Auftaktveranstaltung Fachkonferenz: Technisch und inhaltlich ein Desaster

Erörterung formal nicht durch Videokonferenz ersetzbar

Am 17./18.10.2020 fand die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete außerhalb der Regelungen in § 9 StandAG statt. Die Fachkonferenzen sollen im Februar 2021 starten. Da das StandAG nicht im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) aufgezählt ist, kann die Erörterung formal nicht durch eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 oder eine Video- oder Telefonkonferenz nach Abs. 5 ersetzt werden. Dennoch drängt das für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständige BaSE dazu, solch ein Format einzusetzen.

Testveranstaltung schief gelaufen

Dazu gab es mit der Auftaktveranstaltung einen Test, der in großen Teilen schief gelaufen ist. Technisch und inhaltlich ist dieses Format in diesem Zustand für eine Erörterung vollkommen ungeeignet. Hier muss noch viel weiterentwickelt und geübt werden. Das BasE bediente sich dabei der Firma IKU für Moderations- und Organisationsaufgaben und einen technischen Dienstleister zur Betreibung einer eventvote-Plattform und der Übertragung in YouTube.

Probleme beim Login

Die angemeldeten Teilnehmer*innen erhielten einen Link und ein Passwort, das als PIN eingegeben werden musste. Hat man dieses Passwort wie üblich mit crtl-c crtl-v übertragen, war ein Anruf bei der Technik-Hotline notwendig, da der Zugang nicht gewährt wurde. Wie sich herausstellte, war aus Sicherheitsgründen die Eingabe über die Tastatur notwendig. Darauf wurde in der Passwort- Email nicht hingewiesen.

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Notariat ohne Notar*in – eine BaSE-Innovation

Das Notariat des BaSE

Sprach sich der Partizipationsbeauftragte noch vor Kurzem dafür aus, dass die Fachkonferenz Teilgebiete auch Vorschläge zu einer Evaluation des StandAG mache könne – siehe hier, tauchte dann in einer BaSE-Verlautbarung die folgende Passage auf:

Aufgabe und Ziel der Fachkonferenz nach StandAG ist es, den Zwischenbericht Teilgebiete der BGE mbH zu erörtern und der BGE mbH im Anschluss daran ihre Beratungsergebnisse vorzulegen. Über die Form der Ergebnisse (Stellungnahmen, Bericht o.ä.) entscheidet die Fachkonferenz. Die BGE mbH muss laut Gesetz die Rückmeldungen der Fachkonferenz bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen. Von diesem Beratungsgegenstand kann die Fachkonferenz nicht abrücken. Darauf achtet ein Notariat, das das BASE einrichten wird.

Weiterhin wird ein Video mit dem Titel Die Rolle des Notariats bei der Fachkonferenz Teilgebiete zur Verfügung gestellt.

Einschätzung der Bundesnotarkammer

Da der Notartätigkeiten in der Regel genehmigt werden müssen, wandte sich endlagerdialog.de an die Bundesnotarkammer. Die Antwort kam prompt:

…vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir möchten betonen, dass es sich bei dem von Ihnen genannten Notariat des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) keinesfalls um ein Notariat im klassischen Sinne handelt. Es besteht also keinerlei Bezug zu Notaren. Wir sind selbst über die Wortwahl des BASE verwundert. Es scheint schlicht ein neutrales Gremium zu sein, dem man das Wort „Notariat“ gegeben hat. Für weitere Hintergrundinformationen müssten Sie sich bitte direkt an das BASE wenden.

Offensichtlich will das BaSE ein Notariat ohne Notar*in einrichten, eine Innovation, die nach meiner Einschätzung einmalig ist.

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Bayern strebt ein Peer Review an

Auszug aus Teilgebietsdarstellung

Das Land Bayern unterstützt seine Kommunen

Bayern wird ähnlich wie Niedersachsen – siehe hier – nach einem Artikel auf onetz.de, die Kommunen beim Endlagersuchprozess unterstützen:

„Die Staatsregierung hat in der Veranstaltung noch einmal die klare kritische Haltung zum Suchprozess für einen Endlager-Standort in Deutschland betont. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zur konstruktiven Mitwirkung im weiteren Suchprozess hervorgehoben“, erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums auf Nachfrage unserer Zeitung. „Außerdem wurden die Vertreter der Kommunen über die geplanten weiteren Verfahrensschritte auf Bundesebene informiert. Die Staatsregierung wird die Kommunen im Suchprozess weiterhin unterstützen.“

Aufnahme der sog. Behälterlösung in das Standortauswahlverfahren

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BaSE macht 18-dimensionalen Datenraum platt

Literaturdatenbank zum Forschungsprojekt Störungen

Das BaSE stellt jetzt unter anderem die Literaturdatenbank zum Forschungsprojekt zu den Störzonen öffentlich zur Verfügung. Dazu bedurfte es eines entsprechenden IFG-Antrags 194682. Die Daten werden im PDF-Format bereitgestellt – siehe hier.

Datenbank in PDF-Format

Die Begründung für das Format ist dem Vorspann zu entnehmen:

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Fehlerkultur – was ist daraus geworden?

aus Vortrag von Prof. Dr. habil. Oliver Sträter: Aspekte menschlicher Zuverlässigkeit in der Standortauswahl

Keynote auf der 2. Statuskonferenz

Auf der zweiten Statuskonferenz zur Endlagersuche wurde ein interessanter Vortrag gehalten. Diese Keynote Außenansicht eines Insiders ging stark verklausuliert auf die Fehler des bisherigen Verfahrens ein. Vorgeschlagen wurde für jede beteiligte Institution eine Fehlerliste. Leider sind die Fehlerlisten von Bundestag/Bundesrat, BMU, BfE, BGE und NBG im Fazit des Vortrags nicht wirklich ausgefüllt und zur Fortführung den Akteuren übergeben worden.

Ergänzender Kommentar des Partizipationsbeauftragten

Ein ergänzender Kommentar des Partizipationsbeauftragten zur Berichterstattung von endlagerdialog.de lautete:

Bemerkenswert in der Fazit-Runde fand ich die Ankündigung von Herrn Kanitz, die Idee der Fehlerdokumentation bei der BGE aufzugreifen, sowie die Ankündigung von Herrn König, ein vergleichbares Format für das BfE zu finden und zudem die Vorbereitung der Fachkonferenz Teilgebiete weiterzuentwickeln.

Und die Realität

Jetzt – ein knappes Jahr später – laufen nach Ansicht von endlagerdialog.de die Fehlerlisten von Bundestag/Bundesrat, BMU, BfE (jetzt BaSE), BGE und NBG über. Leider findet man solche Dokumentationen weder bei der BGE noch beim BaSE.

Oder hat endlagerdialog.de da etwas übersehen? Dann bitte ich um Hilfestellung. Die Kommentarfunktion steht jedem offen, auch anonym!

Die Staatlichen Geologischen Dienste zu den Methodensteckbriefen der BGE

SGD-Positionen zu drei Ausschlusskriterien

Mit Datum 07.10.2020 übergab der Direktorenkreis (DK) der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) fachliche Positionspapiere zu den Methodensteckbriefen der BGE betreffend Aktive Störungen, Einflüsse aus gegenwärtiger und früherer bergbaulicher Tätigkeit – Bohrungen und Vulkanismus.

Sind weitere Positionspapiere zu erwarten?

Im Anschreiben werden die Ansätze der BGE zur Ausweisung der Teilgebiete als weitgehend nachvollziehbar und plausibel bezeichnet. Weiter wird aber formuliert:

Für das weitere Vorgehen zur Abgrenzung der Standortregionen für die untertägige Erkundung hält der DK jedoch den vertieften Einsatz geologischer Expertise auf regionalgeologischer Ebene durch die BGE für unabdingbar.

Für die zu berücksichtigende Aspekte werden die drei Positionspapiere vorgelegt. Daraus ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob zu den anderen Methodensteckbriefen der BGE betreffend

  • restliche Ausschlusskriterien,
  • Mindestanforderungen und
  • geowissenschaftliche Abwägungskriterien

ebenfalls abweichende Positionen zu erwarten sind.

Aktive Störungen

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Und was steht in der FAZ zur Entscheidung über den Salzstock Gorleben?

FAZ.net zu Gorleben

In der FAZ.net vom 29.09.2020 stellt Jasper von Altenbockum unter der Überschrift Gorleben musste sterben Überlegungen zum Ausscheiden des Salzstocks Gorleben aus der Endlagerstandortsuche an.

Mit 4 Mrd. Jahre Vergangenheit 1 Mio. Jahre in die Zukunft

Darin wird richtig festgestellt, dass 1 Mio. Jahre für Geolog*innen ein Wimpernschlag ist, denn die Geologie hat einen Betrachtungszeitraum von gut 4 Mrd. Jahre. Aber die Aussage, diese 1 Mio. Jahre wäre aus der Luft gegriffen trifft nicht zu.

Begründung für 1 Mio. Jahre in AkEnd-Bericht und Nichtwissen

Der Blick in den AkEnd-Bericht von 2002 offenbart folgenden Grund (S. 28 f.):

Der AkEnd ist der Auffassung, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen praktisch vernünftige Prognosen über die geologische Standortentwicklung in günstigen Gebieten, wie sie auch in Deutschland existieren, über einen Zeitraum in der Größenordnung von einer Million Jahren erstellt werden können.

Also selbst der Rückblick auf 4 Mrd. Jahre erlaubt nur einen Prognosezeitraum von 1 Mio. Jahre. Da die radioaktiven Abfälle aber darüber hinaus schädlich sein können, ist jedes Langzeitlager mit Nichtwissen behaftet – Konsequenzen siehe Wehling, P.(2006). Im Schatten des Wissens? Perspektiven der Soziologie des Nichtwissens.

Erweiterung des Betrachtungszeitraums von 10.000 auf 1 Mio. Jahre

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