Diese Medaille hat nicht zwei, sondern drei Seiten

Der BfE-Standpunkt im Tagesspiegel

Unter der Headline Bürgerbeteiligung und politische Verantwortung – zwei Seiten einer Medaille veröffentlichte das BfE einen Beitrag im neuen Format Tagesspiegel-BACKROUND. Zur Endlagerung wird konstatiert:

Angesichts der Tatsache, dass in (West-)Deutschland eine ganze politische Generation ihr Profil im Für und Wider der Atomenergie gestählt hat, bleibt die Verantwortungsübernahme beim letzten Akt der Nutzung der Kernenergie erstaunlich verschwommen.

Rollen sind recht klar

Dieses Statement ist erstaunlich, da die Rollen recht klar sind. Die Atomkraftnutzer haben sich dank des Gesetzgebers freigekauft und zumindest ein Bundesland hat in der letzten Koalitionsvereinbarung die politische Verantwortung klar abgelehnt. Dagegen hat auch die Fachbehörde dieses Landes – wie alle anderen landesgeologischen Dienste – die notwendigen Daten geliefert, obwohl im Standortauswahlgesetz festgelegt ist, dass die Länder keinen Erfüllungsaufwand zu leisten haben.

Atomkraftgegner machten im Jahr 2012 Angebot

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BfE: Wieder eine leitende Position geräumt

Wieder ein neues N.N. – Ein Karrieresprung?

Wer das Organigramm des BfE mit Stand 01.02.2019 genauer betrachtet, wird feststellen, dass wieder eine leitende Position neu mit N.N. bezeichnet ist. Interessant ist, dass der bisherige Stelleninhaber derjenige war, der das BMU bei der Arbeitsgerichtsverhandlung in der Sache Abteilungsleitung FA vertreten hat – siehe Arbeitsgericht: Die Realität des „selbsthinterfragenden Systems“. Es stellt sich die Frage, ob hier jemand die Möglichkeit zum Karrieresprung hatte? Wenn ja, dann ging der Sprung aber weg vom BfE, denn der Name taucht nicht bei einer leitenden Position im BfE auf.

Oder zu offen bei der Arbeitsgerichtsverhandlung?

Eine zweite Variante ist die Entbindung von der leitenden Position – wie bei der Abteilungsleitung FA bereits praktiziert – oder das Unterkommen in einer anderen Institution. War derjenige vor Gericht zu offen? – siehe im obigen Beitrag: Weiterlesen

Geologische Daten und Transparenz

Fünfte Veranstaltung des NBG

Das Nationale Begleitgremium hat am 02.02.2019 seine fünfte öffentliche Veranstaltung angeboten, die mit gut 130 angemeldeten TeilnehmerInnen recht gut besucht war. Die Plenumsteile der Veranstaltung wurde per Livestream übertragen, die Aufzeichnung sollen in Kürze  zur Verfügung stehen. Moderiert wurden alle Plenums- und Arbeitsgruppenveranstaltungen allein von den ehrenamtlichen NBG-Mitgliedern, was wieder sehr gut gelungen ist.

BMWi-Fachreferat zum Geologiedatengesetz

Vorgestellt wurden vom Referat IV B5 Mineralische Rohstoffe und Geowissenschaften, Fachaufsicht BGR des BMWi – siehe Organigramm – die Grundzüge des Geologiedatengesetzes, das noch nicht als Referentenentwurf vorliegt. Staatliche Geologiedaten sind frei zugänglich. Bei Daten mit Rechten privater Dritter soll differenziert werden zwischen Nachweisdaten (Lage der Bohrung o. ä.), Fachdaten (z. B. Schichtenverzeichnisse) und Bewertungsdaten (wie z. B. Lagerstättenmodelle). Die Nachweisdaten sollen 3 Monaten und die Fachdaten nach 5 Jahren, bei gewerblichem Bezug nach 10 Jahren öffentlich verfügbar werden. Bei den Bewertungsdaten muss im Einzelfall abgewogen werden zwischen den Interessen des Antragsstellers auf Einsicht und den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie geistigen Eigentumsrechten des Dateneigentümers. Bei nichtbekannten Dritten ist ein Aufgebotsverfahren mit Einjahresfrist vorgesehen.

Die BGE und die Geologiedaten im Teilgebietsbericht

Die BGE betont, dass Gegenstand des Teilgebieteberichts auch die Ausgangsdaten sind, die zur Ausweisung der Teilgebiete führen. Dieser Bericht soll Mitte 2020 vorgelegt werden, und bis dahin müssten die entscheidungsrelevanten Daten öffentlich verfügbar sein. Dazu gehören zum Beispiel 3D-Modelle des Untergrundes, also insbesondere Daten von Tiefbohrungen mit Schichtenverzeichnissen zwischen 300 und 1500 m Tiefe, 2D- und 3D-Seismiken und hydraulische Testdaten. In einem eigenen Forschungsprogramm soll weiterhin abgeschätzt werden, welchen Neuigkeitswert die in den Archiven lagernden analogen Daten haben könnten. Weiterlesen

Das NBG und seine Nöte

Interner Sitzungsteil

Am 01.02.2019 fand eine Sitzung des NBG in Berlin statt, der erste Teil war nicht öffentlich. Über dessen Inhalt wurde am Anfang des öffentlichen Teils berichtet. Es ging danach im Wesentlichen um die Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle und der Frage, wie man im Gremium mit Dissensen umgeht.

Nachbesetzung des Gremiums

Zum Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestages vom 15.11.2018 gibt es keine Reaktion. Kontrovers wurde diskutiert, wie man damit als NBG umgeht. Soll kein Mahnschreiben geschickt werden, soll nur ein Mahnschreiben oder ein Schreiben auch mit Hinweis darauf gesendet werden, dass es bedenklich ist, wenn InteressenvertreterInnen berufen werden, womit dann die Unabhängigkeit des NBG gefährdet sei? Siehe auch 1. Tätigkeitsbericht Seite 8 und 22f. Es wird ein Brief mit dem Inhalt der Vorlage gesendet, die zum Zeitpunkt der Sitzung nicht öffentlich bekannt war.

Rechtsgutachten

Zu der Frage, ob das StandAG konform mit der Aarhus-Konvention und deren europarechtlicher Umsetzung ist, wird sich das NBG sich gutachterlich beraten lassen. Ist das Prinzip der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und ist der Rechtsschutz im erforderlichen Maße gegeben? Die konkreten Fragestellungen lagen den NBG-Mitgliedern vor. Dazu gibt es eine Stellungnahme des BfE, die noch nicht veröffentlicht ist. Es wird einen Gutachtenauftrag vergeben, möglichst an zwei ExpertInnen, die die Fragen aus unterschiedlichen Sichten beurteilen sollen. Weiterlesen

BfE-Forschungskonzeption in der Konsultation

Forschungsstrategie und -agenda, Onlinekonsultation

Das BfE legte im Oktober 2018 eine Forschungsstrategie und -agenda in sogenannten Konsultationsfassungen vor. Dazu fand bis Mitte Dezember 2018 eine Onlinekonsultation statt. In diesem Zeitraum konnten Interessierte eine Stellungnahme an eine angegebene Emailadresse senden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom BfE bisher nicht veröffentlicht. Allein der Beitrag der ESK ist seit geraumer Zeit auf der ESK-Internetseite einfach auffindbar.

Workshop zur BfE-Forschung

Am 30.01.2019 fand ein öffentlicher Workshop statt. Etwa 90 Personen hatten sich angemeldet, darunter neun von Universitäten, gefolgt von der GRS, Forschungszentrum Jülich, GFZ, Helmholtz, BAM, BGR, KIT etc. Die am stärksten vertretene Institution war das BfE selbst, die MitarbeiterInnen nahmen Moderations- und Dokumentationsaufgaben wahr.

Mittel aus BMU- und eigenem BfE-Haushalt und Wissenschaftskommunikation

Angekündigt wurde, dass sowohl aus dem Ressortforschungsprogramm des BMU als auch weitere Mittel direkt aus dem BfE-Haushalt für Forschung zur Verfügung gestellt werden sollen. Konkrete Zahlen wurden nicht genannt. Im Eingangsstatement wurde vom BfE das eigene Defizit in der Wissenschaftskommunikation (aktuelle Entwicklungen siehe hier) benannt. Hier sei noch Luft nach oben. Offensichtlich hat das BfE erkannt, dass die Zeiten der einfachen Sprachregelungen und des Veröffentlichen von Forschungsberichten ohne Aufbereitung insbesondere im Bereich Endlagerung vorbei sind. Weiterlesen

Forschung, so weit das Auge reicht?

Online-Konsultation und Workshop

Das BfE hat mit einer Forschungsstrategie und -agenda die Grundlage einer Diskussion eröffnet und dazu eine sog. Online-Konsultation bis zum 16.12.2018 angeboten, die am 30.01.2019 in einem Workshop zum Ziel geführt werden soll. Danach sollte zügig der Forschungsplan des Jahres 2020 vorgelegt werden.

BMU-Ressortforschungsprogramm

Es geht dem BfE um ein Ressortforschungsprogramm im Bereich der eigenen Zuständigkeiten der Nuklearen Sicherheit. Dies erinnert ein wenig an die Zeiten des UFO-Plans, der in den ersten Jahren im Wesentlichen vom Umweltbundesamt bestritten wurde. Inzwischen gibt es einen Ressortforschungsplan des BMU. In diesem sind bereits die für das BfE relevanten Forschungsvorhaben aufgelistet – siehe Plan 2019, Seite 72 bis 74. Dies wird in den Konsultationsunterlagen des BfE nicht erwähnt. In den BfE-Papieren wird der Eindruck erweckt, dass hier etwas Neues geschaffen wird. Es wird nicht auf die bisherige Forschungslandschaft im Bereich der Nuklearen Sicherheit mit Sicherheit und Sicherung in der Kerntechnik und Sicherheit der nuklearen Ver- und Entsorgung eingegangen.

Die gewachsene Forschungslandschaft – Beispiel GRS

Dazu gehört auch die in Deutschland bereits gewachsenen TSO-Struktur (TSO: Technical Support Organisation) auf diesem Gebiet zum Beispiel mit der GRS (Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH) -siehe Haushaltsplan 2019  mit Einzelpläne BMWi (PDF-Seite 1066), BMU (PDF-Seite 2364) und BMBF (PDF-Seite 2813). Irreführend ist auch der Begriff Forschung. Es geht hier keinesfalls um Grundlagenforschung, im Einzelfall eher um angewandte Forschung, hauptsächlich aber um Sichtung und Aufbereitung wissenschaftlicher Unterlagen.

Abteilung Forschung ohne Leitung

Betont wird der hohe Stellenwert wissenschaftlicher Expertise für das BfE, was sich organisatorisch in einer eigenen Abteilung widerspiegele. Diese Abteilung ist aber seit geraumer Zeit ohne Leitung – siehe hier. Weiterlesen

Wo bleibt die Grundlage für Öffentlichkeitsbeteiligung?

Untertagelager und Geowissenschaften

In Deutschland sollen die radioaktiven Abfälle (StandAG, § 1 Abs. 4) wie auch die hochtoxischen Abfälle (DepV, Klasse IV) Untertage lange Zeit gelagert werden. Um hier Einblick zu bekommen, muss man sich mit der entsprechenden Wissenschaft  – der Geologie- auseinandersetzen. Dies sollte schon in der Schule beginnen.

Geologie? Fehlmeldung!

Sieht man sich dazu die Internetseite des BMU-Bildungsservices an, so ist die Enttäuschung groß. Auf Umwelt im Unterricht findet man nicht das Fach Geologie, da es wohl noch kein Schulfach ist. Aber auch unter Geografie ist nichts Geologisches zu finden. Unter dem Suchbegriff Endlager werden einige Unterlagen gefunden, aber geologisches Grundwissen ist da nicht enthalten. Nur unter Rohstoffe wird es ein wenig geologischer. Doch reicht das aus, um die Langzeitlagerung von Abfällen im Konflikt mit anderen Nutzungen des Untergrundes zu verstehen? Nein, bei Weitem nicht.

Anregungen zum Unterricht?

Zwar betont der Dachverband Geowissenschaften die Notwendigkeit der schulischen Bildung in diesem Bereich, umgesetzt wurde aber bisher nichts. Wo bekommen interessierte LehrerInnen Anregungen zum Unterricht her? Gibt es verständliche Bücher, die für den Unterricht geeignet sind und die an regionale Gegebenheiten anknüpfen?

Die Geologie Brandenburgs in verständlicher Form

Für Brandenburg ist dazu beim geogen-Verlag ein Buch mit dem Titel Mehr als nur ,die Streusandbüchse‘ – Zur Erdgeschichte von Brandenburg und Berlin herausgekommen. In diesem Buch wird versucht, die interessante Erdgeschichte der Region Brandenburg ohne viel Fachkauderwelsch näher zubringen. Weiterlesen

Referatsleitung zur Endlagersuche im BMU wieder besetzt

Leitung Referat S III 2

Das Referat S III 2 Grundsatzangelegenheiten der nuklearen Entsorgung, Standortauswahl Endlagerung hat jetzt wieder eine Leitung. Frau Elisabeth Meyer zu Rheda leitet jetzt das Referat, was wesentlich die Fäden zur Endlagersuche in der Hand hält. Die Stelle war seit Mitte 2018 vakant.

Schneller Wechsel seit 2014

Auf diesem Posten gab es in den letzten Jahren einen rasanten Wechsel, was leicht anhand der gesammelten BMU-Organigramme verfolgt werden kann. Arens, Caspers und Breyer waren die LeiterInnen, die seit 2014 in schneller Folge ausgewechselt wurden – siehe Das Personalkarussell der Endlagerung dreht sich. Gründe für den schnellen Austausch sind nicht bekannt geworden.

Neue Leiterin kommt aus Referat S II 1 Strahlenschutzrecht

Frau Elisabeth Meyer zu Rheda hatte seit 2002 leitende Aufgaben  im Referat S II 1 Strahlenschutzrecht. Es ist nur zu hoffen, dass sich Frau Meyer zu Rheda dafür einsetzt, dass auch das BMU sich endlich an das Transparenzgebot des StandAG hält und die Erlasse an das BfE, BfS und eventuell UBA (->NBG) und die Anordnungen an BGE und BGZ auf die Informationsplattform nach § 6 StandAG stellt. Das bisherige Strippenziehen im Hintergrund, das auch vom BfE gedeckt wird – siehe hier, sollte endlich aufhören.

Eher geo- oder naturwissenschaftliche Ausbildung benötigt

Von ihrem Werdegang ist zu vermuten, dass Frau Meyer zu Rheda Juristin ist. Sicher wäre an dieser Stelle eher jemand mit geo- oder naturwissenschaftlicher Ausbildung angebrachter. Dann könnte auch das StandAG entmüllt werden. Es enthält von JuristInnen geprägte Formulierungen, die wissenschaftlich kaum zu ertragen sind.