Fragen und Antworten zum Zwischenbericht

Beim ersten Sichten des Zwischenberichts Teilgebiete ergaben sich für endlagerdialog.de einige spontane Fragen. Diese wurden am 28.09.2020 an die BGE gerichtet. Einige Tage später ergab die telefonische Nachfrage, dass die Fragen eingegangen sind. Die Beantwortung fand im Nachgang der Veranstaltung am 17./18.10.2020 statt. Anbei die Fragen und Antworten zur allgemeinen Nutzung:

1) Können im Kartenviewer auch die IG dargestellt werden oder ist dieses später vorgesehen?

Das ist später vorgesehen. Wir beschäftigen uns aktuell zunächst mit den Ausschlussgebieten. Die IGs kommen dann im Anschluss.

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„von der Fachkonferenz gegründeten Vorbereitungsgruppe“

Keine Wahl, aber Gründung

Auf der Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz wurden nach spontanen Regeln der Moderation von den angemeldeten Teilnehmer*innen mit Hilfe des Softwaretools eventvote zwölf Personen für eine AG Vorbereitung 1. Erörterungstermin ausgesucht. Nur das BaSE weiß, wer die Teilnehmer*innen waren. Vollständige Intransparenz war gewährleistet. endlagerdialog.deein unabhängiges Informationsangebot mit dem Ziel, den Dialog zur Endlagersuche für radioaktive Abfälle in Deutschland zu unterstützen – gehört jetzt zu dieser AG. Eine Wahl stellt das nicht dar, insofern sollte die AG grundsätzlich öffentlich arbeiten und weitere interessierte Personen beteiligen.

Vorgetragene Ziele umsetzen

endlagerdialog.de wird sich dafür einsetzen, dass die auf der Veranstaltung von endlagerdialog.de vorgetragenen Ziele umgesetzt werden. Neben vielen schriftlichen Anregungen und Kommentaren von endlagerdialog.de – die bisher nur vereinzelt zum Beispiel auf der BaSE-Site zugänglich sind – gehört die Videoeinspielung dazu, die leider weder auf YouTube noch auf eventvote (gesichert mit PIN) wegen angeblicher rechtlicher Gründe nicht mehr zugänglich ist. Zur Beseitigung dieser Gründe hätte man vorher das Einverständnis einholen müssen, was nicht geschah. Hier muss man auf das Wortprotokoll warten.

Forderung nach einer vom BaSE unabhängigen Geschäftsstelle

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Auftaktveranstaltung Fachkonferenz: Technisch und inhaltlich ein Desaster

Erörterung formal nicht durch Videokonferenz ersetzbar

Am 17./18.10.2020 fand die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete außerhalb der Regelungen in § 9 StandAG statt. Die Fachkonferenzen sollen im Februar 2021 starten. Da das StandAG nicht im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) aufgezählt ist, kann die Erörterung formal nicht durch eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 oder eine Video- oder Telefonkonferenz nach Abs. 5 ersetzt werden. Dennoch drängt das für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständige BaSE dazu, solch ein Format einzusetzen.

Testveranstaltung schief gelaufen

Dazu gab es mit der Auftaktveranstaltung einen Test, der in großen Teilen schief gelaufen ist. Technisch und inhaltlich ist dieses Format in diesem Zustand für eine Erörterung vollkommen ungeeignet. Hier muss noch viel weiterentwickelt und geübt werden. Das BasE bediente sich dabei der Firma IKU für Moderations- und Organisationsaufgaben und einen technischen Dienstleister zur Betreibung einer eventvote-Plattform und der Übertragung in YouTube.

Probleme beim Login

Die angemeldeten Teilnehmer*innen erhielten einen Link und ein Passwort, das als PIN eingegeben werden musste. Hat man dieses Passwort wie üblich mit crtl-c crtl-v übertragen, war ein Anruf bei der Technik-Hotline notwendig, da der Zugang nicht gewährt wurde. Wie sich herausstellte, war aus Sicherheitsgründen die Eingabe über die Tastatur notwendig. Darauf wurde in der Passwort- Email nicht hingewiesen.

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König eifert Söder nach – BaSE macht guten Vorschlag

Belastung des Verfahrens?

In einem Interview von Herrn Bauchmüller, Süddeutsche Zeitung (SZ), mit Herrn König, Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) vom 15.10.2020 kommt auf die Frage, wieso König das frühe Ausscheiden des Salzstocks Gorleben für problematisch halte, die Antwort:

Weil es in der Öffentlichkeit grundsätzliche Fragen aufwirft, dass zwar 54 Prozent der Fläche Deutschlands im weiteren Verfahren betrachtet werden, aber Gorleben nach Auffassung der BGE herausfallen musste. Wie passt dieses Ergebnis mit dem über Jahrzehnte erweckten Eindruck zusammen, dass der Salzstock als Endlager schon geeignet sei? Meine Sorge ist, dass diese Entscheidung das weitere Verfahren nicht erleichtert, sondern belastet.

Diese politische Einschätzung des BaSE-Präsidenten gab Anlass zu einer politischen Debatte – siehe auch hier. Das ging von (SZ) mit Grünen-Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl:

Ich hoffe nicht, dass der Präsident des BASE das Verfahren nicht verstanden hat, für das er die Aufsicht trägt. Die Endlagersuche folgt wissenschaftlichen Kriterien und nicht der Leitlinie „Was belastet und was entlastet das Verfahren“

bis (FAZ) mit:

Die FDP-Bundesabgeordnete Judith Skudelny sagte, König habe Recht. „Auch die FDP verwundert, dass Gorleben als der am besten erkundete Standort für ein Endlager schon in der ersten Prüfphase rausfliegt.“ Diese Entscheidung müsse genauer er- und geklärt werden.

Auch König kommt im oben genannten Interview zu der Einschätzung:

In der jetzt beginnenden förmlichen Beteiligung wird die BGE auf die Fragen zu Gorleben überzeugende Antworten liefern müssen.

Nach intensivem Studium der BGE-Unterlagen Fragen im Februar 2021

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Notariat ohne Notar*in – eine BaSE-Innovation

Das Notariat des BaSE

Sprach sich der Partizipationsbeauftragte noch vor Kurzem dafür aus, dass die Fachkonferenz Teilgebiete auch Vorschläge zu einer Evaluation des StandAG mache könne – siehe hier, tauchte dann in einer BaSE-Verlautbarung die folgende Passage auf:

Aufgabe und Ziel der Fachkonferenz nach StandAG ist es, den Zwischenbericht Teilgebiete der BGE mbH zu erörtern und der BGE mbH im Anschluss daran ihre Beratungsergebnisse vorzulegen. Über die Form der Ergebnisse (Stellungnahmen, Bericht o.ä.) entscheidet die Fachkonferenz. Die BGE mbH muss laut Gesetz die Rückmeldungen der Fachkonferenz bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen. Von diesem Beratungsgegenstand kann die Fachkonferenz nicht abrücken. Darauf achtet ein Notariat, das das BASE einrichten wird.

Weiterhin wird ein Video mit dem Titel Die Rolle des Notariats bei der Fachkonferenz Teilgebiete zur Verfügung gestellt.

Einschätzung der Bundesnotarkammer

Da der Notartätigkeiten in der Regel genehmigt werden müssen, wandte sich endlagerdialog.de an die Bundesnotarkammer. Die Antwort kam prompt:

…vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir möchten betonen, dass es sich bei dem von Ihnen genannten Notariat des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) keinesfalls um ein Notariat im klassischen Sinne handelt. Es besteht also keinerlei Bezug zu Notaren. Wir sind selbst über die Wortwahl des BASE verwundert. Es scheint schlicht ein neutrales Gremium zu sein, dem man das Wort „Notariat“ gegeben hat. Für weitere Hintergrundinformationen müssten Sie sich bitte direkt an das BASE wenden.

Offensichtlich will das BaSE ein Notariat ohne Notar*in einrichten, eine Innovation, die nach meiner Einschätzung einmalig ist.

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Bayern strebt ein Peer Review an

Auszug aus Teilgebietsdarstellung

Das Land Bayern unterstützt seine Kommunen

Bayern wird ähnlich wie Niedersachsen – siehe hier – nach einem Artikel auf onetz.de, die Kommunen beim Endlagersuchprozess unterstützen:

„Die Staatsregierung hat in der Veranstaltung noch einmal die klare kritische Haltung zum Suchprozess für einen Endlager-Standort in Deutschland betont. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zur konstruktiven Mitwirkung im weiteren Suchprozess hervorgehoben“, erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums auf Nachfrage unserer Zeitung. „Außerdem wurden die Vertreter der Kommunen über die geplanten weiteren Verfahrensschritte auf Bundesebene informiert. Die Staatsregierung wird die Kommunen im Suchprozess weiterhin unterstützen.“

Aufnahme der sog. Behälterlösung in das Standortauswahlverfahren

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Fehlerkultur – was ist daraus geworden?

aus Vortrag von Prof. Dr. habil. Oliver Sträter: Aspekte menschlicher Zuverlässigkeit in der Standortauswahl

Keynote auf der 2. Statuskonferenz

Auf der zweiten Statuskonferenz zur Endlagersuche wurde ein interessanter Vortrag gehalten. Diese Keynote Außenansicht eines Insiders ging stark verklausuliert auf die Fehler des bisherigen Verfahrens ein. Vorgeschlagen wurde für jede beteiligte Institution eine Fehlerliste. Leider sind die Fehlerlisten von Bundestag/Bundesrat, BMU, BfE, BGE und NBG im Fazit des Vortrags nicht wirklich ausgefüllt und zur Fortführung den Akteuren übergeben worden.

Ergänzender Kommentar des Partizipationsbeauftragten

Ein ergänzender Kommentar des Partizipationsbeauftragten zur Berichterstattung von endlagerdialog.de lautete:

Bemerkenswert in der Fazit-Runde fand ich die Ankündigung von Herrn Kanitz, die Idee der Fehlerdokumentation bei der BGE aufzugreifen, sowie die Ankündigung von Herrn König, ein vergleichbares Format für das BfE zu finden und zudem die Vorbereitung der Fachkonferenz Teilgebiete weiterzuentwickeln.

Und die Realität

Jetzt – ein knappes Jahr später – laufen nach Ansicht von endlagerdialog.de die Fehlerlisten von Bundestag/Bundesrat, BMU, BfE (jetzt BaSE), BGE und NBG über. Leider findet man solche Dokumentationen weder bei der BGE noch beim BaSE.

Oder hat endlagerdialog.de da etwas übersehen? Dann bitte ich um Hilfestellung. Die Kommentarfunktion steht jedem offen, auch anonym!

Die Staatlichen Geologischen Dienste zu den Methodensteckbriefen der BGE

SGD-Positionen zu drei Ausschlusskriterien

Mit Datum 07.10.2020 übergab der Direktorenkreis (DK) der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) fachliche Positionspapiere zu den Methodensteckbriefen der BGE betreffend Aktive Störungen, Einflüsse aus gegenwärtiger und früherer bergbaulicher Tätigkeit – Bohrungen und Vulkanismus.

Sind weitere Positionspapiere zu erwarten?

Im Anschreiben werden die Ansätze der BGE zur Ausweisung der Teilgebiete als weitgehend nachvollziehbar und plausibel bezeichnet. Weiter wird aber formuliert:

Für das weitere Vorgehen zur Abgrenzung der Standortregionen für die untertägige Erkundung hält der DK jedoch den vertieften Einsatz geologischer Expertise auf regionalgeologischer Ebene durch die BGE für unabdingbar.

Für die zu berücksichtigende Aspekte werden die drei Positionspapiere vorgelegt. Daraus ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob zu den anderen Methodensteckbriefen der BGE betreffend

  • restliche Ausschlusskriterien,
  • Mindestanforderungen und
  • geowissenschaftliche Abwägungskriterien

ebenfalls abweichende Positionen zu erwarten sind.

Aktive Störungen

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