Wie ein promovierter Betriebswirt zum Obergeologen wird

aus Anlage 1B (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG) Ergebnisse der Bewertung: Teil B (Keine Teilgebiete), S. 153-155

Der politische Wirbel um die Gorleben-Beurteilung

Die Tatsache, dass der Salzstock Gorleben nicht Teilgebiet nach § 13 StandAG ist, führte insbesondere in Bayern zu politischem Wirbel. So lässt sich Dr. Peter Ramsauer, promovierter Betriebswirt, dazu hinreißen, gegenüber dem Traunsteiner Tageblatt zu verkünden:

Die Bundesgesellschaft für Endlager besteht offensichtlich aus lauter durchgeknallten Narren: Gorleben soll plötzlich vollkommen unmöglich sein! Da kann ich nur sagen: Ich bin in meiner politischen Laufbahn kaum einmal derart belogen worden.

Herr Ramsauer als promovierter Betriebswirt

Da stellt sich die Frage, wie Herr Ramsauer zu diesem Urteil über ein Ergebnis einer geowissenschaftliche Bearbeitung kommt? Aus seinem Lebenslauf wird nicht deutlich, dass er sich geologisches Fachwissen angeeignet hat. Während seiner Schulzeit bis 1973 war Geologie nicht einmal ein Schulfach – wie heute leider immer noch.

Herr Ramsauer als interessierter Laie?

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Zwischenbericht Teilgebiete: Wo bleibt die geowissenschaftliche Berichterstattung?

Karte zum Zwischenbericht Teilgebiete (BGE 2020)

Nur politikwissenschaftliche Kommentare – keine geowissenschaftliche Einschätzungen

Der heute vorgelegte Zwischenbericht Teilgebiete fand große Aufmerksamkeit. Phoenix berichtete den gesamten Vormittag darüber. Zwischen den Beiträgen wurde ein Wissenschaftler um Stellungnahme gefragt. Leider war es ein Politikwissenschaftler, obwohl es hier um eine primär geologische Fragestellung geht. Selbst in den politischen Statements von Ministerpräsident Söder und Bundesumweltministerin Schulze wurde der wissenschaftliche Charakter betont. Wäre es da nicht angemessen gewesen, neben einen Politikwissenschaftler auch eine Geowissenschaftler*in zu Wort kommen zu lassen? Hoffentlich gibt es in Kürze aus dieser Richtung Einschätzungen von Geolog*innen, die bisher am Verfahren nicht beteiligt waren.

Nach Diversitäten kann gesucht werden

Noch kurzer Durchsicht kann man feststellen, dass es in Deutschland nicht wenige Gebiete gibt, in denen mehrere Barrieregesteine / Wirtsgesteine in mindestens 100 m Mächtigkeit übereinanderliegen. Mit diesen Unterlagen kann also auch gezielt nach Standorten gesucht werden, die dem Sicherheitsgrundsatz Diversität genügen. Damit ergibt sich unter Umständen die Möglichkeit, positive Eigenschaften mehrerer Gesteine zu kombinieren.

Gestrige Falschmeldung zu Gorleben

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27.09.2020, 21.20 Uhr: „Gorleben ist raus – bayerische Gebiete sind drin“

Der SPIEGEL berichtet hier, dass Gorleben nicht als Teilgebiet ausgewiesen ist, wohl aber Teile Bayerns. Das hört sich gut an, denn jetzt kann wirklich wissenschaftsbasiert weitergearbeitet werden.

Dass Bayern nach bisherigen geologischen Daten durchaus Möglichkeiten bietet, ein Endlager zu verwirklichen, ist nichts Neues, insbesondere wenn man das Kristallinvorkommen auf der Linie Baden Baden – Nürnberg – Erbendorf betrachtet. Ob hier der bestmögliche Standort liegt, ist noch längst zu beurteilen, geschweige denn zu entscheiden.

Bei Gorleben sind die Defizite bekannt, die bereits in der BGR-Salzstudie 1995 indirekt aufgezeigt wurden. Die Politik hat wohlweißlich verhindert, dass Gorleben in die Untersuchung mit einbezogen wurde.

BGR 2004

Man kann nur hoffen, dass sich jetzt die Politik heraushält und erst dann wieder aktiv wird, wenn es wissenschaftlich nicht mehr weitergeht.

Leider gibt es da schon wieder dunkle Wolken am Himmel. Schließlich hat die bayerische Landespolitik – nicht nur nach Medienberichten – in der jüngsten Vergangenheit versucht, die Sicherheitsverordnungen eindeutig zu ihren vermeintlichen Vorteilen zu beeinflussen. Dies ist offensichtlich nicht gelungen, hat aber aufgezeigt, wo Wachsamkeit angesagt ist.

Der Zwischenbericht Teilgebiete wirft seine Schatten voraus

Methode zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien

In der von der BGE veröffentlichten Methodik zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien vom 06.05.2020 wird auf Seite 6 ausgeführt:

Im Zuge der Anwendung der geoWK [geowissenschaftliche Abwägungskriterien] kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung der identifizierten Gebiete, da die Datenlage (Existenz, räumliche Auflösung) dies nicht gestattet.

Zur weiteren Erläuterung sei die Abbildung aus obiger Veröffentlichung auf Seite 5 gezeigt:

Zwei Interpretationen

Den obigen Satz kann man trivial interpretieren. Die identifizierten Gebiete können natürlich nicht durch die Berücksichtigung der Abwägungskriterien verändert werden, denn sie sind ja definiert durch die Anwendung der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen. Diese triviale Aussage sollte hier wohl nicht getroffen werden. Exakter müsste dann aber der Satz entweder lauten:

Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftliche Abwägungskriterien kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung, so dass die Flächen der identifizierten Gebiete mit den Flächen der Teilgebiete identisch sind.

Oder obiger Satz sollte ausführlicher lauten:

Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftliche Abwägungskriterien kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung der identifizierten Gebiete, d. h. jedes identifizierte Gebiet ist entweder ohne Abstriche als Teilgebiet übernommen oder als nicht günstig gekennzeichnet worden.

Ausschluss findet nicht statt

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„Ein gänzlich anderer Weg“?

„Ein gänzlich anderer Weg“ und „Ja, es geht, aber völlig anders“

Im .ausgestrahlt-Blog erschien heute ein Beitrag mit dem Titel Ein gänzlich anderer Weg. Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt, stellt darin vor, wie ein anderer Weg für die Endlagersuche aussehen könnte. Titel und Inhalt erinnern stark an ein Papier aus dem Jahr 2012. Damals war die Headline Ja, es geht, aber völlig anders – siehe dazu Endlagersuchgesetz: Die Zivilgesellschaft mischt sich ein und Der zweite fatale Gorleben-Fehler.

ENTRIA als wissenschaftliche Basis

Man kann nur hoffen, dass die Vorstellungen von Jochen Stay nicht wieder vollkommen unbeachtet bleiben. So werden auseinadergesetzt NIMBY, NIABY, Vetorechte etc., die bereits im Projekt ENTRIA untersucht wurden und zum Beispiel zwischen den Zeilen von Achim Brunnengräber in seinem Podcast-Beitrag andiskutiert werden – siehe Endlagersuche als PODCAST. Auch ein Blick in die drei Bände Nuclear Waste Governance sowie Challenges of Nuclear Waste Governance und Conflicts, Participation and Acceptability in Nuclear Waste Governance – könnte zur Klärung des Problemhintergrundes hilfreich sein.

Spezialist für Unerwartet neue Wege

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Endlagersuche als PODCAST

Mediale Angebote auch von bpb – neues Podcast

Mit dem Zwischenbericht Teilgebiete geht die Endlagersuche in die erste heiße Phase. Neben diversen medialen Angeboten des BaSE und der BGE biete auch die Bundeszentrale für politische Bildung Medien an. Das begann vor gut einem Jahr mit einem Buch – siehe Beitrag Endlager – Die Bundeszentrale für politische Bildung macht mit – und wird jetzt mit der Podcast-Reihe Auf Endlagersuche fortgesetzt, rechtzeitig vor der Fachkonferenz Teilgebiete. Produziert wird die Reihe vom Journalisten Axel Schröder unter der Redaktion von Martin Langebach. Neben Veröffentlichung auf der Internetseite der bpb ist der Podcast auch bei Spotify und iTunes zu finden.

Einführung macht Appetit – spannendes Thema und vergleichende Standortsuche

Schon die Einführung macht Appetit auf mehr. Drei weiteren Folgen mit jeweils gut 40 Minuten benötigen dann aber doch einiges an Zeit. Jedoch kann das bei Fahrten mit der Bahn oder anderen Verkehrsmitteln quasi nebenbei verfolgt werden.
Zu Recht wird des Öfteren das Thema als spannend bezeichnet und auch so präsentiert. Immer wieder kommt Axel Schröder auf die Notwendigkeit einer vergleichenden Standortsuche zurück, die von wissenschaftlicher Seite seit den 1970er Jahren immer wieder empfohlen wurde, seitens der Politik mit der Wahl von Gorleben jedoch Jahrzehnte lang unterdrückt wurde.

Betrachtungszeitraum und Castor-Zwischenlager

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Wie das BaSE das NBG behindert

Streamaufzeichnung der 42. NBG-Sitzung

Die 42. Sitzung des NBG konnte wieder im Livestream mitverfolgt werden. Nach Beendigung der Sitzung stand einige Stunden später die Fassung (Video auf YouTube) dauerhaft zur Verfügung, aus der die Pausen herausgeschnitten wurden.

Warum lässt sich das NBG das bieten?

Ein wesentlicher Punkt war die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete. Dazu hat das NBG dem BaSE einen Fragenkatalog vorgelegt, der vor der 42. Sitzung beantwortet werden sollte, um eine Basis für die Diskussion des NBG mit dem BaSE auf der Sitzung zu haben. Der Fragenkatalog wurde vom BaSE jedoch nicht beantwortet. Das BaSE verwies darauf, dass einige Fragen bereits beantwortet seien, einige werden auf der Sitzung beantwortet und bei weiteren kann noch keine Antwort gegeben werden. Welche konkreten Fragen das jeweils sind, wurde nicht systematisch klar. Es ist verwunderlich, dass das NBG sich solch eine Behinderung seiner ehrenamtlichen Arbeit bieten lässt.

BGE stützt sich auf staatliche Bewertungsdaten der Länder

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BMU verbreitet Fehlinformation zu den Sicherheitsverordnungen

Sicherheitsverordnungen durch Bundestag bestätigt

Heute wurden die Sicherheitsverordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG im Bundestag bestätigt, wie sie vom BMU vorgelegt wurden. Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, die dazu verabschiedet wurde, wiederholt nur Altbekanntes. Selbst der letzte Absatz

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
den Stand von Wissenschaft und Technik der Sicherheitsuntersuchungen für ein Endlager für hochradioaktive Abfallstoffe regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge für die Evaluierung der Sicherheitsverordnungen zu unterbreiten. Dazu liefert die Bundesregierung dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit jeweils zur Mitte der Legislaturperiode einen schriftlichen Bericht, über den anschließend im Ausschuss beraten wird.

geht nicht wesentlich über die Regelungen in § 26 Abs. 3, letzter Satz bzw. § 27 Abs. 6, letzter Satz StandAG hinaus, wonach die Verordnungen spätestens nach bzw. alle zehn Jahre zu überprüfen sind.

Sachfremde Beschlussempfehlung

Die Anbindung an Legislaturperioden ist sachfremd. Sinnvoll wäre es, jeweils vor der Durchführung der weiterentwickelten bzw. den umfassenden vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen eine Überprüfung durchzuführen – also vor der Entscheidung nach § 15 Abs. 3 (übertägige Erkundungen) bzw. § 17 Abs. 2 (untertägige Erkundungen).

Fehlinformation in BMU-Pressemitteilung

Noch haarsträubender ist die Pressemitteilung des BMU zur Bestätigung durch den Bundestag. Darin wird behauptet:

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