EndlSiAnfV/EndlSiUntV: Vorbereitung einer Stellungnahme zur Anhörung am 29.06.2020

Still und heimlich

Die Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen und vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen wurden still und heimlich in einem erlauchten Kreis – siehe zum Beispiel 4717E03210 – jahrelang erarbeitet, ohne dass die Öffentlichkeit und insbesondere auch die Fachöffentlichkeit darüber informiert wurden. Selbst die Beteiligung Externer (außer BfE) wurde geleugnet – siehe FragDenStaat 159565. Mit dem Endergebnis wurde die Öffentlichkeit dann konfrontiert, ohne dass sich das BMU auf einen Dialog eingelassen hat.

Bearbeitung im engen Zirkel ohne Information der Öffentlichkeit

Dann spielte sich wieder das Gleiche ab: Bearbeitung im engen Zirkel ohne Information der Öffentlichkeit, Vorlage des Endergebnisses zur Verabschiedung im Bundestag. Zwar wurde eine Liste zur Berücksichtigung der Anmerkungen durch die Öffentlichkeit erstellt, jedoch ist diese unvollständig – siehe hier.

Solide Arbeit sieht anders aus

Eine Rückverfolgung der Beiträge ist nicht möglich, eine vollständige Liste der Stellungnahmen fehlt, die Anmerkungen liegen nicht als archivierbares Dokument vor – zum Beispiel PDF mit Anmerkungen. Solide Arbeit sieht anders aus – siehe zum Beispiel hier (Auszug aus Brenk Systemplanung.(2013). Gruppierung und Kommentierung der zusammenfassenden Aussagen aus Einwendungen und Stellungnahmen sowie aus dem Erörterungstermin zum Plan Stilllegung). Zu der neuen Fassung der Verordnungen liegt nicht einmal eine Synopse vor, die die alte und neue Version miteinander vergleicht. Es gibt offensichtlich auch Änderungen, die nicht auf die Stellungnahmen und Anmerkungen zurückzuführen sind. Deren Begründung bleibt im Dunklen.

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Transparent über die Intransparenz informieren

Bohrpunktekarte Deutschland mit Bohrdichten im 40 x 40 km-Raster

Gesetz verabschiedet und Stichtag festgelegt

Nach der Verabschiedung des Geologiedatengesetzes (GeolDG) ist das weitere Verfahren mit den geologischen Daten in Phase 1 des StandAG bis § 14 vorgezeichnet. Weiterhin sind die Daten für den Zwischenbericht Teilgebiete nach § 13 eindeutig festgelegt, denn als Stichtag ist von der BGE der 01.06.2020 festgelegt worden.

Beginn der inhaltlichen Beratung der Fachkonferenz Teilgebiete

Nach der jetzt geschaffenen gesetzlichen Regelung wird es eine Weile dauern, bis die für den Zwischenbericht Teilgebiete verwendeten Daten öffentlich verfügbar sind und für die Fachkonferenz Teilgebiete das Ergebnis des Zwischenberichts nachvollziehbar wird. Erst dann kann die wirklich inhaltliche Beratung in diesem Gremium beginnen.

Verzeichnis der Bezeichnungen jedes einzelnen Datums, das verwendet wird

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Neuer Generalsekretär der Geschäftsstelle des Nationalen Begleitgremiums

Seit dem 02.06.2020 leitet Venio Quinque als Generalsekretär die Geschäftsstelle des NBG – siehe hier.

Herr Quinque ist Wissenschaftskommunikator und war bis jetzt Leiter des Referats Unternehmenskommunikation der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM). Liest man sich das Interview mit ihm auf wissenschaft im dialog durch, liegt der Schluss nahe, dass er beim NBG eine Fehlbesetzung ist. Er wird eher bei der Institution gebraucht, die in der Endlagersuche die Aufgabe der Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung hat. Das ist nicht das NBG, sondern das BaSE.

Aber vielleicht gelingt es dem NBG, mit dem neuen Generalsekretär noch höheren Druck auf das BaSE auszuüben, damit endlich ein Dialog auf Augenhöhe organisiert wird.

Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Fachkonferenz Teilgebiete mit Scholz & Friends

Versteckte Botschaft

Das BaSE veröffentlichte am 22.05.2020 unter Weitere Meldungen einen Artikel mit der Überschrift Für das Thema Endlagersuche und Beteiligung sensibilisieren. Hierunter verbirgt sich etwas versteckt die Terminfestlegung des BaSE für die Fachkonferenz Teilgebiete. Sie wird danach am 17./18. Oktober in Kassel starten.

Auftragsvergabe an Scholz & Friends

Ausgangspunkt ist die Auftragsvergabe an die Agentur Scholz & Friends – siehe auch Antrag von endlagerdialog.de auf FragDenStaat. Die Agentur hat die Aufgabe, Info-Aktionen zu entwickeln, um die Aufmerksamkeit für die Endlagersuche zu erhöhen. Nach Außenansicht ist diese Aufgabe davon geprägt, dass wirkliche Informationen aber nicht bereitgestellt werden sollen. Ansonsten hätte das BaSE diverse Möglichkeiten, die allgemeine Geologie Deutschlands bürgernah aufzubereiten und bisher bekannte geologische Daten verständlich darzustellen und zu diskutieren. – nicht zuletzt die Daten aus den Einvernehmenserklärungen nach § 21 StandAG.

Der unvermittelte Abschnitt mit Terminfestlegung

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EndlSiAnfV/EndlSiUntV: Erste Prüfung auf Vollständigkeit verlief negativ

Nicht an Erarbeitung beteiligt, sondern mit klammheimlich erarbeitetem Text konfrontiert

Zur Novellierung der Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wurde – wie bereits zur Novellierung im Jahr 2008/2009 – siehe hier – ein sogenanntes Symposium veranstaltet. Es sollte die Empfehlung der Endlagerkommission umsetzen, die formulierte:

Die unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeitende Verordnung muss spätestens mit Beginn von Schritt 3 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens vorliegen…

Die Öffentlichkeit wurde an der Erarbeitung aber nicht beteiligt, sondern ist mit einem von einem erlauchten Kreis von Expert*innen und den Ländern klammheimlich erarbeiteten Text konfrontiert worden. Mit Erfolg haben Initiativen gefordert, wenigstens den Zeitraum für Stellungnahmen um zwei Monate bis zum 20.11.2019 zu verlängern.

Dialog Endlagersicherheit ohne Dialogbereitschaft

Neben dem Symposium wurde ein sogenannter Dialog Endlagersicherheit im Internet angeboten. Zu einem Dialog kam es aber weder auf dem Symposium noch im Internet, da sich das BMU als ein Dialogpartner der fachlichen Diskussion verweigerte.

Ein halbes Jahr totales Schweigen

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Bayerische Einflussnahme oder Trickserei von anderer Seite?

Ein Artikel in SPIEGEL-Online

Ein Artikel in SPIEGEL-Online vom 05.05.20120 mit der Überschrift Atommüll in Bayern? Nein, Danke! ließ aufhorchen. Danach aktivierte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder den Bundesinnenminister, damit dieser verhinderte, dass die Verordnung über die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle (Entwurf mit Stand 11.07.2019) am 18.03.2020 in der Kabinettssitzung beschlossen wurde. Die Behandlung im Kabinett ist offiziell wegen der Priorität von Maßnahmen zur Corona-Pandemie abgesetzt worden. Die für den 25.03.2020 vorgesehene Anhörung im Umweltausschuss wurde daraufhin abgesagt.

Corona vorgeschoben?

War Corona eine vorgeschobene Begründung und gab es wirklich eine bayerische Kungelei? Soll über die Sicherkriterien verhindert werden, sodass die Kristallinvorkommen in Bayern als mögliche Standorte für das Endlager nicht infrage kommen? Wie wahrscheinlich ist das?

Die sicherheitstechnischen Anforderungen in der sogenannten Öffentlichkeitsbeteiligung

Die sicherheitstechnischen Anforderungen waren Gegenstand einer Veranstaltung Mitte September 2019, die als Öffentlichkeitsbeteiligung deklariert war – siehe Sicherheitsanforderungen etc.: Lange nichts mehr gehört! Zur Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf wurde am 16.03.2020 vom zuständigen BMU-Referat S III 2 mitgeteilt, das Referat arbeite intensiv am Auswertungsdokument. Das ist sehr fragwürdig, da zwei Tage später die Kabinettsbefassung vorgesehen war. Eigentlich sollte für die Kabinettsvorlage die Auswertung schon längst geschehen sein. Die Auswertung liegt immer noch nicht vor. Eine entsprechende Nachfrage vom 22.04.2020 wurde noch nicht beantwortet.

SPIEGEL-Artikel inhaltlich dünn

Der SPIEGEL-Artikel ist relativ dünn bezüglich des konkreten Vorgehens, durch welche Regelung in den Sicherheitsanforderungen die bayerischen Kristallinvorkommen ausscheiden sollen. Allein durch die Nichtbehandlung im Kabinett ist schließlich nichts gewonnen. Auch eine zeitliche Verzögerung des Suchverfahrens findet dadurch nicht statt, denn zum Zwischenbericht Teilgebiete nach § 13 StandAG, der weiterhin für Ende September angekündigt ist, ist die Verordnung zu den Sicherheitsanforderungen ohne Bedeutung.

Soll die Leckrate die Stellschraube sein?

Als ein möglicher Ansatzpunkt, wie Kristallinstandorte in Bayern verhindert werden könnten, wird die Leckrate diskutiert (Art. 1, § 4 Abs. 4 Entwurf). Dazu muss man sich die relativ komplizierten Regelungen zum Gestein Kristallin im StandAG ansehen. Nach erster Durchsicht sind für Kristallin folgende fünf Fälle nach StandAG denkbar:

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Lektüreempfehlung: Gorleben Rundschau III-IV/2020

Ein Meisterwerk aus dem Wendland

Das aktuelle Heft der Gorleben Rundschau ist wieder ein Meisterwerk aus dem Wendland. Der BI Lüchow-Dannenberg sei Dank.

Krisen vernünftig, wissenschaftsbasiert und solidarisch begegnen

Schon im Editorial gibt es folgende denkwürdige Passage:

…Vor dem Hintergrund existenzieller Bedrohung werden mit einem Mal aber auch gesellschaftliche Veränderungen möglich, die wir uns vor kurzem noch garnicht hatten vorstellen können. Vielleicht sollten wir uns diese Möglichkeiten auch dann noch in Erinnerung rufen, wenn wir das Schlimmste überstanden haben werden, und gut abwägen, ob wir gemeinsam nicht auch anderen Krisen vernünftig, wissenschaftsbasiert und solidarisch begegnen könnten…

Ausgearbeitete Konzepte liegen bereits vor und müssen lediglich noch breiter diskutiert werden, damit sie praxistauglich werden. Es drängt sich förmlich das Buch Die Große Transformation – Eine Einführung in die Kunst gesellschaftlichen Wandels (2018) auf – siehe auch Kurzskizze (YouTube) und Ringvorlesung (YouTube).

Wir brauchen von Bund und Land eine Art „Marshall-Plan“

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Einzelne Mosaiksteinchen der 6. Sitzung der Beratungsgruppe

Interessanter Technikmix

Heute fand die 6. Sitzung der Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete beim BaSE statt. Es war eine Mischung aus Vorort-Veranstaltung, Telefonkonferenz und Medienzugänge über cryptpad.fr (Liveprotokoll) und TEDME.com (Präsentation). endlagerdialog.de konnte wegen Telefonkosten nur teilweise der Telefonkonferenz folgen, da für den genutzten Anschluss kein Flatrate-Vertrag bestand. Insgesamt hat aber dieser Technikmix funktioniert und könnte eine Methode sein, um auch Bürger*innen einzubeziehen, die keinen Zugang zu schnellem Internet haben. Wichtig war die Moderation mit Redeliste und Stummschalten anderer Audioquellen.

4. Veranstaltung und Rechtsgutachten?

Ganz am Anfang stand die Frage von Herrn Warode (BUND e.V.), was das BaSE mit einer 4. Veranstaltung meint, denn in der Tischvorlage (nicht veröffentlicht) stand:

…Verfolgte Variante des BASE (konkret: zeitgleicher Beginn der Fachkonferenz mit der Veröffentlichung des Zwischenberichtes, nach Bedarf der Teilnehmer flexible Dauer der Fachkonferenz, BASE organisiert zusätzlich 4. Veranstaltung)…

Weiterhin wurde nach einem Rechtsgutachten gefragt, das Jörg Kuhbier zu § 9 StandAG erstellt haben soll.

Beschwerde: Gutachten nicht vorher bekannt

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