Und was steht in der FAZ zur Entscheidung über den Salzstock Gorleben?

FAZ.net zu Gorleben

In der FAZ.net vom 29.09.2020 stellt Jasper von Altenbockum unter der Überschrift Gorleben musste sterben Überlegungen zum Ausscheiden des Salzstocks Gorleben aus der Endlagerstandortsuche an.

Mit 4 Mrd. Jahre Vergangenheit 1 Mio. Jahre in die Zukunft

Darin wird richtig festgestellt, dass 1 Mio. Jahre für Geolog*innen ein Wimpernschlag ist, denn die Geologie hat einen Betrachtungszeitraum von gut 4 Mrd. Jahre. Aber die Aussage, diese 1 Mio. Jahre wäre aus der Luft gegriffen trifft nicht zu.

Begründung für 1 Mio. Jahre in AkEnd-Bericht und Nichtwissen

Der Blick in den AkEnd-Bericht von 2002 offenbart folgenden Grund (S. 28 f.):

Der AkEnd ist der Auffassung, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen praktisch vernünftige Prognosen über die geologische Standortentwicklung in günstigen Gebieten, wie sie auch in Deutschland existieren, über einen Zeitraum in der Größenordnung von einer Million Jahren erstellt werden können.

Also selbst der Rückblick auf 4 Mrd. Jahre erlaubt nur einen Prognosezeitraum von 1 Mio. Jahre. Da die radioaktiven Abfälle aber darüber hinaus schädlich sein können, ist jedes Langzeitlager mit Nichtwissen behaftet – Konsequenzen siehe Wehling, P.(2006). Im Schatten des Wissens? Perspektiven der Soziologie des Nichtwissens.

Erweiterung des Betrachtungszeitraums von 10.000 auf 1 Mio. Jahre

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Wie ein promovierter Betriebswirt zum Obergeologen wird

aus Anlage 1B (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG) Ergebnisse der Bewertung: Teil B (Keine Teilgebiete), S. 153-155

Der politische Wirbel um die Gorleben-Beurteilung

Die Tatsache, dass der Salzstock Gorleben nicht Teilgebiet nach § 13 StandAG ist, führte insbesondere in Bayern zu politischem Wirbel. So lässt sich Dr. Peter Ramsauer, promovierter Betriebswirt, dazu hinreißen, gegenüber dem Traunsteiner Tageblatt zu verkünden:

Die Bundesgesellschaft für Endlager besteht offensichtlich aus lauter durchgeknallten Narren: Gorleben soll plötzlich vollkommen unmöglich sein! Da kann ich nur sagen: Ich bin in meiner politischen Laufbahn kaum einmal derart belogen worden.

Herr Ramsauer als promovierter Betriebswirt

Da stellt sich die Frage, wie Herr Ramsauer zu diesem Urteil über ein Ergebnis einer geowissenschaftliche Bearbeitung kommt? Aus seinem Lebenslauf wird nicht deutlich, dass er sich geologisches Fachwissen angeeignet hat. Während seiner Schulzeit bis 1973 war Geologie nicht einmal ein Schulfach – wie heute leider immer noch.

Herr Ramsauer als interessierter Laie?

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Zwischenbericht Teilgebiete: Wo bleibt die geowissenschaftliche Berichterstattung?

Karte zum Zwischenbericht Teilgebiete (BGE 2020)

Nur politikwissenschaftliche Kommentare – keine geowissenschaftliche Einschätzungen

Der heute vorgelegte Zwischenbericht Teilgebiete fand große Aufmerksamkeit. Phoenix berichtete den gesamten Vormittag darüber. Zwischen den Beiträgen wurde ein Wissenschaftler um Stellungnahme gefragt. Leider war es ein Politikwissenschaftler, obwohl es hier um eine primär geologische Fragestellung geht. Selbst in den politischen Statements von Ministerpräsident Söder und Bundesumweltministerin Schulze wurde der wissenschaftliche Charakter betont. Wäre es da nicht angemessen gewesen, neben einen Politikwissenschaftler auch eine Geowissenschaftler*in zu Wort kommen zu lassen? Hoffentlich gibt es in Kürze aus dieser Richtung Einschätzungen von Geolog*innen, die bisher am Verfahren nicht beteiligt waren.

Nach Diversitäten kann gesucht werden

Noch kurzer Durchsicht kann man feststellen, dass es in Deutschland nicht wenige Gebiete gibt, in denen mehrere Barrieregesteine / Wirtsgesteine in mindestens 100 m Mächtigkeit übereinanderliegen. Mit diesen Unterlagen kann also auch gezielt nach Standorten gesucht werden, die dem Sicherheitsgrundsatz Diversität genügen. Damit ergibt sich unter Umständen die Möglichkeit, positive Eigenschaften mehrerer Gesteine zu kombinieren.

Gestrige Falschmeldung zu Gorleben

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Der Zwischenbericht Teilgebiete wirft seine Schatten voraus

Methode zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien

In der von der BGE veröffentlichten Methodik zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien vom 06.05.2020 wird auf Seite 6 ausgeführt:

Im Zuge der Anwendung der geoWK [geowissenschaftliche Abwägungskriterien] kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung der identifizierten Gebiete, da die Datenlage (Existenz, räumliche Auflösung) dies nicht gestattet.

Zur weiteren Erläuterung sei die Abbildung aus obiger Veröffentlichung auf Seite 5 gezeigt:

Zwei Interpretationen

Den obigen Satz kann man trivial interpretieren. Die identifizierten Gebiete können natürlich nicht durch die Berücksichtigung der Abwägungskriterien verändert werden, denn sie sind ja definiert durch die Anwendung der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen. Diese triviale Aussage sollte hier wohl nicht getroffen werden. Exakter müsste dann aber der Satz entweder lauten:

Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftliche Abwägungskriterien kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung, so dass die Flächen der identifizierten Gebiete mit den Flächen der Teilgebiete identisch sind.

Oder obiger Satz sollte ausführlicher lauten:

Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftliche Abwägungskriterien kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung der identifizierten Gebiete, d. h. jedes identifizierte Gebiet ist entweder ohne Abstriche als Teilgebiet übernommen oder als nicht günstig gekennzeichnet worden.

Ausschluss findet nicht statt

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Endlagersuche als PODCAST

Mediale Angebote auch von bpb – neues Podcast

Mit dem Zwischenbericht Teilgebiete geht die Endlagersuche in die erste heiße Phase. Neben diversen medialen Angeboten des BaSE und der BGE biete auch die Bundeszentrale für politische Bildung Medien an. Das begann vor gut einem Jahr mit einem Buch – siehe Beitrag Endlager – Die Bundeszentrale für politische Bildung macht mit – und wird jetzt mit der Podcast-Reihe Auf Endlagersuche fortgesetzt, rechtzeitig vor der Fachkonferenz Teilgebiete. Produziert wird die Reihe vom Journalisten Axel Schröder unter der Redaktion von Martin Langebach. Neben Veröffentlichung auf der Internetseite der bpb ist der Podcast auch bei Spotify und iTunes zu finden.

Einführung macht Appetit – spannendes Thema und vergleichende Standortsuche

Schon die Einführung macht Appetit auf mehr. Drei weiteren Folgen mit jeweils gut 40 Minuten benötigen dann aber doch einiges an Zeit. Jedoch kann das bei Fahrten mit der Bahn oder anderen Verkehrsmitteln quasi nebenbei verfolgt werden.
Zu Recht wird des Öfteren das Thema als spannend bezeichnet und auch so präsentiert. Immer wieder kommt Axel Schröder auf die Notwendigkeit einer vergleichenden Standortsuche zurück, die von wissenschaftlicher Seite seit den 1970er Jahren immer wieder empfohlen wurde, seitens der Politik mit der Wahl von Gorleben jedoch Jahrzehnte lang unterdrückt wurde.

Betrachtungszeitraum und Castor-Zwischenlager

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Wie das BaSE das NBG behindert

Streamaufzeichnung der 42. NBG-Sitzung

Die 42. Sitzung des NBG konnte wieder im Livestream mitverfolgt werden. Nach Beendigung der Sitzung stand einige Stunden später die Fassung (Video auf YouTube) dauerhaft zur Verfügung, aus der die Pausen herausgeschnitten wurden.

Warum lässt sich das NBG das bieten?

Ein wesentlicher Punkt war die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete. Dazu hat das NBG dem BaSE einen Fragenkatalog vorgelegt, der vor der 42. Sitzung beantwortet werden sollte, um eine Basis für die Diskussion des NBG mit dem BaSE auf der Sitzung zu haben. Der Fragenkatalog wurde vom BaSE jedoch nicht beantwortet. Das BaSE verwies darauf, dass einige Fragen bereits beantwortet seien, einige werden auf der Sitzung beantwortet und bei weiteren kann noch keine Antwort gegeben werden. Welche konkreten Fragen das jeweils sind, wurde nicht systematisch klar. Es ist verwunderlich, dass das NBG sich solch eine Behinderung seiner ehrenamtlichen Arbeit bieten lässt.

BGE stützt sich auf staatliche Bewertungsdaten der Länder

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Fachkonferenz Teilgebiete: Irrungen und Wirrungen

aus Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle – Was Landkreise, Städte und Gemeinden jetzt wissen müssen

Aus drei mach vier

In § 9 Abs. 2 StandAG wird ausgeführt:

Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers nach § 13 Absatz 2 in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten. Hierzu erläutert der Vorhabenträger den Teilnehmern der Fachkonferenz Teilgebiete die Inhalte des Zwischenberichts.

Das BaSE macht aus den drei Terminen vier Termine. Grundlage dafür ist die teleologische Auslegung des Gesetzestextes in einem Juristischen Kurzgutachten von Jörg Kuhbier zur Auslegung des §9 StandAG im Auftrag des BASE. Das NBG-Mitglied Beckstein, ehemaliger Ministerpräsident Bayerns und Jurist, äußerte sich dazu in der 41. NBG-Sitzung passend mit folgenden Worten (Video auf YouTube 1:04:10):

Das Gutachten ist völlig indiskutabel!

Das BaSE weigert sich aber standhaft, die Veranstaltung am 17./18.10.2020 als Informationsveranstaltung außerhalb des Beteiligungsformats Fachkonferenz zu bezeichnen.

Online-Veranstaltung ohne Entscheidungsprozesse

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Grundwasseralter: Die BGR kann es transparent!

Aufruf der BGR

Die BGR ruft Firmen und Institutionen auf, vorliegende Isotopendaten zu Grundwasser für ein Forschungsprojekt zur Verfügung zu stellen – siehe Aufruf. Das Projekt Methodenentwicklung zur Nutzung von Grundwasserverweilzeiten steht im Zusammenhang mit der Standortauswahl für ein tiefengeologisches Langzeitlager für radioaktive Abfälle. Aus den Isotopendaten kann auf das Alter des Grundwassers geschlossen werden. Junges Grundwasser ist ein Ausschlusskriterium – siehe § 22 Abs. 2 Punkt 6 StandAG.

Was ist junges Grundwasser?

Die Definition von jungem Grundwasser wird weder im Abschlussbericht der Endlagerkommission noch im StandAG geliefert. In der Gesetzesbegründung wird lediglich ausgeführt:

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