Gutachtenpräsentation in der NBG-Sitzung
Auf der heutigen 57. NBG-Sitzung wurden vier Gutachten zur Auswahl der Gebiete zur Methodenentwicklung vorgestellt. Die Gutachten wurden vorher auf der NBG-Site hier veröffentlicht. Die Autoren haben ihre Gutachten mit begleitende Präsentationen vorgestellt – siehe YouTube-Video, 1:20:20 bis 3:20:05. Gefragt war vom NBG, ob die Auswahl der Methodengebiete durch die NBG BGE nachvollziehbar ist und ob diese Teilgebiete zur Methodenentwicklung geeignet sind.
Kriterien nicht nachvollziehbar angewendet, keine Aufzeichnung vorhanden
Die Gutachten kommen zu dem Schluss, dass die Auswahl nicht nachvollziehbar ist, da weder genaue Kriterien formuliert noch nachvollziehbar angewendet wurden. Es existieren auch keine Aufzeichnungen über solch einen systematischen Auswahlprozess. Das ist jedoch nichts Neues, da die BGE im Nachgang zu der Entscheidung erläutert hat, dass es kein streng wissenschaftliches Auswahlverfahren auf der Grundlage von Kriterien gegeben hat. Andererseits kommen alle Gutachter zu dem Schluss, dass die vier Teilgebiete gut gewählt sind, um die Methodenentwicklung durchzuführen.
Pragmatismus war wohl leitend
Offensichtlich hat sich die BGE in einer internen Runde pragmatisch für passende Teilgebiete entschieden. Es fehlt aber die Dokumentation dieses Prozesses. Pragmatismus sollte in dem Standortauswahlverfahren nicht ausgeschlossen werden, um in einem realistischen Zeitraum zu einem guten Ergebnis zu kommen. Schon in dem Beitrag Wie die Öffentlichkeit verhöhnt wird wurden dazu Anmerkungen gemacht und folgende Kriterien formuliert:
- Der pragmatische Ansatz muss transparent formuliert und darf nicht zwischen den Zeilen versteckt werden.
- Es muss offengelegt werde, welche Schwierigkeiten auftauchen, wenn kein Pragmatismus verfolgt wird. Pragmatismus ist in einem wissenschaftsbasierten Verfahren nie alternativlos.
- Pragmatische Ansätze sind erst möglich, wenn eine starke Vertrauensbasis entwickelt worden ist und somit die Öffentlichkeit dieses Vorgehen mitträgt. Das ist bisher in keinster Weise geschehen.