BMU betreibt reine Schönfärberei

BMU-Pressemitteilung

Mit der Pressemitteilung Nr. 512/19 BMU stellt Verordnung für sicheres Endlager zur Debatte kündig das BMU die am kommenden Wochenende öffentlich stattfindende Veranstaltung zu den Verordnungsentwürfen zu den Sicherheitsanforderungen und vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen an.

Euphemismus schon in der Überschrift

Schon die Überschrift ist ein Euphemismus. Gesucht wird nicht das sichere, sondern das bestmögliche Endlager. Risiken für Schäden sind bei einem notwendigen Prognosezeitraum von mehreren Millionen Jahren nicht auszuschließen.

Vorstellungen der Endlagerkommission

Weiter heißt es:

…Mit den Verordnungen führen wir den Auftrag der Endlagerkommission weiter…

Es gab interessante Vorstellungen der Endlagerkommission, wie diese Verordnungen gestalten werden sollten. Es wird aber vom BMU nicht dargestellt, welche Vorschläge der Endlagerkommission übernommen wurden und weshalb viele sich nicht in den Entwürfen wiederfinden. Dies gilt insbesondere für den Entwurf zu den Sicherheitsuntersuchungen.

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BMU-Referentenentwurf: Das sollte am 28.08.2019 vorgelegt werden

Weitere Informationsangebote ab 28.08.2019

Am 28.08.2019 sollen zum BMU-Referentenentwurf Sicherheitsanforderungen / Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen weitere Informationsangebote zur Verfügung gestellt werden. Damit eine Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit möglich ist, sollten diverse Pakete geschnürt werden.

Erst einmal erwartet man, dass in einer synoptischen Darstellung die Sicherheitsanforderungen 2010, der Referentenentwurf vom 11.08.2018 und die Begründung (in einer dritten Spalte) gegenübergestellt werden. Sinnvoll wäre es auch, den Entwurf 2007 (GRS – A – 3358) nebst Begründung (GRS – A – 3364) und Stellungnahmen BfS sowie RSK/SSK, Entwurf 2008 und Entwurf 2009 zur Verfügung zu stellen und damit aufzuzeigen, wie die wissenschaftliche Vorlage im politischen Raum erodierte. Als Hintergrundinformation wäre weiterhin die vom BfS erarbeitete Sicherheitsphilosophie 2005 hilfreich.

Im zweiten Schritt sollte geschildert werden, inwieweit die Vorstellungen der Endlagerkommission umgesetzt wurden. In Bezug auf Seite 398 des Abschlussberichts stellt sich die Frage, wie wurden und werden die beiden Verordnungen unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit erarbeitet? Hier wurden von der Kommission Länder und Öffentlichkeit gleichberechtigt genannt. Wurden die Länder wie die Öffentlichkeit bisher nicht beteiligt? Alles Fragen, die nach Bewilligung des IFG-Antrags Erlasse zu den drei Verordnungsermächtigungen nach StandAG beantwortet werden können.

SicherheitsanforderungenVorläufige SicherheitsuntersuchungenFazit

Sicherheitsanforderungen

Vorstellungen der Endlagerkommission

Weiterhin hat die Kommission inhaltliche Punkte zu den Sicherheitsanforderungen aufgestellt – siehe Abschlussbericht, Seite 239 bis 241.

Zur fachlichen Ausgestaltung der Sicherheitsanforderungen hat die ESK bislang drei Leitlinien verabschiedet, und zwar zu den Themen „Menschliches Eindringen in ein Endlager“, „Einordnung von Entwicklungen in Wahrscheinlichkeitsklassen“ und „Sicherer Betrieb des Endlagers“.

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Informationsplattform: Unterlagen später reingemogelt

Druck zur Verabschiedung des Geologiedatengesetzes?

Noch am 10.03.2019 wurde von endlagerdialog.de bemängelt, dass das BfE keinen Druck zur Verabschiedung eines Geologiedatengesetzes gemacht hat – siehe Regionalkonferenzen ohne öffentliche Geodaten?. Jetzt stellt sich heraus, dass es in dieser Sache bereits zwei Erlasse des BMU vom 13.11.2017 und 08.08.2018 gegeben hatte – siehe Suche. Insgesamt gab es nach den jetzigen Angaben vier Erlasse des BMU und vier Stellungnahmen des BfE zu Entwürfen des Geologiedatengesetzes.

Mehr Intransparenz geht nicht

Das lief bisher alles im Geheimen ab, offensichtlich wurden die BfE-Stellungnahmen erst jetzt veröffentlicht – Jahre nach der Erstellung. Leider lässt sich das nicht eindeutig feststellen, da die Datenbank immer noch nicht verzeichnet, wann welche Unterlagen veröffentlicht wurden. Wenigstens das wäre notwendig, um den Anschein von Transparenz zu erwecken.

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Sicherheitsanforderungen: Transparenz war gestern

Beteiligungsformate zu Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen

Unter dem Link dialog-endlagersicherheit.de können jetzt die Entwürfe der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen (§ 26 StandAG) und Sicherheitsuntersuchungen (§ 27 StandAG) eingesehen und kommentiert werden. Am 14./15.09.2019 findet zusätzlich ein öffentliches Symposium statt. Es werden also bei der Novellierung der Sicherheitsanforderungen von 2010 die gleichen Beteiligungsformate eingesetzt wie bei der Novellierung der Sicherheitskriterien von 1983. Das war im Jahr 2008/2009 – siehe auch Beitrag Dokumentation des Forums zum Endlagersymposium 2008/2009 gescheitert.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit weiterentwickelt

Nun hat sich in den letzten 10 Jahren doch einiges getan. Es stehen zum Beispiel die Grundsätze Transparenz und Nachvollziehbarkeit, festgelegt im StandAG, neu im Raum. Davon ist leider nichts zu spüren, obwohl die Entwicklung des StandAGs gezeigt hat, dass dies möglich ist. So war die Arbeitsweise der Endlagerkommission – nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Dokumentation und der Zurverfügungstellung von Sitzungsunterlagen – im Wesentlichen nachvollziehbar. Leider wurde dies bei der letzten Sitzung über den Haufen geworfen – siehe Beitrag Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche.

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Gebirgsmechanik der Asse stiefmütterlich behandelt

Gebirgsbeobachtungsgespräch Asse II

Die Gebirgsbewegungen der Asse im zurückliegenden Jahr war Gegenstand des Gebirgsbeobachtungsgesprächs am 27.06.2019 in Schöppenstedt – siehe auch BGE-Meldung vom 12.07.2019. Die Meldung schildert einige Aspekte des Gesprächs vermeintlich in allgemeinverständlicher Sprache. Dazu wird gerade eine einzige 2D-Grafik zur Mikroseismik gezeigt und erläutert. Die abrufbaren Vortragsfolien der BGE und des Instituts für Gebirgsmechanik GmbH (IfG) enthalten zwar viele bunte Bilder, das Verständnis für Nichtfachperson ist aber schon wegen des fehlenden Textes nicht gegeben. Kein Laie wird sich angesprochen fühlen. Und dabei wäre es so einfach gewesen, zum Beispiel aus den mikroseismischen Beobachtungen ein interaktives 3D-Bild zu entwickeln. Damit hätte man die Chance gehabt, dass interessierte BürgerInnen sich interaktiv einbringen.

Gebirgsmechanische Kriterien bei Untertagedeponien

Gebirgsmechanik ist eine schwierige Materie, spielt aber bei der Endlagerung eine wichtige Rolle. So basiert der sogenannte Langzeitsicherheitsnachweis bei Untertagedeponien für chemotoxische Abfälle in der Regel allein auf der Einhaltung des Minimalspannungs-Kriteriums (auch Frac- oder Fluiddruck-Kriterium genannt) und des Dilatanz-Kriteriums – siehe zum Beispiel Fortschreibung des Langzeitsicherheitsnachweises für die Untertagedeponie Herfa-Neurode vom 21.03.2017, Seite 147. Schadstoffausbreitungsrechnungen unterbleiben in der Regel entsprechend der Deponieverordnung Anhang 2, Punkt 2.1.1:

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NBG übernimmt BfE-Aufgaben

NBG-Workshop über Zugang zu geologischen Daten

Unter TOP 5 behandelte das NBG auf der letzten Sitzung am 01.07.2019 ein Workshopkonzept zum Thema Zugang zu geologischen Daten für Bürger*innen und Anwendung von Ausschlusskriterien bei der Endlagersuche. Zur Diskussion wurde gestellt, ob der Workshop als kleine oder große Veranstaltung geplant werden sollte, alternativ ob sich aufgrund des zeitlichen Aufwandes eher ein Webinar oder Werbefilm anbietet – siehe NBG-Unterlage. Das NBG sprach sich mehrheitlich für ein Webinar aus.

Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung sind Aufgaben des BfE

Bemerkenswert war an der Diskussion, dass niemand darauf aufmerksam machte, dass dies eine originäre Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung darstellt. Und dafür ist nach StandAG das BfE zuständig. Die anwesenden BfE-VertreterInnen sagten dazu nichts. Es ist schleierhaft, wie eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll, in der es um die konkreten Daten im dreidimensionalen Untergrund von Deutschland gehen soll. Sollen hier Transparenz und Nachvollziehbarkeit erreicht werden, dann ist es nicht mit Präsentationen von Texten und Abbildungen getan. Notwendig sind interaktive, frei zugängliche 3D-Darstellungen. Ein solches Darstellungssystem muss erstellt und den BürgerInnen frühzeitig zum Testen überlassen werden.

BGE arbeitet an Zugang zu öffentlichen Geologiedaten

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Werbeveranstaltung des BfE in Potsdam

BfE-Infoveranstaltung Endlager gesucht in Potsdam

Am 13.06.2019 bot das BfE in Potsdam die Infoveranstaltung Endlager gesucht an. Es kamen knapp 30 interessierte BürgerInnen aus Brandenburg und Berlin. Gut noch einmal so viel waren ZuhörerInnen, die damit beruflich zu tun haben und im Wesentlichen beim BfE oder der BGE arbeiten.

Wurden die Rollen transparent abgegrenzt?

endlagerdialog.de hat zu der Veranstaltungsreihe bereits den Beitrag Werden die Rollen transparent abgegrenzt? geschrieben. Die Abgrenzung der Rollen der Beteiligten wurde nur formal benannt. Die Konflikte zwischen dem Operator BGE und dem Regulator BfE, die schließlich zum BfE-Verbot der Veröffentlichung von Ausschlussgebieten führte, wurde nicht benannt. Allein die NBG-Vertreterin kritisierte die Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung des BfE mit den Worten, da ist noch viel Luft nach oben. Das BMU als der wesentliche Drahtzieher war nicht vertreten. Die landesgeologischen Dienste von Brandenburg und Berlin waren ebnfalls nicht vertreten. Die Doppelrolle des BfE als Regulator und als Träger der Öffenlichkeitsbeteiligung wurde allein vom Präsidenten vertreten. Zwischen diesen beiden durchaus kontroversen Rollen gab es – getragen von dieser Personalunion – keinerlei Abgrenzung.

Video Endlagersuche in fünf Minuten erklärt

Es wurde das Video Endlagersuche in fünf Minuten erklärt eingespielt, wo nicht einmal die mehrfach kritisierte Stelle bei 1:54 Ausschluss und Auswahl der Regionen, können Bürgerinnen und Bürger von Anfang an im Internet mitverfolgen. korrigiert wurde. Schließlich hat das BfE durch Verbot dafür gesorgt, dass dies erst ab der Veröffentlichung des Teilgebieteberichts nach § 13 StandAG voraussichtlich möglich sein wird. Auch zum Beispiel bei 1:50 wird falsch informiert mit Eine 100 Meter starke Schicht aus Granit, Salz oder Ton muss es umgeben. Dies gilt zwar für Salz und Ton (Nicht exakt, hier muss die Mächtigkeit 100 m betragen. Über den Abstand zwischen Einlagerung und einschlusswirksamer Gesteinsgrenze ist nichts festgelegt.), aber nicht für Granit – oder besser Kristallin. Hier wird der Fehler in § 21 Abs. 2 StandAG reproduziert, der für die Standortsicherung gilt, aber für die Standortauswahl aber keine Bedeutung hat.

Richtigkeit der Informationen spielte keine große Rolle

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Berliner BGE-Büro hat neue Leitung

Leitung des Berliner Büros durch einen Agrarwissenschaftler

Seit Anfang Juni 2019 leitet Dr. Christoph Löwer das Berliner Büro der BGE – siehe Pressemitteilung. Als promovierter Agrarwissenschaftler (Dissertation) war er unter anderem von 2015 bis 2018 als Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) tätig.

Als Verbandsvertreter in der Fracking-Diskussion

Geologische Zusammenhänge sollten ihm also geläufig sein, da er mit der Fracking-Problematik als Verbandsvertreter sich der öffentlichen Diskussion stellen musste. In einem Interview vom April 2018 äußerte er sich unter anderem wie folgt:

Ich war vor einiger Zeit bei einer Bürgerversammlung. Neben einem Unternehmensvertreter war auch ein Vertreter der Genehmigungsbehörde dabei. So konnten alle Fragen rund um die Branche, das Projekt und dessen behördliche Zulassung diskutiert werden. Das lief sehr lebhaft ab. Nicht jede Äußerung war sachlich, aber das müssen wir aushalten und mit Fakten überzeugen. Für die Bürger vor Ort ist das eine wichtige Möglichkeit zur Meinungsbildung.

Lediglich Retweets

Schwierig wird es, die eigenen Vorstellungen von Herrn Löwer zu erfahren. Er ist wohl ein klassischer Verbandsvertreter. Sein Twitter-Auftritt besteht – soweit nachverfolgt – ausschließlich aus Retweets.

Der BVEG informiert wesentlich besser als das BfE

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