Referatsleitung zur Endlagersuche im BMU wieder besetzt

Leitung Referat S III 2

Das Referat S III 2 Grundsatzangelegenheiten der nuklearen Entsorgung, Standortauswahl Endlagerung hat jetzt wieder eine Leitung. Frau Elisabeth Meyer zu Rheda leitet jetzt das Referat, was wesentlich die Fäden zur Endlagersuche in der Hand hält. Die Stelle war seit Mitte 2018 vakant.

Schneller Wechsel seit 2014

Auf diesem Posten gab es in den letzten Jahren einen rasanten Wechsel, was leicht anhand der gesammelten BMU-Organigramme verfolgt werden kann. Arens, Caspers und Breyer waren die LeiterInnen, die seit 2014 in schneller Folge ausgewechselt wurden – siehe Das Personalkarussell der Endlagerung dreht sich. Gründe für den schnellen Austausch sind nicht bekannt geworden.

Neue Leiterin kommt aus Referat S II 1 Strahlenschutzrecht

Frau Elisabeth Meyer zu Rheda hatte seit 2002 leitende Aufgaben  im Referat S II 1 Strahlenschutzrecht. Es ist nur zu hoffen, dass sich Frau Meyer zu Rheda dafür einsetzt, dass auch das BMU sich endlich an das Transparenzgebot des StandAG hält und die Erlasse an das BfE, BfS und eventuell UBA (->NBG) und die Anordnungen an BGE und BGZ auf die Informationsplattform nach § 6 StandAG stellt. Das bisherige Strippenziehen im Hintergrund, das auch vom BfE gedeckt wird – siehe hier, sollte endlich aufhören.

Eher geo- oder naturwissenschaftliche Ausbildung benötigt

Von ihrem Werdegang ist zu vermuten, dass Frau Meyer zu Rheda Juristin ist. Sicher wäre an dieser Stelle eher jemand mit geo- oder naturwissenschaftlicher Ausbildung angebrachter. Dann könnte auch das StandAG entmüllt werden. Es enthält von JuristInnen geprägte Formulierungen, die wissenschaftlich kaum zu ertragen sind.

Geotechnische Umweltbauwerke – Eine andere Sicht auf die Langzeitlagerung

Gewichtiges Buch mit anderer Sichtweise

Mit gut vierhundert Seiten kommt ein Buch beim Springer-Verlag als schwergewichtiger Beitrag zur Endlagerdiskussion daher, der eine Sichtweise auf das Problem eröffnet, die nicht den gängigen Mustern folgt.

Das Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung (10 Seiten)
  2. Radioaktivität in Abfällen und Rückständen (23 Seiten)
  3. Grundlagen der Endlagerung radioaktiver Abfälle und Rückstände (45 Seiten)
  4. Entsorgung von Abfällen mit sehr geringer Radioaktivität (VLLW) (16 Seiten)
  5. Überwachungsbedürftige radioaktive Rückstände des Uranerzbergbaus (71 Seiten)
  6. Entsorgung von radioaktiven Abfällen geringer und mittlerer Radioaktivität (69 Seiten)
  7. Entsorgung von radioaktiven Abfällen mit hoher Radioaktivität (70 Seiten)
  8. Langzeitsicherheit Geotechnischer Umweltbauwerke (83 Seiten)
  9. Umwelt-Monitoring (26 Seiten)
  10. Zusammenfassung (9 Seiten)

gibt unter Kapitel 5 den entscheidenden Hinweis: Der Autor, Michael Lersow, war von 2005 bis 2009 in der Wismut GmbH für die Sanierung bei langzeitlicher Sicherung der Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus in verantwortlicher Position tätig – siehe Wikipedia und Über den Autor sowie Homepage.

WISMUT-Tailing Ponds als Ausgangspunkt

Im Kapitel über Rückstände des Uranerzbergbaus geht es im Wesentlichen um die Rückstände aus den zentralen Aufbereitungsanlagen der Wismut (tailing ponds), welche die langwierigsten Aufgaben der Wismuthinterlassenschaften darstellen – siehe auch Lersow, M. (2010). Safe closure of uranium mill tailings ponds – on basis of long-term stability-proofs linked with an extensive environmental monitoring. Bei den Tailing ponds der Wismut wurde auf eine Basisabdichtung verzichtet. International ist die fehlende Basisabdichtung bei Tailing ponds nicht untypisch. Wo es zu bedeutsamen Austritten von radioaktiv verunreinigten Wässern kommt, bleibt meist nur die Umlagerung, so beim Uran-tailing pond Moab, wo Austritte in den Colorado River festgestellt wurden. Weiterlesen

.ausgestrahlt zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG

Online-Konsultation zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase gescheitert

Die Online-Konsultation zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des BfE ist gescheitert. Es gab drei Stellungnahmen: eine ohne verwertbaren Inhalt, eine zweite mit einem Einzelpunkt und lediglich eine substanzielle Einlassung.

.ausgestrahlt legt lange, umfassende, aber nicht trockene Studie vor

.ausgestrahlt hat jetzt von Dieter Kostka eine ausführliche Stellungnahme zur gesamten Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG erarbeiten lassen, zu haben als PDF oder in ausgedruckter Form. Die Arbeit von Dieter Kostka ist mit gut 160 Seiten sehr ausführlich, beleuchtet aber den gesamten Prozess der StandAG-Erarbeitung seit 2011 mit historischer Exkursion zurück bis 1998 inklusive der AkEnd-Arbeiten. Wer also die jetzigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG und deren Kritik wirklich verstehen will, kommt um die umfangreiche Lektüre nicht herum. Sie bekommen dies in einem Stil präsentiert, der nicht allzu trocken daherkommt und auch von Nichtjuristen und NichtöffentlichkeitarbeiterInnen verstanden werden kann. Nur Ausdauer ist gefragt.

Keine Verschwörungstheorien

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BGE geht junge Wege

Dritte Veranstaltung in Berlin

Am 28.11.2018 fand die dritte Veranstaltung mit dem Titel Standortauswahl – Wie die BGE ein sicheres Endlager für Atommüll sucht statt. Nach Peine und Wolfenbüttel war jetzt Berlin an der Reihe. Passender wäre es gewesen, diese Veranstaltung an den Orten der derzeitigen Endlagerdiskussion wie Lathen und Sögel, Herzlake, Krone, Meppen, Bayerischen Wald oder flächendeckend in ganz Bayern (Koalitionsvereinbarung, S. 31) anzubieten. Weitere wichtige Veranstaltungsorte können der BMU-Presseschau vom 19.05.1994 entnommen werden.

Solidarität mit dem Geologischen Dienst Bayern notwendig?

Entgegen diversen Meldungen in der Presse- und Informationslandschaft hat nach wiederholter Feststellung der BGE das Land Bayern die angefragten Geodaten des Landes ohne Weiteres geliefert. Man kann nur hoffen, dass das Bayerische Landesamt für Umwelt Abt. 10: Geologischer Dienst weiterhin den jetzt massiven Einflüssen der Landespolitik widersteht.

Erstaunlich viele TeilnehmerInnen

In Berlin kamen erstaunliche viele TeilnehmerInnen zusammen. Unter den ca. 70 Personen waren viele ehemalige Mitglieder der Endlagerkommission, stark vertreten war das Nationale Begleitgremium. Auch die BGZ wurde von der BGE als Schwestergesellschaft begrüßt, mit der man ein Stück weit zusammenarbeiten müsse. In der GeschäftsführerInnen-Reihe nahm auch die ab Anfang 2019 bei der BGE als kaufmännische Geschäftsführerin tätige Frau Beate Kallenbach-Herbert Platz.

Aber es gab eine positive Überraschung

Für jemand, der Endlagerveranstaltungen regelmäßig besucht, war zu erwarten, dass es nichts Neues in der Sache geben wird. So lag die Statuskonferenz des BfE nur knappe drei Wochen zurück, wo die BGE bereits zu Wort kam. Aber es gab eine positive Überraschung: Das vorgesehene Standortauswahlverfahren wurde von Frau Dr. Dorothea Reyer vorgetragen, die erst seit August 2018 bei der BGE arbeitet. Weiterlesen

NBG findet zur Geschäftsordnung zurück

Gründe der Nichtöffentlichkeit

Nachdem bei der letzten NBG-Sitzung auf § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung

Soweit eine Sitzung aus besonderem Grund nicht öffentlich ist, beschließt das Begleitgremium in Ansehung dieses Grundes jeweils mit Zweidrittelmehrheit ggf. vorab über die Zutrittsberechtigung weiterer Personen. Der Grund ist zu nennen und öffentlich zu machen.

hingewiesen wurde und  verspätet die Gründe der Nichtöffentlichkeit genannt wurden, wurde dieses Mal gleich unter TOP 1 über die Themen des nichtöffentlichen Sitzungsteils informiert. Die nachgeholte Begründung der Nichtöffentlichkeit ist im Protokoll zur 21. Sitzung nachzulesen. Auch die Wortmeldungen der Gäste werden im Protokoll nachvollziehbar wiedergegeben, so auch der Vorschlag, das Rederecht für Gäste zeitnah in der Geschäftsordnung festzuschreiben.

Es fehlt im Protokoll: Scheitern der Online-Konsultation

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endlagerdialog.de avanciert zu einer „maßgeblichen NGO“

Eigenbericht des DVGeo zum Symposium

Zum Endlagersymposium des DVGeo am 12.10.2018 gibt es jetzt einen Eigenbericht mit dem Titel Endlagersymposium stößt auf großes Interesse. Der zweite Absatz endet mit

Auch maßgebliche NGOs wie das Nationale Begleitgremium, BUND, Endlagerdialog oder .ausgestrahlt haben an dem Symposium teilgenommen.

Dazu ist zu bemerken, dass das Nationale Begleitgremium keine NGO ist, sondern unter der Rechtsaufsicht des Umweltbundesamtes und damit des BMU steht und die Geschäftsstelle staatlich finanziert wird.

endlagerdialog.de als NGO

endlagerdialog.de ist keine Organisation, sondern – wie bereits auf der Veranstaltung erläutert – ein Blog im Internet, der von einer Person betrieben wird. Der Blog startete im Herbst 2011, nachdem der jetzige Betreiber im April vom BfS fristlos entlassen wurde und ein Vergleich in einer Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin geschlossen wurde – siehe auch Widerspruch zu Ablehnung eines IFG-Antrags. Der Blog ist ein unabhängiges Informationsangebot mit dem Ziel, den Dialog zur Endlagersuche für radioaktive Abfälle in Deutschland zu unterstützen. Durch die Entlassung konnte die Reichweite der Schriftstücke von 1 auf etwa 300 erhöht werden. So erreichten sie im BfS lediglich die nächste interne Hierarchieebene, jetzt die gesamte Öffentlichkeit. Die Beiträge werden von allen mit der Endlagerproblematik zumindest in Deutschland befassten Institutionen und Initiativen gelesen. Das Ziel von endlagerdialog.de wurde bisher nicht erreicht, denn ein Dialog findet leider bis heute nicht statt. Weiterlesen

Das NBG in Kassel

Vorwiegend nichtöffentlich

Die 21. NBG-Sitzung fand am 17./18.10.2018 in Kassel statt. Öffentlich war lediglich der Sitzungsteil ab 11 Uhr am 18.10.2018. Man kann davon ausgehen, dass der wesentliche Teil inzwischen hinter verschlossenen Türen stattfindet. Zwar sollte unter TOP 0 aus dem internen Sitzungsteil berichtet werden, dieses geschah aber nicht. Erst aufgrund von Nachfragen durch endlagerdialog.de in der Pause wurde dies nachgeholt. Auf Nachfrage lag der Grund der Nichtöffentlichkeit nicht bei schützenswerten Belangen wie Personalangelegenheiten, sondern bei der persönlichen Meinungsbildung im Gremium.

Geschäftsstelle arbeitsfähig

Die Geschäftsstelle besteht inzwischen sieben MitarbeiterInnen – siehe hier. Weitere vier Positionen sind noch zu besetzen. Es kann also ab der nächsten Sitzung erwartet werden, dass im NBG schriftlich formulierte Beschlüsse verabschiedet werden.

NBG wird Rechtsweg verfolgen

Die BGE hat bezüglich der Einsicht in die geologischen Daten nichts Neues vorgelegt. Verwiesen wurde jetzt auf die Begründung im StandAG von 2017 zu § 8 Abs. 2 (Drucksache 18/11398, Seite 53f.):

Absatz 2 regelt das Akteneinsichtsrecht der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums und die Veröffentlichung und Dokumentation der Beratungsergebnisse. Soweit das Akteneinsichtsbegehren Unterlagen betrifft, die nicht nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) herauszugeben sind, sind die Mitglieder gegebenenfalls zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Dies ist der Fall, wenn verfassungsrechtlich geschützte Güter durch eine Bekanntgabe bestimmter Informationen verletzt werden können und das Interesse an der Geheimhaltung das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung überwiegt. Auf Grundlage des geltenden UIG können neben individuellen Interessen und Rechten an den Unterlagen insbesondere öffentliche Belange eine Verschwiegenheitsverpflichtung begründen. Geschützt werden z. B. materielle öffentliche Belange wie der Bestand des Staates, seine internationalen Beziehungen, die Funktions- und Handlungsfähigkeit der informationspflichtigen Stellen, die Bewahrung der ordnungsgemäßen Rechtspflege sowie Verfahrensrechte der Betroffenen.

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Endlagersuche: Der Dachverband Geowissenschaften mischt sich ein

Symposium des DVGeo

Bereits Anfang 2018 wurde – anknüpfend an die Beiträge in GMIT Heft 70 – im Artikel Die Endlagersuche erreicht die geologischen Berufsverbände von den Aktivitäten in der Geologenszene zur Endlagerproblematik berichtet. Am 12.10.2018 gab es jetzt dazu vom DVGeo eine Veranstaltung (Symposium „Endlagerung in Deutschland – Rahmenbedingungen und Forschungsbedarf“) mit großer Resonanz. Der Veranstaltungsraum war bis zum Rand besetzt, was in dem alten Gebäude bei weitgehend geschlossenen Fenstern – Verdunklung wegen Beamernutzung – und immer noch sommerlichen Temperaturen den TeilnehmerInnen einiges abverlangte.

Thesenpapier in Aussicht gestellt

Postuliertes Ziel war es, im Nachgang dieser Veranstaltung wesentliche Thesen auf einer Seite zusammenzufassen. Eingangs wurde nochmals betont, dass in der Gesellschaft geologisches Grundwissen weitgehend fehlt, da Geologie zum Beispiel in den Schulen nicht vermittelt wird – siehe auch Beitrag Geologisches Grundwissen statt Buchstabenwüsten. Ansonsten gab es in der ersten Hälfte der Veranstaltung wenig Neues, alte Fehler wurden im Wesentlichen wiederholt.

BGE als Bundesamt, Gelbe Fässer statt CASTOR-Behälter

So wurde die BGE als Bundesamt für Endlagerung deklariert. Dabei ist die BGE eine bundeseigene Gesellschaft, die nicht an öffentliche Haushalte gebunden ist. Weiterhin wurden als Symbolbild wieder die Gelben Fässer bemüht, obwohl es hier im Wesentlichen um hochaktiven Abfall geht. Es wird Zeit, dass das BfE oder die BGZ lizenzfreie Bilder von entsprechenden Transportbehältern zur Verfügung stellt.

Sicher statt risikoarm, Kristallin verkürzt auf Granit

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