-Seminaren zuzulassen – siehe IFG-Antrag 197218 – wurde schließlich mitgeteilt
Denn ein solches von Ihnen begehrtes Dokument existiert nicht.
Keine reguläre Aktenführung – kein öffentlicher Aktenplan
Am BaSE gibt es offensichtlich keine reguläre Aktenführung. Transparenz kann zu wesentlichen Entscheidungen also auch im Nachhinein nicht hergestellt werden. Auf der Internetseite des BaSE steht zur Veröffentlichungspflicht des Aktenplans nach § 11 Abs. 2 IFG seit Monaten folgender Hinweis:
Der Aktenplan BASE wird derzeit überarbeitet und für die Internetseite technisch aufbereitet. Sollten Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns gern.
Was soll an diesem Aktenplan technisch aufbereitet werden?
endlagerdialog.de hat vor Wochen nachgefragt, wochenlang gab es dazu keine Antwort. Die Formulierung dann kontaktieren Sie uns gern kann man als Fake bezeichnen. Nach der Anmahnung gestern wurde heute ein Aktenplan mit Stand 06.11.2020 übermittelt. Warum dieser zurückgehalten wurde und technisch aufbereitet werden soll, ist daraus nicht ersichtlich. Auf Anfrage kann endlagerdialog.de diesen Aktenplan zur persönlichen Nutzung übermitteln.
Der Zwischenbericht Teilgebiete ist nun schon gute vier Monate alt. Kurz nach Veröffentlichung war endlagerdialog.de noch der Hoffnung, dass eine didaktische Aufbereitung des Berichts erfolgt – siehe hier auf Seite 11 unten:
Vom Inhalt des Berichts abgesehen sind Sie auch mit dessen Form nicht einverstanden. Warum?
Zielgruppe ist doch die Öffentlichkeit, wie immer betont wird. Dann muss man die Fakten auch lesbar und verständlich aufbereiten. Das fehlt vollständig, ebenso eine angemessene grafische Darstellung, wie sie auch Wissenschaftler*innen für ihre Arbeit benötigen – es wühlt doch niemand mehr in Tabellen rum. Die Darstellungen im Bericht sind zwar bunt, aber man kann damit keine einzige Fragestellung verfolgen.
Was ist das in Ihren Augen: Absicht oder Unvermögen?
Ich nehme erst einmal Unvermögen an. Die Ergebnisse sollten nach dem Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit möglichst schnell veröffentlicht werden, damit sie nicht unkontrolliert in die Öffentlichkeit sickern. Eine didaktische Überarbeitung hätte einige Zeit in Anspruch genommen, hätte auch einen Test durch interessierte Lai*innen erfordert. Ich hoffe, das wird jetzt kurzfristig nachgeholt.
Allein der BUND e.V. hat zu internen Zwecken eine Lesehilfe erstellt
Eine didaktische Überarbeitung hat bisher weder die BGE noch das BaSE in Angriff genommen. Allein der BUND e.V. hat zu internen Zwecken eine Lesehilfe erstellen lassen. Nach der im StandAG festgelegten Rollenverteilung ist dafür nach § 5 StandAG das BaSE zuständig, wo eine ganze Abteilung – ÖB: Öffentlichkeitsbeteiligung – dafür existiert. Der Hinweis in § 9 Abs. 2 wird offensichtlich vom BaSE als Ausrede genutzt, um selbst nicht aktiv werden zu müssen.
Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers nach § 13 Absatz 2 in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten. Hierzu erläutert der Vorhabenträger den Teilnehmern der Fachkonferenz Teilgebiete die Inhalte des Zwischenberichts….
BaSE in Selbstbedienungsmanier, keine geologischen Fachkenntnisse
Das BaSE verweigerte sogar Finanzmittel für BGE-unabhängige Expertisen. In Selbstbedienungsmanier hat das Amt die Geschäftsstelle Fachkonferenz installiert – die erst nachträglich durch das BMU abgesegnet wurde – und ausschließlich mit eigenem Personal ohne notwendige geologische Kenntnisse besetzt. Die lange im Vorfeld vom BaSE beauftragte Moderation der Fachkonferenz zeigte keinerlei Fachkenntnis. Ein Wechsel war angeblich nicht möglich. Offensichtlich war auch eine Vorbereitung nach dem Desaster der Auftaktveranstaltung am 17./18.10.2020 nicht angesagt. Es wäre hilfreich gewesen, den Moderator*innen geologische Grundbegriffe beizubringen, dafür zu sorgen, dass sie den Zwischenbericht lesen, zu 90 % verstehen und eine Einführung in die Atomcommunity bekommen. Durchaus angebrachte selbstkritische Aspekte sind der BaSE-Pressemitteilung leider nicht zu entnehmen.
Untersetzende Unterlagen von der BGE nicht nachvollziehbar präsentiert
Vom Vorhabenträger – der BGE – wäre aber auch zu erwarten gewesen, dass die untersetzenden Unterlagen inklusive Datengrundlagen zum Zwischenbericht in nachvollziehbarer Weise präsentiert werden. Auch dies ist leider nicht geschehen – siehe hier. Es wurden zwar viele Fragen eingesammelt, viele Antworten stehen jedoch noch aus. Positiv ist zu erwähnen, dass alle Unterlagen in einem Unterverzeichnis stehen. Dies ermöglicht eine Google-Suche in allen Unterlagen mit
Im Konkreten scheitert das aber oft an Worttrennungen und nicht konsistenter Schreibweise.
Schichtenverzeichnisse ohne Gliederung nach Bohrungen abgelegt
Die Unterlagen sind nicht so geordnet, dass eine Nachvollziehbarkeit mit vertretbarem Aufwand möglich ist. So sind Schichtenverzeichnisse in Datenbericht Teil 3, Tabelle 11 bis 76 ohne Gliederung nach Bohrungen abgelegt und die Schichtenverzeichnisse, die nur als PDF vorlagen, in Anhängen ausgegliedert.
Veröffentlichung der Geologiedaten wenig transparent
Bisher nicht zugängliche Daten werden in neuen Versionen der Datenberichte veröffentlicht. Die alten Datenberichte bleiben weiter zugänglich und ermöglichen einen Vergleich. Die Revisionsnummer bleibt jedoch bei 000, eine Revisionsübersicht gibt es nicht. Das Datum Stand wird auch nicht aktualisiert. Der neue Stand ist lediglich einem Hinweis zu entnehmen:
Vorliegender Datenbericht zeigt alle entscheidungserheblichen Daten, die mit Stand 20.01.2021 gemäß den Regelungen und Verfahren nach dem Geologiedatengesetz veröffentlicht werden können.
Für eine tiefere Prüfung des Zwischenberichts Teilgebiete benötigen wir auch die von Ihnen zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen verwendeten Geodaten sowie eine finale Zusammenstellung entscheidungsrelevanter Daten. Wir bitten Sie daher, uns diese Informationen zukommen zu lassen.
Zwar gibt es zu den geowissenschaftlichen Abwägungen in 46A – Datenreferenzen: Teilgebiete gewisse Hinweise, diese reichen offensichtlich jedoch selbst für Fachleute nicht aus. Man kann auf die Antwort der BGE gespannt sein. Daraus sollte sich grundsätzlich ergeben, wie der Workflow ablief und wo welche Daten abgelegt wurden.
Für die Erstellung der Referenzdatensätze wurde wie folgt vorgegangen: 1. Evaluation, für welche der laut StandAG zu betrachtenden geowissenschaftlichen Abwägungskriterien eine literaturbasierte Beurteilung stattfinden soll, da für deren Bewertung noch keine ortsbezogenen Daten vorhanden sind…
Die Ermittlung der erforderlichen geowissenschaftlichen Informationen/Daten, die zur Anwendung der Indikatoren benötigt werden, wurde gespiegelt an den Datenabfragen der BGE zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen, welche bei den zuständigen Stellen der Länder und des Bundes vorgenommen wurden. Zudem wurde abgeschätzt, ob die durch die Abfragen bereitgestellten Daten/lnformationen geeignet sind, die Indikatoren der Abwägungskriterien zu bewerten. Es zeigte sich, dass nur in Einzelfällen zu erwarten ist, dass Daten unmittelbar aus den genannten Abfragen für die Anwendung der Indikatoren verwendet werden können. Die direkte Nutzung der Daten zur Bewertung der Indikatoren ist für etwa 50% nicht und für den Rest nur bedingt möglich.
Ist das unter Evaluation zu verstehen? Aber warum dann auf der Basis der Datenabfragen zu Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen? Wo bleibt dabei die Datenabfrage zu den Abwägungskriterien? Diese Frage wartet seit dem 01.01.2021 auf eine Beantwortung durch die BGE.
Der Versuch eines besseren Zugangs zum Daten-Dschungel
Um selbst besseren Zugang zum Daten-Dschungel des Zwischenberichts zu bekommen, hat endlagerdialog.de versucht, die Unterlagen systematischer anzuordnen. Weiterhin wurden bei wesentlichen Papieren das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis extrahiert und unter (info) zugänglich gemacht.
Teil 1: Datenlieferung und -aufbereitung, Master-Inventarisierungstabellen (info) Teil 2: Bundeslandspezifische Modellierprotokolle, Modellierprotokoll zur Erstellung der Quartärbasis (info) Teil 3: 3D-Modelle, Thematische Karten, Schichtenverzeichnisse, Sonstige entscheidungserhebliche Daten (info) Teil 4: Inventarisierungstabellen, Eingangsdaten zur Quartärbasis, zu Störungen und Atektonische Vorgängen (info)
In einer Meldung vom 08.02.2021 verkündet die BGE, sie habe ihr Informationsangebot zum Zwischenbericht erweitert. So sind dreiundzwanzig 3D-Modelle zur Verfügung gestellt worden, eine Einleitung in die Bedienung ist nicht zu finden. Weiterhin sind die Shape-Dateien zu den Identifizierten Gebieten schon seit längerer Zeit verfügbar. Wie man sich ein eigenes GIS-System zum Beispiel mit QGIS aufbaut, wird nicht erläutert. Hier könnte BaSE Hilfestellung leisten.
Antworten aus den Videosprechstunden fehlen, Links führen in die Irre
Die Antworten zu den Fragen, die in den Videosprechstunden gestellt wurden, findet man ebenfalls nicht. Sehr enttäuschend ist der Link zur Grafik zur besseren Orientierung. Die Grafik gibt es schon lange und sie ist ohne Funktion. Denn es gibt darin keine Links zu den entsprechenden Unterlagen. Es ist einfach eine platte Grafik. Ebenfalls enttäuschend ist der Link zu den aktualisierten Datenberichten. Er führt zu allen Berichten, ohne dass die aktualisierten Berichte erkennbar wären. Da muss man erst alles anklicken.
Weiß die BGE selbst nicht mehr, wo die Daten zu finden sind?
Morgen beginnt der erste Erörterungstermin zum Zwischenbericht Teilgebiete. Einleitend spricht auch die Staatssekretärin aus dem BMU Frau Rita Schwarzelühr-Sutter. Leider ist sie vielen in den Initiativen nicht gerade positiv in Erinnerung. So hat sie auf einer Veranstaltung am 28.03.2014 im Vorfeld der Konstituierung der Endlagerkommission den legendären Appell formuliert, man solle doch endlich Vertrauen haben – siehe hier.
Erarbeiten von Vertrauen und die mangelnde Fehlerkultur
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