Das folgende Konzept wurde der AG Vorbereitung des ersten Erörterungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete (AG_V) am 09.11.2020 vorgelegt. Es wurde in der AG_V nicht bearbeitet und von der AG_V auch nicht veröffentlicht. Das Papier wurde bisher dreimal überarbeitet und wird hiermit der Öffentlichkeit zur Diskussion übergeben.
Um ein möglichst großes Verständnis als Grundlage einer Vertrauensbildung zu erreichen, wird folgender Aufbau der Fachkonferenzen vorgeschlagen. Er gliedert sich in
1 Plenumsrunden
- 1.1 Die letzten ca. 420 Mio. Jahre der Entwicklung des geologischen Untergrundes unter Deutschland
- 1.2 Inventarisierung der Wirtsgesteine
- 1.3 Anwendung Mindestanforderungen
- 1.4 Anwendung der Geologischen Abwägungskriterien
- 1.5 Ausschlussgebiete
- 1.6 Ausblick auf die weiteren Teilschritte in der Phase 1
2 Arbeitsgruppen
- 2.01 AG Kristallin
- 2.02 AG Tongestein
- 2.03 AG Salz flach
- 2.04 AG Salzstock
- 2.05 AG Gesteinskombination
- 2.06 AG Rahmenbedingungen im weiteren Verfahren
- 2.07 AG Künstliche Barrieren
- 2.08 AG Veröffentlichung verwendeter Geologiedaten
- 2.09 AG Daten-Visualisierung
- 2.10 AG Duale Strategie
- 2.11 AG Beteiligungsbereitschaft
- 2.12 AG Online- und konventionelle Beteiligungsformate
- 2.13 AG Abfallinventar
- 2.14 AG Verständnis
- 2.15 AG Gläserne BGE
- 2.16 Weitere AGs
3 Weitere Arbeitsvoraussetzungen
- 3.1 Online-Beteiligungsplattform
- 3.2 arcgis-Plattform
- 3.3 Revision des Zwischenberichts
Mit der vorgeschlagenen Struktur können in den Plenumsrunden die wesentlichen geologischen Grundlagen vermittelt werden, die dann in den Arbeitsgruppen auf die möglichen Wirtsgesteine heruntergebrochen werden. Weiterhin sollten in den Arbeitsgruppen Themen behandelt werden, die über die Wirtsgesteinsfragen hinausgehen und die Setzungen des StandAGs vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsprojekte des BaSE, der BGE sowie von ENTRIA, SOTECradio, TRANSENS und von Entwicklungen im internationalen Bereich aufgreifen. Dazu ist die Einbindung von Fachpersonen notwendig. Zu den Wirtsgesteinsfragen bieten sich dazu unter anderem die Fachgutachter *innen nach § 35 Abs. 4 GeolDG an. Zu den darüber hinausgehenden Fragen kommt man an Chapman / McCombie (Association for Regional and International Underground Storage (arius), nationale Programme Japan, Niederlande) und Buser (Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft INA GmbH) nicht vorbei.
Weiterlesen