Fachgespräch bei der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben ein Fachgespräch zum Geologiedatengesetz (GeolDG) veranstaltet, um zu klären, ob der Regierungsentwurf den Anforderungen des StandAG genügt.
„Fast“ alle entscheidungserheblichen Daten werden öffentlich sein
Vom Bundeswirtschaftsministerium wurde anhand von konkreten Beispielen ausgeführt, dass nach dem Gesetzesentwurf fast alle Daten, die für die Standortauswahl notwendig sind, auch öffentlich verfügbar sein werden. Das hört sich im Prinzip gut an, zwei Punkte stoßen jedoch auf.
Ein Moratorium bei der Standortauswahl ist nicht mehr zu verhindern
Das GeolDG müsste dazu rechtskräftig werden. Erst im März soll eine Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss stattfinden. Gerechnet wird mit einer Rechtskraft nicht vor Mai 2020. Da Daten erst sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes öffentlich bereitgestellt werden (§ 29 Abs. 2 Entwurf GeolDG), werden sie bei der für Ende September geplanten Fertigstellung des Zwischenberichts Teilgebiete nicht öffentlich zur Verfügung stehen. Nach der im StandAG geforderten Transparenz kommt man also selbst bei einem optimalen Szenario um ein Moratorium bei der Standortauswahl nicht herum. Dabei muss zusätzlich bedacht werden, dass die Öffentlichkeit und Umweltverbände Zeit und finanzielle Ressourcen brauchen, um mit den Daten sinnvoll umgehen zu können.
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